Maßnahme: Neubau der BAB A 26 Stade - Hamburg: 2. Bauabschnitt AS Horneburg bis AS Buxtehude. Beschreibung: Die künftige Bundesautobahn 26 von Stade nach Hamburg wird im südwestlich der Elbe gelegenen Wirtschaftsraum mit dem Oberzentrum Hamburg eine wichtige Verkehrsfunktion übernehmen. Die Streckenlänge der gesamten A 26 von Stade bis zur Verknüpfung mit der A 7 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt etwa 48 km. Gegenstand des vorliegenden Entwurfes ist eine Teilstrecke, die östlich von Horneburg (km 12+200) beginnt und östlich von Buxtehude mit der Anschlussstelle im Zuge der K 40 endet (km 21+400). Die Länge des 2. Autobahnabschnittes von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude beträgt L = 9,2 km. Im Bereich von km 12+200 bis 20+920 (AS Buxtehude) erhält die Strecke einen zweibahnigen, vierstreifigen Straßenquerschnitt SQ 27 mit einer Kronenbreite von B = 27,00 m. Ab Bau-km 20+920 (AS Buxtehude) wird die A 26 mit einem RQ von 29,5 mit einer Kronenbreite von B = 29,50 m ausgebildet. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. In dem Teilabschnitt liegen 2 Anschlussstellen und mehrere Bauwerke. Die hier zu vergebenden Bauüberwachungsleistungen beziehen sich auf folgende Bauwerke: — BW 8090 (Estebrücke): anrechenbare Kosten: ca. 10 000 000 EUR, — BW 8091 (UN Weidbek unter A 26): anrechenbare Kosten: ca. 2,2 Mio. EUR, — BW 8091a (UN Verbindungskanal unter Wirtschaftsweg): anrechenbare Kosten: ca. 0,33 Mio. EUR, — BW 8092 (ÜF K 40 Zubringer AS Buxtehude): anrechenbare Kosten: ca. 1,2 Mio. EUR, — BW 8092a (UN Weidbek unter K 40 Zubringer): anrechenbare Kosten: ca. 0,8 Mio. EUR, — BW 8092b (UN Harzmoorkanal unter K 40 Zubringer): anrechenbare Kosten: ca 0,4 Mio. EUR, — Lärmschutzwand Brücke BW 8090: anrechenbare Kosten: ca. 0,85 Mio. EUR, — Lärmschutzwand Strecke: anrechenbare Kosten: ca. 0,7 Mio EUR, — 6 Verkehrszeichenbrücken: anrechenbare Kosten: ca. 0,3 Mio EUR. Besonderheiten des Abschnittes: — Wenig tragfähiger Boden (Klei / Torf), — Umfangreiche Vorbelastungsmaßnahmen, — Hohe GW-Stände, — Tiefgründung, — Komplizierte Be- und Entwässerung (Obstanbaugebiet "Altes Land"), — Ökologisch sensibles Gebiet (FFH-Gebiet angrenzend), — Umgang mit Pächtern. Weitere Angaben: — Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke gsamt: ca. 16,6 Mio. EUR, — Vertragszeitraum: voraussichtlich September 2013 bis Mitte 2019. Zu vergebende Leistungen: — Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken gemäß Anlage 2 Ziff. 2.8.8 und 2.10.7 zu § 3 III HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken gemäß Anlage 2, Ziff. 2.8.8 und 2.10.7 zu § 3 III HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade
Postanschrift: Harsefelder Straße 2
Postleitzahl: 21680
Postort: Stade
Kontakt
E-Mail: michael.schoene@nlstbv-std.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4141-601329📞
Fax: +49 4141-601397 📠
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten,
— Anfragen zum Verfahren bitte per E-Mail,
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in 2facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) einzureichen. (A4-Ordner mit Register),
— Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: "Neubau A 26 - 2. BA: Vergabe Bauüberwachngsleistungen Ingenieurbauwerke; Nicht vor dem 11.12.2012, 11:00 Uhr öffnen",
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 20.2.2013 bei der Vergabestelle einzureichen.
