Der Auftraggeber benötigt für seinen künftigen neuen Verwaltungssitz die medientechnische Ausstattung. Die Konferenzräume aller Etagen des sechsgeschossigen Gebäudes sind mit multifunktionaler Medientechnik auszustatten. Eine Grobplanung, die Mindeststandards definiert, liegt vor. Für die Ausstattung werden qualitativ hochwertige Komponenten gesucht, die sich durch eine lange Lebensdauer und geringen Wartungsaufwand trotz zeitintensiven Betriebs auszeichnen. Aus diesem Grunde wurde in der Planung von TV Geräten Abstand genommen und professionelle Displays ohne TV Tuner eingesetzt. Der zukünftige Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Einführung und Funktionsweise der Medientechnik. Er hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: — Konzeptionell abschließende Detailplanungen, — Lieferung und Montage der Komponenten, — Erbringung sämtlicher Engineeringleistungen einschließlich Einweisung des auftraggeberseitigen Personals, — Ggf. spätere Unterstützung des Auftraggebers bei Anwendung und Gewährleistung. Im Zuge der Grobplanung wurden die Räume nach Nutzungsvorgaben in Kategorien eingestuft, so dass der Nutzer auf allen Etagen in der Kategorie die gleiche Technik vorfindet. Hintergrund der sich wiederholenden Technikkomponenten ist die voraussichtlich kurze Installationszeit der gesamten Technik von 14 Tagen. Ebenso soll dadurch die Akzeptanz der eingebauten Technik erhöht und die Kosten für Schulungen minimiert werden. Die Anforderungen an die Ergebnisse der Planung wurden seitens des Auftraggebers klar formuliert: Es soll kein zusätzliches Fachpersonal zur Vorbereitung und Durchführung der Meetings und Konferenzen erforderlich sein. Dies bedeutet, dass eine intuitive Bedienung der Technik und eine einfache Veränderung der Raumnutzung in die Planung mit einzubeziehen sind. Die Technik soll modern und zukunftsweisend sein. Die geplante digitale Signal- und Steuerungstechnik soll eine problemlose Erweiterung der Nutzung der Konferenzräume garantieren. Die Geräte müssen für den täglichen Einsatz geeignet sein und zudem zentral überwacht werden können. Auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen erscheint es notwendig, Verkabelungen vorzunehmen. Die strukturelle medientechnische Verkabelung ist bereits bauseitig im Rohbau installiert worden. Diese kann den ausgewählten Bewerbern im Rahmen des Dialogverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber hat die Raumbeschreibungen in folgende Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 (Interne Besprechungsräume bis 10 Personen auf allen Etagen, 1. – 6. OG (je einmal, im 5. OG zweimal): Die Besprechungsräume sollen ein hochwertiges Full-HD fähiges 55’’ LED/LCD Display mit nicht sichtbaren integrierten Lautsprechern – als Bild- und Tonwiedergabemedium - erhalten. Kategorie 2 (Interne Besprechungsräume bis 22 Personen auf allen Etagen, 1. – 6. OG (je einmal, nicht im 5. OG): Die Besprechungsräume sollen eine hochwertige Full-HD fähige Großbildprojektion erhalten. Kategorie 3 (Vorstandkonferenzraum 22 Personen im 5. OG): Der Konferenzraum im Vorstandsbereich 5. OG wird mit einem hochwertigen Full HD fähigen Datenprojektor und einer Motorleinwand ausgestattet. Die Beschallung des Raumes wird über in die Decke eingelassene Flachmembranlautsprecher realisiert. Zusätzlich ist der Einsatz eines aktiven Subwoofers geplant. Zur Verstärkung der Rednerstimmen sind zwei Funkstrecken Mikrofone (ein Handsender- und ein Ansteckmikrofon mit Beltpack) geplant. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Optional soll ein hochwertiges Full HD fähiges 70“ LCD Display an Stelle des Datenprojektors und der Motorleinwand angeboten werden. Kategorie 4 (Konferenzraum 18 Personen im 1. OG): Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion und eine motorische Leinwand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional sollen die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden. Kategorie 5 (Konferenzräume 24/28 Personen, 2 Räume im 1. OG): Die Konferenzräume sollen eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über drei 50’’ Displays auf Rollwagen aus dem Bestand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll je ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional sollen die Beschallung der Räume über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen je ein Funkstreckenmikrofon pro Raum angeboten werden. Kategorie 6 (Multifunktionsraum im EG (6 Varianten): Die Konferenzräume können durch ein flexibles Trennwandsystem einzeln oder gemeinsam als großer Raum