Zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzes von (Sozial-)Daten und Verfahren in der Telematikinfrastruktur sind langfristig geeignete Kryptoverfahren einzusetzen. Um mit den im Gesundheitswesen eingesetzten Chipkarten (insbesondere eGK, HBA und SMC) diese Anforderungen erfüllen zu können, ist eine neue Generation von Chipkarten („G2“) und damit korrespondierender Zertifikatsinfrastrukturen durch die gematik bereitzustellen. In Generation 2 basieren alle im Gesundheitswesen eingesetzten Karten auf einer gemeinsamen Betriebssystemplattform. Die in den Losen 1 und 2 ausgeschriebene Entwicklung und Bereitstellung von Kartenbetriebssystemen (Card Operating System, COS) stellt sicher, dass alle bekannten Kartentypen (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT) auf der Basis der ausgeschriebenen COS konfiguriert und personalisiert werden können und für die Erprobung Online-Rollout (Stufe 1) sowie den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auf die Lose 3 und 4 entfällt jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige HSM-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1). In Los 5 wird die Bereitstellung von CVC-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Der Auftrag ist gem. § 97 Abs. 3 GWB, § 2 Abs. 2 VOL/A-EG in 5 Lose (Lose 1&2, Lose 3&4 sowie Los 5) aufgeteilt. Einzelheiten zu Umfang und Menge der einzelnen Lose sind den dortigen Angaben zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de📧
Telefon: +49 3040041150📞
Fax: +49 3040041111 📠
1.) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
3.) Die für Los 1 und Los 2, Los 3 und 4 sowie für das Los 5 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung sowie aufgrund der nötigen Investitionsamortisation der Entwicklungsleistungen der Auftragnehmer gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
4.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/ Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
5.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zu den "G2 Karten" (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen.
6.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
7.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
8.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
11.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragsprache ist Deutsch.
1.) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
3.) Die für Los 1 und Los 2, Los 3 und 4 sowie für das Los 5 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung sowie aufgrund der nötigen Investitionsamortisation der Entwicklungsleistungen der Auftragnehmer gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
4.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/ Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
5.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zu den "G2 Karten" (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen.
6.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
7.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
8.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
11.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragsprache ist Deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzes von (Sozial-)Daten und Verfahren in der Telematikinfrastruktur sind langfristig geeignete Kryptoverfahren einzusetzen. Um mit den im Gesundheitswesen eingesetzten Chipkarten (insbesondere eGK, HBA und SMC) diese Anforderungen erfüllen zu können, ist eine neue Generation von Chipkarten („G2“) und damit korrespondierender Zertifikatsinfrastrukturen durch die gematik bereitzustellen.
Zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzes von (Sozial-)Daten und Verfahren in der Telematikinfrastruktur sind langfristig geeignete Kryptoverfahren einzusetzen. Um mit den im Gesundheitswesen eingesetzten Chipkarten (insbesondere eGK, HBA und SMC) diese Anforderungen erfüllen zu können, ist eine neue Generation von Chipkarten („G2“) und damit korrespondierender Zertifikatsinfrastrukturen durch die gematik bereitzustellen.
In Generation 2 basieren alle im Gesundheitswesen eingesetzten Karten auf einer gemeinsamen Betriebssystemplattform. Die in den Losen 1 und 2 ausgeschriebene Entwicklung und Bereitstellung von Kartenbetriebssystemen (Card Operating System, COS) stellt sicher, dass alle bekannten Kartentypen (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT) auf der Basis der ausgeschriebenen COS konfiguriert und personalisiert werden können und für die Erprobung Online-Rollout (Stufe 1) sowie den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auf die Lose 3 und 4 entfällt jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige HSM-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1). In Los 5 wird die Bereitstellung von CVC-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb ausgeschrieben.
In Generation 2 basieren alle im Gesundheitswesen eingesetzten Karten auf einer gemeinsamen Betriebssystemplattform. Die in den Losen 1 und 2 ausgeschriebene Entwicklung und Bereitstellung von Kartenbetriebssystemen (Card Operating System, COS) stellt sicher, dass alle bekannten Kartentypen (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT) auf der Basis der ausgeschriebenen COS konfiguriert und personalisiert werden können und für die Erprobung Online-Rollout (Stufe 1) sowie den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auf die Lose 3 und 4 entfällt jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige HSM-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1). In Los 5 wird die Bereitstellung von CVC-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb ausgeschrieben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (COS).
Kurze Beschreibung:
Auf die Lose 1 und 2 entfällt die Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (Card Operating System – COS). Bestandteil der Lose 1 und 2 ist jeweils auch die Konfiguration und die Herstellung geeigneter Objektsysteme, für die der COS-Entwickler die Verantwortung trägt.
Auf die Lose 1 und 2 entfällt die Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (Card Operating System – COS). Bestandteil der Lose 1 und 2 ist jeweils auch die Konfiguration und die Herstellung geeigneter Objektsysteme, für die der COS-Entwickler die Verantwortung trägt.
