Nach Kreistagbeschluss des Landkreises Weilheim-Schongau soll in Penzberg eine Dreifachsporthalle entstehen. Als Standort für die Dreifachsporthalle ist ein Grundstück (ca. 3 500 m²) an der Birkenstraße in Penzberg vorgesehen. Die Halle soll durch das Staatliche Gymnasium Penzberg sowie die Staatliche Realschule Penzberg genutzt werden. Eine Mehrzwecknutzung der Halle auch für größere Veranstaltungen (z.B. Abiturfeiern des Gymnasiums oder größere Veranstaltungen der beiden Schulen, d.h. Veranstaltungen > 300 Personen) ist gewünscht. Ebenso ist die außerschulische Nutzung der Halle durch Vereine denkbar. Eine Tribüne ist jedoch nicht erforderlich. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Neubau Dreifachsporthalle Penzberg.Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Neubau Dreifachsporthalle Penzberg.Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Postleitzahl: 82362
Postort: Weilheim
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Kreistagbeschluss des Landkreises Weilheim-Schongau soll in Penzberg eine Dreifachsporthalle entstehen.
Als Standort für die Dreifachsporthalle ist ein Grundstück (ca. 3 500 m²) an der Birkenstraße in Penzberg vorgesehen.
Die Halle soll durch das Staatliche Gymnasium Penzberg sowie die Staatliche Realschule Penzberg genutzt werden.
Eine Mehrzwecknutzung der Halle auch für größere Veranstaltungen (z.B. Abiturfeiern des Gymnasiums oder größere Veranstaltungen der beiden Schulen, d.h. Veranstaltungen > 300 Personen) ist gewünscht.
Ebenso ist die außerschulische Nutzung der Halle durch Vereine denkbar. Eine Tribüne ist jedoch nicht erforderlich.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Menge oder Umfang:
Neubau Dreifachsporthalle Penzberg.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Penzberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulsporthallenbau,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR,
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/ oder "Architekt" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsporthallenbau? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsporthallenbau zuzuordnen ist (z.B. Hallenbau nicht für Schulsportnutzung) werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 1,67 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR/4 500 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/94 % x 3,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsporthallenbau? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsporthallenbau (z.B. Hallenbau nicht für Schulsportnutzung) werden 1,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 0,83 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR/4 500 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 49 % bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/49 % x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsporthallenbau? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsporthallenbau zuzuordnen ist (z.B. Hallenbau nicht für Schulsportnutzung) werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 1,67 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR/4 500 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/94 % x 3,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsporthallenbau? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsporthallenbau (z.B. Hallenbau nicht für Schulsportnutzung) werden 1,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 0,83 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR/4 500 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 49 % bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/49 % x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: ´Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Postort: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Quelle: OJS 2012/S 036-058255 (2012-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-04 📅
Name: Krug Grossmann Architekten
Postanschrift: Siegfriedstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80803
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Quelle: OJS 2012/S 117-193303 (2012-06-18)