Neubau einer Sporthalle und Mensa mit Ergänzung der Räume für den Ganztagsschulbetrieb sowie Maßnahmen für Brandschutz und Sicherheit im Bestandsgebäude am St. Willibrord-Gymnasium in Bitburg

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Sporthalle und Mensa mit Ergänzung der Räume für den Ganztagsschulbetrieb sowie Maßnahmen für Brandschutz und Sicherheit im Bestandsgebäude.
Für diese Maßnahme ist beabsichtigt, die Architektenleistungen Gebäude zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-10 Auftragsbekanntmachung
2012-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang: Gesamtumfang sind sämtliche Leistungen des § 32 ff der HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Postanschrift: Trierer Straße 1
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bitburg-pruem.de 🌏
E-Mail: olinger.martin@bitburg-pruem.de 📧
Telefon: +49 6561154270 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 91-150886
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. ZurAufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die "Sonstigen Nachweise" auf max. 20 Seiten DIN A 4 zuzüglich der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärungen zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt). Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit der Aufschrift "Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Neubau Sporthalle und Mensa - VOF Bewerbungsunterlagen ... nicht öffnen", eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Sporthalle und Mensa mit Ergänzung der Räume für den Ganztagsschulbetrieb sowie Maßnahmen für Brandschutz und Sicherheit im Bestandsgebäude.
Für diese Maßnahme ist beabsichtigt, die Architektenleistungen Gebäude zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst erfolgt die Beauftragung bis Leistungsphase 2 HOAI. Nach Prüfung und Freigabe soll die Beauftragung weiterer Leistungsphasen - einzeln oder zusammen - bis einschließlich der Leistungsphase 9 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bitburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach VOF § 4, Abs. 6 + 9 nicht vorliegen;
b) Erklärung, dass diese Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VOF § 2 (3) erfolgen;
c) Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß VOF § 5 und dass ausreichender Versicherungsschutz gem. III 1.1) gewährleistet wird (Absichtserklärung, soweit dieser noch nicht vorhanden);
d) Angaben zur fachlichen Eignung gemäß VOF § 5 sowie Angaben zur Organisationsstruktur, zur personellen und technischen Ausstattung des Büros, mit dem die ausgeschriebene Projektbearbeitung durchgeführt werden soll;
e) Erklärung nach VOF § 4 (2), Angaben nach VOF § 4 (3);
f) Angaben zu Erfahrungsschwerpunkten, Arbeitsweise, Rechtsform und Profil des Büros.
Zu VOF §§ 4 und 5 genügt die glaubhafte Versicherung bzw. Eigenerklärung. Sofern Bewerber nach VOF § 5 (6) verfahren wollen, sind entsprechende Verpflichtungserklärungen im Original beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III 2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Der Bewerber soll über Kenntnisse und Erfahrungen in Vorhaben des Sporthallenbaues und Bau von Mensen/Küchen oder Kantinen verfügen.
Für je 1 Referenzprojekt gelten folgende Mindestbedingungen:
Nachweis, dass in den letzten 6 Jahren (fertiggestellt bis einschl. LP 8) mindestens.
1 Neubau einer 1-3 Feld-Sporthalle mit einem Investitionsvolumen von mindestens 2 500 000 EUR brutto (KG 200 bis 600 gem. DIN 276) und
1 Neubau einer Mensa/Küche für den Ganztagsschulbetrieb oder einer Kantine mit einem Investitionsvolumen von mindestens 2,0 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 600 gem. DIN 276)
Jeweils planungsseitig und bauausführend in den LP 1-8 des Architektenleistungsbildes nach HOAI betreut und Termine und Kosten eingehalten wurden.
Das ist durch ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem diese Angaben hervorgehen, nachzuweisen. Ersatzweise ist eine Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung, warum kein Referenzschreiben des Auftraggebers vorliegt, möglich.
Mehr anzeigen
2 weitere Referenzprojekte können diese Mindestbedingungen unterschreiten.
b) Der Bewerber soll über Erfahrungen von Architektenleistungen öffentlich geförderter Baumaßnahmen aus dem Schulsporthallenbau oder Ganztagsschulen verfügen.
c) Zusätzlich gewünschte Unterlagen (keine Mindestbedingung): Zu jedem Referenzprojekt im Format A4 max. 2 Seiten Projektinformation, aus denen sich der Auftraggeber ein Bild über Art und Umfang der Maßnahme machen kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1 500 000 EUR / Sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Eine verbindliche Erklärung (Original) ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Mehr anzeigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: VOF § 19, LBauO Rheinland-Pfalz § 63 und 64.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Bewerber soll die notwendigen Erfahrungen bei der Architektenleistung von Baumaßnahmen vergleichbarer Art und Größe haben - siehe III/2. Zum Nachweis muss der Bewerber ein Formblatt ausfüllen, das unter der Adresse petra.heil@lbbw-im.de abgefordert werden kann. Der Bewerber muss die im Formblatt geforderten Nachweise erbringen (s. Seite 14 Bewerbungsformular).l Weitere Broschüren und Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Die unter III 2.1 a-f und III 2.3 a genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichteinhaltung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt. Die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsvefahren erfolgt uner Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 2.2 und III 2.3:
Mehr anzeigen
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 2.2) mit 30 % Gewichtung,
— technische Leistungsfähigkeikt III 2.3) mit 70 % Gewichtung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Olinger
Name: Kommunalbau Rheinland-Pfalz GmbH
Postanschrift: Hindenburgplatz 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Kontaktperson: Frau Claudia Forcht
Telefon: +49 61312349-50 📞
E-Mail: claudia.forcht@lbbw-im.de 📧
Fax: +49 61312349-49 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kommunalbau.de 🌏
Kontaktperson: Frau Petra Heil
Telefon: +49 61312349-64 📞
E-Mail: petra.heil@lbbw-im.de 📧
URL der Dokumente: http://www.kommunalbau.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kommunalbau.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. ZurAufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die "Sonstigen Nachweise" auf max. 20 Seiten DIN A 4 zuzüglich der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärungen zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Mehr anzeigen
Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit der Aufschrift "Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Neubau Sporthalle und Mensa - VOF Bewerbungsunterlagen ... nicht öffnen", eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2, § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 091-150886 (2012-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 225-370263
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 91-150886
ABl. S-Ausgabe: 225

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bürostruktur und Mitarbeiter (15)
2. Generelle Erfahrung zur Bauaufgabe (25)
3. Wirtschaftlichkeit und Arbeitsweise (30)
4. Gesamteindruck der Präsentation (10)
5. Honorar (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-30 📅
Name: Architektengruppe Naujack-Rumpenhorst GmbH
Postanschrift: Bahnhofplatz 7
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Mainz
Postort: Stiftsstraße 9
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vegabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 nr. 2, § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 225-370263 (2012-11-20)