Netzwerk Innenstadt NRW

Stadt Bocholt - Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle

Fortsetzung und weitere Entwicklung der Geschäftsführung des im Jahr 2009 gegründeten Netzwerkes Innenstadt NRW.
Die Stadt Bocholt ist federführende Gemeinde der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“. Ziel des Netzwerks ist die dauerhafte Verankerung einer nachhaltig funktionierenden Plattform für den Erfahrungsaustausch der nordrhein-westfälischen Kommunen untereinander. Darüber hinaus geht es um die Qualifizierung von Innenstadtakteuren sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Vorhaben in den Städten und Gemeinden von NRW. Weitere Informationen zum Netzwerk Innenstadt NRW können im Internet unter dem Link http://www.innenstadt-nrw.de eingesehen werden.
Die bisher beteiligten Kommunen und Institutionen haben übereinstimmend die grundsätzlichen Ziele und Funktionen des Netzwerks Innenstadt NRW diskutiert und definiert. Hier gilt: Die Kommunen und Institutionen sehen den Handlungsschwerpunkt zur Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte in NRW nicht ausschließlich im Ausbau und in der Sicherung der sicherlich prägenden Funktion als Handelsstandorte, sondern betonen besonders die Bedeutung und Funktion der Innenstädte als Freizeit-, Wohn-, Kultur- und Erlebnisraum, als Zentrum der Baukultur und vor allen Dingen als Identitäts- und Identifikationsmittelpunkt für die Menschen.
Dabei sind die Herausforderungen für die Innenstädte vielfältig und es gibt Problemstellungen, die die Innenstadtentwicklung akut oder auch dauerhaft gefährden können. Zu nennen sind hier u.a.: der demographische Wandel (häufig verbunden mit stagnierenden oder zurückgehenden Bevölkerungszahlen und der Alterung der Gesellschaft sowie den Herausforderungen durch die Migration), der zu beobachtende Wettbewerb der Städte untereinander, die Erhaltung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestaltungsqualität und die Werterhaltung von historischer Bausubstanz, die Funktionsschwächung der Innenstädte, der Strukturwandel im Handel und eine Veränderung des Verbraucherverhaltens, die Möglichkeiten der schnellen Raumüberwindung, die Beobachtung, dass der „Ort“ für die Menschen tendenziell an Bedeutung verliert, die Sicherstellung der Multifunktionalität der Innenstädte als Lebensraum (Problemlagen aufgrund unterschiedlichster Ansprüche und Forderungen) und das hohe Bedürfnis nach persönlicher Sicherheit und nach sozialer sowie repressiver Kontrolle, das einhergeht mit einem gesteigerten subjektiven Unsicherheitsempfinden.
Bereits heute bestehende aber auch geplante gesetzliche Regelungen und Förderprogramme bieten einen breiten, aber auch komplexen Ansatz zur Bearbeitung dieser Herausforderungen und Probleme. Daher liegen in vielen Städten und Gemeinden heute spezifische und langjährige Erfahrungen im Umgang mit den beschriebenen Themen vor. Den Verantwortlichen in den einzelnen Kommunen fehlen aber häufig die Information über andernorts erfolgreich eingesetzte Instrumente, Methoden und Prozesse im Bereich der Innenstadtentwicklung und deren Übertragungsmöglichkeiten auf andere, ähnlich gelagerte Herausforderungen sowie die Unterstützung und Beratung bei der Auswahl des angemessenen und passgenauen „Werkzeugs“ zur Bearbeitung der anstehenden Fragestellungen/Entscheidungen.
Diese Aufgabe der Informationsvermittlung, fokussiert auf den Bereich der Innenstadt und Stadtteilzentren, hat das Netzwerk Innenstadt NRW übernommen. Orientiert an erfolgreichen und auch weniger erfolgreichen Beispielen der Innenstadtentwicklung und -gestaltung werden die Problemstellungen, Lösungsansätze und Erfolgsmodelle kommuniziert und übertragbar gemacht.
Im Einzelnen verfolgt das Netzwerk Innenstadt NRW folgende Ziele: Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit, Austausch von "Spezialwissen" zu Schwerpunktthemen / Erkundung von best-practice-Lösungen, Einstiegsunterstützung in lokale Vorhaben und regionale Kooperationen, Stärkere Einbindung und effektive Nutzung von Wissenschaft und Forschung und Kostenteilung und Kostenreduktion durch die gemeinsame Nutzung vorhandenen Know-hows.
Grundsätzliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die qualifizierte stadtplanerische Begleitung des Netzwerks Innenstadt NRW. Die Leistungen der Geschäftsstelle richten sich hierbei zunächst an die Mitglieder im Netzwerk, für die die Geschäftsstelle alle unter 2 bis 8 dargestellten Aufgaben übernimmt. Um innenstadtrelevante Fragestellungen darüber hinaus auf eine möglichst breite Basis zu stellen, bietet das Netzwerk über die Geschäftsstelle allen Kommunen und Innenstadtakteuren des Landes NRW eine erste Anlauf- und Informationsstelle.
Das Aufgabenportfolio des Dienstleisters umfasst im Einzelnen folgende Bereiche und Aspekte:
1. Geschäftsbetrieb: Die Geschäftsstelle übernimmt den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Netzwerks.
2. Steuerung des Netzwerks (Begleitung, Moderation und fachliche Beratung der Mitgliederversammlung, der Lenkungsgruppe, des Fachbeirats und der federführenden Gemeinde zu allen Inhalten, Leistungen und Angeboten des Netzwerks).
3. Ausbau und Werbung neuer Mitglieder (Aufgabe durch geeignete Strategien, Akquisitionsinstrumente und Angebo-te/Mehrwerte einen kontinuierlichen Ausbau der Mitgliederzahl des Netzwerks zu sichern).
4. Fachberatung: Die Fachberatung umfasst alle Handlungsfelder der integrierten und nachhaltigen Innenstadtentwicklung, die Fragen zur Umsetzung und Förderung sowie die Kommunikations- und Organisationsbereiche des Netzwerks Innenstadt NRW. Die Unterschiedlichkeit möglicher Themen und Aufgaben ergibt sich hierbei aus der inhaltlichen Themenvielfalt, der heterogenen Mitgliederstruktur sowie der möglichen unterschiedlichen Zielgruppen in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.
5. Fachlich inhaltliche Kommunikation und Information: Die Geschäftsstelle organisiert und koordiniert die fachlich inhaltliche Kommunikation und den Informationsaustausch der Mitglieder. Sie ist Ansprechpartner und Kontakt für innenstadtrelevante Fragen, Anregungen und Themen. Ergänzend zum Internetauftritt, der ein für die Mitglieder geschlossenes und für die allgemeine Öffentlichkeit offenes zusätzliches Informations- und Kommunikationssystem bereit stellt, werden über die Geschäftsstelle Arbeitshilfen und Handlungsleitfäden sowie innenstadtrelevante Informationen zur Unterstützung der fachinhaltlichen Arbeit vor Ort aufbereitet und bereitgestellt.
6. Veranstaltungsprogramm: Für den Erfahrungsaustausch der Mitglieder wird ein inhaltlich breites und praxisorientiertes Veranstaltungsprogramm angeboten. Hierbei werden für die Mitglieder unterschiedliche Veranstaltungsformate, wie z. B. Seminare und themenbezogene Arbeitsgruppentreffen sowie Fachexkursionen und Besichtigungen angeboten. Ausgewählte Veranstaltungen sind auch für die allgemeine Fachöffentlichkeit zugänglich. Eine jährliche Fachtagung zu aktuellen Themen der Innenstadtentwicklung dient als öffentliche Plattform des Netzwerks Innenstadt NRW und präsentiert die Arbeit der Mitglieder. Die Veranstaltungsthemen werden durch die Mitglieder des Netzwerks bestimmt.
a) Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und Dokumentation der Gremiensitzungen des Netzwerks (3 – 4 Sitzungen pro Jahr; ca. 30 – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
b) Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und Dokumentation der Sitzungen des Fachbeirats des Netzwerks (2 Sitzungen pro Jahr; ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
c) Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und Dokumentation von Arbeitsgruppen (3 Arbeitsgruppen pro Jahr; jeweils ca. 6 bis 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; jeweils ca. 4 – 6 Arbeitsgruppensitzungen)
d) Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, Organisation, fachliche Betreuung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und Workshops (3 Veranstaltungen pro Jahr; jeweils ca. 30 – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
e) Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, Organisation, fachliche Betreuung, Durchführung und Dokumentation der Veranstaltung Innenstadtgespräch (2 Veranstaltungen pro Jahr; jeweils ca. 30 – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; Mitglieder inkl. politischer Vertreterinnen und Vertreter)
e) Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, Organisation, fachliche Betreuung, Durchführung und Dokumentation der öffentlichen Tagung Innenstadt (ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
7. Einbindung von Wissenschaft und Forschung: Aufbau und Pflege von Kontakten zu Einrichtungen und Personen aus Wissenschaft und Forschung zur systematischen Einbindung und Nutzung des Know-hows in das Netzwerk und Fachliche und organisatorische Betreuung des Fachbeirats, Dokumentation der Fachbeiratssitzungen, Druck und Publikation von Arbeitsergebnissen des Fachbeirats (1 Publikation pro Jahr).
8. Einbindung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Für die kontinuierliche fachliche Einbindung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW in die inhaltliche Arbeit des Netzwerks ist durch den Bieter im Angebotsverfahrne ein Vorschlag abzugeben.
Der vorstehende Aufgabenkatalog ist eine Richtlinie für den Umfang und den inhaltlichen Anspruch an die Arbeit der Geschäftsstelle des Netzwerks Innenstadt. Schwerpunkte der Arbeit und somit auch Aufwendungen für die unterschiedlichen Aufgaben können sich durch aktuelle Entwicklungen von Themenbereichen in der tatsächlichen Umsetzung verändern. Veränderungen im Aufgabenplan der Geschäftsstelle sind in Abstimmung mit der federführenden Gemeinde und der Mitgliederversammlung des Netzwerks Innenstadt möglich. Mehraufwendungen in einem Aufgabenbereich sollen dabei mit Minderleistungen in anderen Bereichen kompensiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-04 Auftragsbekanntmachung
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Geschäftsführung und Organisation für 2013; eine mögliche Vertragsverlängerung ist in Abschnitt II.2.2 beschrieben.Für die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle stehen voraussichtlich maximal jährlich (12 Monate) 430 Tsd. Euro inkl. Mehrwertsteuer (Eigenanteil der Mitglieder und Landesförderung) als Pauschalhonorar für die Leistungen zur Verfügung. Mit dem Pauschalhonorar sind alle Leistungen und aller Aufwand (inkl. der Beauftragung und Bezahlung Dritter) der Koordinierungs- und Beratungsstelle abgegolten. Eine gesonderte Vergütung durch die Auftraggeberin erfolgt nicht kommen weitere Gemeinden oder Institutionen hinzu, kann sich der Betrag auf bis zu maximal jährlich 500 Tsd. Euro inkl. Mehrwertsteuer erhöhen. Eine Auftragserweiterung kann nur durch die federführende Gemeinde und der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans erfolgen.500 000,00
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Gesamtwert des Auftrags: 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt - Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Berliner Platz 1
Postleitzahl: 46395
Postort: Bocholt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bocholt.de 🌏
E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de 📧
Telefon: +49 2871953453 📞
Fax: +49 2871953190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 171-282901
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "NICHT ÖFFNEN -Teilnahmeantrag Netzwerk Innenstadt NRW" bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. 2. Weitere Informationen zum Städtenetzwerk (Ziele, Rolle und Funktionen sowie Projektbegleitung) wie auch Muster zu den geforderten Eigenerklärungen können per E-Mail kostenlos bei der unter I.1. genannten Adresse als PDF-Datei angefordert werden. 3. Die weiteren Informationen zu dem Projekt erhalten die ausgewählten Teilnehmer nach Auswahl der Bewerber zu Beginn des Verhandlungsverfahrens in einem sogenannten Verfahrensbrief. Es ist vorgesehen, die ausgewählten Bewerber zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufzufordern. Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden, wenn die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote zu einem für sämtliche noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden Termin aufgefordert werden. 4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass er sich vorbehält, das Verfahren aufzuheben, wenn das Land NRW die Fördermittel für das Projekt nicht bzw. nicht in voller Höhe bewilligt und/oder Ausschliesslich unwirtschaftliche Angebote vorliegen. 5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote. 6. Die Leistungen müssen als Gesamtleistung erbracht werden; ggfls. in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Beauftragung von Nachunternehmern. 7. Wertung der Angebote: Die inhaltliche Wertung der Angebote erfolgt anhand der veröffentlichten Hauptkriterien. Diese wie auch die Unterkriterien und die Bewertung dieser werden in dem Verfahrensbrief mitgeteilt. 8. Abgabe einer verbindlichen Erklärung: Um Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Auftragsvergaben in den Kommunen des Landes NRW, auszuschließen, darf der Anbieter mit seinem Unternehmen während der Projektlaufzeit (zunächst 12 Monate) über die Arbeit in der Geschäftsstelle hinaus nicht in den o.g. Arbeitsfeldern in den Kommunen des Landes NRW aktiv werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortsetzung und weitere Entwicklung der Geschäftsführung des im Jahr 2009 gegründeten Netzwerkes Innenstadt NRW.
