Das Gebiet der ehemaligen Funkkaserne an der Domagkstraße im Münchner Stadtbezirk Schwabing-Freimann soll neu genutzt werden. Dort sollen auf Basis eines Bebauungsplanes insgesamt ca. 1 600 Wohnungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen entstehen. Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt auf einer Teilfläche im Süden dieses Areals (WA 14 und WA 15) vorwiegend geförderte Mietwohnungen sowie eine Kinderbetreuungseinrichtung zu errichten. Insgesamt sollen auf der Fläche der Auftraggeberin ca. 110 Wohnungen entstehen. Die Maßnahme umfasst insgesamt ca. 12 000 m2 Geschossfläche. Die Gebäude sollen nach jetzigem Planungsstand im Energiestandard des KfW Effizienzhauses 40 (EnEV 2009) errichtet werden. Die gesamte Maßnahme wird voraussichtlich als energetisches Forschungsprojekt durch das Frauenhofer Institut begleitet; entsprechend ist in der späteren Ausarbeitung mit einem Mehraufwand zu rechnen. Die gemäß der Nutzung notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen. Als Kostenobergrenze werden gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren 1 680 EUR/m² WF brutto für die KG 300 und 400 veranschlagt. In einem Teilnahmewettbewerb werden maximal 5 geeignete Teilnehmern /-innen ermittelt, die zum Verhandlungsverfahren mit Konzeptstudie aufgefordert werden. Für die Erarbeitung der Konzeptstudie wird die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten dringend empfohlen. Die Konzeptstudie wird mit pauschal 5 000 EUR netto je Teilnehmer bzw. Teilnehmerteam honoriert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebene Planungsleistung der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten nach § 33 HOAI soll stufenweise beauftragt werden:Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. HOAI § 33 (Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten) für die Leistungsphase 2 bis 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in Stufen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, soweit notwendig besondere Leistungen zu beauftragen.Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und die Auftraggeberin nach ihrem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird die Auftraggeberin weitere Leistungen vergeben.
Die ausgeschriebene Planungsleistung der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten nach § 33 HOAI soll stufenweise beauftragt werden:Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. HOAI § 33 (Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten) für die Leistungsphase 2 bis 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in Stufen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, soweit notwendig besondere Leistungen zu beauftragen.Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und die Auftraggeberin nach ihrem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird die Auftraggeberin weitere Leistungen vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOFAG Grundstücksgesellschaft GmbH
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewofag.de🌏
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de📧
Fax: +49 0894123-340 📠
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.
Anforderungen für das Bewerbungsformular sind mit dem Vermerk „VOF-Verfahren Funkkaserne Süd“ an die Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH, Kirchseeoner Straße 3, 81669 München (siehe I.1 Kontaktstelle) zu richten. Für registrierte Benutzer/-innen des Internetportals des Bayerischen Staatsanzeigers stehen die Bewerbungsunterlagen zum Download unter www.baysol.de bereit.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerber/-innen zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluß vom Verfahren vorbehalten. Weitere Auswahlkriterien bestehen nicht.
Je Bewerber/-in ist nur eine Bewerbung zulässig. Auch Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluß sämtlicher betroffener Bewerbungen vom Verfahren. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/-in an dessen Konzeptstudie teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Als Schlußtermin für die Einreichung der Bewerbungen gilt der Eingang bei der Vergabestelle (Adresse siehe Punkt I.1 Kontaktstelle / Termin siehe Punkt IV.3.4 Schlußtermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme). Der Termin für die Abgabe der Arbeiten wird den ausgewählten Teilnehmern/-innen in der Aufgabenstellung mitgeteilt.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber(Kontaktstelle gemäß I.1)) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht).
Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlaß zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen).
— bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z.B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
— sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluß aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Voraussichtliche Termine.
Ausgabe der Aufgabenstellung für die Konzeptstudie: Ende Mai 2012.
Abgabe der Angebote und Konzeptstudie: Anfang Juli 2012.
Präsentation Konzeptstudie durch Bewerber: Mitte Juli 2012.
Verhandlungsgespräche: Ende Juli 2012.
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.
