Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §§ 51 ff. HOAI für den Neubau eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Institutes für das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF), Frankfurt am Main. Der Neubau wird auf dem neuen geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Campus Westend der Goethe-Universität als nördlicher Eingang zum Campusgelände errichtet. Das Baufeld wird derzeit erschlossen und steht zur unmittelbaren Realisierung zur Verfügung. Die Bebauung wird überwiegend 6, in Teilen jedoch auch bis zu 13 Geschosse aufweisen. Der Architekt wird derzeit mittels eines europaweiten Realisierungswettbewerbs ausgewählt. In dem Bauwerk mit einer geplanten Nutzfläche (NF 1-6) von rd. 7 200 m² werden die Nutzungen eines geisteswissenschaftlichen Instituts, Bibliothek, Labore (büroartig) und Konferenz miteinander vereint. Darüber hinaus ist eine zweizügige KITA mit einer geplanten Nutzfläche von ca. 225 m² (NF 1-6) einzuplanen. An das Bauwerk werden hohe energetische Anforderungen zur Minimierung der Betriebskosten gestellt. Für die Baumaßnahmen wird ein Büro gesucht, dass die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §§ 51 HOAI, Leistungsphase 2 - 9 übernimmt. Mit Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe zu beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) vertreten durch das Hessische Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe- und Vertragswesen Friedberg
Postanschrift: Schloßstraße 29
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: info.vof-fbg@hbm.hessen.de📧
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Einreichen der Bewerbungsunterlagen:
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebriefe, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Sämtliche unter Abschnitt III. genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter "Bewerbungsbogen" und "Referenzbogen" zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail beim Hessischen Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg unter der E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de unter Angabe der Bekanntmachungsnummer angefordert werden.
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 17.8.2012, 12:00 Uhr, schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de zu richten.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt, sind Kopien als Nachweis ausreichend.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=SSCCND9HFL9WJ9P1.
Nachr. HAD-Ref.: 39/4102.
Nachr. V-Nr/AKZ: BM 11 0100.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Einreichen der Bewerbungsunterlagen:
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebriefe, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Sämtliche unter Abschnitt III. genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter "Bewerbungsbogen" und "Referenzbogen" zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail beim Hessischen Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg unter der E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de unter Angabe der Bekanntmachungsnummer angefordert werden.
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 17.8.2012, 12:00 Uhr, schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de zu richten.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt, sind Kopien als Nachweis ausreichend.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §§ 51 ff. HOAI für den Neubau eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Institutes für das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF), Frankfurt am Main.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §§ 51 ff. HOAI für den Neubau eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Institutes für das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF), Frankfurt am Main.
Der Neubau wird auf dem neuen geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Campus Westend der Goethe-Universität als nördlicher Eingang zum Campusgelände errichtet. Das Baufeld wird derzeit erschlossen und steht zur unmittelbaren Realisierung zur Verfügung. Die Bebauung wird überwiegend 6, in Teilen jedoch auch bis zu 13 Geschosse aufweisen.
Der Neubau wird auf dem neuen geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Campus Westend der Goethe-Universität als nördlicher Eingang zum Campusgelände errichtet. Das Baufeld wird derzeit erschlossen und steht zur unmittelbaren Realisierung zur Verfügung. Die Bebauung wird überwiegend 6, in Teilen jedoch auch bis zu 13 Geschosse aufweisen.
Der Architekt wird derzeit mittels eines europaweiten Realisierungswettbewerbs ausgewählt.
In dem Bauwerk mit einer geplanten Nutzfläche (NF 1-6) von rd. 7 200 m² werden die Nutzungen eines geisteswissenschaftlichen Instituts, Bibliothek, Labore (büroartig) und Konferenz miteinander vereint. Darüber hinaus ist eine zweizügige KITA mit einer geplanten Nutzfläche von ca. 225 m² (NF 1-6) einzuplanen.
In dem Bauwerk mit einer geplanten Nutzfläche (NF 1-6) von rd. 7 200 m² werden die Nutzungen eines geisteswissenschaftlichen Instituts, Bibliothek, Labore (büroartig) und Konferenz miteinander vereint. Darüber hinaus ist eine zweizügige KITA mit einer geplanten Nutzfläche von ca. 225 m² (NF 1-6) einzuplanen.
