Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsbezogene Lieferung von weißem Kopierpapier in den Formaten: — auf Rolle zur Weiterbearbeitung durch eine Druckerei und, — DIN A4 für den unmittelbaren Eigenbedarf in ihrer Direktion. Los 1: Das Rollenpapier wird nach dessen Weiterverarbeitung durch die Druckerei (Bedrucken von Vorder-und Rückseite, Schneiden auf DIN A4) sowohl im Hochleistungsdruck- als auch im Office-Bereich der Auftraggeberin insbesondere für die Kundenkorrespondenz genutzt. Los 2: Das DIN A4-Papier wird schwerpunktmäßig im Hochleistungsdruckbereich der Auftraggeberin verwendet. Dort werden Druckausgaben sowohl für den internen Gebrauch, z. B. Rundschreiben, Sitzungsunterlagen oder EDV-Protokolle, als auch für die externe Kundenkorrespondenz, wie Mailings und sonstige Medien, produziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierpapier
Menge oder Umfang:
Los 1: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge und ca. 30 500 000 Blatt Papier auf Rolle.Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemenge. Mit dem Kopierpapier auf Rolle ist eine Druckerei zu beliefern.Los 2: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge ca. 12 000 000 Blatt Kopierpapier im Format DIN A4. Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemengen. Derzeit erfolgt die Lieferung an einen Standort.
Los 1: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge und ca. 30 500 000 Blatt Papier auf Rolle.Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemenge. Mit dem Kopierpapier auf Rolle ist eine Druckerei zu beliefern.Los 2: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge ca. 12 000 000 Blatt Kopierpapier im Format DIN A4. Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemengen. Derzeit erfolgt die Lieferung an einen Standort.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierpapier📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND;
(2) Angebote sind an den AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten;
(3) ergänzend zu II.1.4: Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los.
(4) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
(5) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en)können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
(1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND;
(2) Angebote sind an den AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten;
(3) ergänzend zu II.1.4: Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los.
(4) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
(5) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en)können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsbezogene Lieferung von weißem Kopierpapier in den Formaten:
— auf Rolle zur Weiterbearbeitung durch eine Druckerei und,
— DIN A4 für den unmittelbaren Eigenbedarf in ihrer Direktion.
Los 1: Das Rollenpapier wird nach dessen Weiterverarbeitung durch die Druckerei (Bedrucken von Vorder-und Rückseite, Schneiden auf DIN A4) sowohl im Hochleistungsdruck- als auch im Office-Bereich der Auftraggeberin insbesondere für die Kundenkorrespondenz genutzt.
Los 1: Das Rollenpapier wird nach dessen Weiterverarbeitung durch die Druckerei (Bedrucken von Vorder-und Rückseite, Schneiden auf DIN A4) sowohl im Hochleistungsdruck- als auch im Office-Bereich der Auftraggeberin insbesondere für die Kundenkorrespondenz genutzt.
Los 2: Das DIN A4-Papier wird schwerpunktmäßig im Hochleistungsdruckbereich der Auftraggeberin verwendet. Dort werden Druckausgaben sowohl für den internen Gebrauch, z. B. Rundschreiben, Sitzungsunterlagen oder EDV-Protokolle, als auch für die externe Kundenkorrespondenz, wie Mailings und sonstige Medien, produziert.
Los 2: Das DIN A4-Papier wird schwerpunktmäßig im Hochleistungsdruckbereich der Auftraggeberin verwendet. Dort werden Druckausgaben sowohl für den internen Gebrauch, z. B. Rundschreiben, Sitzungsunterlagen oder EDV-Protokolle, als auch für die externe Kundenkorrespondenz, wie Mailings und sonstige Medien, produziert.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Kopierpapier auf Rolle
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kopierpapier auf Rolle.
Menge oder Umfang: Zirka 30 500 000 Blatt auf Rolle zur Herstellung von Logopapier.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Kopierpapier im Format DIN A 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kopierpapier im Format DIN A 4.
Menge oder Umfang: Zirka 12 000 000 Blatt Kopierpapier für Hochleistungsdrucker.
Los 1: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge und ca. 30 500 000 Blatt Papier auf Rolle.
Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemenge. Mit dem Kopierpapier auf Rolle ist eine Druckerei zu beliefern.
Los 2: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge ca. 12 000 000 Blatt Kopierpapier im Format DIN A4. Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemengen. Derzeit erfolgt die Lieferung an einen Standort.
Los 2: Auf Basis von Erfahrungswerten beträgt die voraussichtliche Jahresmenge ca. 12 000 000 Blatt Kopierpapier im Format DIN A4. Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemengen. Derzeit erfolgt die Lieferung an einen Standort.
Beschreibung der Optionen:
Für beide Lose gilt: Seitens der Auftraggeberin ist die Dauer der auszuführenden Leistungen auf 12 Monate beschränkt. Die Vertragsdauer verlängert sich längstens dreimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten.
Für beide Lose gilt: Seitens der Auftraggeberin ist die Dauer der auszuführenden Leistungen auf 12 Monate beschränkt. Die Vertragsdauer verlängert sich längstens dreimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate); Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(1) Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate); Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) unterzeichnete Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgender Deckungssumme je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgender Deckungssumme je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Je Los Angabe von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer);
(1) Je Los Angabe von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer);
(2) Darstellung der Unternehmensstruktur;
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND;
(2) Angebote sind an den AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten;
(3) ergänzend zu II.1.4: Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los.
(4) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
(5) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en)können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en)können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hier gegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hier gegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Quelle: OJS 2012/S 064-103865 (2012-03-27)
Ergänzende Angaben (2012-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
(1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Nortkirchenstraße 103 - 105, 44263 Dortmund,
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-18 📅
Name: Drescher Print Solutions GmbH
Postanschrift: Alois-Senefelder-Straße 1
Postort: Rutesheim
Postleitzahl: 71277
Land: Deutschland 🇩🇪