Anforderungen für das Bewerbungsformular sind mit dem Vermerk „VOF-Verfahren Funkkaserne Süd“ an die Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH, Kirchseeoner Straße 3, 81669 München (siehe I.1 Kontaktstelle) zu richten. Für registrierte Benutzer/-innen des Internetportals des Bayerischen Staatsanzeigers stehen die Bewerbungsunterlagen zum Download unter www.baysol.de bereit.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerber/-innen zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluß vom Verfahren vorbehalten. Weitere Auswahlkriterien bestehen nicht.
Je Bewerber/-in ist nur eine Bewerbung zulässig. Auch Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluß sämtlicher betroffener Bewerbungen vom Verfahren. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/-in an dessen Konzeptstudie teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Als Schlußtermin für die Einreichung der Bewerbungen gilt der Eingang bei der Vergabestelle (Adresse siehe Punkt I.1 Kontaktstelle / Termin siehe Punkt IV.3.4 Schlußtermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme). Der Termin für die Abgabe der Arbeiten wird den ausgewählten Teilnehmern/-innen in der Aufgabenstellung mitgeteilt.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber(Kontaktstelle gemäß I.1)) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht).
Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlaß zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen).
— bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z.B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
— sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluß aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Voraussichtliche Termine.
Ausgabe der Aufgabenstellung für die Konzeptstudie: Ende Mai 2012.
Abgabe der Angebote und Konzeptstudie: Anfang Juli 2012.
Präsentation Konzeptstudie durch Bewerber: Mitte Juli 2012.
Verhandlungsgespräche: Ende Juli 2012.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebiet der ehemaligen Funkkaserne an der Domagkstraße im Münchner Stadtbezirk Schwabing-Freimann soll neu genutzt werden. Dort sollen auf Basis eines Bebauungsplanes insgesamt ca. 1 600 Wohnungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen entstehen.
Das Gebiet der ehemaligen Funkkaserne an der Domagkstraße im Münchner Stadtbezirk Schwabing-Freimann soll neu genutzt werden. Dort sollen auf Basis eines Bebauungsplanes insgesamt ca. 1 600 Wohnungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen entstehen.
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt auf einer Teilfläche im Süden dieses Areals (WA 14 und WA 15) vorwiegend geförderte Mietwohnungen sowie eine Kinderbetreuungseinrichtung zu errichten. Insgesamt sollen auf der Fläche der Auftraggeberin ca. 110 Wohnungen entstehen. Die Maßnahme umfasst insgesamt ca. 12 000 m2 Geschossfläche. Die Gebäude sollen nach jetzigem Planungsstand im Energiestandard des KfW Effizienzhauses 40 (EnEV 2009) errichtet werden. Die gesamte Maßnahme wird voraussichtlich als energetisches Forschungsprojekt durch das Frauenhofer Institut begleitet; entsprechend ist in der späteren Ausarbeitung mit einem Mehraufwand zu rechnen. Die gemäß der Nutzung notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen.
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt auf einer Teilfläche im Süden dieses Areals (WA 14 und WA 15) vorwiegend geförderte Mietwohnungen sowie eine Kinderbetreuungseinrichtung zu errichten. Insgesamt sollen auf der Fläche der Auftraggeberin ca. 110 Wohnungen entstehen. Die Maßnahme umfasst insgesamt ca. 12 000 m2 Geschossfläche. Die Gebäude sollen nach jetzigem Planungsstand im Energiestandard des KfW Effizienzhauses 40 (EnEV 2009) errichtet werden. Die gesamte Maßnahme wird voraussichtlich als energetisches Forschungsprojekt durch das Frauenhofer Institut begleitet; entsprechend ist in der späteren Ausarbeitung mit einem Mehraufwand zu rechnen. Die gemäß der Nutzung notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen.
Als Kostenobergrenze werden gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren 1 680 EUR/m² WF brutto für die KG 300 und 400 veranschlagt.
In einem Teilnahmewettbewerb werden maximal 5 geeignete Teilnehmern /-innen ermittelt, die zum Verhandlungsverfahren mit Konzeptstudie aufgefordert werden. Für die Erarbeitung der Konzeptstudie wird die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten dringend empfohlen. Die Konzeptstudie wird mit pauschal 5 000 EUR netto je Teilnehmer bzw. Teilnehmerteam honoriert.
