LV-Nr. H2484 Funkanlagen

Flughafen München GmbH siehe Ziffer VI.3a)

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen:
Die betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden Funkversorgung im Terminal 2 und im sich im Bau befindlichen Satelliten-Abfertigungsgebäude sowie in weiteren Einrichtungen der Flughafen München GmbH auf dem Gelände des Flughafens München, die sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme als auch die Anforderungen an eine BOS 2m und teilweise 4m Inhouse-Funkversorgung erfüllt. Darüber hinaus werden Leistungen der Instandhaltung optional ausgeschrieben.
Für den in Bau befindlichen Satelliten (Los 1) wird eine neue Funkinfrastruktur benötigt und in dem bereits bestehenden Terminal 2 (Los 2) wird die Funkinfrastruktur erneuert. Zudem plant die FMG Optische Master Einheiten und Repeater zu beschaf-fen. Diese werden im Los 3 ausgeschrieben. Die Aufteilung des Leistungsverzeich-nisses erfolgt aufgrund verschiedener Budgetierungen und Auftraggeber in drei Lose. Diese drei Lose können aufgrund der geforderten Systemdurchgängigkeit nicht getrennt voneinander vergeben werden.
Im Auftragsfall sind folgende besonderen Umstände für die Leistungserbringung zu berücksichtigen: Im Satelliten-Gebäude ist eine betriebsfertige flächendeckende Funk-LAN-Infrastruktur in den Passagierbereichen E01-06 einzurichten. Die Leistungen sind während der Bauphase zu erbringen. Aus den engen räumlichen Anforderungen des Baufeldes, der besonderen Baustellenlogistik sowie der parallelen Tätigkeit mehrerer Auftragnehmer ergeben sich besondere Anforderungen an die Leistungserbringung.
Im Terminal 2 sind die Leistungen unter laufendem Terminal- und Flugbetrieb (Flughafenbetrieb) zu erbringen.
Auch im Los 3 sind die besonderen Anforderungen aufgrund der Leistungserbringung an einem Hub-Flughafen zu berücksichtigen.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind in allen Losen im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens, teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer 9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens München vollständig korrigiert werden müssen und es hierdurch zu nicht quantifizierbaren Wartezeiten kommen kann.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-02 Auftragsbekanntmachung
2013-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkanlagen
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge bzw. der Gesamtumfang ergibt sich aus den Darstellungen zu den Einzellosen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH siehe Ziffer VI.3a)
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Postort: München - Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 89975-61216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 87-143328
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
a) Auftraggeber im vorliegenden Fall sind für das Los 1 (Satellitengebäude) die Flughafen München Baugesellschaft mbH als Geschäftsbesorger für weitere Auftraggeber, für das Los 2 (Terminal 2) die Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co oHG sowie für das Los 3 die Flughafen München GmbH. Die Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co oHG und die Flughafen München Baugesellschaft mbH werden im vorliegenden Vergabeverfahren durch die Flughafen München GmbH vertreten und im Auftragsfall jeweils einen eigenen Vertrag mit dem Auftragnehmer abschließen. Nicht von der Vertretungsbefugnis erfasst sind behördliche und gerichtliche Verfahren. Die drei vorgenannten Auftraggeber werden in der vorliegenden Bekanntmachung und im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens aus Vereinheitlichungsgründen stets als „der Auftraggeber“ bezeichnet. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren H2484 - Funkanlagen – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung nach Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung hat nach der Reihenfolge der Nennung in einer Anlage zum Teilnahmeantrag kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. bb) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn die vom Auftraggeber nach § 19 Abs. 3 SektVO ggf. nachgeforderten Nachweise und Erklärungen von einem Bewerber nicht fristgerecht und/oder unvollständig vorgelegt werden. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. cc) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen) inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in den Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Vorgaben für die Eignung eingehalten werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung sind hierbei Mindestbedingungen. Teilnahmeanträge, die die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Inhaltliche Defizite der sonstigen Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages, sondern werden wertend im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze durchzuführenden Bewertung Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. dd) dd) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 10 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 900 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 d) entfallen. Maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewer-bers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.5.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen:
Die betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden Funkversorgung im Terminal 2 und im sich im Bau befindlichen Satelliten-Abfertigungsgebäude sowie in weiteren Einrichtungen der Flughafen München GmbH auf dem Gelände des Flughafens München, die sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme als auch die Anforderungen an eine BOS 2m und teilweise 4m Inhouse-Funkversorgung erfüllt. Darüber hinaus werden Leistungen der Instandhaltung optional ausgeschrieben.
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Für den in Bau befindlichen Satelliten (Los 1) wird eine neue Funkinfrastruktur benötigt und in dem bereits bestehenden Terminal 2 (Los 2) wird die Funkinfrastruktur erneuert. Zudem plant die FMG Optische Master Einheiten und Repeater zu beschaf-fen. Diese werden im Los 3 ausgeschrieben. Die Aufteilung des Leistungsverzeich-nisses erfolgt aufgrund verschiedener Budgetierungen und Auftraggeber in drei Lose. Diese drei Lose können aufgrund der geforderten Systemdurchgängigkeit nicht getrennt voneinander vergeben werden.
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Im Auftragsfall sind folgende besonderen Umstände für die Leistungserbringung zu berücksichtigen: Im Satelliten-Gebäude ist eine betriebsfertige flächendeckende Funk-LAN-Infrastruktur in den Passagierbereichen E01-06 einzurichten. Die Leistungen sind während der Bauphase zu erbringen. Aus den engen räumlichen Anforderungen des Baufeldes, der besonderen Baustellenlogistik sowie der parallelen Tätigkeit mehrerer Auftragnehmer ergeben sich besondere Anforderungen an die Leistungserbringung.