Menge oder Umfang: 1.) Entwicklung Kartenbetriebssystem.Ein einheitliches COS ist Grundlage für alle in der Telematikinfrastruktur eingesetzten Chipkarten. Auf der Grundlage einer vom Auftraggeber zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Spezifikation ist auf jeweils einem Prozessorchip ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Maximalausprägung zu entwickeln. Wesentliche Eigenschaften der Maximalausprägung des COS sind die verpflichtende Unterstützung von kontaktbehafteter und kontaktloser Schnittstelle, von mind. 4 logischen Kanälen sowie der sog. Kryptobox. Die USB-Protokollschnittstelle kann optional, muss aber nicht zwingend unterstützt werden. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren. Auf der Grundlage dieses COS muss auch die qualifizierte elektronische Signatur signaturgesetz- bzw. signaturverordnungskonform (SigG/SigV) zu implementieren sein. Neben dem spezifischen COS Protection Profile ist somit auch das Protection Profile zur QES (BSI-PP-0059) in seinen für Chip und COS relevanten Anteilen zu berücksichtigen.Daneben ist ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Basisausprägung zu entwickeln. Gegenüber der Maximalausprägung entfällt die Unterstützung der kontaktlosen Schnittstelle, die Implementierung mehrerer logischer Kanäle sowie der sog. Kryptobox. Die Basisausprägung ist nicht für die Implementierung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorgesehen. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren.Die entwickelten Kartenbetriebssysteme müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierfür sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Serviceleistungen (Wartung/Pflege) für die zu erstellenden Kartenbetriebssysteme für 3 Jahre mit einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten der gematik zu erbringen.Der Auftraggeber wird Nutzungsrechte an den zu erstellenden Kartenbetriebssystemen zum Zwecke des Aufbaus und Betriebs der Telematikinfrastruktur einräumen und weitergeben. Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk und der Leistungsbeschreibung geregelt.2.) Bereitstellung von gSMC-K und gSMC-KT.Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Konnektor (gSMC-K) und ca. 2 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Kartenterminals (gSMC-KT) zu konfigurieren und an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 1 und 2 in der Ausschreibung „Online Rollout Stufe 1“ (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfiguration muss den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere ca. 1 500 Musterkarten gSMC-K und weitere ca. 1 500 Musterkarten gSMC-KT zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.3.) Bereitstellung von eGK, HBA und SMC-B.Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 HBA und ca 1 050 SMC-B zu konfigurieren. Die HBA und SMC-B sind an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 3 & 4 dieses Vergabeverfahrens erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfigurationen müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Konfiguration des HBA muss darüber hinaus eine Bestätigung nach Signaturgesetz/Signaturverordnung haben.Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere jeweils ca. 1 500 Musterkarten der Typen HBA und SMC-B und weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sowie weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Basisausprägung des COS zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
1.) Entwicklung Kartenbetriebssystem.
Ein einheitliches COS ist Grundlage für alle in der Telematikinfrastruktur eingesetzten Chipkarten. Auf der Grundlage einer vom Auftraggeber zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Spezifikation ist auf jeweils einem Prozessorchip ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Maximalausprägung zu entwickeln. Wesentliche Eigenschaften der Maximalausprägung des COS sind die verpflichtende Unterstützung von kontaktbehafteter und kontaktloser Schnittstelle, von mind. 4 logischen Kanälen sowie der sog. Kryptobox. Die USB-Protokollschnittstelle kann optional, muss aber nicht zwingend unterstützt werden. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren. Auf der Grundlage dieses COS muss auch die qualifizierte elektronische Signatur signaturgesetz- bzw. signaturverordnungskonform (SigG/SigV) zu implementieren sein. Neben dem spezifischen COS Protection Profile ist somit auch das Protection Profile zur QES (BSI-PP-0059) in seinen für Chip und COS relevanten Anteilen zu berücksichtigen.
Ein einheitliches COS ist Grundlage für alle in der Telematikinfrastruktur eingesetzten Chipkarten. Auf der Grundlage einer vom Auftraggeber zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Spezifikation ist auf jeweils einem Prozessorchip ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Maximalausprägung zu entwickeln. Wesentliche Eigenschaften der Maximalausprägung des COS sind die verpflichtende Unterstützung von kontaktbehafteter und kontaktloser Schnittstelle, von mind. 4 logischen Kanälen sowie der sog. Kryptobox. Die USB-Protokollschnittstelle kann optional, muss aber nicht zwingend unterstützt werden. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren. Auf der Grundlage dieses COS muss auch die qualifizierte elektronische Signatur signaturgesetz- bzw. signaturverordnungskonform (SigG/SigV) zu implementieren sein. Neben dem spezifischen COS Protection Profile ist somit auch das Protection Profile zur QES (BSI-PP-0059) in seinen für Chip und COS relevanten Anteilen zu berücksichtigen.
Daneben ist ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Basisausprägung zu entwickeln. Gegenüber der Maximalausprägung entfällt die Unterstützung der kontaktlosen Schnittstelle, die Implementierung mehrerer logischer Kanäle sowie der sog. Kryptobox. Die Basisausprägung ist nicht für die Implementierung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorgesehen. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren.
Daneben ist ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Basisausprägung zu entwickeln. Gegenüber der Maximalausprägung entfällt die Unterstützung der kontaktlosen Schnittstelle, die Implementierung mehrerer logischer Kanäle sowie der sog. Kryptobox. Die Basisausprägung ist nicht für die Implementierung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorgesehen. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren.
Die entwickelten Kartenbetriebssysteme müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierfür sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Serviceleistungen (Wartung/Pflege) für die zu erstellenden Kartenbetriebssysteme für 3 Jahre mit einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten der gematik zu erbringen.
Der Auftraggeber wird Nutzungsrechte an den zu erstellenden Kartenbetriebssystemen zum Zwecke des Aufbaus und Betriebs der Telematikinfrastruktur einräumen und weitergeben. Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk und der Leistungsbeschreibung geregelt.
Der Auftraggeber wird Nutzungsrechte an den zu erstellenden Kartenbetriebssystemen zum Zwecke des Aufbaus und Betriebs der Telematikinfrastruktur einräumen und weitergeben. Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk und der Leistungsbeschreibung geregelt.
2.) Bereitstellung von gSMC-K und gSMC-KT.
Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Konnektor (gSMC-K) und ca. 2 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Kartenterminals (gSMC-KT) zu konfigurieren und an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 1 und 2 in der Ausschreibung „Online Rollout Stufe 1“ (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfiguration muss den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.
Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Konnektor (gSMC-K) und ca. 2 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Kartenterminals (gSMC-KT) zu konfigurieren und an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 1 und 2 in der Ausschreibung „Online Rollout Stufe 1“ (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfiguration muss den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.
Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere ca. 1 500 Musterkarten gSMC-K und weitere ca. 1 500 Musterkarten gSMC-KT zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere ca. 1 500 Musterkarten gSMC-K und weitere ca. 1 500 Musterkarten gSMC-KT zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
3.) Bereitstellung von eGK, HBA und SMC-B.
Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 HBA und ca 1 050 SMC-B zu konfigurieren. Die HBA und SMC-B sind an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 3 & 4 dieses Vergabeverfahrens erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfigurationen müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Konfiguration des HBA muss darüber hinaus eine Bestätigung nach Signaturgesetz/Signaturverordnung haben.
Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 HBA und ca 1 050 SMC-B zu konfigurieren. Die HBA und SMC-B sind an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 3 & 4 dieses Vergabeverfahrens erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfigurationen müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Konfiguration des HBA muss darüber hinaus eine Bestätigung nach Signaturgesetz/Signaturverordnung haben.
Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere jeweils ca. 1 500 Musterkarten der Typen HBA und SMC-B und weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sowie weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Basisausprägung des COS zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere jeweils ca. 1 500 Musterkarten der Typen HBA und SMC-B und weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sowie weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Basisausprägung des COS zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) haben jeweils zwei Hauptangebote unter Einbeziehung von zwei von einander verschiedenen Prozessorchipherstellern abzugeben. Bewirbt sich ein Unternehmen sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2, so kann der Zuschlag auf nur ein Los erfolgen (Zuschlagslimitierung). Die Bewerber können sich auf beide Lose oder nur auf ein Los bewerben. In jedem Fall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag auf ein Los (Los 1) und das nächstbestplatzierte Angebot eines anderen Bieters den Zuschlag auf das andere Los (Los 2), wenn der Prozessorchiphersteller nicht mit dem des Erstplatzierten identisch ist. In diesem Fall erhält das Angebot den Zuschlag auf Los 2, welches gleichzeitig ein nicht mit dem Erstplatzierten identischen Prozessorchiphersteller enthält und dabei das dann wirtschaftlichste Angebot ist.
Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) haben jeweils zwei Hauptangebote unter Einbeziehung von zwei von einander verschiedenen Prozessorchipherstellern abzugeben. Bewirbt sich ein Unternehmen sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2, so kann der Zuschlag auf nur ein Los erfolgen (Zuschlagslimitierung). Die Bewerber können sich auf beide Lose oder nur auf ein Los bewerben. In jedem Fall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag auf ein Los (Los 1) und das nächstbestplatzierte Angebot eines anderen Bieters den Zuschlag auf das andere Los (Los 2), wenn der Prozessorchiphersteller nicht mit dem des Erstplatzierten identisch ist. In diesem Fall erhält das Angebot den Zuschlag auf Los 2, welches gleichzeitig ein nicht mit dem Erstplatzierten identischen Prozessorchiphersteller enthält und dabei das dann wirtschaftlichste Angebot ist.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: 1.) Entwicklung Kartenbetriebssystem.Ein einheitliches COS ist Grundlage für alle in der Telematikinfrastruktur eingesetzten Chipkarten. Auf der Grundlage einer vom Auftraggeber zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Spezifikation ist auf jeweils einem Prozessorchip ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Maximalausprägung zu entwickeln. Wesentliche Eigenschaften der Maximalausprägung des COS sind die verpflichtende Unterstützung von kontaktbehafteter und kontaktloser Schnittstelle, von mind. 4 logischen Kanälen sowie der sog. Kryptobox. Die USB-Protokollschnittstelle kann optional, muss aber nicht zwingend unterstützt werden. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren. Auf der Grundlage dieses COS muss auch die qualifizierte elektronische Signatur signaturgesetz- bzw. signaturverordnungskonform (SigG/SigV) zu implementieren sein. Neben dem spezifischen COS Protection Profile ist somit auch das Protection Profile zur QES (BSI-PP-0059) in seinen für Chip und COS relevanten Anteilen zu berücksichtigen.Daneben ist ein anforderungskonformes Betriebssystem in einer Basisausprägung zu entwickeln. Gegenüber der Maximalausprägung entfällt die Unterstützung der kontaktlosen Schnittstelle, die Implementierung mehrerer logischer Kanäle sowie der sog. Kryptobox. Die Basisausprägung ist nicht für die Implementierung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorgesehen. Das Betriebssystem ist nach Common Criteria (CC) gemäß einem vom BSI zu erstellenden Protection Profile (PP) zu evaluieren.Die entwickelten Kartenbetriebssysteme müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierfür sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Serviceleistungen (Wartung/Pflege) für die zu erstellenden Kartenbetriebssysteme für 3 Jahre mit einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten der gematik zu erbringen.Der Auftraggeber wird Nutzungsrechte an den zu erstellenden Kartenbetriebssystemen zum Zwecke des Aufbaus und Betriebs der Telematikinfrastruktur einräumen und weitergeben. Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk und der Leistungsbeschreibung geregelt.2.) Bereitstellung von gSMC-K und gSMC-KT.Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Konnektor (gSMC-K) und ca. 2 000 gerätespezifische Sicherheitsmodule für Kartenterminals (gSMC-KT) zu konfigurieren und an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 1 und 2 in der Ausschreibung „Online Rollout Stufe 1“ (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfiguration muss den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen.Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere ca. 1.500 Musterkarten gSMC-K und weitere ca. 1.500 Musterkarten gSMC-KT zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.3.) Bereitstellung von eGK, HBA und SMC-B.Auf der Grundlage der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sind nach den Vorgaben des Auftraggebers je Los 1 und 2 ca. 1 000 HBA und ca 1 050 SMC-B zu konfigurieren. Die HBA und SMC-B sind an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 3 & 4 dieses Vergabeverfahrens erhalten haben, zu liefern. Ebenso gehören zum Lieferumfang die für die Einbindung der Karten in CA-Systeme erforderlichen Softwarebibliotheken. Die Beauftragung weiterer Chipkarten bleibt vorbehalten. Die Konfigurationen müssen den Zulassungsprozess der gematik durchlaufen, hierzu sind Testlaborkarten vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Konfiguration des HBA muss darüber hinaus eine Bestätigung nach Signaturgesetz/Signaturverordnung haben.Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere jeweils ca. 1 500 Musterkarten der Typen HBA und SMC-B und weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Maximalausprägung des COS sowie weitere ca. 750 eGK unter Verwendung der unter 1.) genannten Basisausprägung des COS zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere ca. 1.500 Musterkarten gSMC-K und weitere ca. 1.500 Musterkarten gSMC-KT zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
Zur Unterstützung von Anwendungstests hat der Auftragnehmer weitere ca. 1.500 Musterkarten gSMC-K und weitere ca. 1.500 Musterkarten gSMC-KT zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, unabhängig vom abgeschlossenen Zulassungstest der gematik, bereitzustellen. Für diese Musterkarten stellt der Auftraggeber die notwendigen Personalisierungsdaten zur Verfügung.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen.
Kurze Beschreibung:
Auf die Lose 3 und 4 entfällt jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige HSM-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1).
