Münster: Veräußerung eines innerstädtischen Grundstücks Hüfferstraße /Rishon-Le-Zion-Ring
Das Universitätsklinikum Münster (UKM), vertreten durch die UKM Infrastruktur Management GmbH, ist von den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) bevollmächtigt worden, ein - im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen stehendes Grundstück (6.199 m²) in der Hüfferstraße/Rishon-Le-Zion-Ring in Münster zu veräußern.
Bisher ist der UKM das Grundstück nach der Errichtungsverordnung der Universitätskliniken (UKVO) als betriebsnotwendiges Grundstück, das im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen steht, überlassen worden. Da eine absehbare Nutzung durch das UKM nicht mehr beabsichtigt ist, soll das Grundstück in einem zweistufigen Bieterverfahren an einen Käufer veräußert werden.
Das Grundstück liegt verkehrsgünstig am Knotenpunkt der Hüfferstraße (Verbindungsstraße Innenstadt/Schloss-Uni-Klinikum) mit dem sogenannten Innenstadtring, der auf einer Länge von rund 10 km das Zentrum von Münster umschließt und eine Anbindung an die BAB 43 (Anschlussstelle Münster-Süd) sowie die B51 (Münster-Bielefeld) ermöglicht. Westlich des Grundstücks befindet sich das Universitätsklinikum Münster. Der Bereich östlich des Grundstücks ist im Wesentlichen von mehrgeschossiger Wohn- und Gewerbenutzung geprägt. Daran schließt sich die Grünflächen-Achse vom botanischen Garten über den Zentralfriedhof bis zum Aasee an.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Münster als „Sondergebiet (Hochschule)“ dargestellt. Es befindet sich zudem im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 147, 1. Änderung „Westtangente/Kardinal-von-Gallen-Ring/Roxeler Straße“ der Stadt Münster (rechtsverbindlich seit dem 4. Februar 1980). Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind deshalb nach der vorhandenen Bebauung gemäß § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) zu beurteilen.
Nähere Einzelheiten zu dem Grundstück sowie zum beabsichtigten Verfahrensablauf enthält ein Informationsmemorandum, dass unter der in Anhang A.I genannten Kontaktstelle – vorzugsweise per E-Mail – angefordert werden kann.
Der Zuschlag wird dem Angebot erteilt, das den höchsten Angebotspreis bietet und somit das wirtschaftlichste ist.
Das UKM weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veräußerung des Grundstücks nicht in den Anwendungsbereich des europäischen (Kartell-)Vergaberechts nach dem 4. Teil des GWB fällt und insbesondere die dort vorgesehenen Rechtsschutz- und Nachprüfungsmöglichkeiten keine Anwendung finden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-03.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-09-03
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Auftragsbekanntmachung
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