Marktplatz der Generationen
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die individuelle und passgenaue Beratung, die Umsetzungsbegleitung diverser Einzelprojekte sowie die Unterstützung von kleineren Gemeinden in ländlichen Regionen mit dem Ziel der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-17.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit › Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
- • Dienstleistungen im Sozialwesen › Kommunales Aktionsprogramm
- • Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen › Altenfürsorgeleistungen
- • Orientierungs- und Beratungsdienste › Beratungsdienste
- • Deutschland › Bayern
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-01-17 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-05-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Gesamtwert des Auftrags: 480 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: charlotte.denstorff@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611478 📞
Fax: +49 891261181478 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 14-022352
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Z2/0271.01.1/49
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Bayern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Charlotte Denstorff
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z2/0271.01.1/49
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2012/S 014-022352 (2012-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst insbesondere folgende Komponenten:1. Vorhaben im Allgemeinen:Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen in ländlichen Regionen ist es notwendig, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, bürgerschaftliches Engagement von und für ältere Menschen zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen und insbesondere ihre Grundversorgung mit täglichen Bedarfsgütern sowie medizinische und pflegerische Betreuung sicherzustellen. Dementsprechend berät das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ kleine Gemeinden in fünf Bereichen:a) Markt:Zielsetzung in diesem Bereich ist die Sicherung einer ausreichenden Nahversorgung. Der Einzelhandel verschwindet aus vielen kleinen Orten, weil die örtliche Nachfrage zu gering ist oder er sich gegenüber der Konkurrenz durch Großmärkte nicht mehr behaupten kann. Für viele (nicht motorisierte) ältere Bürgerinnen und Bürger ist es schwierig, sich wohnortnah mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen. Vor diesem Hintergrund sind unterschiedliche Maßnahmen möglich, wie z.B. die Installation eines Dorfladens, evtl. gekoppelt mit Annahmestellen für Postverkehr bzw. weiteren Dienstleistungen. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines Mittagstischs für ältere Menschen durch Kooperation mit einem bestehenden Gasthaus innerhalb der Gemeinde, evtl. verbunden mit einem Lieferservice oder einem Fahrdienst, den ältere Menschen zur Errei-chung des Angebots in Anspruch nehmen können. Eine andere Alternative sind z.B. „Mobile Läden“, die auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Einwohner der jeweiligen Gemeinde mit den täglichen Bedarfsgütern versorgen. Die Initiierung von Wochenmärkten innerhalb kleinerer Gemeinden, auf denen regionale Produkte verkauft werden, könnte darüber hinaus eine Möglichkeit sein, die Nahversorgungsinfrastruktur zu mobilisieren.b) Dienstleistungen:Damit ältere Menschen sich möglichst lange selbständig versorgen und am sozialen Leben teilhaben können, ist der Ausbau von Dienstleistungen ein wichtiger Baustein. Beispielsweise könnten Sprechstunden kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Vorhalten eines Bankautomaten, ein Friseur, der Hausbesuche durchführt, die Einrichtung einer Servicestelle zur Vermittlung unterschiedli-cher Dienstleistungen (Begleitdienste, Einkaufshilfen, Hilfen im Garten usw) dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig in ihrem Zuhause leben können. Von zentraler Notwendigkeit ist zudem die Sicherstellung der Mobilität. In vielen kleinen Kommunen ist teilweise ein nur sehr eingeschränktes Nahverkehrsangebot vorhanden. Hier gilt es Kompensationsmöglichkeiten zu schaffen, z.B. durch die Organisation von Bürgerbussen, Anrufsammeltaxis oder Fahrdiensten.c) Gesundheit und Pflege:Ein wichtiger Aufgabenbereich in kleineren Gemeinden ist die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Auch wenn Gemeinden nur einen begrenzten Einfluss auf die Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten haben, können z.B. durch das Angebot attraktiver (Praxis-)Räume auch kleine Gemeinden auf Niederlassungen bzw. den Verbleib in der Region ansässiger Hausärztinnen und Hausärzte bzw. Therapeutinnen und Therapeuten oder Stützpunkten von ambulanten Diensten hinwirken. Zudem gibt es Möglichkeiten, dass zumindest zeitlich begrenzte Sprechstunden beispielsweise von (Fach-)Ärztinnen und Ärzten der Nachbargemeinden abgehalten werden. Darüber hinaus könnten Therapeutinnen und Therapeuten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen, wie z.B. Physio-, Logo- oder Ergotherapie integriert werden, um eine möglichst gute medizinische Versorgung auch im ländlichen Bereich zu sichern. Apothekenhol- und Bringdienste könnten darüber hinaus die Versorgung mit Medikamenten sicherstellen. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sozialstationen könnten regelmäßige Sprechstunden und Infoveranstaltungen innerhalb des Gemeindegebiets organisiert werden, um hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen (passgenau) zu beraten. Darüber hinaus ist an niedrigschwellige Betreuungsangebote innerhalb der Gemeinde zu denken, wie z.B. regelmäßige Nachmittagstreffs für an Demenz erkrankte Menschen, die zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen und Vereinsamungstendenzen entgegenwirken.d) Gesellschaftliche Teilhabe bzw. bürgerschaftliches Engagement:Mit zunehmendem Alter können soziale Kontakte und die gesellschaftliche Teilhabe abnehmen. Mit vielfältigen Maßnahmen kann dem entgegengewirkt werden. Ein Angebot, um der Isolation vorzubeugen, ist die Einrichtung eines Treffpunktes, der für alle Bürgerinnen und Bürger und Vereine zur Verfügung steht und sich zudem für offene Veranstaltungen, wie z.B. Bürgerversammlungen, eignet. Zudem sind weitere vielfältige Ansatzpunkte denkbar, wie z.B. die Integration von Bildungs- und Kulturangeboten in Form von VHS-Kursen oder das Vorhalten einer kleinen Bibliothek. Bürgerschaftliches Engagement ist ein entscheidender Ansatzpunkt im Hinblick auf das Miteinander einer Gemeinde. In den meisten Gemeinden sind nachbarschaftliche Hilfeleistungen üblich. Diese könnten z.B. im Rahmen von Nachbarschaftshilfen, Patenschaften oder Seniorengenossenschaften weiter auf- und ausgebaut werden, damit ältere Menschen im Bedarfsfall verlässlich Hilfe abrufen können. Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ unterstützt die Gemeinden beim Aufbau einer lebendigen Nachbarschaft und entwickelt hierzu individuell auf deren jeweilige regionale und gewachsene Strukturen abgestimmte Strategien. Darüber hinaus könnten ältere Menschen durch die Initiierung von Seniorenvertretungen aktiv eingebunden werden.e) Wohnen:Die meisten älteren Menschen wollen bis ins hohe Alter im vertrauten Zuhause leben, auch wenn sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Hier greifen Konzepte wie z.B. das Betreute Wohnen zu Hause. Vermehrt werden aber auch Alternativen zu den traditionellen Alten- und Pflegeheimen gesucht, die dem Bedürfnis auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit auch bei zunehmendem Pflege- und Betreuungsbedarf Rechnung tragen. Neue Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz eignen sich ganz beson-ders für kleine Gemeinden. Sie bieten auch für Menschen mit einem 24-Stunden-Betreuungsbedarf die Möglichkeit, in ihrem bisherigen Wohnort leben zu können und bestehende Netzwerke (Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde) nutzen zu können. Häufig gibt es leerstehende Gebäude in den Ortszentren, die sich für eine derartige Wohnform anbieten und den Vorteil haben, über kurze Wege zu Geschäften oder der Kirche zu gelangen.Die Realisierung der genannten Ziele erfordert nicht nur eine enge Kooperation mit dem StMAS, sondern mit sämtlichen Stellen, die mit dem Aufgabenspektrum des zu gründenden Netzwerks „Marktplatz der Generationen“ befasst sind. Die Arbeit des Netzwerks konzentriert sich auf kleine Gemeinden (Grenze bei ca. 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner), bezieht aber auch entsprechend abgeschlossene Ortsteile (ebenfalls Grenze bei ca. 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner) größerer Gemeinden mit ein, die mit ähnlichen infrastrukturellen Problemen konfrontiert sind.2. Vorhaben im Einzelnen:Ziel der Zusammenarbeit des Netzwerks „Marktplatz der Generationen“ mit der Gemeinde ist es, die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der älteren Bürgerinnen und Bürger entsprechen, die dort wohnen bleiben wollen. Die Gemeinden selbst sollen im Rahmen eines Interessensbekundungverfahrens ermittelt werden. Sollten sich mehr Gemeinden bewerben, als beraten werden können, muss eine Auswahl getroffen werden. Dazu soll ein Auswahlgremium gebildet werden, in dem z.B. die Kommunalen Spitzenverbände und auch das Netzwerk „Markplatz der Generationen“ - in beratender Funktion - vertreten sind.In den ausgewählten Gemeinden soll in einem ersten Schritt die individuelle Situation der Gemeinde festgestellt werden. Im Anschluss daran soll auf der Grundlage der vorhandenen Ergebnisse ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde in mindestens drei der genannten Module einen Handlungsbedarf sieht. In einem weiteren Schritt soll die Gemeinde bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begleitet und die Ergebnisse evaluiert werden.a) Situationsanalyse über Bedarf und Ressourcen:Die Kenntnis der individuellen Gegebenheiten stellt die Grundlage für die Entwicklung geeigneter Strategien fest, um