Auf die Lose 3 und 4 entfällt jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige HSM-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1).
Menge oder Umfang: 1.) X.509Es ist in der Test- und in der Produktivumgebung je eine Instanz für einen Trust Service Provider (TSP) für die Herausgabe und Bereitstellung von Zertifikaten der Kartentypen HBA (QES und nonQES) und SMC-B an die Akteure des deutschen Gesundheitswesens nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den auf die Erprobungsphase Online-Rollout (Stufe 1) folgenden Produktivbetrieb eine weitere Zulassung der jeweils zuständigen Sektoren erforderlich sein wird. Für den Kartentyp eGK ist in der Testumgebung eine Instanz für einen Trust Service Provider (TSP) für die Herausgabe und Bereitstellung von Zertifikaten nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Aufgaben des TSP umfassen insbesondere auch die Bereitstellung und den Betrieb von OCSP-Respondern incl. der notwendigen Netzwerkanbindungen. Die Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung sind für den Bereich der qualifizierten Signaturzertifikate vom Auftragnehmer zu beachten.Zur Unterstützung der Beantragung und des Herausgabeprozesses von HBA und SMC-B ist nach den Vorgaben des Auftraggebers eine Schnittstelle bereitzustellen, die die Anforderungen der Sektoren berücksichtigt. Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen Serverkomponenten in der Test- und in der Produktivumgebung sind vom Auftragnehmer zu übernehmen.Optional ist vom Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers in der Test- und in der Produktivumgebung je eine Instanz einer X.509-Root für die nonQES-Zertifikate der in diesem Dokument genannten Kartentypen bereitzustellen.2.) Personalisierung von HBAAuf der Grundlage der in Los 1 und 2 konfigurierten HBA, der im Los 5 bereitgestellten CVC-PKI und der in den Ziffer 1.) der Lose 3 und 4 aufgebauten PKI sind jeweils ca. 1 000 HBA für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1) (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) zu personalisieren. Die betroffenen Heilberufler (Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) werden vom Auftraggeber benannt. Der HBA ist Träger eines qualifizierten elektronischen Signaturzertifikates, hierzu sind die Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung vom Auftragnehmer zu beachten. HBA dürfen nur an Heilberufler ausgegeben werden, es sind die sektorspezifischen Ausgaberegeln zu beachten. Im Vorfeld der Personalisierung muss der Auftragnehmer für den jeweiligen Heilberufler u.a. die Bestätigung des Status durch die zuständige Berufskammer einholen.3.) Personalisierung von SMC-BAuf der Grundlage der in Los 1 und Los 2 konfigurierten SMC-B, der im Los 5 bereitgestellten CVC-PKI und der in den Ziffer 1.) der Lose 3 und 4 aufgebauten PKI sind jeweils ca. 1 000 SMC-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1) (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) zu personalisieren. Die betroffenen Krankenhäuser, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnärzte werden vom Auftraggeber benannt. SMC-B dürfen nur an Berechtigte ausgegeben werden, es sind die sektorspezifischen Ausgaberegeln zu beachten. Im Vorfeld der Personalisierung muss u.a. die Bestätigung des Status durch die zuständige Institution (DKTIG für Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung bzw. KV Telematik ARGE, Kassenzahnärztliche Vereinigung) vom Auftragnehmer eingeholt werden. Für die Einbringung in HSM-B sind vom Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers Zertifikate zu erstellen und zu liefern.Weiterhin sind ca. 50 SMC-B als Verifikationskarten-KTR (RSA-CV-Profil 8 bzw. entsprechende Flagliste für ECC-CV) für Kostenträger nach den Vorgaben des Auftraggebers zu personalisieren. Verifikationskarten unterscheiden sich von SMC-B durch das Fehlen von X.509-Zertifikaten, es erfolgt keine Zuordnung zu einer Person. Die Empfänger der Verifikationskarte-KTR werden durch den GKV-Spitzenverband benannt und dem Personalisierer mitgeteilt. Der Ausgabeprozess ist mit dem GKV-Spitzenverband unter Berücksichtigung der bestehenden Sicherheitsrichtlinie für Verifikationskarten-KTR abzustimmen.
1.) X.509
Es ist in der Test- und in der Produktivumgebung je eine Instanz für einen Trust Service Provider (TSP) für die Herausgabe und Bereitstellung von Zertifikaten der Kartentypen HBA (QES und nonQES) und SMC-B an die Akteure des deutschen Gesundheitswesens nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den auf die Erprobungsphase Online-Rollout (Stufe 1) folgenden Produktivbetrieb eine weitere Zulassung der jeweils zuständigen Sektoren erforderlich sein wird. Für den Kartentyp eGK ist in der Testumgebung eine Instanz für einen Trust Service Provider (TSP) für die Herausgabe und Bereitstellung von Zertifikaten nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Aufgaben des TSP umfassen insbesondere auch die Bereitstellung und den Betrieb von OCSP-Respondern incl. der notwendigen Netzwerkanbindungen. Die Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung sind für den Bereich der qualifizierten Signaturzertifikate vom Auftragnehmer zu beachten.
Es ist in der Test- und in der Produktivumgebung je eine Instanz für einen Trust Service Provider (TSP) für die Herausgabe und Bereitstellung von Zertifikaten der Kartentypen HBA (QES und nonQES) und SMC-B an die Akteure des deutschen Gesundheitswesens nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den auf die Erprobungsphase Online-Rollout (Stufe 1) folgenden Produktivbetrieb eine weitere Zulassung der jeweils zuständigen Sektoren erforderlich sein wird. Für den Kartentyp eGK ist in der Testumgebung eine Instanz für einen Trust Service Provider (TSP) für die Herausgabe und Bereitstellung von Zertifikaten nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Aufgaben des TSP umfassen insbesondere auch die Bereitstellung und den Betrieb von OCSP-Respondern incl. der notwendigen Netzwerkanbindungen. Die Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung sind für den Bereich der qualifizierten Signaturzertifikate vom Auftragnehmer zu beachten.
