Lieferung von Tape Libraries

Landeshauptstadt Stuttgart

Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von 2 Tape Libraries an 2 voneinander unabhängigen Standorten im Großraum Stuttgart.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Magnetbandspeicher
Menge oder Umfang: 2 Tape Libraries
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Magnetbandspeicher 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart.de 🌏
E-Mail: frank.guetlinger@stuttgart.de 📧
Telefon: +49 711216-89067 📞
Fax: +49 711216-7595 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 31-049853
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von 2 Tape Libraries an 2 voneinander unabhängigen Standorten im Großraum Stuttgart.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Tape Library (Einbau Serverpark Rathaus)
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Tape Library für die SSB AG im Serverraum der Landeshauptstadt Stuttgart.
Menge oder Umfang: 1.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tape Library (Einbau SSB RZ1)
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Tape Library für die Landeshauptstadt Stuttgart im Rechenzentrum der SSB AG.
Dauer: 28 Tage
Referenznummer: 2012/003/güt/ö (EU)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Firmenprofil (Unternehmensgröße, Anzahl Mitarbeiter im Bereich Technik / Wartung und im Bereich kaufm Betreuung), Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Liefer- und Serviceleistungen mit Nennung der Ansprechpartner bei den Referenzkunden. Angaben über den Gesamtumsatz und über den Umsatz der Waren die Ausschreibungsgegenstände sind, der vergangenen 3 Jahre. Nachweis der Eintragung in die oder das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-03-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf
Herrn Gütlinger
Internetadresse: www.stuttgart.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Stuttgart
E-Mail: ausschreibungen.10120@stuttgart.de 📧
URL der Dokumente: www.stuttgart.de/vergabe 🌏
Postanschrift: Rathaus, Marktplatz 1
Kontaktperson: Zimmer 38

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012/003/güt/ö (EU)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB findet Anwendung und lautet wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet wie folgt:
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 031-049853 (2012-02-10)