Die Stadt Bocholt ist federführende Gemeinde der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“. Ziel des Netzwerks ist die dauerhafte Verankerung einer nachhaltig funktionierenden Plattform für den Erfahrungsaustausch der nordrhein-westfälischen Kommunen untereinander. Darüber hinaus geht es um die Qualifizierung von Innenstadtakteuren sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Vorhaben in den Städten und Gemeinden von NRW. Weitere Informationen zum Netzwerk Innenstadt NRW können im Internet unter dem Link http://www.innenstadt-nrw.de eingesehen werden.
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Die bisher beteiligten Kommunen und Institutionen haben übereinstimmend die grundsätzlichen Ziele und Funktionen des Netzwerks Innenstadt NRW diskutiert und definiert. Hier gilt: Die Kommunen und Institutionen sehen den Handlungsschwerpunkt zur Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte in NRW nicht ausschließlich im Ausbau und in der Sicherung der sicherlich prägenden Funktion als Handelsstandorte, sondern betonen besonders die Bedeutung und Funktion der Innenstädte als Freizeit-, Wohn-, Kultur- und Erlebnisraum, als Zentrum der Baukultur und vor allen Dingen als Identitäts- und Identifikationsmittelpunkt für die Menschen.
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Dabei sind die Herausforderungen für die Innenstädte vielfältig und es gibt Problemstellungen, die die Innenstadtentwicklung akut oder auch dauerhaft gefährden können. Zu nennen sind hier u.a.: der demographische Wandel (häufig verbunden mit stagnierenden oder zurückgehenden Bevölkerungszahlen und der Alterung der Gesellschaft sowie den Herausforderungen durch die Migration), der zu beobachtende Wettbewerb der Städte untereinander, die Erhaltung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestaltungsqualität und die Werterhaltung von historischer Bausubstanz, die Funktionsschwächung der Innenstädte, der Strukturwandel im Handel und eine Veränderung des Verbraucherverhaltens, die Möglichkeiten der schnellen Raumüberwindung, die Beobachtung, dass der „Ort“ für die Menschen tendenziell an Bedeutung verliert, die Sicherstellung der Multifunktionalität der Innenstädte als Lebensraum (Problemlagen aufgrund unterschiedlichster Ansprüche und Forderungen) und das hohe Bedürfnis nach persönlicher Sicherheit und nach sozialer sowie repressiver Kontrolle, das einhergeht mit einem gesteigerten subjektiven Unsicherheitsempfinden.
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Bereits heute bestehende aber auch geplante gesetzliche Regelungen und Förderprogramme bieten einen breiten, aber auch komplexen Ansatz zur Bearbeitung dieser Herausforderungen und Probleme. Daher liegen in vielen Städten und Gemeinden heute spezifische und langjährige Erfahrungen im Umgang mit den beschriebenen Themen vor. Den Verantwortlichen in den einzelnen Kommunen fehlen aber häufig die Information über andernorts erfolgreich eingesetzte Instrumente, Methoden und Prozesse im Bereich der Innenstadtentwicklung und deren Übertragungsmöglichkeiten auf andere, ähnlich gelagerte Herausforderungen sowie die Unterstützung und Beratung bei der Auswahl des angemessenen und passgenauen „Werkzeugs“ zur Bearbeitung der anstehenden Fragestellungen/Entscheidungen.