genutzt werden. Um diese Flexibilität zu nutzen, sollen die Räume mit einer flexiblen Mediensteuerung, Präsentations- und Beschallungstechnik geplant werden. In den einzelnen Räumen sollen eine Großbildprojektion mit einem Projektor und einer motorischen Leinwand der Größe 300x169 cm an bzw. in der Decke montiert werden. Diese soll für eine Präsentation in den einzelnen Räumen ausgefahren werden. Die Projektoren sollen lichtstark sein und an einem Deckenstiel knapp unter der Decke montiert werden. Die Mediensteuerung muss Schnittstellen zur Haustechnik haben, um Lichtszenen abzurufen oder optional die Verdunkelung einleiten zu können. Lautsprecher in der Decke, unterteilt in 5 Zonen, sollen die verschiedenen Szenarien der Präsentation der Varianten K01 A, B, C, D, E und F schaffen. Hierfür sollen 3 drahtlose Mikrofone vorgehalten werden. Für den Einsatzfall einer Konferenz mit 72 Teilnehmern soll eine drahtlose Konferenzmikrofonanlage geplant werden. Zusätzlich soll ein Funkübertragungssystem zur Hörunterstützung eingesetzt werden. In den unterschiedlichen Nutzungsvarianten sollen auch 55’’ LED Displays auf Roll- und Teleskopwagen als Bildwiederholungen eingesetzt werden. Zur Buchung der Räume sollen insgesamt 3 drahtverbundene und 3 drahtlose, akkugepufferte digitale Türschilder geplant und eingebaut werden. Die drahtlosen Türschilder sind für den Einsatz an den mobilen Trennwänden vorgesehen. Kategorie 7 (Konferenzräume (Videokonferenzoption) 14 Personen, 2 Räume im EG): Die Konferenzräume sollen eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf einer motorischen Leinwand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll je ein digitales Türschild pro Raum an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung der Räume über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen je ein Funkstreckenmikrofon pro Raum angeboten werden. Kategorie 8 (Konferenzraum 24 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel einsetzbar sein soll. Er wird mit einer mobilen Tischanlage geplant. Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über ein 55’’ Display auf einem Rollwagen erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden. Kategorie 9 (Konferenzraum 26 Personen im EG): Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über ein 55’’ Display auf einem Rollwagen erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden. Kategorie 10 (Konferenzraum 32 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel einsetzbar sein soll. Er wird mit einer mobilen Tischanlage geplant (Stehbankett etc.). Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand erhalten. Zur Bildwiederholung sind zwei 55’’ Display-Teleskopwagen vorgesehen. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden. Kategorie 11 (Konferenzraum 36 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel als ein großer oder getrennt als zwei einzelne Räume einsetzbar sein soll. Er wird deshalb mit zwei mobilen Tischplatten an der Stelle der mobilen Trennwand geplant. Der Konferenzraum soll zwei hochwertige, Full HD fähige Großbildprojektionen auf insgesamt 4 motorische Leinwände erhalten. Je nach Einsatzfall können die beiden Projektoren mittels motorisch drehbarer Deckenhalterungen auf die Leinwand gefahren werden. Die Beschallung des Raumes soll über an die Wand montierte Lautsprecher realisiert werden. Zur Verstärkung der Rednerstimmen soll die im Bestand vorhandene drahtgebundene Konferenzmikrofonanlage eingesetzt werden. Zusätzlich soll ein Funkübertragungssystem zur Hörunterstützung eingesetzt werden. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes sollen zwei digitale Türschilder an den Eingangstüren eingebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Mittelstraße 51
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Fax: +49 30206288-8989 📠
1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
2. Die Formblätter Eignungsangaben und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
4. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 7 VOL/A im wettbewerblichen Dialog, weil der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, diskriminierungsfrei die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können. Bei dem Verfahren orientiert sich der Auftraggeber an § 3 EG Abs. 7 Satz 2 VOL/A. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog nicht stattfindet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Verfahren gerade deshalb gewählt wurde, damit die Dialogpartner ihre speziellen konzeptionellen Überlegungen und Produkte einbringen können.
