Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information, schreibt Mobilfunk Carrier Leistungen für die staatlichen Stellen und die Kommunen im Land Rheinland-Pfalz aus. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 36 Monaten beabsichtigt, welche höchstens zwei Mal für die Dauer von jeweils 12 Monaten verlängert werden kann. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden landesweiten Versorgung mit Mobilfunkdiensten werden Rahmenvereinbarungen mit mehreren (3) Unternehmen gemäß § 4 Abs. 4 VOL/A geschlossen werden, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Sollten 3 Unternehmen die Eignungskriterien und 3 Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, werden 85 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem ersten Platz rangiert; 10 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) werden an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem zweiten Platz rangiert, und 5 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) werden an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem dritten Platz rangiert. Sollten lediglich 2 Unternehmen die Eignungskriterien erfüllen oder lediglich 2 Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, werden 90 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem ersten Platz rangiert; 10 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) werden an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem zweiten Platz rangiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-06.
Auftragsbekanntmachung (2012-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Fernmeldedienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Fernmeldedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.ldi.rlp.de🌏
E-Mail: rene.mueller@ldi.rlp.de📧
Telefon: +49 6131605302📞
Fax: +49 6131605146 📠
“Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort...”
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information, schreibt Mobilfunk Carrier Leistungen für die staatlichen Stellen und die...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information, schreibt Mobilfunk Carrier Leistungen für die staatlichen Stellen und die Kommunen im Land Rheinland-Pfalz aus.
“Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 36 Monaten beabsichtigt, welche höchstens zwei Mal für die Dauer von jeweils 12 Monaten...”
Kurze Beschreibung
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 36 Monaten beabsichtigt, welche höchstens zwei Mal für die Dauer von jeweils 12 Monaten verlängert werden kann.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Zur Sicherstellung einer flächendeckenden landesweiten Versorgung mit Mobilfunkdiensten werden Rahmenvereinbarungen mit mehreren (3) Unternehmen gemäß § 4...”
Kurze Beschreibung
Zur Sicherstellung einer flächendeckenden landesweiten Versorgung mit Mobilfunkdiensten werden Rahmenvereinbarungen mit mehreren (3) Unternehmen gemäß § 4 Abs. 4 VOL/A geschlossen werden, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
“Sollten 3 Unternehmen die Eignungskriterien und 3 Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, werden 85 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die...”
Kurze Beschreibung
Sollten 3 Unternehmen die Eignungskriterien und 3 Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, werden 85 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem ersten Platz rangiert; 10 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) werden an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem zweiten Platz rangiert, und 5 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) werden an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem dritten Platz rangiert.
“Sollten lediglich 2 Unternehmen die Eignungskriterien erfüllen oder lediglich 2 Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, werden 90 % der Einzelaufträge...”
Kurze Beschreibung
Sollten lediglich 2 Unternehmen die Eignungskriterien erfüllen oder lediglich 2 Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, werden 90 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem ersten Platz rangiert; 10 % der Einzelaufträge (sowohl im Hinblick auf die Mindestabnahmemengen als auch betreffend die optional abgenommenen Mengen) werden an dasjenige Unternehmen vergeben, dessen Angebot im Rahmen der Auswertung der Wirtschaftlichkeit auf dem zweiten Platz rangiert.
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Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 420-011404
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Mainz.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage 01 bei) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass 1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB - z.B.Preisabsprachen), 2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, 3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, 4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist: a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden, d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden, e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden. 5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind. 6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. 7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. 8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
“Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben...”
Befähigung zur Berufsausübung
Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt. 9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeitwegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind. 10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden. 11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben. 12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Ferner hat der Bieter seinem Angebot die unterzeichnete Tariftreueerklärung beizufügen.Schließlich hat der Bieter sei dem Angebot den Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend) beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A: Anlage...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A: Anlage 02_Unternehmensdarstellung und Teil A: Anlage 02a_Unternehmensdarstellung Qualitäts-, Umwelt und soziale Aspekte seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen.
“Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen.Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A: Anlage 03 der Vergabeunterlagen einzureichen. Die übrigen Referenzen sollten sich auf...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A: Anlage 03 der Vergabeunterlagen einzureichen. Die übrigen Referenzen sollten sich auf abgeschlossene oder laufende Projekte von mehr als 12 Monaten beziehen, die nicht älter als 3 Jahre sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu hinterfragen. Angaben,die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sachschäden...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (Teil A: Anlage 06). Ein Mitglied ist von allen übrigen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (Teil A: Anlage 06). Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss des Vertrages zu Bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bietergemeinschaft ist anzugeben. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Verfahren
Duration of the framework agreement in years: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-16 📅
Place of opening:
“Mainz.”
Ort des Eröffnungstermins: Mainz.
Languages
Language: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-07 📅
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 420-011404
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 175-288970
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftstraße
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.de📧
Telefon: +49 613116-0📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann aber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig sein, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist nach § 117 Abs. 1 GWB binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Entscheidet die Vergabekammer nicht innerhalb von fünf Wochen ab Eingang des Antrags, so beginnt die zwei-Wochen-Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ablauf dieser Frist. Weitere Auskünfte erteilt die unter Abschnitt VI.4.3 genannte Stelle.
“Im Hinblick auf §§ 107 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgenden Hinweis:” Mehr anzeigen (1) “Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftstraße
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 613116-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftstraße
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 613116-0📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2012/S 236-389010 (2012-12-06)