In einem Teilnahmewettbewerb werden maximal 5 geeignete Teilnehmern /-innen ermittelt, die zum Verhandlungsverfahren mit Konzeptstudie aufgefordert werden. Für die Erarbeitung der Konzeptstudie wird die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten dringend empfohlen. Die Konzeptstudie wird mit pauschal 5 000 EUR netto je Teilnehmer bzw. Teilnehmerteam honoriert.
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebene Planungsleistung der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten nach § 33 HOAI soll stufenweise beauftragt werden:
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. HOAI § 33 (Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten) für die Leistungsphase 2 bis 5 (ganz oder teilweise).
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in Stufen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, soweit notwendig besondere Leistungen zu beauftragen.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und die Auftraggeberin nach ihrem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird die Auftraggeberin weitere Leistungen vergeben.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und die Auftraggeberin nach ihrem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird die Auftraggeberin weitere Leistungen vergeben.
Referenznummer: 253/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchner Stadtbezirk Schwabing-Freimann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
— Erklärung für Bewerbergemeinschaften Gesamtschuldnerische Haftung (falls zutreffend),
— wirtschaftliche Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung,
— Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz netto gemäß § 5 Abs. 4c VOF jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsbogen),
3. Erklärung über fakultative Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 a-d VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter);
— Angabe der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter);
— Name/Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters, welcher die Leistung tatsächlich erbringt gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5a VOF,
— Erklärung über die Erfahrung des/r Projektleiters/in in Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der Einhaltung der hierfür speziellen Vorschriften und Regelwerke,
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen,
— Erklärung zu der zur Auftragsbearbeitung vorgesehenen Software,
— Referenzen gemäß § 5 Abs. 5b VOF, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht.
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
Maximal 4 Referenzen je Bewerbergemeinschaft/Bieter, vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrages (siehe II.1.5), Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen der ausgeschriebenen Leistungsphasen für den Neubau von Wohngebäuden mit Tiefgarage mit mind. 30 und maximal 80 Wohneinheiten je Referenz, umgesetzte oder sich in Umsetzung befindliche Maßnahmen ab 2007 (Datum Baubeginn).
Maximal 4 Referenzen je Bewerbergemeinschaft/Bieter, vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrages (siehe II.1.5), Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen der ausgeschriebenen Leistungsphasen für den Neubau von Wohngebäuden mit Tiefgarage mit mind. 30 und maximal 80 Wohneinheiten je Referenz, umgesetzte oder sich in Umsetzung befindliche Maßnahmen ab 2007 (Datum Baubeginn).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht. Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr. Versicherungen vor. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht. Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr. Versicherungen vor. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe auch VI.3] „Zusätzliche Angaben“. Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber [Kontaktstelle gemäß Abschnitt.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe auch VI.3] „Zusätzliche Angaben“. Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber [Kontaktstelle gemäß Abschnitt.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
— bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
— bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
— sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Bewerbungen sind nur mit dem anzufordernden Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt! Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
— sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Bewerbungen sind nur mit dem anzufordernden Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt! Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Mitgliedsstaaten des WTO Beschaffungsübereinkommens (GPA). Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:
— natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt /-in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt /-in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie,
— juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der /die bevollmächtigte Vertreter/-in oder Verfasser/-in der Gesellschaft erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der /die bevollmächtigte Vertreter/-in oder Verfasser/-in der Gesellschaft erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind,
— bei Arbeitsgemeinschaften ist ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter/-in zu benennen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in muss Architekt/-in sein,
— bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein,
— Arbeitsgemeinschaften haben eine Erklärung gem. Vordruck A beizulegen. (siehe auch VI.2.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zunächst werden 5 geeignete Teilnehmer /-innen aus den eingegangenen Bewerbungen von einem Auswahlgremium, bestehend aus unabhängigen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin ausgewählt. Es werden Teilnehmer/-innen gesucht, die Fachkunde und Erfahrung bei Projekten entsprechend der Aufgabenstellung gem. II.1.5. haben. Kriterien für die Auswahl ist dabei der Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen gemäß III.2.2 und III.2.3. Bis zu 5 Teilnehmer, die anhand der oben genannten Kriterien ausgewählt wurden, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und dazu aufgefordert eine Konzeptstudie zur Planungsaufgabe zu erstellen, die im Rahmen der Verhandlungsgespräche durch die Verfasser selbst präsentiert werden. Zur Erstellung der Konzeptstudie wird den Teilnehmern dringend eine Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen. Die Konzeptstudie wird mit pauschal 5 000 EUR netto je Teilnehmer bzw. je Teilnehmerteam honoriert. Soweit nach diesen Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl anhand der ermittelten Reihenfolge bestimmt.