die Gemeinde demografiefest auszurichten. Dazu ist es erforderlich, zunächst die vorhandenen Angebote, aber auch die Defizite und Bedürfnisse jeder Gemeinde hinsichtlich der genannten Module zu ermitteln. Auch wenn die Beratung individuell aufgrund der speziellen Situation erfolgen muss, ist davon auszugehen, dass die Konzeptentwicklung mindestens drei Module umfasst. Dabei soll sowohl die vorhandene bzw. nicht vorhandene Infrastruktur, als auch die (absehbare) demografische Entwicklung berücksichtigt werden.Aus den Ergebnissen der Erörterung der gegenwärtigen Situation der jeweiligen Gemeinde sind Prognosen für deren künftige strukturelle Entwicklung abzuleiten. Aktuelle und zukünftige Problemfelder sind zu identifizieren und dienen als Grundlage einer qualifizierten fachlichen Unterstützung. Dem gegenüberzustellen sind die momentan und in Zukunft vorhandenen potentiellen strukturellen Ressourcen der zu unterstützenden Gemeinden.b) Entwicklung eines Gesamtkonzeptes (inkl. Maßnahmenkatalog):Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ informiert die Gemeinde über verschiedene Ansatzpunkte zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger und berät sie hinsichtlich möglicher passgenauer Strategien. Dies erfordert ein fundiertes Wissen und eine breite Kenntnis von Best-Practise-Ansätzen in kleinen Gemeinden zum Themenbereich.Gemeinsam werden dann auf der Grundlage der Ergebnisse der Ist-Analyse gewünschte Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der älteren Bürgerinnen und Bürger formuliert. Dabei ist es sinnvoll, eine Prioritätenliste zu erstellen, die die Maßnahmen nach der Dringlichkeit ihrer Umsetzung gewichtet und in einem Gesamtkonzept mit einem entsprechenden Maß-nahmenkatalog dokumentiert. Die Konzeption enthält darüber hinaus Aussagen zum zeitlichen Rahmen und gibt einen Überblick über die Finanzierung.Dem Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ fällt die Aufgabe zu, die Gemeinde in Bezug auf sämtliche für sie in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten zu beraten und entsprechende Kontakte zu vermitteln. Zu nennen sind hier z.B. weitere Ministerien, wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), die Oberste Baubehörde des Bayerischen Staatsministerium des Innern (OBB), das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT), das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), aber auch Stiftungen und weitere mögliche Geldgeber.c) Begleitung bei der Umsetzung und Evaluation:Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ begleitet die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in der Gemeinde. Es fördert das Zusammenwirken der einzelnen auf dem Gebiet der Seniorenpolitik tätigen Akteure und fungiert als Mittler zwischen der zu beratenden Gemeinde, möglichen Geldgebern und Stellen, die mit der Umsetzung betraut sind.Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt besteht in der Einbindung aller Bürgerinnen und Bürger und Vernetzung aller im Zuständigkeitsbereich tätigen Akteure, um Kommunikation, Erfahrungsaustausch und Kooperation auf den betroffenen unterschiedlichen Gebieten zu intensivieren. Die Einbindung und Vernetzung ist eine zentrale Aufgabe, die sich über den gesamten Projektzeitraum erstreckt. Sie sollte einerseits zwischen den unmittelbar Beteiligten erfolgen, schließt aber ebenfalls sämtliche mit der Thematik vertraute Austausch- und Informationsforen sowie Expertengruppen mit ein. Neben den Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung könnten darüber hinaus wichtige Akteure sein: Seniorenbeiräte bzw. gemeindliche Seniorenbeauftragte, bürger-schaftlich Engagierte, Fachleute aus der Seniorenarbeit, Vertreterinnen und Ver-treter von Vereinen, Verbänden (z.B. Wohlfahrtsverbände, VdK), Kirchen und Landratsämtern. Darüber hinaus könnten Kontakte zu überregionalen Stellen, wie z.B. Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ oder „Agentur zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote“ hilfreich sein. Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ ist überdies aufgerufen, weitere Kontakte zu intensivieren, die zur Umsetzung der geplanten Strategien notwendig sind, wie z.B. Kontakte zur Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung.Zu gegebener Zeit sollte überprüft werden, ob die geplanten Ziele erreicht wurden und die gewünschten Wirkungen eingetreten sind. Eine Evaluation dient auch dazu, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu verbessern und ggf. die Ziele neu zu überdenken oder weiter zu entwickeln. Jährlich ist deshalb ein kurzer Zwischenbericht zu erstellen, der Auskunft über den Sachstand aller betreuten Gemeinden gibt. Nach Abschluss der Begleitung wird ein Abschlussbericht erwartet. Der Abschlussbericht soll für die begleitete Gemeinde die erfolgte Entwicklung wiedergeben. Dazu sollte die Ausgangslage, die initiierten Aktivitäten, die erreichten und nicht erreichte Ziele dargestellt werden. Dabei ist darauf einzugehen, welche Punkte