ÖB_2012_Kombileistungen Grünpflege_Winterdienst

Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit ca. 40 000 Wohnungen in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklungs- und Unterhaltspflege von Grünflächen und der Winterdienst im Bestand der STADT UND LAND.
Ziel der Pflege der Grünflächen ist es, die Leistungen, die zur Entwicklung und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Vegetation erforderlich sind so zu erbringen, dass die Grünflächen das ganze Jahr hindurch einen gepflegten Eindruck machen.
Im Rahmen der Entwicklungs- und Unterhaltspflege von Grünflächen werden die Vegetationsflächen, zu denen Rasen- und Gehölzflächen, Hecken und Bäume gehören, auf der Grundlage der DIN 18915 – 18919 bewirtschaftet. Diese Leistungen können als Betriebskosten umgelegt werden.
Ausgeschrieben wird die Entwicklungs- und Unterhaltspflege von Grünflächen pro Wirtschaftseinheit/Jahr als Gesamtpreis. Der herzustellende und zu erhaltende Zustand der Grünfläche wird über ein funktionales Leistungsverzeichnis definiert. Eine Differenzierung nach Vegetationstypen (Rasen-, Gehölz-, Stauden- oder Dachflächen) findet nicht statt.
Ziel des Winterdienstes ist es, die Verantwortung des Eigentümers aus dem Berliner StrReinG wahrzunehmen. Die Verpflichtungen für den Winterdienst ergeben sich zum einen aus dem Straßenreinigungsgesetz (neueste Fassung vom 11.11.2010) unter Berücksichtigung des Straßenreinigungsverzeichnisses für öffentliches Straßenland.
Neben den o.g. Pflichten aus dem StrReinG haben wir im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung natürlich auch die Abfallentsorgung sicher zu stellen. Hier sind dann die Leistungsbedingungen der BSR und ggf. anderer Entsorger (gibt es zurzeit keine) zu berücksichtigen.
Der dritte Ansatz für den Winterdienst ergibt sich aus den Verkehrssicherungspflichten. Im Straßenreinigungsgesetz steht z.B. nicht, dass wir Wege auf unseren Grundstücken von Schnee- und Eis beseitigen müssen.
Vorteile der kombinierten Ausschreibung beider Dienstleistungen sind in den Synergieeffekten zu sehen. Je mehr Mitarbeiter bereits in den Wohnanlagen tätig sind, umso besser sind diesen die Bestände vertraut. Für die gebundenen Firmen bedeutet dies auch Planungssicherheit über das gesamte Geschäftsjahr. Gegenüber den Mietern ist eine Qualitätssteigerung bei der Kombination der Leistungen gegeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-07.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-07 Auftragsbekanntmachung