Lieferung eines Gesamtsystems, bestehend aus ca. 200 stationären dialogfähigen Fahrausweisverkaufsautomaten für die Ausgabe von Thermopapier- und elektronischen Tickets.
Der Auftrag umfasst unter anderem ein Vorsystem, eine PT-Standard-Schnittstelle sowie eine Online-Anbindung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-02-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 6214650📞
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Fax: +49 6214653214 📠
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
URL: https://www.rnv-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsvertrag für Fahrausweisautomaten
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Gegenstand ist ein Wartungsvertrag für Fahrausweisautomaten inkl. Systempflege.
Wartungsvertrag inkl. Systempflege für Fahrausweisautomaten der rnv.
Die Fahrausweisautomaten wurden in einem vorangegangenen Vergabeverfahren ausgeschrieben (siehe EU-Bekanntmachung 2012/S 248-411353).
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Der Hersteller Conduent hat der rnv neben den Fahrausweisautomaten (Hardware) auch die entsprechende Software, welches ein Produkt (namentlich Arcos) von...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Der Hersteller Conduent hat der rnv neben den Fahrausweisautomaten (Hardware) auch die entsprechende Software, welches ein Produkt (namentlich Arcos) von Conduent ist, zur Betreibung der Fahrausweisautomaten geliefert.
Die Herstellereigene Software ist eine „geschlossene Software“ und kann nicht von einem Dritten weiterentwickelt oder gewartet werden.
Es ist daher notwendig, den Wartungsvertrag direkt an den Hersteller zu vergeben.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2012/S 248-411353
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Conduent Business Solutions AG
Postanschrift: Freiburgstraße 251
Postort: Bernd
Postleitzahl: 3018
Land: Schweiz 🇨🇭
Region: Bern / Berne 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2021/S 043-108878 (2021-02-26)