Zur Unterstützung der Beantragung und des Herausgabeprozesses von HBA und SMC-B ist nach den Vorgaben des Auftraggebers eine Schnittstelle bereitzustellen, die die Anforderungen der Sektoren berücksichtigt. Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen Serverkomponenten in der Test- und in der Produktivumgebung sind vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Zur Unterstützung der Beantragung und des Herausgabeprozesses von HBA und SMC-B ist nach den Vorgaben des Auftraggebers eine Schnittstelle bereitzustellen, die die Anforderungen der Sektoren berücksichtigt. Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen Serverkomponenten in der Test- und in der Produktivumgebung sind vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Optional ist vom Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers in der Test- und in der Produktivumgebung je eine Instanz einer X.509-Root für die nonQES-Zertifikate der in diesem Dokument genannten Kartentypen bereitzustellen.
2.) Personalisierung von HBA
Auf der Grundlage der in Los 1 und 2 konfigurierten HBA, der im Los 5 bereitgestellten CVC-PKI und der in den Ziffer 1.) der Lose 3 und 4 aufgebauten PKI sind jeweils ca. 1 000 HBA für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1) (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) zu personalisieren. Die betroffenen Heilberufler (Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) werden vom Auftraggeber benannt. Der HBA ist Träger eines qualifizierten elektronischen Signaturzertifikates, hierzu sind die Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung vom Auftragnehmer zu beachten. HBA dürfen nur an Heilberufler ausgegeben werden, es sind die sektorspezifischen Ausgaberegeln zu beachten. Im Vorfeld der Personalisierung muss der Auftragnehmer für den jeweiligen Heilberufler u.a. die Bestätigung des Status durch die zuständige Berufskammer einholen.
Auf der Grundlage der in Los 1 und 2 konfigurierten HBA, der im Los 5 bereitgestellten CVC-PKI und der in den Ziffer 1.) der Lose 3 und 4 aufgebauten PKI sind jeweils ca. 1 000 HBA für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1) (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) zu personalisieren. Die betroffenen Heilberufler (Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) werden vom Auftraggeber benannt. Der HBA ist Träger eines qualifizierten elektronischen Signaturzertifikates, hierzu sind die Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung vom Auftragnehmer zu beachten. HBA dürfen nur an Heilberufler ausgegeben werden, es sind die sektorspezifischen Ausgaberegeln zu beachten. Im Vorfeld der Personalisierung muss der Auftragnehmer für den jeweiligen Heilberufler u.a. die Bestätigung des Status durch die zuständige Berufskammer einholen.
3.) Personalisierung von SMC-B
Auf der Grundlage der in Los 1 und Los 2 konfigurierten SMC-B, der im Los 5 bereitgestellten CVC-PKI und der in den Ziffer 1.) der Lose 3 und 4 aufgebauten PKI sind jeweils ca. 1 000 SMC-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1) (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) zu personalisieren. Die betroffenen Krankenhäuser, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnärzte werden vom Auftraggeber benannt. SMC-B dürfen nur an Berechtigte ausgegeben werden, es sind die sektorspezifischen Ausgaberegeln zu beachten. Im Vorfeld der Personalisierung muss u.a. die Bestätigung des Status durch die zuständige Institution (DKTIG für Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung bzw. KV Telematik ARGE, Kassenzahnärztliche Vereinigung) vom Auftragnehmer eingeholt werden. Für die Einbringung in HSM-B sind vom Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers Zertifikate zu erstellen und zu liefern.
Auf der Grundlage der in Los 1 und Los 2 konfigurierten SMC-B, der im Los 5 bereitgestellten CVC-PKI und der in den Ziffer 1.) der Lose 3 und 4 aufgebauten PKI sind jeweils ca. 1 000 SMC-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1) (Supplement zum EU-Amtsblatt 2012/S 70-116639) zu personalisieren. Die betroffenen Krankenhäuser, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnärzte werden vom Auftraggeber benannt. SMC-B dürfen nur an Berechtigte ausgegeben werden, es sind die sektorspezifischen Ausgaberegeln zu beachten. Im Vorfeld der Personalisierung muss u.a. die Bestätigung des Status durch die zuständige Institution (DKTIG für Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung bzw. KV Telematik ARGE, Kassenzahnärztliche Vereinigung) vom Auftragnehmer eingeholt werden. Für die Einbringung in HSM-B sind vom Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers Zertifikate zu erstellen und zu liefern.
Weiterhin sind ca. 50 SMC-B als Verifikationskarten-KTR (RSA-CV-Profil 8 bzw. entsprechende Flagliste für ECC-CV) für Kostenträger nach den Vorgaben des Auftraggebers zu personalisieren. Verifikationskarten unterscheiden sich von SMC-B durch das Fehlen von X.509-Zertifikaten, es erfolgt keine Zuordnung zu einer Person. Die Empfänger der Verifikationskarte-KTR werden durch den GKV-Spitzenverband benannt und dem Personalisierer mitgeteilt. Der Ausgabeprozess ist mit dem GKV-Spitzenverband unter Berücksichtigung der bestehenden Sicherheitsrichtlinie für Verifikationskarten-KTR abzustimmen.
Weiterhin sind ca. 50 SMC-B als Verifikationskarten-KTR (RSA-CV-Profil 8 bzw. entsprechende Flagliste für ECC-CV) für Kostenträger nach den Vorgaben des Auftraggebers zu personalisieren. Verifikationskarten unterscheiden sich von SMC-B durch das Fehlen von X.509-Zertifikaten, es erfolgt keine Zuordnung zu einer Person. Die Empfänger der Verifikationskarte-KTR werden durch den GKV-Spitzenverband benannt und dem Personalisierer mitgeteilt. Der Ausgabeprozess ist mit dem GKV-Spitzenverband unter Berücksichtigung der bestehenden Sicherheitsrichtlinie für Verifikationskarten-KTR abzustimmen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewirbt sich ein Unternehmen sowohl auf Los 3 also auch auf Los 4, so kann der Zuschlag auf nur ein Los erfolgen (Zuschlagslimitierung). Die Bewerber können sich auf beide Lose oder nur auf ein Los bewerben. In jedem Fall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag auf Los 3 und das nächstbestplatzierte Angebot eines anderen Bieters den Zuschlag auf Los 4.
Bewirbt sich ein Unternehmen sowohl auf Los 3 also auch auf Los 4, so kann der Zuschlag auf nur ein Los erfolgen (Zuschlagslimitierung). Die Bewerber können sich auf beide Lose oder nur auf ein Los bewerben. In jedem Fall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag auf Los 3 und das nächstbestplatzierte Angebot eines anderen Bieters den Zuschlag auf Los 4.