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten,
— Anfragen zum Verfahren bitte per E-Mail,
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in 2facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) einzureichen. (A4-Ordner mit Register),
— Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: "Neubau A 26 - 2. BA: Vergabe Bauüberwachngsleistungen Ingenieurbauwerke; Nicht vor dem 11.12.2012, 11:00 Uhr öffnen",
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 20.2.2013 bei der Vergabestelle einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der BAB A 26 Stade - Hamburg: 2. Bauabschnitt AS Horneburg bis AS Buxtehude.
Beschreibung: Die künftige Bundesautobahn 26 von Stade nach Hamburg wird im südwestlich der Elbe gelegenen Wirtschaftsraum mit dem Oberzentrum Hamburg eine wichtige Verkehrsfunktion übernehmen. Die Streckenlänge der gesamten A 26 von Stade bis zur Verknüpfung mit der A 7 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt etwa 48 km. Gegenstand des vorliegenden Entwurfes ist eine Teilstrecke, die östlich von Horneburg (km 12+200) beginnt und östlich von Buxtehude mit der Anschlussstelle im Zuge der K 40 endet (km 21+400).
Beschreibung: Die künftige Bundesautobahn 26 von Stade nach Hamburg wird im südwestlich der Elbe gelegenen Wirtschaftsraum mit dem Oberzentrum Hamburg eine wichtige Verkehrsfunktion übernehmen. Die Streckenlänge der gesamten A 26 von Stade bis zur Verknüpfung mit der A 7 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt etwa 48 km. Gegenstand des vorliegenden Entwurfes ist eine Teilstrecke, die östlich von Horneburg (km 12+200) beginnt und östlich von Buxtehude mit der Anschlussstelle im Zuge der K 40 endet (km 21+400).
Die Länge des 2. Autobahnabschnittes von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude beträgt L = 9,2 km.
Im Bereich von km 12+200 bis 20+920 (AS Buxtehude) erhält die Strecke einen zweibahnigen, vierstreifigen Straßenquerschnitt SQ 27 mit einer Kronenbreite von B = 27,00 m. Ab Bau-km 20+920 (AS Buxtehude) wird die A 26 mit einem RQ von 29,5 mit einer Kronenbreite von B = 29,50 m ausgebildet. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.
Im Bereich von km 12+200 bis 20+920 (AS Buxtehude) erhält die Strecke einen zweibahnigen, vierstreifigen Straßenquerschnitt SQ 27 mit einer Kronenbreite von B = 27,00 m. Ab Bau-km 20+920 (AS Buxtehude) wird die A 26 mit einem RQ von 29,5 mit einer Kronenbreite von B = 29,50 m ausgebildet. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.
In dem Teilabschnitt liegen 2 Anschlussstellen und mehrere Bauwerke.
Die hier zu vergebenden Bauüberwachungsleistungen beziehen sich auf folgende Bauwerke:
— Lärmschutzwand Strecke: anrechenbare Kosten: ca. 0,7 Mio EUR,
— 6 Verkehrszeichenbrücken: anrechenbare Kosten: ca. 0,3 Mio EUR.
Besonderheiten des Abschnittes:
— Wenig tragfähiger Boden (Klei / Torf),
— Umfangreiche Vorbelastungsmaßnahmen,
— Hohe GW-Stände,
— Tiefgründung,
— Komplizierte Be- und Entwässerung (Obstanbaugebiet "Altes Land"),
— Ökologisch sensibles Gebiet (FFH-Gebiet angrenzend),
— Umgang mit Pächtern.
Weitere Angaben:
— Anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke gsamt: ca. 16,6 Mio. EUR,
— Vertragszeitraum: voraussichtlich September 2013 bis Mitte 2019.
Zu vergebende Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken gemäß Anlage 2 Ziff. 2.8.8 und 2.10.7 zu § 3 III HOAI.
Dauer: 70 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stade.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1 bis III.2.3) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind von dem Nachunternehmer die Unterlagen zu Nr. 1-4, 7, 8, 13 und 14 der nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind von dem Nachunternehmer die Unterlagen zu Nr. 1-4, 7, 8, 13 und 14 der nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft hinterlegt sind.
1.) Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a) - g) VOF sowie § 4 (9) a) - d) VOF.
3.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Numemr III.1.1 (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.
