Neubau Finanzamt Halle (Saale)

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanag

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung, der Neubau und die Finanzierung des Finanzamts Halle (Saale) nebst integrierter Kantine mit Speisesaal in Halle (Saale) auf einem im Eigentum des Bieters stehenden Grundstücks. Das Grundstück muss für die Umsetzung des Raumbedarfsplanes einschließlich erforderlicher Parkplätze geeignet sein. Von der Vergabestelle wird davon ausgegangen, dass hierzu ungefähr eine Mindestgröße von 3 000 qm bei Lückenbebauung, ansonsten von 4 300 qm benötigt wird. Das Grundstück muss im Bereich des „Fördergebiet Innenstadt (A-Zentrum)“ der Stadt Halle (Saale) liegen (der Plan, der die Fördergebietsgrenzen ausweist, wird von der unter A.1. benannten Stelle als Formblatt F zu den Unterlagen des Teilnahmeantrages auf Anforderung versandt). Im Teilnahmewettbewerb haben die Bewerber das Eigentum oder die gesicherte Möglichkeit des Eigentumserwerbs eines geeigneten Grundstücks – etwa durch ein notarielles Kaufangebot des Eigentümers – nachzuweisen. Bei Grundstücken, welche derzeit noch bebaut oder mit Rechten Dritter (Nutzungsrechte, dingliche Belastungen) belastet sind, ist nachzuweisen, dass nach Zuschlagserteilung unmittelbar mit dem Abbruch und Neubau des Finanzamtes begonnen werden kann und die Übertragung des Eigentums an Grund und Boden frei von Rechten Dritter, die die Nutzung bzw. Verwertung des Grundstücks nicht nur unerheblich beeinträchtigen können, erfolgen kann.
Gefordertes Leistungssoll ist die Planung, der Neubau und die Finanzierung der Gesamtkosten des Vorhabens (einschließlich des Grunderwerbes) über einen Zeitraum von 25 Jahren durch den Bieter. Die Gesamtkosten werden vom Land Sachsen-Anhalt in 300 monatlich gleichbleibenden Raten über die Finanzierungszeit, beginnend mit Abnahme der Bauleistungen, bezahlt. Nach Ablauf der Finanzierung geht das Eigentum an Grund und Boden und aufstehenden Baulichkeiten auf das Land Sachsen-Anhalt lastenfrei über (Erwerbermodell). Der Flächenbedarf für das Gebäude beträgt ca. 8 000 qm HNF. Mit Zuschlag ist dem Land Sachsen-Anhalt eine Auflassungsvormerkung am Baugrundstück zu bewilligen, die den künftigen Eigentumserwerb derart sichert, dass am Ende des Finanzierungszeitraums die lastenfreie Eigentumsübertragung ohne weitere Zahlungsverpflichtung erfolgt.
Auf dem Grundstück des Bieters oder einem von diesem zu beschaffenden Grundstück sind 250 Parkplätze zu errichten. Die Parkplätze auf dem zu beschaffenden Grundstück dürfen in einer fußläufigen Entfernung von max. 500 m liegen. Die geforderte Anzahl der nach DIN geforderten Behindertenparkplätze und 10 Parkplätze für Anlieferungen sind direkt am oder im Gebäude des neuen Finanzamtes Halle (Saale) zu schaffen. Die Parkplätze sind ebenfalls mit Zuschlag dinglich zu sichern und nach Ablauf der Finanzierungszeit zu übereignen. Alternativ kann hinsichtlich der Parkplätze ein dauerhaftes, dinglich gesichertes Nutzungsrecht angeboten werden.
Der Umbau und die Sanierung von Bestandsgebäuden sind nicht zulässig. Gegebenenfalls auf dem Grundstück vorhandene Baulichkeiten sind abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Eine mehrgeschossige Bauweise ist zulässig, Gebäudehöhe jedoch kleiner als 22 m FOK des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche im Mittel. Die Landesstandards des Landes Sachsen-Anhalt sind bei Planung und Bau einzuhalten.
Optional ist die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Baulichkeiten nach DIN 31051 während der 25jährigen Finanzierungsphase anzubieten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-27.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-27 Auftragsbekanntmachung