Losnummer: 4
5
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung von PKI-Dienstleistungen (CVC-Root).
Kurze Beschreibung:
In Los 5 wird die Bereitstellung von CVC-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb ausgeschrieben.
Menge oder Umfang: Es ist je eine Instanz einer CVC-Root in der Test- und in der Produktivumgebung nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Root muss ELC-Kryptographie mit Schlüssellängen von 256, 384 und 512 Bit unterstützen. Weiterhin stellt der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers zwei CVC-CA (eine für CV-Zertifikate der eGK und eine für CV-Zertifikate aller anderen Kartentypen) der zweiten Ebene jeweils in der Test- und in der Produktivumgebung bereit.Die auszustellenden produktiven EE-CVC sind an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 3 & 4 dieses Vergabeverfahrens erhalten haben, zu liefern.
Es ist je eine Instanz einer CVC-Root in der Test- und in der Produktivumgebung nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Root muss ELC-Kryptographie mit Schlüssellängen von 256, 384 und 512 Bit unterstützen. Weiterhin stellt der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers zwei CVC-CA (eine für CV-Zertifikate der eGK und eine für CV-Zertifikate aller anderen Kartentypen) der zweiten Ebene jeweils in der Test- und in der Produktivumgebung bereit.
Es ist je eine Instanz einer CVC-Root in der Test- und in der Produktivumgebung nach den Vorgaben des Auftraggebers vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Root muss ELC-Kryptographie mit Schlüssellängen von 256, 384 und 512 Bit unterstützen. Weiterhin stellt der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Auftraggebers zwei CVC-CA (eine für CV-Zertifikate der eGK und eine für CV-Zertifikate aller anderen Kartentypen) der zweiten Ebene jeweils in der Test- und in der Produktivumgebung bereit.
Die auszustellenden produktiven EE-CVC sind an die Unternehmen, die den Zuschlag für die Lose 3 & 4 dieses Vergabeverfahrens erhalten haben, zu liefern.
Beschreibung der Optionen:
Die für Los 1 und Los 2, Los 3 und 4 sowie für das Los 5 ausgeschriebenen Verträge (Rahmenvereinbarungen) sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils zweimaliger einseitiger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung sowie aufgrund der nötigen Investitionsamortisation der Entwicklungsleistungen der Auftragnehmer gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
Die für Los 1 und Los 2, Los 3 und 4 sowie für das Los 5 ausgeschriebenen Verträge (Rahmenvereinbarungen) sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils zweimaliger einseitiger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung sowie aufgrund der nötigen Investitionsamortisation der Entwicklungsleistungen der Auftragnehmer gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: gem 02/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen; Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen; Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
Die gematik wird in dem Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Die gematik wird in dem Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (9) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein;
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein;
2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen;
2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen;
3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 6 Abs. 4 VOL/A-EG benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein (Vordruck);
4) Unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist (§ 6 Abs. 6 lit. a VOL/A-EG) (Vordruck);
5) Unterschriebene Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 EG lit. b VOL/A-EG) (Vordruck);
6) Unterschriebene Eigenerklärung, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt (§ 6 Abs. 6 lit. c VOL/A-EG) (Vordruck);
7) Unterschriebene Eigenerklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 6 Abs. 6 lit. d VOL/A-EG) (Vordruck);
8) Unterschriebene Eigenerklärung, keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben (§ 6 Abs. 6 lit. e VOL/A-EG) (Vordruck);
9) Unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
9) Unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck);
2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 (fünf) Millionen EUR für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500 000 (fünfhunderttausend) EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 (fünf) Millionen EUR für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500 000 (fünfhunderttausend) EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.3 für Lose-Nrn. 1&2.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind nur im Falle einer Bewerbung auf die Lose Nr. 1&2 einzureichen.
Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Unterlagen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Unterlagen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die für Lose 1&2 geforderten Unterlagen im Einzelnen:
1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung von Kartenbetriebssystemen (COS) vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand. Zur Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Kriterien (i – iii) kumulativ erfüllt sein:
1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung von Kartenbetriebssystemen (COS) vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand. Zur Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Kriterien (i – iii) kumulativ erfüllt sein:
(i) in der erstellten Hardware/Software werden Daten mit sehr hohem Schutzbedarf verarbeitet,
(ii) in der Referenz wurden durch den Auftragnehmer Sicherheitskonzepte für die Anwendungen / die Hardware-Komponente erstellt und
(iii) eine Hardware-Komponente wurde nach Common Criteria (mind. EAL4+) evaluiert. Die Evaluation muss dabei durch den Auftragnehmer verantwortet worden sein.
Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können.
Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.3 für Los-Nrn. 3 & 4.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind nur im Falle einer Bewerbung auf die Los-Nrn. 3 & 4 einzureichen.
Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Lose 3 & 4 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) vorzulegenden Referenzen für die Lose 3 & 4 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Lose 3 & 4 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) vorzulegenden Referenzen für die Lose 3 & 4 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die Lose 3 & 4 auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die Lose 3 & 4 auswählt und einreicht. Sollten mehr als die jeweils verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die für Lose 3 & 4 geforderten Referenzen im Einzelnen:
1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei (3) Kriterien: (i) Sicherheitszertifizierungen, -gutachten oder Akkreditierungen der Infrastruktur nach gängigen Sicherheitsstandards, (ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung, begutachtete und bestätigte Konzepte und (iii) Betrieb von OCSP-Respondern.
1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei (3) Kriterien: (i) Sicherheitszertifizierungen, -gutachten oder Akkreditierungen der Infrastruktur nach gängigen Sicherheitsstandards, (ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung, begutachtete und bestätigte Konzepte und (iii) Betrieb von OCSP-Respondern.
Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann andauern.
Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann andauern.
Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Projekten/Referenzen realisiert hat.
C. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.3 für Los-Nr. 5.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind nur im Falle einer Bewerbung auf die Lose-Nr. 5 einzureichen.
Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Los 5 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) vorzulegenden Unterlagen für Los 5 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen für Los 5 dar (Mindestbedingung). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die nach Nr. (1) vorzulegenden Unterlagen für Los 5 müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenzen zu Nr. (1) hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer, (iii) Leistungszeitraum (von - bis), (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher, (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für Los 5 auswählt und einreicht. Sollten mehr als die unter Nr. (1) verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. zwei Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. zwei) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde für Los 5 auswählt und einreicht. Sollten mehr als die unter Nr. (1) verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die unter Nr. (1) geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die unter Nr. (1) geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die für Los 5 geforderten Referenzen im Einzelnen:
1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) unter Berücksichtigung der nachfolgenden zwei (2) Kriterien:
1) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) unter Berücksichtigung der nachfolgenden zwei (2) Kriterien:
(i) Sicherheitszertifizierungen, -gutachten oder Akkreditierungen der Infrastruktur nach gängigen Sicherheitsstandards und
(ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung, begutachtete und bestätigte Konzepte.
Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann andauern.
Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann andauern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 bis III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 6 Bewerber (für Los-Nr. 1&2), bzw. 6 Bewerber (für Los-Nr. 3&4), bzw. 3 Bewerber (für Los-Nr. 5) ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 Abs. 5 VOL/A-EG). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern jeweils eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 bis III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 6 Bewerber (für Los-Nr. 1&2), bzw. 6 Bewerber (für Los-Nr. 3&4), bzw. 3 Bewerber (für Los-Nr. 5) ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 Abs. 5 VOL/A-EG). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern jeweils eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien.
A. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (6) für Los-Nr. 1&2 (a) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung und Herstellung von Komponenten vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei (3) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen):
A. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (6) für Los-Nr. 1&2 (a) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Entwicklung und Herstellung von Komponenten vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, unter Berücksichtigung der nachfolgenden drei (3) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen):
(i) Anzahl der herausgegebenen Karten:
— 0 – 1 000 Stück (0 Punkte),
— 1 001 – 2 500 Stück (3 Punkte),
— 2 501 – 10 000 Stück (6 Punkte),
— 10 001 und mehr Stück (9 Punkte).
(ii) Zeitraum zwischen Auftragserteilung und erster Erstellung einer Karte im Produktivverfahren 2 Monate (9 Punkte) je weiteren Monat ein (1) Punkt weniger.
(iii) für die Komponente wurde im Rahmen des Zulassungsverfahren der gematik eine Zulassung erteilt:
— unbeschränkte Zulassung (9 Punkte),
— beschränkte Zulassung (6 Punkte),
— keine der beiden o.g. Zulassungen (0 Punkte).
Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Für die unter lit. (a) verlangte „Darstellung Referenzprojekte“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 3 Kriterien gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung der Referenzprojekte beträgt mithin 9 Punkte. Für die Feststellung des Bewertungsrahmens für die unter lit. (a) dargestellten Referenzen insgesamt wird mit der jeweilig erreichten Punktzahl für ein Referenzprojekt ein Durchschnittswert gebildet indem beide Punktzahlen addiert und dann durch zwei geteilt werden. (b) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Pro vorgesehener Rolle (i bis v) sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i bis v) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen. Bewertungsrahmen:
Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Für die unter lit. (a) verlangte „Darstellung Referenzprojekte“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 3 Kriterien gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung der Referenzprojekte beträgt mithin 9 Punkte. Für die Feststellung des Bewertungsrahmens für die unter lit. (a) dargestellten Referenzen insgesamt wird mit der jeweilig erreichten Punktzahl für ein Referenzprojekt ein Durchschnittswert gebildet indem beide Punktzahlen addiert und dann durch zwei geteilt werden. (b) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Pro vorgesehener Rolle (i bis v) sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i bis v) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen. Bewertungsrahmen:
(i) Entwicklung und Implementierung von Software für ein sicherheitskritisches Umfeld
(aa) Erfahrung
— Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte,
— Erfahrung >5 < 10 Jahre: 5 Punkte,
— Erfahrung > 10 Jahre: 9 Punkte.
(bb) Nachweisliche Durchführungsverantwortung
— für weniger als 3 Projekte: 0 Punkte,
— für 3-5 Projekte: 5 Punkte,
— für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte.
(ii) Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, die nach Common Criteria oder vergleichbaren Sicherheitsstandards evaluiert wurden (min. EAL4+)
(iii) Entwicklung von Hardware-/Software-Komponenten im Kontext der qualifizierten elektronischen Signatur i.S.v. § 2 Nr. 3 SigG (Signaturgesetz).
(iv) Durchführung von Entwicklungs-, Produkt- und Integrationstests einschl. Qualitätssicherung
(v) Anwendungen und Komponenten in Kostenträger- oder Leistungserbringerumgebungen nach SGB V
(aa) Nachweisliche Durchführungsverantwortung
— für weniger als 3 Projekte im entsprechenden Umfeld: 0 Punkte,
— für 3-5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 5 Punkte,
— für mehr als 5 Projekte im entsprechenden Umfeld: 9 Punkte.
Für die unter lit. (b) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 5 Kriterien mit den genannten 9 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Die erreichten Punktzahlen für die Auswahlkriterien lit. (a) und (b) gehen mit jeweils 50 % in die Bewertung ein.
Für die unter lit. (b) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 5 Kriterien mit den genannten 9 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Die erreichten Punktzahlen für die Auswahlkriterien lit. (a) und (b) gehen mit jeweils 50 % in die Bewertung ein.
B. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (6) für Los-Nrn. 3 & 4 (a) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Personalisierung von Smartcards vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Signaturgesetzes bzw. der Signaturverordnung, unter Berücksichtigung der nachfolgenden zwei (2) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen):
B. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (6) für Los-Nrn. 3 & 4 (a) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Personalisierung von Smartcards vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Signaturgesetzes bzw. der Signaturverordnung, unter Berücksichtigung der nachfolgenden zwei (2) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen):
(i) Anzahl der personalisierten Karten:
(ii) Zeitraum zwischen Auftragserteilung und erster Personalisierung einer Karte im Produktivverfahren
— 2 Monate (9 Punkte),
— je weiteren Monat mehr ein (1) Punkt weniger.