die Umsetzung erleichtert, bzw. erschwert haben.3. Umsetzung des Vorhabens durch Rahmenvertrag:Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag für eine maximale Laufzeit von vier Jahren abzuschließen. Dieser soll als einseitig verbindlich ausgestaltet werden, d.h. dass sich der Auftragnehmer einseitig gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Der Abschluss eines solchen Rahmenvertrags ist unverzichtbare Voraussetzung für eine kontinuierliche aber auch flexible Begleitung der Gemeinden durch das beratende Unternehmen. Die Vorteile des Rahmenvertrags liegen vornehmlich darin, dass die Kompetenzen des Auftragnehmers möglichst umfassend und langfristig genutzt werden können. Es erfolgt ein beständiger externer Wissensaufbau im Hinblick auf die Aufgaben und Themen der jeweiligen Gemeinden und des Gesamtkonzeptes, der den internen Aufwand für einzelne Abstimmungen bezüglich individueller Gemeinden minimiert. Interne und externe Arbeitsabläufe können effizienter strukturiert und standardisiert werden, als dies bei Einzelaufträgen der Fall ist.480 000,00
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: charlotte.denstorff@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611478 📞
Fax: +49 891261181478 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 14-022352
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internet-Präsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm insbesondere verschiedene vorformulierte Eigenerklärungen und das Aufforderungsschreiben zur Stellung eines Teilnahmeantrags samt Anlagen 1-3. In diesem Aufforderungsschreiben enthalten sind insbesondere auch die formalen Hinweise für etwaige Fragen und Antworten zum Verfahren sowie die relevanten Fristen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die individuelle und passgenaue Beratung, die Umsetzungsbegleitung diverser Einzelprojekte sowie die Unterstützung von kleineren Gemeinden in ländlichen Regionen mit dem Ziel der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen.
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Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst insbesondere folgende Komponenten:
1. Vorhaben im Allgemeinen:
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen in ländlichen Regionen ist es notwendig, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, bürgerschaftliches Engagement von und für ältere Menschen zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen und insbesondere ihre Grundversorgung mit täglichen Bedarfsgütern sowie medizinische und pflegerische Betreuung sicherzustellen. Dementsprechend berät das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ kleine Gemeinden in fünf Bereichen:
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a) Markt:
Zielsetzung in diesem Bereich ist die Sicherung einer ausreichenden Nahversorgung. Der Einzelhandel verschwindet aus vielen kleinen Orten, weil die örtliche Nachfrage zu gering ist oder er sich gegenüber der Konkurrenz durch Großmärkte nicht mehr behaupten kann. Für viele (nicht motorisierte) ältere Bürgerinnen und Bürger ist es schwierig, sich wohnortnah mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen. Vor diesem Hintergrund sind unterschiedliche Maßnahmen möglich, wie z.B. die Installation eines Dorfladens, evtl. gekoppelt mit Annahmestellen für Postverkehr bzw. weiteren Dienstleistungen. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines Mittagstischs für ältere Menschen durch Kooperation mit einem bestehenden Gasthaus innerhalb der Gemeinde, evtl. verbunden mit einem Lieferservice oder einem Fahrdienst, den ältere Menschen zur Errei-chung des Angebots in Anspruch nehmen können. Eine andere Alternative sind z.B. „Mobile Läden“, die auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Einwohner der jeweiligen Gemeinde mit den täglichen Bedarfsgütern versorgen. Die Initiierung von Wochenmärkten innerhalb kleinerer Gemeinden, auf denen regionale Produkte verkauft werden, könnte darüber hinaus eine Möglichkeit sein, die Nahversorgungsinfrastruktur zu mobilisieren.
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b) Dienstleistungen:
Damit ältere Menschen sich möglichst lange selbständig versorgen und am sozialen Leben teilhaben können, ist der Ausbau von Dienstleistungen ein wichtiger Baustein. Beispielsweise könnten Sprechstunden kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Vorhalten eines Bankautomaten, ein Friseur, der Hausbesuche durchführt, die Einrichtung einer Servicestelle zur Vermittlung unterschiedli-cher Dienstleistungen (Begleitdienste, Einkaufshilfen, Hilfen im Garten usw) dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig in ihrem Zuhause leben können. Von zentraler Notwendigkeit ist zudem die Sicherstellung der Mobilität. In vielen kleinen Kommunen ist teilweise ein nur sehr eingeschränktes Nahverkehrsangebot vorhanden. Hier gilt es Kompensationsmöglichkeiten zu schaffen, z.B. durch die Organisation von Bürgerbussen, Anrufsammeltaxis oder Fahrdiensten.