5.) Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen (BÜ) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung, der für die Leistung verantwortlichen Personen. (Urkunden);
7.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare (BÜ Ingenieurbauwerke) Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2007, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Für jedes Referenzprojekt sind folgenden Daten anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner)). Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die Verkehrsfreigabe zwischen 2007 und 2012 erfolgte;
7.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare (BÜ Ingenieurbauwerke) Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2007, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Für jedes Referenzprojekt sind folgenden Daten anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner)). Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die Verkehrsfreigabe zwischen 2007 und 2012 erfolgte;
8.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter);
9.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der vergleichbaren Dienstleistung (Bauüberwachung);
11.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität;
12.) Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben zu Nachunternehmern (Unteraufträge);
13.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team, Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit für jeden für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter und Angabe zur Stellvertreterregelung. (Organigramm);
13.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team, Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit für jeden für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter und Angabe zur Stellvertreterregelung. (Organigramm);
14.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Personen, insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen (BÜ Ingenieurbauwerke) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2007, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Für jedes Referenzprojekt sind folgende Daten anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom jeweiligen Bearbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung und Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen: leitender Bauüberwacher/Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, während der Bauzeit vor Ort) stellvertretender leitender Bauüberwacher/stellvertretender Projektleiter und ein weiterer Bauüberwacher. Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die Verkehrsfreigabe zwischen 2007 und 2012 erfolgte;
14.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Personen, insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen (BÜ Ingenieurbauwerke) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2007, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Für jedes Referenzprojekt sind folgende Daten anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom jeweiligen Bearbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung und Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen: leitender Bauüberwacher/Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, während der Bauzeit vor Ort) stellvertretender leitender Bauüberwacher/stellvertretender Projektleiter und ein weiterer Bauüberwacher. Gewertet werden nur Referenzen, bei denen die Verkehrsfreigabe zwischen 2007 und 2012 erfolgte;
15.) Angabe der Maßnahmen zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit.
Mindeststandards:
Zu 14) Mindestanforderung für leitenden Bauüberwacher/Projektleiter und stellvertretenden leitenden Bauüberwacher/stellvertretenden Projektleiter: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH und angemessene Baustellenpraxis (mind. 5 Jahre Berufserfahrung als BÜ).
Zu 14) Mindestanforderung für leitenden Bauüberwacher/Projektleiter und stellvertretenden leitenden Bauüberwacher/stellvertretenden Projektleiter: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH und angemessene Baustellenpraxis (mind. 5 Jahre Berufserfahrung als BÜ).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR Deckungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 v. H. der Auftragssumme ausgezahlt - siehe dazu § 8 (1) AVB-ING 2009.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß TVB Bauüberwachung: leitender Bauüberwacher/Projektleiter und stellvertretender leitender Bauüberwacher/stellvertretender Projektleiter müssen eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH nachweisen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 20 %,
— Referenzen / Erfahrungen des leitenden Bauüberwachers/Projektleiters: 25 %,
— Referenzen / Erfahrungen des weiteren Bauüberwachers Ingenieurbauwerke: 12,5 %,
— Anzahl der prod. Beschäftigen im Bereich BÜ (Ingenieure): 5 %,
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: 10 %,
— Maßnahmen zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade
Herr Schöne
Referenz Zusätzliche Informationen
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten,
— Anfragen zum Verfahren bitte per E-Mail,
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in 2facher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) einzureichen. (A4-Ordner mit Register),
— Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: "Neubau A 26 - 2. BA: Vergabe Bauüberwachngsleistungen Ingenieurbauwerke; Nicht vor dem 11.12.2012, 11:00 Uhr öffnen",
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 20.2.2013 bei der Vergabestelle einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Regierungsvertretung Lüneburg-
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Nr. I.1 der Bekanntmachung
Quelle: OJS 2012/S 217-358018 (2012-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 927 209,92 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 4141601329📞
Fax: +49 4141601397 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-16 📅
Name: VIC Baubetreuung GmbH
Postanschrift: Sauerbruchstraße 12
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schöne
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Kontaktstelle unter Nr. I.1 der Bekanntmachung
Quelle: OJS 2013/S 145-252596 (2013-07-24)