1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
2. Die Formblätter Eignungsangaben und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
4. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 7 VOL/A im wettbewerblichen Dialog, weil der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, diskriminierungsfrei die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können. Bei dem Verfahren orientiert sich der Auftraggeber an § 3 EG Abs. 7 Satz 2 VOL/A. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog nicht stattfindet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Verfahren gerade deshalb gewählt wurde, damit die Dialogpartner ihre speziellen konzeptionellen Überlegungen und Produkte einbringen können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt für seinen künftigen neuen Verwaltungssitz die medientechnische Ausstattung. Die Konferenzräume aller Etagen des sechsgeschossigen Gebäudes sind mit multifunktionaler Medientechnik auszustatten. Eine Grobplanung, die Mindeststandards definiert, liegt vor. Für die Ausstattung werden qualitativ hochwertige Komponenten gesucht, die sich durch eine lange Lebensdauer und geringen Wartungsaufwand trotz zeitintensiven Betriebs auszeichnen. Aus diesem Grunde wurde in der Planung von TV Geräten Abstand genommen und professionelle Displays ohne TV Tuner eingesetzt.
Der Auftraggeber benötigt für seinen künftigen neuen Verwaltungssitz die medientechnische Ausstattung. Die Konferenzräume aller Etagen des sechsgeschossigen Gebäudes sind mit multifunktionaler Medientechnik auszustatten. Eine Grobplanung, die Mindeststandards definiert, liegt vor. Für die Ausstattung werden qualitativ hochwertige Komponenten gesucht, die sich durch eine lange Lebensdauer und geringen Wartungsaufwand trotz zeitintensiven Betriebs auszeichnen. Aus diesem Grunde wurde in der Planung von TV Geräten Abstand genommen und professionelle Displays ohne TV Tuner eingesetzt.
Der zukünftige Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Einführung und Funktionsweise der Medientechnik. Er hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Konzeptionell abschließende Detailplanungen,
— Lieferung und Montage der Komponenten,
— Erbringung sämtlicher Engineeringleistungen einschließlich Einweisung des auftraggeberseitigen Personals,
— Ggf. spätere Unterstützung des Auftraggebers bei Anwendung und Gewährleistung.
Im Zuge der Grobplanung wurden die Räume nach Nutzungsvorgaben in Kategorien eingestuft, so dass der Nutzer auf allen Etagen in der Kategorie die gleiche Technik vorfindet. Hintergrund der sich wiederholenden Technikkomponenten ist die voraussichtlich kurze Installationszeit der gesamten Technik von 14 Tagen. Ebenso soll dadurch die Akzeptanz der eingebauten Technik erhöht und die Kosten für Schulungen minimiert werden.
Im Zuge der Grobplanung wurden die Räume nach Nutzungsvorgaben in Kategorien eingestuft, so dass der Nutzer auf allen Etagen in der Kategorie die gleiche Technik vorfindet. Hintergrund der sich wiederholenden Technikkomponenten ist die voraussichtlich kurze Installationszeit der gesamten Technik von 14 Tagen. Ebenso soll dadurch die Akzeptanz der eingebauten Technik erhöht und die Kosten für Schulungen minimiert werden.
Die Anforderungen an die Ergebnisse der Planung wurden seitens des Auftraggebers klar formuliert: Es soll kein zusätzliches Fachpersonal zur Vorbereitung und Durchführung der Meetings und Konferenzen erforderlich sein. Dies bedeutet, dass eine intuitive Bedienung der Technik und eine einfache Veränderung der Raumnutzung in die Planung mit einzubeziehen sind. Die Technik soll modern und zukunftsweisend sein. Die geplante digitale Signal- und Steuerungstechnik soll eine problemlose Erweiterung der Nutzung der Konferenzräume garantieren. Die Geräte müssen für den täglichen Einsatz geeignet sein und zudem zentral überwacht werden können.