Zunächst werden 5 geeignete Teilnehmer /-innen aus den eingegangenen Bewerbungen von einem Auswahlgremium, bestehend aus unabhängigen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin ausgewählt. Es werden Teilnehmer/-innen gesucht, die Fachkunde und Erfahrung bei Projekten entsprechend der Aufgabenstellung gem. II.1.5. haben. Kriterien für die Auswahl ist dabei der Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen gemäß III.2.2 und III.2.3. Bis zu 5 Teilnehmer, die anhand der oben genannten Kriterien ausgewählt wurden, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und dazu aufgefordert eine Konzeptstudie zur Planungsaufgabe zu erstellen, die im Rahmen der Verhandlungsgespräche durch die Verfasser selbst präsentiert werden. Zur Erstellung der Konzeptstudie wird den Teilnehmern dringend eine Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen. Die Konzeptstudie wird mit pauschal 5 000 EUR netto je Teilnehmer bzw. je Teilnehmerteam honoriert. Soweit nach diesen Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl anhand der ermittelten Reihenfolge bestimmt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: GEWOFAG Holding GmbH - Bereich Einkauf
Doris Raithel / Christine Ellenbach
Internetadresse: www.gewofag.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 253/2012
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.
Anforderungen für das Bewerbungsformular sind mit dem Vermerk „VOF-Verfahren Funkkaserne Süd“ an die Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH, Kirchseeoner Straße 3, 81669 München (siehe I.1 Kontaktstelle) zu richten. Für registrierte Benutzer/-innen des Internetportals des Bayerischen Staatsanzeigers stehen die Bewerbungsunterlagen zum Download unter www.baysol.de bereit.
Anforderungen für das Bewerbungsformular sind mit dem Vermerk „VOF-Verfahren Funkkaserne Süd“ an die Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH, Kirchseeoner Straße 3, 81669 München (siehe I.1 Kontaktstelle) zu richten. Für registrierte Benutzer/-innen des Internetportals des Bayerischen Staatsanzeigers stehen die Bewerbungsunterlagen zum Download unter www.baysol.de bereit.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerber/-innen zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluß vom Verfahren vorbehalten. Weitere Auswahlkriterien bestehen nicht.
Je Bewerber/-in ist nur eine Bewerbung zulässig. Auch Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluß sämtlicher betroffener Bewerbungen vom Verfahren. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/-in an dessen Konzeptstudie teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Je Bewerber/-in ist nur eine Bewerbung zulässig. Auch Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluß sämtlicher betroffener Bewerbungen vom Verfahren. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/-in an dessen Konzeptstudie teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Als Schlußtermin für die Einreichung der Bewerbungen gilt der Eingang bei der Vergabestelle (Adresse siehe Punkt I.1 Kontaktstelle / Termin siehe Punkt IV.3.4 Schlußtermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme). Der Termin für die Abgabe der Arbeiten wird den ausgewählten Teilnehmern/-innen in der Aufgabenstellung mitgeteilt.
Als Schlußtermin für die Einreichung der Bewerbungen gilt der Eingang bei der Vergabestelle (Adresse siehe Punkt I.1 Kontaktstelle / Termin siehe Punkt IV.3.4 Schlußtermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme). Der Termin für die Abgabe der Arbeiten wird den ausgewählten Teilnehmern/-innen in der Aufgabenstellung mitgeteilt.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber(Kontaktstelle gemäß I.1)) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht).
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber(Kontaktstelle gemäß I.1)) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht).
Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlaß zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen).
Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlaß zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen).
— bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z.B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
— bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z.B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
— sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluß aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
— sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluß aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Voraussichtliche Termine.
Ausgabe der Aufgabenstellung für die Konzeptstudie: Ende Mai 2012.
Abgabe der Angebote und Konzeptstudie: Anfang Juli 2012.
Präsentation Konzeptstudie durch Bewerber: Mitte Juli 2012.
Verhandlungsgespräche: Ende Juli 2012.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB):
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie oben
Quelle: OJS 2012/S 074-122292 (2012-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 399 506,96 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH
Kontakt
Fax: +49 894123-340 📠