Für die unter lit. (a) verlangte „Darstellung Referenzprojekte“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 2 Kriterien gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung der Referenzprojekte beträgt mithin 9 Punkte. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. (b) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Personalisierung von Smartcards vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, unter Berücksichtigung der nachfolgenden zwei (2) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen):
Für die unter lit. (a) verlangte „Darstellung Referenzprojekte“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 2 Kriterien gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung der Referenzprojekte beträgt mithin 9 Punkte. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. (b) Darstellung von zwei (2) Referenzprojekten über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) erbrachten Leistungen zur Personalisierung von Smartcards vergleichbar mit den ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, unter Berücksichtigung der nachfolgenden zwei (2) Kriterien (mit angegebenem Bewertungsrahmen):
Für die unter lit. (b) verlangte „Darstellung Referenzprojekte“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 2 Kriterien gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung der Referenzprojekte beträgt mithin 9 Punkte. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Die erreichten Punktzahlen für die Auswahlkriterien lit. (a) und (b) gehen mit jeweils 50 % in die Bewertung ein.
Für die unter lit. (b) verlangte „Darstellung Referenzprojekte“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 2 Kriterien gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung der Referenzprojekte beträgt mithin 9 Punkte. Die geforderten Kriterien müssen jeweils in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist nicht ausreichend oder zulässig, wenn der Bewerber die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Referenzprojekten realisiert. Die beiden geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Die erreichten Punktzahlen für die Auswahlkriterien lit. (a) und (b) gehen mit jeweils 50 % in die Bewertung ein.
C. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (3) für Los-Nr. 5 (a) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Es sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i – ii) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen.
C. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (3) für Los-Nr. 5 (a) Darstellung des für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen vorgesehenen Projektteams. Dabei ist auszuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Die Darstellung des Projektteams ist auf die wesentlichen Rollen, die für Konzeption, Planung, Umsetzung und Management der Leistungsgegenstände erforderlich sind, zu beschränken. Es sind zwei (2) aussagekräftige Profile mit namentlicher Benennung beizufügen. Dabei ist vom Bewerber sicherzustellen, dass die nachfolgend genannten Kriterien (i – ii) insgesamt nachweislich im vorgesehenen Projektteam vorhanden sind und dargestellt werden. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls eines Profils nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs kann ein gleich geeignetes Profil dessen Wegfall/Ausfall ersetzen.
(i) Aufbau und Betrieb von Public Key Infrastrukturen
— Erfahrung > 5 < 10 Jahre: 5 Punkte,
(ii) Informationssicherheitsmanagement im Umfeld von PKI-Dienstleistungen
— für 3-5 Projekte: 5 Punkte, für mehr als 5 Projekte: 9 Punkte.
Für die unter lit. (a) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 2 Kriterien mit den genannten 4 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen: Hierzu werden die von den Bewerbern bezüglich der jeweiligen Lose (1&2, 3&4, 5) in den einzelnen Auswahlkriterien jeweils erzielten Punkte unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtungen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 6 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 1&2 aufgefordert, die bestplatzierten 6 Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 3&4 und die bestplatzierten 3 Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 5 aufgefordert. Für die Darstellung der unter den Auswahlkriterien geforderten Angaben im Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu den Auswahlkriterien bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von solchen Angaben.
Für die unter lit. (a) verlangte „Darstellung Projektteam“ wird insgesamt ein Durchschnittswert (kaufmännisch auf die nächste Ganzzahl gerundet) der 2 Kriterien mit den genannten 4 Unterkriterien (aa)/(bb) und der beiden jeweils angegebenen Profile pro Rolle gebildet. Die insgesamt erreichbare Höchstpunktzahl für Darstellung des Projektteams beträgt mithin 9 Punkte. Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt am meisten Punkte erzielen: Hierzu werden die von den Bewerbern bezüglich der jeweiligen Lose (1&2, 3&4, 5) in den einzelnen Auswahlkriterien jeweils erzielten Punkte unter Berücksichtigung der angegebenen Gewichtungen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 6 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 1&2 aufgefordert, die bestplatzierten 6 Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 3&4 und die bestplatzierten 3 Bewerber werden zur Angebotsabgabe auf Los-Nr. 5 aufgefordert. Für die Darstellung der unter den Auswahlkriterien geforderten Angaben im Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu den Auswahlkriterien bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von solchen Angaben.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Alexander Beyer
1.) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) bzw. c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und höchst innovativer IT-Leistungen in einem dynamischen Umfeld, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist. Im Übrigen können die vertraglichen Spezifikationen nicht hinreichend so genau festgelegt werden, um den Auftrag nach den Vorschriften über offene oder nicht offene Verfahren vergeben zu können.
3.) Die für Los 1 und Los 2, Los 3 und 4 sowie für das Los 5 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung sowie aufgrund der nötigen Investitionsamortisation der Entwicklungsleistungen der Auftragnehmer gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
3.) Die für Los 1 und Los 2, Los 3 und 4 sowie für das Los 5 ausgeschriebenen Verträge sollen jeweils grundsätzlich eine Laufzeit von 4 Jahren mit jeweils einseitiger Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers haben. Eine längere Laufzeit der Verträge über 4 Jahre hinaus ist bei Bedarf erforderlich und wäre durch sachliche und auftragsbezogene Gründe zum ordnungsgemäßen Betrieb der Telematikinfrastruktur und flächendeckenden Versorgung sowie aufgrund der nötigen Investitionsamortisation der Entwicklungsleistungen der Auftragnehmer gerechtfertigt (§ 4 EG Abs. 7 VOL/A).
4.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/ Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
5.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zu den "G2 Karten" (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen.
5.) Die gematik wird jedem Unternehmen, das die Vordrucke/Formblätter abfordert, zugleich eine Informationsbroschüre zu den "G2 Karten" (keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A) übersenden. Die Informationsbroschüre dient dazu, die interessierten Unternehmen bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbs in die Lage zu versetzen, den wesentlichen Leistungsinhalt und -umfang des Auftragsgegenstandes generell zu verstehen.
6.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
6.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
7.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
7.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
8.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
10.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
11.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragsprache ist Deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 144-240853 (2012-07-24)
Ergänzende Angaben (2013-10-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-20 📅
Name: Giesecke & Devrient GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 159
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Hahnstraße 43d
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-05 📅
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-28 📅
Name: Atos IT Solutions and Services GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Postleitzahl: 81739
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Daniela Dammeyer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53125
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß
§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.