Die Anforderungen an die Ergebnisse der Planung wurden seitens des Auftraggebers klar formuliert: Es soll kein zusätzliches Fachpersonal zur Vorbereitung und Durchführung der Meetings und Konferenzen erforderlich sein. Dies bedeutet, dass eine intuitive Bedienung der Technik und eine einfache Veränderung der Raumnutzung in die Planung mit einzubeziehen sind. Die Technik soll modern und zukunftsweisend sein. Die geplante digitale Signal- und Steuerungstechnik soll eine problemlose Erweiterung der Nutzung der Konferenzräume garantieren. Die Geräte müssen für den täglichen Einsatz geeignet sein und zudem zentral überwacht werden können.
Auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen erscheint es notwendig, Verkabelungen vorzunehmen. Die strukturelle medientechnische Verkabelung ist bereits bauseitig im Rohbau installiert worden. Diese kann den ausgewählten Bewerbern im Rahmen des Dialogverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen erscheint es notwendig, Verkabelungen vorzunehmen. Die strukturelle medientechnische Verkabelung ist bereits bauseitig im Rohbau installiert worden. Diese kann den ausgewählten Bewerbern im Rahmen des Dialogverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber hat die Raumbeschreibungen in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1 (Interne Besprechungsräume bis 10 Personen auf allen Etagen, 1. – 6. OG (je einmal, im 5. OG zweimal): Die Besprechungsräume sollen ein hochwertiges Full-HD fähiges 55’’ LED/LCD Display mit nicht sichtbaren integrierten Lautsprechern – als Bild- und Tonwiedergabemedium - erhalten.
Kategorie 1 (Interne Besprechungsräume bis 10 Personen auf allen Etagen, 1. – 6. OG (je einmal, im 5. OG zweimal): Die Besprechungsräume sollen ein hochwertiges Full-HD fähiges 55’’ LED/LCD Display mit nicht sichtbaren integrierten Lautsprechern – als Bild- und Tonwiedergabemedium - erhalten.
Kategorie 2 (Interne Besprechungsräume bis 22 Personen auf allen Etagen, 1. – 6. OG (je einmal, nicht im 5. OG): Die Besprechungsräume sollen eine hochwertige Full-HD fähige Großbildprojektion erhalten.
Kategorie 3 (Vorstandkonferenzraum 22 Personen im 5. OG): Der Konferenzraum im Vorstandsbereich 5. OG wird mit einem hochwertigen Full HD fähigen Datenprojektor und einer Motorleinwand ausgestattet. Die Beschallung des Raumes wird über in die Decke eingelassene Flachmembranlautsprecher realisiert. Zusätzlich ist der Einsatz eines aktiven Subwoofers geplant. Zur Verstärkung der Rednerstimmen sind zwei Funkstrecken Mikrofone (ein Handsender- und ein Ansteckmikrofon mit Beltpack) geplant. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Optional soll ein hochwertiges Full HD fähiges 70“ LCD Display an Stelle des Datenprojektors und der Motorleinwand angeboten werden.
Kategorie 3 (Vorstandkonferenzraum 22 Personen im 5. OG): Der Konferenzraum im Vorstandsbereich 5. OG wird mit einem hochwertigen Full HD fähigen Datenprojektor und einer Motorleinwand ausgestattet. Die Beschallung des Raumes wird über in die Decke eingelassene Flachmembranlautsprecher realisiert. Zusätzlich ist der Einsatz eines aktiven Subwoofers geplant. Zur Verstärkung der Rednerstimmen sind zwei Funkstrecken Mikrofone (ein Handsender- und ein Ansteckmikrofon mit Beltpack) geplant. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Optional soll ein hochwertiges Full HD fähiges 70“ LCD Display an Stelle des Datenprojektors und der Motorleinwand angeboten werden.