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c) Gesundheit und Pflege:
Ein wichtiger Aufgabenbereich in kleineren Gemeinden ist die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Auch wenn Gemeinden nur einen begrenzten Einfluss auf die Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten haben, können z.B. durch das Angebot attraktiver (Praxis-)Räume auch kleine Gemeinden auf Niederlassungen bzw. den Verbleib in der Region ansässiger Hausärztinnen und Hausärzte bzw. Therapeutinnen und Therapeuten oder Stützpunkten von ambulanten Diensten hinwirken. Zudem gibt es Möglichkeiten, dass zumindest zeitlich begrenzte Sprechstunden beispielsweise von (Fach-)Ärztinnen und Ärzten der Nachbargemeinden abgehalten werden. Darüber hinaus könnten Therapeutinnen und Therapeuten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen, wie z.B. Physio-, Logo- oder Ergotherapie integriert werden, um eine möglichst gute medizinische Versorgung auch im ländlichen Bereich zu sichern. Apothekenhol- und Bringdienste könnten darüber hinaus die Versorgung mit Medikamenten sicherstellen. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sozialstationen könnten regelmäßige Sprechstunden und Infoveranstaltungen innerhalb des Gemeindegebiets organisiert werden, um hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen (passgenau) zu beraten. Darüber hinaus ist an niedrigschwellige Betreuungsangebote innerhalb der Gemeinde zu denken, wie z.B. regelmäßige Nachmittagstreffs für an Demenz erkrankte Menschen, die zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen und Vereinsamungstendenzen entgegenwirken.
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d) Gesellschaftliche Teilhabe bzw. bürgerschaftliches Engagement:
Mit zunehmendem Alter können soziale Kontakte und die gesellschaftliche Teilhabe abnehmen. Mit vielfältigen Maßnahmen kann dem entgegengewirkt werden. Ein Angebot, um der Isolation vorzubeugen, ist die Einrichtung eines Treffpunktes, der für alle Bürgerinnen und Bürger und Vereine zur Verfügung steht und sich zudem für offene Veranstaltungen, wie z.B. Bürgerversammlungen, eignet. Zudem sind weitere vielfältige Ansatzpunkte denkbar, wie z.B. die Integration von Bildungs- und Kulturangeboten in Form von VHS-Kursen oder das Vorhalten einer kleinen Bibliothek. Bürgerschaftliches Engagement ist ein entscheidender Ansatzpunkt im Hinblick auf das Miteinander einer Gemeinde. In den meisten Gemeinden sind nachbarschaftliche Hilfeleistungen üblich. Diese könnten z.B. im Rahmen von Nachbarschaftshilfen, Patenschaften oder Seniorengenossenschaften weiter auf- und ausgebaut werden, damit ältere Menschen im Bedarfsfall verlässlich Hilfe abrufen können. Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ unterstützt die Gemeinden beim Aufbau einer lebendigen Nachbarschaft und entwickelt hierzu individuell auf deren jeweilige regionale und gewachsene Strukturen abgestimmte Strategien. Darüber hinaus könnten ältere Menschen durch die Initiierung von Seniorenvertretungen aktiv eingebunden werden.
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e) Wohnen:
Die meisten älteren Menschen wollen bis ins hohe Alter im vertrauten Zuhause leben, auch wenn sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Hier greifen Konzepte wie z.B. das Betreute Wohnen zu Hause. Vermehrt werden aber auch Alternativen zu den traditionellen Alten- und Pflegeheimen gesucht, die dem Bedürfnis auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit auch bei zunehmendem Pflege- und Betreuungsbedarf Rechnung tragen. Neue Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz eignen sich ganz beson-ders für kleine Gemeinden. Sie bieten auch für Menschen mit einem 24-Stunden-Betreuungsbedarf die Möglichkeit, in ihrem bisherigen Wohnort leben zu können und bestehende Netzwerke (Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde) nutzen zu können. Häufig gibt es leerstehende Gebäude in den Ortszentren, die sich für eine derartige Wohnform anbieten und den Vorteil haben, über kurze Wege zu Geschäften oder der Kirche zu gelangen.
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Die Realisierung der genannten Ziele erfordert nicht nur eine enge Kooperation mit dem StMAS, sondern mit sämtlichen Stellen, die mit dem Aufgabenspektrum des zu gründenden Netzwerks „Marktplatz der Generationen“ befasst sind. Die Arbeit des Netzwerks konzentriert sich auf kleine Gemeinden (Grenze bei ca. 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner), bezieht aber auch entsprechend abgeschlossene Ortsteile (ebenfalls Grenze bei ca. 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner) größerer Gemeinden mit ein, die mit ähnlichen infrastrukturellen Problemen konfrontiert sind.
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2. Vorhaben im Einzelnen:
Ziel der Zusammenarbeit des Netzwerks „Marktplatz der Generationen“ mit der Gemeinde ist es, die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der älteren Bürgerinnen und Bürger entsprechen, die dort wohnen bleiben wollen. Die Gemeinden selbst sollen im Rahmen eines Interessensbekundungverfahrens ermittelt werden. Sollten sich mehr Gemeinden bewerben, als beraten werden können, muss eine Auswahl getroffen werden. Dazu soll ein Auswahlgremium gebildet werden, in dem z.B. die Kommunalen Spitzenverbände und auch das Netzwerk „Markplatz der Generationen“ - in beratender Funktion - vertreten sind.
