Netzoptimierung, -integration und –ausbau“ im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erstellung und der Begleitung des EEG-Erfahrungsberichts bzw. der EEG-Monitoringberichte
Mit dem im Sommer 2011 verabschiedeten Energiepaket wurden entscheidende energiepolitische Weichenstellungen vorgenommen. Den dort beschlossenen Ausbau der Erneuerbaren Energien gilt es umzusetzen und als Kernelement der angestrebten Transformation der Energieversorgung konsequent voranzutreiben. Das EEG bildet hierzu das zentrale Fördergesetz, das die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland festlegt. Es hat zum Ziel, dass spätestens bis zum Jahr 2020 mindestens 35 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch Erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Dieser Anteil soll sich auf mindestens 50 Prozent spätestens bis zum Jahr 2030, 65 Prozent bis zum Jahr 2040 und 80 Prozent bis zum Jahr 2050 erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele werden im EEG die entscheidenden Impulse gesetzt. Das Gesetz schafft die instrumentellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, damit der bisherige dynamische Ausbau der Erneuerbaren Energien auch künftig fortgesetzt wird.
Zur Gewährleistung der Erreichung der vorgenannten Ziele wird das EEG regelmäßig evaluiert, damit Änderungsbedarf frühzeitig erkannt und umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung nach § 65 EEG das EEG zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Darüber hinaus berichtet das BMU nach § 65a EEG der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Erreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2 EEG (EEG-Monitoringbericht). Auf Basis dieses Berichts sowie des Berichts des BMWi nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes berichtet die Bundesregierung dem Bundestag und legt erforderliche Handlungsempfehlungen vor. Diese Berichte über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen dienen der Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Zu diesem Zweck benötigen die Bundesregierung sowie der Gesetzgeber fundierte und umfassende wissenschaftliche Informationen.
Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören Vorhaben, die.
1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte gemäß § 65a EEG dienen;
2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der EEG-Monitoringberichte in Zusammenhang stehen.
Das Vorhaben "Netzoptimierung, -integration und –ausbau" gehört zur zweiten Kategorie.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-05-11
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Auftragsbekanntmachung
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2012-08-01
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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