Die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement, realisiert derzeit einen ca. 3,6 km langen quer durch die Düsseldorfer Innenstadt verlaufenden Stadtbahntunnel vom S-Bahnhof Bilk bis zum S-Bahnhof Wehrhahn, welcher als Ersatz für die derzeit oberirdisch verlaufenden Straßenbahnlinien dienen soll (im Nachfolgenden kurz: Wehrhahn-Linie). Neben den beiden oberirdischen Start- und Endpunkten in Bilk und am Wehrhahn umfasst die Strecke dazwischen insgesamt 6 unterirdische U-Bahnhöfe (im Nachfolgenden kurz: U-Bf.). Die Strecke umfasst folgende Haltestellen und U-Bahnhöfe: Haltestelle Bilk, U-Bf. Kirchplatz, U-Bf. Graf-Adolf-Platz, U-Bf. Benrather Straße, U-Bf. Heinrich-Heine-Allee, U-Bf. Schadowstraße, U-Bf. Jacobistraße/ Pempelforter Straße und Haltestelle Wehrhahn. Eine Besonderheit in der Streckenführung besteht im Bereich des U-Bf. Heinrich-Heine-Allee. Hier wird die Strecke unterhalb eines Geschäftshauses und des bereits bestehenden U-Bf. Heinrich-Heine-Allee geführt. Der Rohbau und der erweiterte Rohbau der Wehrhahn-Linie inkl. der U-Bahnhöfe werden derzeit sukzessive fertig gestellt. Hierbei werden die Tunnelstrecke im Schildvortrieb und die U-Bahnhöfe im Sinne der „Stadtverträglichkeit“ in Deckelbauweise ausgeführt. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten soll mit dem architektonischen und technischen Ausbau begonnen werden. Zur Überwachung und Koordinierung der Ausführungsleistungen des architektonischen und technischen Ausbaus sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Objektüberwachung und Baustellenkoordination vergeben werden. Mit dem architektonischen Ausbau sind im Wesentlichen die Ausbaugewerke wie z.B. Boden-, Wand- und Deckenbeläge und Metallbauarbeiten im Bereich der Haltestellen und U-Bahnhöfe gemeint. Der technische Ausbau umfasst zum einen die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und zum anderen den Gleisbau, die Fördertechnik und die Betriebstechnik wie z.B. Stark- und Schwachstromanlagen, Zugsicherungsanlagen, Bahnstromanlagen, Fahrleitungsanlagen etc. Da die Landeshauptstadt Düsseldorf auf die Gestaltung der U-Bahnhöfe besonderen Wert legt, wurde für den Ausbau ein planerisches Konzept "Architektur und Kunst für die Wehrhahn-Linie" im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes ermittelt. Dieses Konzept, welches durch Architekten und Künstler gemeinsam erarbeitet wurde, beinhaltet für jeden U-Bahnhof eine individuelle, hochwertige und künstlerisch gestaltete Ausbauplanung. Eine weitere Besonderheit besteht bei dem Projekt Wehrhahn-Linie darin, dass die Baumaßnahmen aufgrund der innerstädtischen Lage so „stadtverträglich“ wie möglich durchzuführen sind. Das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger, der Individualverkehr sowie der unmittelbar angrenzende städtische Gebäude- und Freianlagenbestand so wenig wie möglich von den Baumaßnahmen und den damit zusammenhängenden Logistikprozessen beeinträchtigt werden sollen. Aus diesem Grund wurde ein Logistikkonzept erstellt, welches alle baustellenlogistischen Belange wie z.B. Baustelleneinrichtung, Containervorhaltung, Materialanlieferung und -lagerung, Gerüstarbeiten, Zugangskontrolle etc. umfassend und eindeutig regelt. Für die Umsetzung dieses Logistikkonzeptes auf der Baustelle wird derzeit ein Unternehmen (AN-Logistik) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eingeschaltet. Die Leistungsphasen 5, 6 und 7 HOAI wurden für den architektonischen und technischen Ausbau bereits beauftragt und befinden sich in der Bearbeitung. Derzeit laufen die ersten Vergabeverfahren zur Einschaltung der ausführenden Unternehmen. Neben den Planungsbüros, welche mit den Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI befasst sind wurde durch den Auftraggeber eine Bauoberleitung eingerichtet, welche sowohl für den Rohbau als auch für den architektonischen und technischen Ausbau zuständig ist. Die Objektüberwachung für den Gleisbau, die Fördertechnik und die Betriebstechnik (inkl. der gesamten Technischen Ausrüstung mit Ausnahme der Lüftungstechnischen Anlagen und der Klimatechnik) erfolgt durch den Betreiber der Stadtbahn, die Rheinbahn AG, selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit A) die Objektüberwachung und Baustellenkoordination für die architektonischen Ausbaugewerke, die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und die AN-Logistik, B) die integrale Gesamtterminkoordination sämtlicher Firmen und Bauabläufe (inkl. der Firmen und Bauabläufe für Gleisbau, Fördertechnik und Betriebstechnik) und C) übergeordnete Prüfungs- und Controllingaufgaben wie z.B. Kosten- und Termincontrolling, Nachtragsmanagement, Berichtswesen etc. Weitere allgemeine Informationen zum Projekt können der Internetseite www.duesseldorf.de/wehrhahnlinie sowie der Projekt-CD entnommen werden, welche den Bewerbern mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag gem. Ziffer VI.3) 2.) zur Verfügung gestellt werden. Die Projekt-CD dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bewerber eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung „Objektüberwachung und Baustellenkoordination“. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004: 1. Erläuterungsbericht; 2. Übersichtsnetzplan; 3. Übersichtslageplan; 4. Lagepläne; 4.1 Fahrebene; 4.2 Verteilerebene; 4.3 Oberfläche; 5. Längsschnitte; 6. Querschnitte; 7. Regelquerschnitte; 8. Bahnhofspläne. Die Textdokumente sind im pdf-Format und die Pläne im plt-Format beigefügt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind A) die Objektüberwachung und Baustellenkoordination für die architektonischen Ausbaugewerke, die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und die AN-Logistik, B) die integrale Gesamtterminkoordination sämtlicher Firmen und Bauabläufe (inkl. der Firmen und Bauabläufe für Gleisbau, Fördertechnik und Betriebstechnik) und C) übergeordnete Prüfungs- und Controllingaufgaben wie z.B. Kosten- und Termincontrolling, Nachtragsmanagement, Berichtswesen etc. Bei den architektonischen Ausbaugewerken, der bahnhofsbezogenen Technischen Ausrüstung (Lüftungstechnische Anlagen und Klimatechnik) und der AN-Logistik handelt es sich um ca. 30 bis 40 Vergabeeinheiten bzw. Aufträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 43 Mio. € netto. Beim Gleisbau, der Fördertechnik und den betriebstechnischen Gewerken (inkl. der gesamten Technischen Ausrüstung mit Ausnahme der Lüftungstechnischen Anlagen und der Klimatechnik) handelt es sich um ca. 20 bis 30 Vergabeeinheiten bzw. Aufträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 70 Mio. € netto. Bei der Objektüberwachung und Baustellenkoordination handelt es sich im Wesentlichen um Koordinierungs-, Steuerungs-, Dokumentations-, Überwachungs- und Prüfungsleistungen. Neben den Objektüberwachungsleistungen gemäß Leistungsphase 8 HOAI sind Leistungen wie z.B. Einweisung der ausführenden Unternehmen, Koordinierung der Arbeitseinsätze der ausführenden Firmen, Lösen von Schnittstellenproblematiken mit den ausführenden Firmen, Erarbeitung bauablauftechnischer Lösungsvorschläge, Termin- und Kostencontrolling, Nachtragsmanagement etc. zu erbringen. Der Auftragnehmer hat aus heutiger Sicht mindestens für jeden U-Bahnhof einen ständigen, verantwortlichen und qualifizierten Ansprechpartner sowie einen projektübergreifenden Hauptansprechpartner (Leiter der Objektüberwachung) mit Stellvertreter zur Verfügung zu stellen. Somit sind aus heutiger Sicht während der Zeiträume, in denen alle Bahnhöfe und Haltestellen parallel bearbeitet werden ständig mindestens 7 bis 8 verantwortliche und qualifizierte Ansprechpartner vorzuhalten. Dies wird voraussichtlich im mittleren Bereich des Leistungszeitraumes der Fall sein. Der Umfang der zu stellenden Personalkapazitäten in der Anfangs- und Endphase der Leistungserbringung orientiert sich an der sukzessiven Abarbeitung der Haltestellen und Bahnhöfe.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind A) die Objektüberwachung und Baustellenkoordination für die architektonischen Ausbaugewerke, die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und die AN-Logistik, B) die integrale Gesamtterminkoordination sämtlicher Firmen und Bauabläufe (inkl. der Firmen und Bauabläufe für Gleisbau, Fördertechnik und Betriebstechnik) und C) übergeordnete Prüfungs- und Controllingaufgaben wie z.B. Kosten- und Termincontrolling, Nachtragsmanagement, Berichtswesen etc. Bei den architektonischen Ausbaugewerken, der bahnhofsbezogenen Technischen Ausrüstung (Lüftungstechnische Anlagen und Klimatechnik) und der AN-Logistik handelt es sich um ca. 30 bis 40 Vergabeeinheiten bzw. Aufträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 43 Mio. € netto. Beim Gleisbau, der Fördertechnik und den betriebstechnischen Gewerken (inkl. der gesamten Technischen Ausrüstung mit Ausnahme der Lüftungstechnischen Anlagen und der Klimatechnik) handelt es sich um ca. 20 bis 30 Vergabeeinheiten bzw. Aufträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 70 Mio. € netto. Bei der Objektüberwachung und Baustellenkoordination handelt es sich im Wesentlichen um Koordinierungs-, Steuerungs-, Dokumentations-, Überwachungs- und Prüfungsleistungen. Neben den Objektüberwachungsleistungen gemäß Leistungsphase 8 HOAI sind Leistungen wie z.B. Einweisung der ausführenden Unternehmen, Koordinierung der Arbeitseinsätze der ausführenden Firmen, Lösen von Schnittstellenproblematiken mit den ausführenden Firmen, Erarbeitung bauablauftechnischer Lösungsvorschläge, Termin- und Kostencontrolling, Nachtragsmanagement etc. zu erbringen. Der Auftragnehmer hat aus heutiger Sicht mindestens für jeden U-Bahnhof einen ständigen, verantwortlichen und qualifizierten Ansprechpartner sowie einen projektübergreifenden Hauptansprechpartner (Leiter der Objektüberwachung) mit Stellvertreter zur Verfügung zu stellen. Somit sind aus heutiger Sicht während der Zeiträume, in denen alle Bahnhöfe und Haltestellen parallel bearbeitet werden ständig mindestens 7 bis 8 verantwortliche und qualifizierte Ansprechpartner vorzuhalten. Dies wird voraussichtlich im mittleren Bereich des Leistungszeitraumes der Fall sein. Der Umfang der zu stellenden Personalkapazitäten in der Anfangs- und Endphase der Leistungserbringung orientiert sich an der sukzessiven Abarbeitung der Haltestellen und Bahnhöfe.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshautpstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: ernstreinhard.kuppe@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118994148📞