Kategorie 4 (Konferenzraum 18 Personen im 1. OG): Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion und eine motorische Leinwand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional sollen die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 4 (Konferenzraum 18 Personen im 1. OG): Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion und eine motorische Leinwand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional sollen die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 5 (Konferenzräume 24/28 Personen, 2 Räume im 1. OG): Die Konferenzräume sollen eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über drei 50’’ Displays auf Rollwagen aus dem Bestand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll je ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional sollen die Beschallung der Räume über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen je ein Funkstreckenmikrofon pro Raum angeboten werden.
Kategorie 5 (Konferenzräume 24/28 Personen, 2 Räume im 1. OG): Die Konferenzräume sollen eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über drei 50’’ Displays auf Rollwagen aus dem Bestand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll je ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional sollen die Beschallung der Räume über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen je ein Funkstreckenmikrofon pro Raum angeboten werden.
Kategorie 6 (Multifunktionsraum im EG (6 Varianten): Die Konferenzräume können durch ein flexibles Trennwandsystem einzeln oder gemeinsam als großer Raum genutzt werden. Um diese Flexibilität zu nutzen, sollen die Räume mit einer flexiblen Mediensteuerung, Präsentations- und Beschallungstechnik geplant werden. In den einzelnen Räumen sollen eine Großbildprojektion mit einem Projektor und einer motorischen Leinwand der Größe 300x169 cm an bzw. in der Decke montiert werden. Diese soll für eine Präsentation in den einzelnen Räumen ausgefahren werden. Die Projektoren sollen lichtstark sein und an einem Deckenstiel knapp unter der Decke montiert werden. Die Mediensteuerung muss Schnittstellen zur Haustechnik haben, um Lichtszenen abzurufen oder optional die Verdunkelung einleiten zu können. Lautsprecher in der Decke, unterteilt in 5 Zonen, sollen die verschiedenen Szenarien der Präsentation der Varianten K01 A, B, C, D, E und F schaffen. Hierfür sollen 3 drahtlose Mikrofone vorgehalten werden. Für den Einsatzfall einer Konferenz mit 72 Teilnehmern soll eine drahtlose Konferenzmikrofonanlage geplant werden. Zusätzlich soll ein Funkübertragungssystem zur Hörunterstützung eingesetzt werden. In den unterschiedlichen Nutzungsvarianten sollen auch 55’’ LED Displays auf Roll- und Teleskopwagen als Bildwiederholungen eingesetzt werden. Zur Buchung der Räume sollen insgesamt 3 drahtverbundene und 3 drahtlose, akkugepufferte digitale Türschilder geplant und eingebaut werden. Die drahtlosen Türschilder sind für den Einsatz an den mobilen Trennwänden vorgesehen.
Kategorie 6 (Multifunktionsraum im EG (6 Varianten): Die Konferenzräume können durch ein flexibles Trennwandsystem einzeln oder gemeinsam als großer Raum genutzt werden. Um diese Flexibilität zu nutzen, sollen die Räume mit einer flexiblen Mediensteuerung, Präsentations- und Beschallungstechnik geplant werden. In den einzelnen Räumen sollen eine Großbildprojektion mit einem Projektor und einer motorischen Leinwand der Größe 300x169 cm an bzw. in der Decke montiert werden. Diese soll für eine Präsentation in den einzelnen Räumen ausgefahren werden. Die Projektoren sollen lichtstark sein und an einem Deckenstiel knapp unter der Decke montiert werden. Die Mediensteuerung muss Schnittstellen zur Haustechnik haben, um Lichtszenen abzurufen oder optional die Verdunkelung einleiten zu können. Lautsprecher in der Decke, unterteilt in 5 Zonen, sollen die verschiedenen Szenarien der Präsentation der Varianten K01 A, B, C, D, E und F schaffen. Hierfür sollen 3 drahtlose Mikrofone vorgehalten werden. Für den Einsatzfall einer Konferenz mit 72 Teilnehmern soll eine drahtlose Konferenzmikrofonanlage geplant werden. Zusätzlich soll ein Funkübertragungssystem zur Hörunterstützung eingesetzt werden. In den unterschiedlichen Nutzungsvarianten sollen auch 55’’ LED Displays auf Roll- und Teleskopwagen als Bildwiederholungen eingesetzt werden. Zur Buchung der Räume sollen insgesamt 3 drahtverbundene und 3 drahtlose, akkugepufferte digitale Türschilder geplant und eingebaut werden. Die drahtlosen Türschilder sind für den Einsatz an den mobilen Trennwänden vorgesehen.
