LV-Nr. D1609 - Cupps 2014 MUC T2
Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co oHG
Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb von Cupps (Common Use Passenger Processing Systems) gemäß IATA RP 1797 ohne LAN Komponenten. Hierbei ist am bestehenden Terminal 2 des Flughafens München das derzeit installierte Cute-System durch ein aktuelles Cupps-System abzulösen und darüber hinaus hiervon zeitlich getrennt in den künftigen Satelliten zum Terminal 2 einzurichten. Installation und Betrieb des Cupps-Systems sowohl für das Terminal 2 als auch den künftigen Satelliten ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Weitere Angaben zum Umfang dieses Cupps-Systems finden sich nachfolgend in Ziffer II.2.1.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-25.
Wer? Wie?- • Computeranlagen und Zubehör › Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
- • Wartung und Reparatur von Büromaschinen › Wartung und Reparatur von Computeranlagen
- • Oberbayern › Erding
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-06-25 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co oHG
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Postleitzahl: 85326
Postort: München - Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 120-199714
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: D1609
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Beschaffung
Frau Dorothee Doranth
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Name: Wie oben, Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 120-199714 (2012-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang:
a) Für Terminal 2:Cupps-Zentralsystem sowie ca. 480 PC und 480 Monitore (TFT), 315 Bordkartendrucker (ATB1), 215 Gepäckanhängerdrucker (BTP), 115 Dokumentendrucker (DOC), 115 Stück Bordkartenlesegerät (BGR), 315 Pass- und Magnetstreifenlesegeräte (MSR/OCR), 315 Stück-2D-Laserpistolen (LSR), 115 Receipt-Drucker (RCP), 48 Double Boarding Gates (KABA-QBG; s, nachfolgend c)),48 Single Boarding Gates (KABA-QBG; s. nachfolgend c)) sowie weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör. Der Betrieb soll mindestens 6 Jahre ab Inbetriebnahme sichergestellt werden.b) Für Satellit:Anschluss an das Cupps Zentralsystem T2, ca. 175 Stück PC und 175 Stück Monitore (TFT), 115 Stück Bordkartendrucker (ATB1), 63 Stück Gepäckanhängerdrucker (BTP), 52 Stück Dokumentendrucker (DOC), 55 Stück Bordkartenlesegerät (BGR), 126 Stück Pass- und Magnetstreifenlesegerät (MSR/OCR), 104 Stück 2D-Laserpistole (LSR), 55 Stück Receipt-Drucker ((RCP), 60 Stück Double Boarding Gates (QBG), sowie weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör.Der Betrieb einschließlich vorausgehendem Probebetrieb soll mindestens für die Dauer des Betriebes beim Terminal 2 (s. oben a)) sichergestellt werden.c) Quick-Boarding-Gates (QBG):Die für das Terminal 2 vorgesehenen QBG’s werden bauseits beigestellt und sind vom Auftragnehmer in sein Cupps-System zu integrieren und während der Vertragslaufzeit zu betreiben.Die für den Satelliten vorgesehenen QBG’s müssen aufgrund verbindlicher Airlines-Nutzeranforderungen auf der Grundlage eines bestehenden Rahmenvertrages zwischen der Deutschen Lufthansa und der Firma Kaba von letzterer durch den Auftragnehmer bezogen werden. Für alle Bieter gelten insoweit die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten, für alle Bieter identischen Bezugskonditionen, so dass der Bezug der QBG’s vom Lieferanten Kaba im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zugunsten sämtlicher Bieter wettbewerbsneutral ist.d) Zwischen der Installation des Cupps-Systems am Terminal 2 und demjenigen am Satelliten besteht ein Zeitversatz: Am Terminal 2 soll die Installation am 17.12.2014 abgeschlossen sein. Der Beginn der Installation des Cupps-Systems am Satelliten hängt von dessen künftiger Bauzeit ab. Seine Fertigstellung ist gegenwärtig für 2015 geplant (zu den voranstehenden Terminangaben s. nachfolgend Ziffer VI.3.f)). Der Betrieb soll zeitgleich zum Betrieb für das Terminal 2 sichergestellt sein.e) Nähere Einzelheiten zu vorgenannten Angaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co oHG
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Postleitzahl: 85326
Postort: München - Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 120-199714
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) Unterauftragnehmer/Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber die Hinzuziehung von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche im Auftragsfall von diesen Unterauftragnehmern/Nachunternehmern übernommen werden sollen; die Benennung dieser Unterauftragnehmer samt deren Eignungsnachweise gemnäß Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 sind vom Bieter entsprechend § 8 Abs. 3 SektVO in der Zeitspanne vor Zuschlagserteilung auf Anfordern des Auftraggebers schriftlich mitzuteilen, wenn der Bieter in die engere Wahl gelangt ist.
cc) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1, und bei persönlicher Abgabe: Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1, Verwaltungsgebäude der Flughafen München GmbH Nordallee 25, Zimmer E 056, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "LV-Nr. D1609 - Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen - Vergabeverfahren Cupps MUC" zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Aa) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Bb) Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
cc) Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Dd) Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens acht beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 100 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.1, maximal 300 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.2 sowie maximal 600 Punkte auf die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3.