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Diese Aufgabe der Informationsvermittlung, fokussiert auf den Bereich der Innenstadt und Stadtteilzentren, hat das Netzwerk Innenstadt NRW übernommen. Orientiert an erfolgreichen und auch weniger erfolgreichen Beispielen der Innenstadtentwicklung und -gestaltung werden die Problemstellungen, Lösungsansätze und Erfolgsmodelle kommuniziert und übertragbar gemacht.
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Im Einzelnen verfolgt das Netzwerk Innenstadt NRW folgende Ziele: Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit, Austausch von "Spezialwissen" zu Schwerpunktthemen / Erkundung von best-practice-Lösungen, Einstiegsunterstützung in lokale Vorhaben und regionale Kooperationen, Stärkere Einbindung und effektive Nutzung von Wissenschaft und Forschung und Kostenteilung und Kostenreduktion durch die gemeinsame Nutzung vorhandenen Know-hows.
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Grundsätzliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die qualifizierte stadtplanerische Begleitung des Netzwerks Innenstadt NRW. Die Leistungen der Geschäftsstelle richten sich hierbei zunächst an die Mitglieder im Netzwerk, für die die Geschäftsstelle alle unter 2 bis 8 dargestellten Aufgaben übernimmt. Um innenstadtrelevante Fragestellungen darüber hinaus auf eine möglichst breite Basis zu stellen, bietet das Netzwerk über die Geschäftsstelle allen Kommunen und Innenstadtakteuren des Landes NRW eine erste Anlauf- und Informationsstelle.
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Das Aufgabenportfolio des Dienstleisters umfasst im Einzelnen folgende Bereiche und Aspekte:
1. Geschäftsbetrieb: Die Geschäftsstelle übernimmt den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Netzwerks.
2. Steuerung des Netzwerks (Begleitung, Moderation und fachliche Beratung der Mitgliederversammlung, der Lenkungsgruppe, des Fachbeirats und der federführenden Gemeinde zu allen Inhalten, Leistungen und Angeboten des Netzwerks).
3. Ausbau und Werbung neuer Mitglieder (Aufgabe durch geeignete Strategien, Akquisitionsinstrumente und Angebo-te/Mehrwerte einen kontinuierlichen Ausbau der Mitgliederzahl des Netzwerks zu sichern).
4. Fachberatung: Die Fachberatung umfasst alle Handlungsfelder der integrierten und nachhaltigen Innenstadtentwicklung, die Fragen zur Umsetzung und Förderung sowie die Kommunikations- und Organisationsbereiche des Netzwerks Innenstadt NRW. Die Unterschiedlichkeit möglicher Themen und Aufgaben ergibt sich hierbei aus der inhaltlichen Themenvielfalt, der heterogenen Mitgliederstruktur sowie der möglichen unterschiedlichen Zielgruppen in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.
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5. Fachlich inhaltliche Kommunikation und Information: Die Geschäftsstelle organisiert und koordiniert die fachlich inhaltliche Kommunikation und den Informationsaustausch der Mitglieder. Sie ist Ansprechpartner und Kontakt für innenstadtrelevante Fragen, Anregungen und Themen. Ergänzend zum Internetauftritt, der ein für die Mitglieder geschlossenes und für die allgemeine Öffentlichkeit offenes zusätzliches Informations- und Kommunikationssystem bereit stellt, werden über die Geschäftsstelle Arbeitshilfen und Handlungsleitfäden sowie innenstadtrelevante Informationen zur Unterstützung der fachinhaltlichen Arbeit vor Ort aufbereitet und bereitgestellt.
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6. Veranstaltungsprogramm: Für den Erfahrungsaustausch der Mitglieder wird ein inhaltlich breites und praxisorientiertes Veranstaltungsprogramm angeboten. Hierbei werden für die Mitglieder unterschiedliche Veranstaltungsformate, wie z. B. Seminare und themenbezogene Arbeitsgruppentreffen sowie Fachexkursionen und Besichtigungen angeboten. Ausgewählte Veranstaltungen sind auch für die allgemeine Fachöffentlichkeit zugänglich. Eine jährliche Fachtagung zu aktuellen Themen der Innenstadtentwicklung dient als öffentliche Plattform des Netzwerks Innenstadt NRW und präsentiert die Arbeit der Mitglieder. Die Veranstaltungsthemen werden durch die Mitglieder des Netzwerks bestimmt.