Kategorie 7 (Konferenzräume (Videokonferenzoption) 14 Personen, 2 Räume im EG): Die Konferenzräume sollen eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf einer motorischen Leinwand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll je ein digitales Türschild pro Raum an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung der Räume über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen je ein Funkstreckenmikrofon pro Raum angeboten werden.
Kategorie 7 (Konferenzräume (Videokonferenzoption) 14 Personen, 2 Räume im EG): Die Konferenzräume sollen eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf einer motorischen Leinwand erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll je ein digitales Türschild pro Raum an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung der Räume über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen je ein Funkstreckenmikrofon pro Raum angeboten werden.
Kategorie 8 (Konferenzraum 24 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel einsetzbar sein soll. Er wird mit einer mobilen Tischanlage geplant. Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über ein 55’’ Display auf einem Rollwagen erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 8 (Konferenzraum 24 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel einsetzbar sein soll. Er wird mit einer mobilen Tischanlage geplant. Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über ein 55’’ Display auf einem Rollwagen erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 9 (Konferenzraum 26 Personen im EG): Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über ein 55’’ Display auf einem Rollwagen erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 9 (Konferenzraum 26 Personen im EG): Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand und eine Bildwiederholung über ein 55’’ Display auf einem Rollwagen erhalten. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 10 (Konferenzraum 32 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel einsetzbar sein soll. Er wird mit einer mobilen Tischanlage geplant (Stehbankett etc.). Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand erhalten. Zur Bildwiederholung sind zwei 55’’ Display-Teleskopwagen vorgesehen. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 10 (Konferenzraum 32 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel einsetzbar sein soll. Er wird mit einer mobilen Tischanlage geplant (Stehbankett etc.). Der Konferenzraum soll eine hochwertige Full HD fähige Großbildprojektion auf eine motorische Leinwand erhalten. Zur Bildwiederholung sind zwei 55’’ Display-Teleskopwagen vorgesehen. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes soll ein digitales Türschild an der Eingangstür eingebaut werden. Optional soll die Beschallung des Raumes über an die Wand montierte Lautsprecher und zur Verstärkung der Rednerstimmen ein Funkstreckenmikrofon angeboten werden.
Kategorie 11 (Konferenzraum 36 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel als ein großer oder getrennt als zwei einzelne Räume einsetzbar sein soll. Er wird deshalb mit zwei mobilen Tischplatten an der Stelle der mobilen Trennwand geplant. Der Konferenzraum soll zwei hochwertige, Full HD fähige Großbildprojektionen auf insgesamt 4 motorische Leinwände erhalten. Je nach Einsatzfall können die beiden Projektoren mittels motorisch drehbarer Deckenhalterungen auf die Leinwand gefahren werden. Die Beschallung des Raumes soll über an die Wand montierte Lautsprecher realisiert werden. Zur Verstärkung der Rednerstimmen soll die im Bestand vorhandene drahtgebundene Konferenzmikrofonanlage eingesetzt werden. Zusätzlich soll ein Funkübertragungssystem zur Hörunterstützung eingesetzt werden. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes sollen zwei digitale Türschilder an den Eingangstüren eingebaut werden.