Ee) Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Ff) Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 und Ziffer II.2.1 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens am 11.7.2012 um 12 Uhr (Ausschlussfrist)in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführte Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb von Cupps (Common Use Passenger Processing Systems) gemäß IATA RP 1797 ohne LAN Komponenten. Hierbei ist am bestehenden Terminal 2 des Flughafens München das derzeit installierte Cute-System durch ein aktuelles Cupps-System abzulösen und darüber hinaus hiervon zeitlich getrennt in den künftigen Satelliten zum Terminal 2 einzurichten. Installation und Betrieb des Cupps-Systems sowohl für das Terminal 2 als auch den künftigen Satelliten ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Weitere Angaben zum Umfang dieses Cupps-Systems finden sich nachfolgend in Ziffer II.2.1.
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a) Für Terminal 2:
Cupps-Zentralsystem sowie ca. 480 PC und 480 Monitore (TFT), 315 Bordkartendrucker (ATB1), 215 Gepäckanhängerdrucker (BTP), 115 Dokumentendrucker (DOC), 115 Stück Bordkartenlesegerät (BGR), 315 Pass- und Magnetstreifenlesegeräte (MSR/OCR), 315 Stück-2D-Laserpistolen (LSR), 115 Receipt-Drucker (RCP), 48 Double Boarding Gates (KABA-QBG; s, nachfolgend c)),48 Single Boarding Gates (KABA-QBG; s. nachfolgend c)) sowie weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör. Der Betrieb soll mindestens 6 Jahre ab Inbetriebnahme sichergestellt werden.
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b) Für Satellit:
Anschluss an das Cupps Zentralsystem T2, ca. 175 Stück PC und 175 Stück Monitore (TFT), 115 Stück Bordkartendrucker (ATB1), 63 Stück Gepäckanhängerdrucker (BTP), 52 Stück Dokumentendrucker (DOC), 55 Stück Bordkartenlesegerät (BGR), 126 Stück Pass- und Magnetstreifenlesegerät (MSR/OCR), 104 Stück 2D-Laserpistole (LSR), 55 Stück Receipt-Drucker ((RCP), 60 Stück Double Boarding Gates (QBG), sowie weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör.
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Der Betrieb einschließlich vorausgehendem Probebetrieb soll mindestens für die Dauer des Betriebes beim Terminal 2 (s. oben a)) sichergestellt werden.
c) Quick-Boarding-Gates (QBG):
Die für das Terminal 2 vorgesehenen QBG’s werden bauseits beigestellt und sind vom Auftragnehmer in sein Cupps-System zu integrieren und während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
Die für den Satelliten vorgesehenen QBG’s müssen aufgrund verbindlicher Airlines-Nutzeranforderungen auf der Grundlage eines bestehenden Rahmenvertrages zwischen der Deutschen Lufthansa und der Firma Kaba von letzterer durch den Auftragnehmer bezogen werden. Für alle Bieter gelten insoweit die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten, für alle Bieter identischen Bezugskonditionen, so dass der Bezug der QBG’s vom Lieferanten Kaba im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zugunsten sämtlicher Bieter wettbewerbsneutral ist.
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d) Zwischen der Installation des Cupps-Systems am Terminal 2 und demjenigen am Satelliten besteht ein Zeitversatz: Am Terminal 2 soll die Installation am 17.12.2014 abgeschlossen sein. Der Beginn der Installation des Cupps-Systems am Satelliten hängt von dessen künftiger Bauzeit ab. Seine Fertigstellung ist gegenwärtig für 2015 geplant (zu den voranstehenden Terminangaben s. nachfolgend Ziffer VI.3.f)). Der Betrieb soll zeitgleich zum Betrieb für das Terminal 2 sichergestellt sein.
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e) Nähere Einzelheiten zu vorgenannten Angaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Referenznummer: D1609
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers,
Aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO.
Bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO
Dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO.
Ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO). Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
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Ff) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt.
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate. Maßgeblich ist der hier benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge). Eine Kopie des Handelsregisterauszuges ist ausreichend. Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen einen entsprechenden Registerauszug, in deutscher Übersetzung, vor.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz, aufgeteilt für die letzten die abgeschlossenen Geschäftsjahre,
c) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils unter Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auf Ziffer VI.3. b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
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b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen,
c) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen,
d) Angaben zu mindestens 2 realisierten Referenzprojekten an EU-Flughäfen mit mindestens 100 Cute Arbeitsplätzen aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße,
— Benennung der Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
e) Organisationskonzept für die Bereitstellungs-, Aufbau- und Einrichtungsphase: Der Bewerber hat ein Organisationskonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/-in), jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den entsprechenden Mitarbeiter/-innen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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Das Organisationskonzept muss ferner die Ablauforganisation für die Bereitstellungs-, Aufbau- und Einrichtungsphase enthalten. Organisations- und Ablaufkonzept müssen die genannten Projektphasen getrennt für das Terminal 2 sowie den Satelliten darstellen. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung für das vor Ort tätige Leitungspersonal.
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Auf Ziffer VI.3. b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Beschaffung
Frau Dorothee Doranth
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben, Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 120-199714 (2012-06-25)
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