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In den ausgewählten Gemeinden soll in einem ersten Schritt die individuelle Situation der Gemeinde festgestellt werden. Im Anschluss daran soll auf der Grundlage der vorhandenen Ergebnisse ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde in mindestens drei der genannten Module einen Handlungsbedarf sieht. In einem weiteren Schritt soll die Gemeinde bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begleitet und die Ergebnisse evaluiert werden.
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a) Situationsanalyse über Bedarf und Ressourcen:
Die Kenntnis der individuellen Gegebenheiten stellt die Grundlage für die Entwicklung geeigneter Strategien fest, um die Gemeinde demografiefest auszurichten. Dazu ist es erforderlich, zunächst die vorhandenen Angebote, aber auch die Defizite und Bedürfnisse jeder Gemeinde hinsichtlich der genannten Module zu ermitteln. Auch wenn die Beratung individuell aufgrund der speziellen Situation erfolgen muss, ist davon auszugehen, dass die Konzeptentwicklung mindestens drei Module umfasst. Dabei soll sowohl die vorhandene bzw. nicht vorhandene Infrastruktur, als auch die (absehbare) demografische Entwicklung berücksichtigt werden.
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Aus den Ergebnissen der Erörterung der gegenwärtigen Situation der jeweiligen Gemeinde sind Prognosen für deren künftige strukturelle Entwicklung abzuleiten. Aktuelle und zukünftige Problemfelder sind zu identifizieren und dienen als Grundlage einer qualifizierten fachlichen Unterstützung. Dem gegenüberzustellen sind die momentan und in Zukunft vorhandenen potentiellen strukturellen Ressourcen der zu unterstützenden Gemeinden.
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b) Entwicklung eines Gesamtkonzeptes (inkl. Maßnahmenkatalog):
Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ informiert die Gemeinde über verschiedene Ansatzpunkte zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger und berät sie hinsichtlich möglicher passgenauer Strategien. Dies erfordert ein fundiertes Wissen und eine breite Kenntnis von Best-Practise-Ansätzen in kleinen Gemeinden zum Themenbereich.
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Gemeinsam werden dann auf der Grundlage der Ergebnisse der Ist-Analyse gewünschte Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der älteren Bürgerinnen und Bürger formuliert. Dabei ist es sinnvoll, eine Prioritätenliste zu erstellen, die die Maßnahmen nach der Dringlichkeit ihrer Umsetzung gewichtet und in einem Gesamtkonzept mit einem entsprechenden Maß-nahmenkatalog dokumentiert. Die Konzeption enthält darüber hinaus Aussagen zum zeitlichen Rahmen und gibt einen Überblick über die Finanzierung.
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Dem Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ fällt die Aufgabe zu, die Gemeinde in Bezug auf sämtliche für sie in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten zu beraten und entsprechende Kontakte zu vermitteln. Zu nennen sind hier z.B. weitere Ministerien, wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), die Oberste Baubehörde des Bayerischen Staatsministerium des Innern (OBB), das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT), das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), aber auch Stiftungen und weitere mögliche Geldgeber.
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c) Begleitung bei der Umsetzung und Evaluation:
Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ begleitet die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in der Gemeinde. Es fördert das Zusammenwirken der einzelnen auf dem Gebiet der Seniorenpolitik tätigen Akteure und fungiert als Mittler zwischen der zu beratenden Gemeinde, möglichen Geldgebern und Stellen, die mit der Umsetzung betraut sind.
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Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt besteht in der Einbindung aller Bürgerinnen und Bürger und Vernetzung aller im Zuständigkeitsbereich tätigen Akteure, um Kommunikation, Erfahrungsaustausch und Kooperation auf den betroffenen unterschiedlichen Gebieten zu intensivieren. Die Einbindung und Vernetzung ist eine zentrale Aufgabe, die sich über den gesamten Projektzeitraum erstreckt. Sie sollte einerseits zwischen den unmittelbar Beteiligten erfolgen, schließt aber ebenfalls sämtliche mit der Thematik vertraute Austausch- und Informationsforen sowie Expertengruppen mit ein. Neben den Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung könnten darüber hinaus wichtige Akteure sein: Seniorenbeiräte bzw. gemeindliche Seniorenbeauftragte, bürger-schaftlich Engagierte, Fachleute aus der Seniorenarbeit, Vertreterinnen und Ver-treter von Vereinen, Verbänden (z.B. Wohlfahrtsverbände, VdK), Kirchen und Landratsämtern. Darüber hinaus könnten Kontakte zu überregionalen Stellen, wie z.B. Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ oder „Agentur zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote“ hilfreich sein. Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ ist überdies aufgerufen, weitere Kontakte zu intensivieren, die zur Umsetzung der geplanten Strategien notwendig sind, wie z.B. Kontakte zur Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung.