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Im Terminal 2 sind die Leistungen unter laufendem Terminal- und Flugbetrieb (Flughafenbetrieb) zu erbringen.
Auch im Los 3 sind die besonderen Anforderungen aufgrund der Leistungserbringung an einem Hub-Flughafen zu berücksichtigen.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind in allen Losen im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens, teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer 9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens München vollständig korrigiert werden müssen und es hierdurch zu nicht quantifizierbaren Wartezeiten kommen kann.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: FM Satellit
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden Funkversorgung im Satelliten, die sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme als auch die Anforderungen an eine BOS 2m Inhouse-Funkversorgung erfüllt. Die passive Infrastruktur muss bereits auf TETRA BOS ausgelegt sein.
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Aufgrund der Gebäudegröße und –struktur ist eine teilweise vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein.
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Betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden FunkLAN Infrastruktur in den Passagierbereichen E01-06 des Satelliten.
Das derzeitig im Betrieb befindliche FunkLAN System ist sternförmig aufgebaut und besteht aus Indoor- und Outdoor-Accesspoints des Fabrikats CISCO Typ AP1000 sowie AIR-LAP1262N-E-K09. Ein Controller ist bereits vom Fabrikat CISCO, Typ WS-SVC-WISM2-K9 in Betrieb. Eine Erweiterung des Bestandssystems muss sys-temtechnisch durchgängig entsprechend T1 und T2 erfolgen und kann somit nur in Anlehnung an die bisher eingesetzte Technik durchgeführt werden. Zudem sind Mitarbeiter des Betriebs auf diese Modelle geschult.
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Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Ca. 17 x 19“ Technikschrank ca. 02 x Optische Master Einheit á 12 Ports ca. 02 x Optische Master Einheit á 1 Port ca. 07 x USV ca. 08 x Repeater TETRA 425 ca. 08 x Repeater 2m BOS ca. 160 x UHF Antennen ca. 2.600 m Feederkabel 1/2“ ca. 9.900 m Feederkabel 7/8“ ca. 1.840 m Strahlerkabel 7/8“ ca. 180 x Koppler/Splitter ca. 103 x WLAN-Accesspoint Indoor ca. 103 x WLAN-Antenne Indoor ca. 60 Set Top Boxen für IP-TV Empfang.
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01 M+W Planung
01 Dokumentation
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Terminal 2 Funkversorgung
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Errichtung einer flächendeckenden Funkversorgung im Terminal 2, GSH und Tunnelbauwerk, die sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme als auch die Anforderungen an eine BOS 2m und optional 4m Inhouse-Funkversorgung erfüllt. Die passive Infrastruktur muss bereits auf TETRA BOS ausgelegt sein. Nach Errichtung ist die vorhandene Funkinfrastruktur vollständig zu demontieren. Die Arbeiten können überwiegend nur in den Nachtstunden durchgeführt werden.
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Aufgrund der Gebäudegröße und –struktur ist eine teilweise vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Aus-fall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein.
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Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Entwurfsplanung zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Ca. 45 x 19“ Technikschrank ca. 03 x Optische Master Einheit á 24 Ports ca. 02 x Optische Master Einheit á 1 Port ca. 23 x USV ca. 22 x Repeater TETRA 425 ca. 22 x Repeater 2m BOS ca. 21 x Repeater 4m BOS ca. 320 x UHF Antennen ca. 1.845 m Feederkabel 1/2“ ca. 16.000 m Feederkabel 7/8“ ca. 13.220 m Strahlerkabel 7/8“ ca. 360 x Koppler/Splitter ca. 21.000 m Demontage Koaxialkabel ca 250 x Demontage Komponenten.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fmg
Kurze Beschreibung: Lieferung und Inbetriebnahme von Optischen Master Einheiten und Repeatern.
Menge oder Umfang:
Ca. 02 x 19“ Technikschrank ca. 04 x Optische Master Einheit á 8 Ports ca. 01 x Repeater 2m BOS ca. 02 x USV.
Beschreibung der Optionen:
Abschluss eines Instandhaltungsvertrags für die ausgeschriebenen Leistungen.
Funkversorgung BOS 4m aus Los 2.
Referenznummer: LV-Nr. H2484
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen rganisation vorliegt;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Auflistung der dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden besonderen technischen Ausrüstung, durch Benennung und Kurzbeschreibung der Anzahl und Typen von kalibrierten Messgeräten für:
— LWL Messung,
— Koaxialkabelmessung,
— Spektrumanalyse,
— Feldstärkemessung,
— Frequenzmessung.
c) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
d)Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Um-fang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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Name und Kontaktdaten des Auftraggebers.
Bezeichnung und Standort der Referenz.
Zeitraum der Leistungserbringung.
Auftragswert (Euro, netto).
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
— verbaute Elemente der aktiven Technik o Verstärker, Master-Unit, Repeater, etc,
— verbaute Elemente der passiven Technik o Verteiler, Kabel, Antennen.
Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Anzahl der o.g. Elemente,
— Mengenangaben laufende Meter installierte Funkkabel,
— Auftragswert, sofern dies nur anteilig zu vorangehend gemachten Angaben.
Besondere Umstände der Leistungserbringung.
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachun-ternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Beschaffung
Frau Dorothee Doranth

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-04 📅
Datum des Endes: 2015-07-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayner - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie oben, Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 087-143328 (2012-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Kontakt
Fax: +49 8997561216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 130-225297
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 87-143328
ABl. S-Ausgabe: 130

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Renate Lohmair
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 130-225297 (2013-07-02)