An das Bauwerk werden hohe energetische Anforderungen zur Minimierung der Betriebskosten gestellt.
Für die Baumaßnahmen wird ein Büro gesucht, dass die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §§ 51 HOAI, Leistungsphase 2 - 9 übernimmt. Mit Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe zu beginnen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt gem. RBBau stufenweise.
Zunächst wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Optional ist die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen geplant. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Dauer: 44 Monate
Referenznummer: BM 11 0100
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 60486 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in der unter VI.3) genannten Form einzureichen:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF)
b) Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
c) Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
c) Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in der unter VI.3) genannten Form einzureichen:
d) Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4 a VOF) bzw. bei geringeren Deckungssummen eine zusätzliche Erklärung der Versicherungesgesellschaft über die Bereitschaft einer Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfalle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4 a VOF) bzw. bei geringeren Deckungssummen eine zusätzliche Erklärung der Versicherungesgesellschaft über die Bereitschaft einer Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfalle.
e) Angabe zu den Gesamtumsätzen und auf die Planung der Technischen Ausrüstung in Gebäuden bezogene Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindeststandards:
Zu d) Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
s. Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Zu e) Mindestanforderungen zum Umsatz für Leistungen gem. § 51 HOAI, min. 240 000,- EUR/Jahr. Beim vorgenannten spezifischen Umsatz wird das Mittel der letzten 3 Geschätsjahre gewertet, bei Bewerbergemeinschaften die Summe der Einzelumsätze.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Bewerbungsunterlagen sind zwingend in der unter VI.3) genannten Form einzureichen:
f) Nachweis der beruflichen Befähigung der Führungskräfte gem. § 5 Abs. a VOF
g) Liste nach § 5 Abs. 5 b VOF der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Referenzprojekte des Ingenieurbüros (min. 3 max. 5 Refenzprojekte, bei Bewerbergemeinschaften min. 2 Referenzen pro Büro und insgesamt max. 5 Referenzen) mit Kurzbeschreibung des Projektes und Angabe:
g) Liste nach § 5 Abs. 5 b VOF der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Referenzprojekte des Ingenieurbüros (min. 3 max. 5 Refenzprojekte, bei Bewerbergemeinschaften min. 2 Referenzen pro Büro und insgesamt max. 5 Referenzen) mit Kurzbeschreibung des Projektes und Angabe:
— der vergleichbaren Nutzung gem. Beschreibung unter II. 1.5) dieser Bekanntmachung,
— der Projektgröße in m² NF 1-6 und Baukosten (KG 300 + 400),
— des Leistungsumfangs (Leistungsphasen nach HOAI),
— des Leistungszeitraumes und der Bauzeit,
— der verantwortlichen Projektleitung (PL / Stellvertr. PL),
— der Referenzperson beim Auftraggeber,
— Bescheinigung des öffentlichen Auftraggebers über den Umfang der erbrachten Leistung gem. § 5 Abs. 5 b VOF, bei privaten Auftraggebern ist eine Eigenerklärung zulässig,
— Es werden nur Referenzen, die in eigener Veantwortlichkeit (nicht aus Unterauftragstätigkeit) der sich bewerbenden Niederlassung erbracht wurden, gewertet,
— Projektblatt (max. 1 Seite DIN A 4) mit Darstellung der Referenzprojektes.
h) Erklärung nach § 5 Abs. 5 d VOF, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der mit der entsprechenden Leistung Betrauten festangestellten Ingenieure (HLS) hervorgeht.
i) Erklärung nach § 5 Abs. 5 h VOF, ob und welche Unteraufträge erteilt werden.
Mindeststandards:
Zu g) Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
— Projektgröße für jedes Referenzprojekt min. 2 000 qm NF 1-6, darüber hinaus 1 Referenzprojekt mit mehr als 4 000 qm NF 1-6,
— min. 1 Referenz mit öffentlichem AG,
— das Referenzprojekt befindet sich in der Bauausführung (Lph. 8) oder wurde nach dem 31.8.2007 übergeben.