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Zu gegebener Zeit sollte überprüft werden, ob die geplanten Ziele erreicht wurden und die gewünschten Wirkungen eingetreten sind. Eine Evaluation dient auch dazu, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu verbessern und ggf. die Ziele neu zu überdenken oder weiter zu entwickeln. Jährlich ist deshalb ein kurzer Zwischenbericht zu erstellen, der Auskunft über den Sachstand aller betreuten Gemeinden gibt. Nach Abschluss der Begleitung wird ein Abschlussbericht erwartet. Der Abschlussbericht soll für die begleitete Gemeinde die erfolgte Entwicklung wiedergeben. Dazu sollte die Ausgangslage, die initiierten Aktivitäten, die erreichten und nicht erreichte Ziele dargestellt werden. Dabei ist darauf einzugehen, welche Punkte die Umsetzung erleichtert, bzw. erschwert haben.
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3. Umsetzung des Vorhabens durch Rahmenvertrag:
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag für eine maximale Laufzeit von vier Jahren abzuschließen. Dieser soll als einseitig verbindlich ausgestaltet werden, d.h. dass sich der Auftragnehmer einseitig gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Der Abschluss eines solchen Rahmenvertrags ist unverzichtbare Voraussetzung für eine kontinuierliche aber auch flexible Begleitung der Gemeinden durch das beratende Unternehmen. Die Vorteile des Rahmenvertrags liegen vornehmlich darin, dass die Kompetenzen des Auftragnehmers möglichst umfassend und langfristig genutzt werden können. Es erfolgt ein beständiger externer Wissensaufbau im Hinblick auf die Aufgaben und Themen der jeweiligen Gemeinden und des Gesamtkonzeptes, der den internen Aufwand für einzelne Abstimmungen bezüglich individueller Gemeinden minimiert. Interne und externe Arbeitsabläufe können effizienter strukturiert und standardisiert werden, als dies bei Einzelaufträgen der Fall ist.
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Referenznummer: Z2/0271.01.1/49
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Bayern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
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Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit (hier die Erklärungen unter Ziff. 1) anhand der geforderten Erklärungen für jeden Teilnehmer gesondert nachzuweisen. Bei der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. 2 und 3) können sich die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ergänzen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen (Ziff. 1 bis 3) für jeden einzelnen Subunternehmer vorzulegen. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-Unternehmens verzichtet. Sofern allerdings ein Schwester-Unternehmen zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, sind alle Eignungsnachweise auch für das Schwester-Unternehmen vorzulegen.
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Die mit (A) gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit (B) bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit (A) und (B) versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien.
Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen.
1a) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a), b), c) und e) VOL/A genannten Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorliegen und sich der Erklärende bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann (Online verfügbar) (A)
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1b) Unterschriebene Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen (Online verfügbar) (A)
1c) Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen eines in § 6 EG Abs. 4 Buchstaben a) bis g) VOL/A genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist (Einem Verstoß gegen diese Strafvorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten) und dass der Erklärende sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung einen Ausschluss des Bewerbers von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. (Online verfügbar) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder einen sonst in § 7 EG Abs. 7 VOL/A genannten Nachweis einzuholen. (A)
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1d) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (Online verfügbar) (A)
1e) Unterschriebene Erklärung zum Ausschluss bei Schwarzarbeit (Online verfügbar) (A)
1f) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters (A)
1g) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (Online verfügbar) (A)
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1h) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Unterschriebene Erklärung aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung (Online verfügbar) (A)
1i) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Unterschriebene Erklärung, ob ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein selbständiges Angebot abgibt (A)
1j) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Ausführliche Darstellung der Arbeitsteilung bei der Durchführung des Auftrages (A) 1k) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:Darstellung, wie sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (z.B. Verpflichtungserklärung, Vorvertrag) und Vorlage einer Kopie der entsprechenden Vereinbarung (A)
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1l) Erklärung, ob der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen ist (A)
1m) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern: Benennung aller einzusetzenden Subunternehmer und Beschreibung der Teilbereiche, für die der Einsatz eines Subunternehmers jeweils vorgesehen ist. (A)
1n) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern: Unterschriebene Erklärung von jedem Subunternehmer, dessen Einsatz geplant ist, in der dieser unter Angabe seiner Firma, Anschrift (Straße, Ort), Telefon, Telefax, Ansprechpartner und Firma des Bewerbers erklärt, welche für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Ressourcen er der Firma des Bewerbers zur Verfügung stellt. (Online verfügbar) (A)
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1o) Unterschriebene Erklärung, in der bestätigt wird, dass die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation in deutscher Sprache erfolgt (Online verfügbar) (A)
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Gemäß der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
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Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit (hier die Erklärungen unter Ziff. 1) anhand der geforderten Erklärungen für jeden Teilnehmer gesondert nachzuweisen. Bei der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. 2 und 3) können sich die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ergänzen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen (Ziff. 1 bis 3) für jeden einzelnen Subunternehmer vorzulegen. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-Unternehmens verzichtet. Sofern allerdings ein Schwester-Unternehmen zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, sind alle Eignungsnachweise auch für das Schwester-Unternehmen vorzulegen.
