Eisenbahnneubaustrecke, Länge ca. 6,9 km, mit Ve 250 km/h und geplanter Fester Fahrbahn in enger Bündellungstrasse zur BAB A 8 in zeitgleicher Realisierung incl. Abrolldamm zwischen den Trassen NBS/BAB, Lärmschutzwälle, 6 Straßenüberführungen, 3 Eisenbahnüberführungen, Stützwände, 2 Regenklär- mit Versickerungsbecken, Straßen- und Wege- sowie Landschaftsbau, Ausführungsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69-265-21939 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9+00, VE 230-2.2
2012/S228-375114”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Titel: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9+00, VBE 230-2.2
Beschreibung
Ort der Leistung: Alb-Donau-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alb-Donau-Kreis
Beschreibung der Beschaffung: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9+00, VBE 230-2.2
Dauer
Datum des Beginns: 2017-03-31 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2012/S 228-375114
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: TEI3/11/286089
Titel: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9 + 00, VBE 230-2.2
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arbeitsgemeinschaft NBS Wendlingen-Ulm PFA 2.3c/o STRABAG Großprojekte GmbH
Postanschrift: Zum Schrägweg 22a
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nbs-wu23@heiwoe.com📧
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 644 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2018/S 210-481051 (2018-10-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68 + 43 bis km 74,9 + 00, VE 230-2.2
2012/S228-375114”
Titel: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68 + 43 bis km 74,9 + 00, VBE 230-2.2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68 + 43 bis km 74,9 + 00, VBE 230-2.2
Auftragsvergabe
Titel: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68 + 43 bis km 74,9 + 00, VBE 230-2.2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 644 000 💰
Quelle: OJS 2018/S 217-497392 (2018-11-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 644 000 💰
Quelle: OJS 2018/S 217-497394 (2018-11-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9+00, VBE230-2.2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9+00, VBE230-2.2
Auftragsvergabe
Titel: NBS, PA 2.3, 1.Streckenabschnitt, Bau-km 68,0+43 bis km 74,9+00, VBE230-2.2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 644 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 219-502342 (2018-11-09)