Zu h) Mindestforderung für die Zahl der mit der entsprechenden Leistungen betrauten Ingenieure: min. 3 festangestellte Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahre und 2011.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe für Personenschäden von min. 1 100 000 EUR und Sachschäden von min. 520 000,- EUR (2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
Bei geringeren Deckungssummen eine zusätzliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft über die Bereitschaft einer Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfalle.
Die Gültigkeit des Versicherungsnachweises darf nicht älter als 6 Monate oder muss eine durchlaufende Jahresversicherung sein, bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Vergütung erfolgt nach der HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn gegenüber dem Auftraggeber.
— alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einschließlich Benennung des bevollmächtigten Vertreters aufgeführt sind,
— alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die formalen Voraussetzungen gemäß III.2.1) - III.2.3) dieser Bekanntmachung erfüllen.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Eine entsprechende und von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnete Erklärung ist der Bewerbung beizulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristichen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristichen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls Teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss für sich die geforderten Nachweise erbringen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls Teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss für sich die geforderten Nachweise erbringen.
Die ARGE-Mitglieder müssen verbindlich erklären, dass die ARGE das Projekt in der benannten Zusammensetzung bearbeiten wird. Ferner ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Mehrfachbewerbungen natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Wertung der ersten Phase erfolgt schrittweise in folgender Reihenfolge: Ausschluss zu spät eingegangener Bewerbungen, Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen, Prüfung der Einhaltung der Mindeststandards, Leistungsfähigkeit, insbesondere anhand beurteilbarer Referenzprojekte, insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung (vgl. II.1.5). Ggfs. Losentscheid, wenn unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualifizierten Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht nachvollziehbar durchgeführt werden kann. Es wird keine Bewertungsmatrix verwendet. Die Wertung der ersten Phase schließt mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch ab. Die Wertung der zweiten Phase wird mit der Einladung festgelegt.
Die Wertung der ersten Phase erfolgt schrittweise in folgender Reihenfolge: Ausschluss zu spät eingegangener Bewerbungen, Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen, Prüfung der Einhaltung der Mindeststandards, Leistungsfähigkeit, insbesondere anhand beurteilbarer Referenzprojekte, insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung (vgl. II.1.5). Ggfs. Losentscheid, wenn unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualifizierten Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht nachvollziehbar durchgeführt werden kann. Es wird keine Bewertungsmatrix verwendet. Die Wertung der ersten Phase schließt mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch ab. Die Wertung der zweiten Phase wird mit der Einladung festgelegt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF)
Postort: Frankfurt / Main
Kontakt
Kontaktperson: Hessisches Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe- und Vertragswesen, Schützenrain 5-7, D-61169 Friedberg / Hessen
Name: Land Hessen vertreten durch Hessisches Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg
Postanschrift: Schützenrain 5 - 7
Postort: Friedberg/Hessen
Postleitzahl: 61169
Telefon: +49 6031167-0📞
Fax: +49 6031167-126 📠
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Einreichen der Bewerbungsunterlagen:
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebriefe, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Sämtliche unter Abschnitt III. genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter "Bewerbungsbogen" und "Referenzbogen" zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Sämtliche unter Abschnitt III. genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter "Bewerbungsbogen" und "Referenzbogen" zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail beim Hessischen Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg unter der E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de unter Angabe der Bekanntmachungsnummer angefordert werden.
Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail beim Hessischen Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg unter der E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de unter Angabe der Bekanntmachungsnummer angefordert werden.
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 17.8.2012, 12:00 Uhr, schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse info.vof-fbg@hbm.hessen.de zu richten.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt, sind Kopien als Nachweis ausreichend.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61511258-16📞
Fax: +49 61511268-34 📠
Name: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - Referat Ld II 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als "unverzüglich" im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, die innerhalb von sechs Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabevorschriften erfolgt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als "unverzüglich" im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, die innerhalb von sechs Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabevorschriften erfolgt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Postfach 111431
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60049
Quelle: OJS 2012/S 144-241052 (2012-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 486 093,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-01 📅
Name: Alhäuser + König GmbH
Postanschrift: Leipziger Straße 24
Postort: Hachenburg
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hessisches Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen, Schützenrain 5-7, D-61169 Friedberg / Hessen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.