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a) Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und Dokumentation der Gremiensitzungen des Netzwerks (3 – 4 Sitzungen pro Jahr; ca. 30 – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
b) Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und Dokumentation der Sitzungen des Fachbeirats des Netzwerks (2 Sitzungen pro Jahr; ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
c) Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und Dokumentation von Arbeitsgruppen (3 Arbeitsgruppen pro Jahr; jeweils ca. 6 bis 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; jeweils ca. 4 – 6 Arbeitsgruppensitzungen)
d) Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, Organisation, fachliche Betreuung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und Workshops (3 Veranstaltungen pro Jahr; jeweils ca. 30 – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
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e) Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, Organisation, fachliche Betreuung, Durchführung und Dokumentation der
Veranstaltung Innenstadtgespräch (2 Veranstaltungen pro Jahr; jeweils ca. 30 – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; Mitglieder inkl. politischer Vertreterinnen und Vertreter)
öffentlichen Tagung Innenstadt (ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
7. Einbindung von Wissenschaft und Forschung: Aufbau und Pflege von Kontakten zu Einrichtungen und Personen aus Wissenschaft und Forschung zur systematischen Einbindung und Nutzung des Know-hows in das Netzwerk und Fachliche und organisatorische Betreuung des Fachbeirats, Dokumentation der Fachbeiratssitzungen, Druck und Publikation von Arbeitsergebnissen des Fachbeirats (1 Publikation pro Jahr).
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8. Einbindung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Für die kontinuierliche fachliche Einbindung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW in die inhaltliche Arbeit des Netzwerks ist durch den Bieter im Angebotsverfahrne ein Vorschlag abzugeben.
Der vorstehende Aufgabenkatalog ist eine Richtlinie für den Umfang und den inhaltlichen Anspruch an die Arbeit der Geschäftsstelle des Netzwerks Innenstadt. Schwerpunkte der Arbeit und somit auch Aufwendungen für die unterschiedlichen Aufgaben können sich durch aktuelle Entwicklungen von Themenbereichen in der tatsächlichen Umsetzung verändern. Veränderungen im Aufgabenplan der Geschäftsstelle sind in Abstimmung mit der federführenden Gemeinde und der Mitgliederversammlung des Netzwerks Innenstadt möglich. Mehraufwendungen in einem Aufgabenbereich sollen dabei mit Minderleistungen in anderen Bereichen kompensiert werden.
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Menge oder Umfang:
Geschäftsführung und Organisation für 2013; eine mögliche Vertragsverlängerung ist in Abschnitt II.2.2 beschrieben.
Für die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle stehen voraussichtlich maximal jährlich (12 Monate) 430 Tsd. Euro inkl. Mehrwertsteuer (Eigenanteil der Mitglieder und Landesförderung) als Pauschalhonorar für die Leistungen zur Verfügung. Mit dem Pauschalhonorar sind alle Leistungen und aller Aufwand (inkl. der Beauftragung und Bezahlung Dritter) der Koordinierungs- und Beratungsstelle abgegolten. Eine gesonderte Vergütung durch die Auftraggeberin erfolgt nicht kommen weitere Gemeinden oder Institutionen hinzu, kann sich der Betrag auf bis zu maximal jährlich 500 Tsd. Euro inkl. Mehrwertsteuer erhöhen. Eine Auftragserweiterung kann nur durch die federführende Gemeinde und der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans erfolgen.
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Beschreibung der Optionen:
Optionen für die nachfolgenden Jahre (max. bis Ende 2016), wenn eine Finanzierung mit finanziellen Drittmitteln (Mitgliedsbeiträge und Landesmittel) erfolgt.
Art und Umfang gem. Abschnitt II.2.1) und Ziffer 8 des Abschnitts II.1.5).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 25- eu 01/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beschreibung des Firmenprofils (institutionellen Struktur) in geeigneter Weise mit Angabe einer Kontaktperson
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF lt. Anlage 1
3. Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen: Bei Vorliegen einer personellen oder gesellschaftsrechtlichen Verbindung sind folgende Erklärungen/Nachweise beizubringen: Name, Sitz und Rechtsform des anderen Unternehmens und Art der Verbindung.