Kategorie 11 (Konferenzraum 36 Personen im EG): Das Nutzungskonzept des Auftraggebers sieht vor, dass dieser Raum variabel als ein großer oder getrennt als zwei einzelne Räume einsetzbar sein soll. Er wird deshalb mit zwei mobilen Tischplatten an der Stelle der mobilen Trennwand geplant. Der Konferenzraum soll zwei hochwertige, Full HD fähige Großbildprojektionen auf insgesamt 4 motorische Leinwände erhalten. Je nach Einsatzfall können die beiden Projektoren mittels motorisch drehbarer Deckenhalterungen auf die Leinwand gefahren werden. Die Beschallung des Raumes soll über an die Wand montierte Lautsprecher realisiert werden. Zur Verstärkung der Rednerstimmen soll die im Bestand vorhandene drahtgebundene Konferenzmikrofonanlage eingesetzt werden. Zusätzlich soll ein Funkübertragungssystem zur Hörunterstützung eingesetzt werden. Die Steuerung der Medientechnik und der Raumfunktionen (Licht, Jalousien) soll mittels einer Mediensteuerungszentrale und einem Funktouchpanel realisiert werden. Zur Buchung des Raumes sollen zwei digitale Türschilder an den Eingangstüren eingebaut werden.
Referenznummer: SV 12-9011
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Allgemeine Darstellung des Bewerbers und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. der Bewerbergemeinschaft (maximal 5 Seiten).
2. Nachweis von 3 Referenzen der letzten drei Jahre hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Erstellung einer kundenspezifischen Feinplanungskonzeption für Medientechnik mit Übernahme der Gesamtverantwortung, Übernahme der Lieferung- und Montagearbeiten, Erbringung von Engineeringleistungen und Einweisung des auftraggeberseitigen Personals). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform in dem Bewerbungsformblatt zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
2. Nachweis von 3 Referenzen der letzten drei Jahre hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Erstellung einer kundenspezifischen Feinplanungskonzeption für Medientechnik mit Übernahme der Gesamtverantwortung, Übernahme der Lieferung- und Montagearbeiten, Erbringung von Engineeringleistungen und Einweisung des auftraggeberseitigen Personals). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform in dem Bewerbungsformblatt zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Feinplanungskonzeption, Art und Umfang der eingesetzten Medientechnik, Beschreibung der Montage- und Einrichtungsleistungen Beschreibung der Gesamtverantwortung sowie des Nachunternehmereinsatzes, Beschreibung der Engineeringleistungen, Beschreibung der Schulungsleistungen),
— Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Feinplanungskonzeption, Art und Umfang der eingesetzten Medientechnik, Beschreibung der Montage- und Einrichtungsleistungen Beschreibung der Gesamtverantwortung sowie des Nachunternehmereinsatzes, Beschreibung der Engineeringleistungen, Beschreibung der Schulungsleistungen),
— Auftragswert der erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
3. Nennung des für die Leistung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters sowie Darstellung von deren vergleichbarer Projekterfahrung.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;
c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wir der Auftraggeber die Referenzen gemäß Punkt III.2.3) 2. mit 60 % und die Darstellung der Projekterfahrung des zum Einsatz vorgesehenen Projektleiters gemäß Punkt III.2.3) 3. mit 40 % hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang bewerten. Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.
Um dies zu ermitteln, wir der Auftraggeber die Referenzen gemäß Punkt III.2.3) 2. mit 60 % und die Darstellung der Projekterfahrung des zum Einsatz vorgesehenen Projektleiters gemäß Punkt III.2.3) 3. mit 40 % hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang bewerten. Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.
1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
2. Die Formblätter Eignungsangaben und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die Formblätter Eignungsangaben und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
4. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 7 VOL/A im wettbewerblichen Dialog, weil der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, diskriminierungsfrei die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können. Bei dem Verfahren orientiert sich der Auftraggeber an § 3 EG Abs. 7 Satz 2 VOL/A. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog nicht stattfindet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Verfahren gerade deshalb gewählt wurde, damit die Dialogpartner ihre speziellen konzeptionellen Überlegungen und Produkte einbringen können.
7. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 7 VOL/A im wettbewerblichen Dialog, weil der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, diskriminierungsfrei die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können. Bei dem Verfahren orientiert sich der Auftraggeber an § 3 EG Abs. 7 Satz 2 VOL/A. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog nicht stattfindet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Verfahren gerade deshalb gewählt wurde, damit die Dialogpartner ihre speziellen konzeptionellen Überlegungen und Produkte einbringen können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 167-277166 (2012-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 564 645,47 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-25 📅
Name: tsm Gesellschaft für angewandte Studiotechnik mbH
Postanschrift: Genthiner Straße 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Benjamin Lehr