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Die mit (A) gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit (B) bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit (A) und (B) versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien.
Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen.
2a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (in Euro) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (A)
2b) Vorlage einer unterschriebenen Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Versicherungssummen (Online verfügbar) (A)
2c) Unterschriebene Erklärung über die finanzielle Situation (Online verfügbar) (A)
2d) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten ersichtlich ist (B 10 %)
2e) Unterschriebene Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, insbesondere potentiellen Mitbewerbern, bestehen; ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen eine relevante Zusammenarbeit mit anderen besteht. Die Erklärung muss nicht abgegeben werden, sofern berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen. (A)
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2f) Angabe aller Standorte und Niederlassungen des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland (A)
2g) Darstellung der Organisationsstruktur und des Leistungsspektrums des Unternehmens (A/B 10 %)
Gemäß der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
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Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit (hier die Erklärungen unter Ziff. 1) anhand der geforderten Erklärungen für jeden Teilnehmer gesondert nachzuweisen. Bei der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. 2 und 3) können sich die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ergänzen. Im Fall des Einsatzes von Subun-ternehmern sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen (Ziff. 1 bis 3) für jeden einzelnen Subunternehmer vorzulegen. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-Unternehmens verzichtet. Sofern allerdings ein Schwester-Unternehmen zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, sind alle Eignungsnachweise auch für das Schwester-Unternehmen vorzulegen.
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Die mit (A) gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit (B) bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit (A) und (B) versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien.
Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen.
3a) Angabe, welche Mitarbeiter/innen die Projektleitung und die Vertretung überneh-men werden und ggf. welche zusätzlichen Mitarbeiter/innen im Fall der Auftragserteilung den Auftrag durchführen werden. (Als Mindestpersonal wird eine Projektleitung und eine Vertretung vorausgesetzt) (A)
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3b) Gefordert werden auf Ebene der Projektleitung und ihrer Vertretung jeweils ein Hochschulabschluss im Bereich der Soziologie, Gerontologie, Psychologie, Sozialpädagogik oder verwandter Studiengänge sowie einschlägige Erfahrungen bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte im Leitungsbereich (Mindestanforderungen). Für die Bewertung der Qualifikation des gesamten eingeplanten Personals maßgeblich sind einschlägige Erfahrungen aus dem Bereich der Seniorenpolitik. Dies gilt für die Ebene der Projektleitung ebenso wie für potentielle zusätzliche Mitarbeiter im Projekt. Die Eignung des für den Auftrag vorgesehenen Personals soll wie folgt nachgewiesen werden:
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— aa) detaillierte Lebensläufe und Nachweis der berufliche Qualifikationen durch Zeugniskopien,
— bb) Darstellung einschlägiger Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Projekten aus dem Bereich der Sozialpolitik (insbesondere zu den Bereichen Seniorenpolitik und Pflege),
— cc) Darstellung der Erfahrungen in der Durchführung von Projekten mit der öffentlichen Verwaltung (bezogen auf Mindestvorraussetzungen A) (darüber hinaus B 35 %).
3c) Darstellung der Verteilung der voraussichtlich zu erbringenden Aufgaben auf das für den Auftrag vorgesehene Personal (B 20 %)
3d) Vorlage dreier Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, möglichst aus der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2006 bis 2011 beziehen; die Aufträge sollen abgeschlossen sein. Gibt der Bewerber mehr als drei Referenzen an, werden nur die ersten drei Referenzen bewertet. Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
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— Name des Auftraggebers,
— Bezeichnung des Projektes,
— inhaltliche Darstellung des Projekts,
— verwendete Methoden (bzw. Werkzeuge und technisches Umfeld),
— Projektdauer (Anfangs - und Enddatum),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Funktion, Tel, E-Mail, Postaddresse) (B 25 %).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien) ergibt sich aus dem als Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben vom 17.1.2012 ("Bewertung der Eignungskriterien") unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm unter der Rubrik "Marktplatz der Generationen" bekannt gemachten Dokument, auf das ausdrücklich verwiesen wird.
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Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Charlotte Denstorff
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z2/0271.01.1/49
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 15 / 19 entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt." hingewiesen.
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Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2012/S 014-022352 (2012-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 480 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 103-171934
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 14-022352
ABl. S-Ausgabe: 103
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Z 2/0271.01-1/49
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebot (50)
2. Präsentation (20)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-24 📅
Name: IPOS - Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision
Postanschrift: Kaiserstraße 2
Postort: Friedberg
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 103-171934 (2012-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 480 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 103-171934
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 14-022352
ABl. S-Ausgabe: 103
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Z 2/0271.01-1/49
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebot (50)
2. Präsentation (20)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-24 📅
Name: IPOS - Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision
Postanschrift: Kaiserstraße 2
Postort: Friedberg
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt." hingewiesen.
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