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4. Erklärung, dass dem Teilnehmer bekannt ist, dass öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) vom 10.1.2012 und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen unterliegen. Mit Abgabe des Angebots ist anzuerkennen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes anerkannt wird. Mit den Angebotsunterlagen sind div. Verpflichtungserklärungen im Rahmen des TVgG-NRW abzugeben (u.a. zum Mindestlohn gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW; zu LeiharbeitnehmerInnen nach § 4 Abs. 5 TVgG-NRW und dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen). Darüber hinaus sind diverse vertragliche Regelungen nach dem TVgG Gegenstand der Vertragsunterlagen, die die Umsetzung des TVgG-NRW garantieren.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 5 Abs. 4 VOF durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz, der mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils der letzten drei Jahre.
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Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000 Euro p.a. bezüglich vergleichbarer Dienstleistungen gefordert!
2. Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
3. Nachweis über die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Unterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Es wird ein Mindestumsatz von 500 000 EUR p.a. bezüglich vergleichbarer Dienstleistungen gefordert!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Qualität und Größe des Projektteams, technische Ausstattung, freie Kapazitäten und verfügbare Büro- und Projektorganisation
2. Nachweis über die Qualifikation und Erfahrungen des Personals sowie fundierte Angaben über entsprechende Kenntnisse und Veröffentlichungen
Mindeststandards:
Der Teilnehmer hat mit Teilnahmeantrag den nachvollziehbaren Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen, dass mindestens eine vergleichbare Dienstleistung in Art und Umfang in den letzten fünf Jahren erbracht worden ist. Dabei sollen die nachstehenden Teilleistungen / Aufgabenumfang Gegenstand dieser Referenz sein:
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Stadtplanung und Stadtentwicklung; Stadtmarketing, Citymanagement, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Einzelhandel und Wirtschaft; Bearbeitete Projekte der Innenstadtentwicklung mit kommunaler Aufgabenstellungen und/oder mit kommunalen Auftraggebern in NRW; Projektmanagement (strategische und konzeptionelle Projektentwicklung/-planung, systematische Steuerung, konsequente Durchführung, Finanzierung, Erfolgskontrolle, Moderation); Betrieb und inhaltliche Pflege von Kommunikationsstrukturen im Bereich Stadtplanung oder -entwicklung (u. a. Web-Portal und Web-Forum); Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für unterschiedlichste Zielgruppen; Organisation, fachlich inhaltliche Gestaltung, Auswahl von Referenten und Durchführung von Veranstaltungen unterschiedlichsten Zuschnitts; Kenntnisse und Anwendung der Förderprogramme, Fördermöglichkeiten sowie Wettbewerbe des Landes NRW, des Bundes sowie der EU (z.B. auch in den Bereichen Städtebau, Infrastruktur sowie wohnungswirtschaftliche und gewerbliche Investitionen); Kenntnisse in der Bearbeitung von formellen Ausschreibungsverfahren u.ä.; Erfahrungen in der Ansprache und im Umgang mit den Zielgruppen und Kontakte und Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Personen (Universitäten, Fachhochschulen, Stadtplanungsinstitute etc.).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen ist keine.
Sicherheit zu leisten.
Für vereinbarte Vorauszahlungen ist eine Bürgschaft nach der VOL/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bocholt zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Quartalsmäßige Abrechnung nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
2. Die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW begründeten Verpflichtungen gelten sowohl für die Bietergemeinschaft und auch für deren Mitglieder. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben.
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Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben.
Und Erklärungen zu den unter Abschnitt III.2.1) der Bekanntmachung aufgeführten Punkten erforderlich und dem Angebot.
Beizufügen.
Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe Abschnitt III.2.2 und III.2.3) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
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Sollen Dritte zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen werden, sind die relevanten Auftragsbestandteile (Art und Umfang der durch das Nachunternehmen auszuführenden Leistung) bereits im Angebot zu benennen. Diefür diese Leistungen zu beauftragenden Unterauftragnehmer sind ebenfalls anzugeben (Name und Anschrift der Nachunternehmer). Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise - soweit zutreffend - erforderlich und dem Angebot beizufügen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Für die inhaltliche und organisatorische Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle (Koordinierungs- und Beratungsstelle) hat die Stadt Bocholt im Auftrag des Netzwerks Innenstadt NRW z. Zt. einen privaten Dienstleister beauftragt. Dieser Dienstleister hat seinen Geschäftssitz in Münster. Damit ist die Geschäftsstelle des Netzwerks aktuell ebenfalls in Münster. Der aktuelle Auftrag für den Betrieb der Geschäftsstelle endet am 31.12.2012.
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Die Internetpräsentation und alle Daten und Arbeitsergebnisse des Netzwerks liegen beim bisherigen Betreiber der Geschäftsstelle. Sie sind in Abstimmung mit dem bisherigen Betreiber in vollem Umfang vom neuen Betreiber der Geschäftsstelle als Grundlage für eine sinnvolle, kontinuierliche Weiterführung der Netzwerkarbeit zu übernehmen.
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Für die weitere Auftragsvergabe ist ein bestimmter Standort für die Geschäftsstelle nicht zwingend vorgegeben. Der Standort der Geschäftsstelle sollte aber in zentraler Lage in NRW mit guter Verkehrsanbindung für den ÖPNV und für Kfz gewählt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Wertungskriterien sind hier die Stadtplanerische und stadtentwicklerische fachliche Eignung nach Breite und Tiefe der Erfahrung und Vernetzung im räumlichen und sachlichen Aufgabenbereich, der Betrieb vergleichbarer Netzwerke und die Unternehmen mit den besten Referenzen/Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ingenhaag
Internetadresse: www.bocholt.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 25- eu 01/12
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "NICHT ÖFFNEN -Teilnahmeantrag Netzwerk Innenstadt NRW" bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig.
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2. Weitere Informationen zum Städtenetzwerk (Ziele, Rolle und Funktionen sowie Projektbegleitung) wie auch Muster zu den geforderten Eigenerklärungen können per E-Mail kostenlos bei der unter I.1. genannten Adresse als PDF-Datei angefordert werden.
3. Die weiteren Informationen zu dem Projekt erhalten die ausgewählten Teilnehmer nach Auswahl der Bewerber zu Beginn des Verhandlungsverfahrens in einem sogenannten Verfahrensbrief. Es ist vorgesehen, die ausgewählten Bewerber zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufzufordern. Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden, wenn die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote zu einem für sämtliche noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden Termin aufgefordert werden.
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4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass er sich vorbehält, das Verfahren aufzuheben, wenn das Land NRW die Fördermittel für das Projekt nicht bzw. nicht in voller Höhe bewilligt und/oder
Ausschliesslich unwirtschaftliche Angebote vorliegen.
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote.
6. Die Leistungen müssen als Gesamtleistung erbracht werden; ggfls. in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Beauftragung von Nachunternehmern.
7. Wertung der Angebote: Die inhaltliche Wertung der Angebote erfolgt anhand der veröffentlichten Hauptkriterien. Diese wie auch die Unterkriterien und die Bewertung dieser werden in dem Verfahrensbrief mitgeteilt.
8. Abgabe einer verbindlichen Erklärung: Um Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Auftragsvergaben in den Kommunen des Landes NRW, auszuschließen, darf der Anbieter mit seinem Unternehmen während der Projektlaufzeit (zunächst 12 Monate) über die Arbeit in der Geschäftsstelle hinaus nicht in den o.g. Arbeitsfeldern in den Kommunen des Landes NRW aktiv werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bez-reg.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 171-282901 (2012-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 429 590 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt – Rechtsreferat – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 247-406543
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 171-282901
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 25-eu 01/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (35)
2. Stadtplanerische und Stadtentwicklerische fachl. Eignung (35)
3. Eignung für das Veranstaltungsmanagement (20)
4. Eignung für das Projektmanagement (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-14 📅
Name: Imorde Projekt- und Kulturberatung GmbH
Postanschrift: Schorlemer Str. 4
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.bez-reg.nrw.de 🌏
Fax: +49 25141112165 📠
Quelle: OJS 2012/S 247-406543 (2012-12-20)