Neubau einer 3-zügigen Grundschule am Standort Poßmoorweg, Hamburg, - Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI und Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 42 HOAI
Seit dem 1.1.2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
In dieser Tätigkeit wurde das Sondervermögen mit dem Neubau einer 3-zügigen Grundschule am Standort Poßmoorwerg beauftragt. Für die Gesamtmaßnahme ist gemäß Auftragsbeschreibung ein Investitionsvolumen von ca. 11 500 000 EUR inkl. USt. geschätzt.
Es soll ein Neubau entstehen mit einer Gesamtprogrammfläche von 2 772 m² (NF) mit folgenden Raumarten / Nutzungen:
— Flächen für den allgemeinen Unterricht (15 Klassenräume) 1 368 m² NF.
(in Abstimmung mit der Schule sind hier ebenfalls Räume für Differenzierung, Gruppenarbeit, Integration und spezielle Unterrichtsangebote mit vorzusehen);
— Fachräume 384 m² NF (Forscher- und Entdeckerraum, Sachunterrichts- oder Kunstraum, Musikraum, Sammlungsflächen),
— Wirtschaftflächen 24 m² NF (1 Reparaturlager),
— Gemeinschaftsflächen 396 m² NF.
(Pausenhalle, Bücherei, Essenausgabe, Mediensammlung u.ä.).
— Lehrer- und Verwaltungsflächen insgesamt 312 m² NF.
(Schulleitung, Schulbüro, Lehrerzimmer, Personalrats-Büro, Lehrerarbeitsplätze u.ä.);
— Ganztagesflächen 288 m² NF (Küche, Essenbereich, Koordinierungsbereich).
Zurzeit findet der Schulbetrieb in 5 gleichartigen jeweils 2-geschossigen Klassenhäusern statt. Die 1971 entstandenen Klassenhäuser in Stahlbeton-Skelettbauweise enthalten eine Vielzahl von festgebundenen asbest- und mineralfaserhaltigen Bauteilen. Eine abgeschlossene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass der Neubau der Grundschule wirtschaftlicher ist, als die bestehenden Schulgebäude zu sanieren und zu erweitern. Entsprechend ist der Abriss der vorhandenen Schulgebäude in der Gesamtmaßnahme enthalten.
Während der Bauphase wird der Schulbetrieb in eine zurzeit leer stehende Schule in ca. 1 800 m Entfernung verlegt.
Die vorhandene im Jahr 2005 erbaute Sporthalle soll erhalten bleiben. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Sporthalle zu realisieren ist, so dass die entsprechende Fläche planerisch vorgehalten werden muss.
Eine auf dem Gelände vorhandene Sportplatzfläche soll unverändert bestehen bleiben. Die Sporthalle und die Sportplatzfläche sollen auch während der Bauphase weiterhin nutzbar sein.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 53 HOAI, Technische Ausrüstung in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, Anlagegruppen 1-8 gem. § 51 (2) HOAI und gem. § 42 HOAI, Ingenieurbauwerke (hier: Entwässerung) in Verbindung mit Anlage 12 HOAI,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 53 HOAI, Technische Ausrüstung und gem. § 42 HOAI, Ingenieurbauwerke als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-07-20
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Auftragsbekanntmachung
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2014-02-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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