Fax: +49 2118929888 📠
1.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Herrn Kuppe, Tel.: +49 21189-94148, Fax: +49 21189-29888, ernstreinhard.kuppe@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis sechs Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
2.) Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers zu verwenden. Die Unterlagen sowie die Projekt-CD gem. Ziffer II.1.5) sind bei der im Anhang A.II genannten Kontaktstelle erhältlich.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
4.) Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.
5.) Der Auftraggeber wird maximal 5 Bewerber, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und als geeignet bewertet werden, zur Angebotsabgabe auffordern. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, weniger als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind und für den Fall, dass der AG weniger als 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern möchte, erfolgt die Festlegung der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens: Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei nur volle Punkte ohne Nachkommastelle vergeben werden. Maximal 20 Punkte werden für die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Objektüberwachung, Bauüberwachung, Baustellenkoordination und/ oder Bauleitung der letzten 3 Jahre vergeben. Ab einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl von 30 und mehr wird die Maximalpunktzahl vergeben. Bei einer Mitarbeiteranzahl von 10 und weniger werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen wird interpoliert. Die Mitarbeiterzahlen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden für die Bewertung addiert. Maximal 40 Punkte werden für die eingereichten Referenzprojekte vergeben. Pro Kompetenzbereich A und B werden davon maximal 20 Punkte vergeben. Hierbei ist für die Punktevergabe entscheidend, inwieweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten und Aufgabenstellungen verfügt. Je höher das Maß der Vergleichbarkeit der vorhandenen Erfahrungswerte anhand der Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte je Kompetenzbereich ausfällt, umso mehr Punkte werden vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei pro Kompetenzbereich nach folgendem Maßstab:
20 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über voll vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
15 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
10 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über bedingt vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
5 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über weniger vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
0 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über keine vergleichbaren Erfahrungswerte verfügt.
Maximal 40 Punkte werden für die Eignung des für die Durchführung vorgesehenen Personals (Leiter der Objektüberwachung und dessen Stellvertreters) vergeben. Pro Person werden maximal 20 Punkte vergeben. Für die Punktevergabe ist entscheidend, inwieweit die jeweilige Person für die hier ausgeschrieben Aufgabenstellung als geeignet erscheint. Maßgeblich für die Eignung sind hierbei die Vergleichbarkeit der ausgeübten beruflichen Tätigkeiten mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, die Erfahrung mit vergleichbaren Projekten sowie ggf. vorhandene Empfehlungsschreiben für vergleichbare Tätigkeiten oder Projekte. Je geeigneter die Person anhand der Gesamtheit der eingereichten Nachweise gem. Ziffer III 2.3 erscheint, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei pro Person nach folgendem Maßstab:
20 Punkte = Die Person erscheint als sehr gut geeignet.
15 Punkte = Die Person erscheint als gut geeignet.
10 Punkte = Die Person erscheint als befriedigend geeignet.
5 Punkte = Die Person erscheint als ausreichend geeignet.
0 Punkte = Die Person erscheint als nicht geeignet.
6.) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
1.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Herrn Kuppe, Tel.: +49 21189-94148, Fax: +49 21189-29888, ernstreinhard.kuppe@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis sechs Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
2.) Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers zu verwenden. Die Unterlagen sowie die Projekt-CD gem. Ziffer II.1.5) sind bei der im Anhang A.II genannten Kontaktstelle erhältlich.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
4.) Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.
5.) Der Auftraggeber wird maximal 5 Bewerber, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und als geeignet bewertet werden, zur Angebotsabgabe auffordern. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, weniger als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind und für den Fall, dass der AG weniger als 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern möchte, erfolgt die Festlegung der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens: Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei nur volle Punkte ohne Nachkommastelle vergeben werden. Maximal 20 Punkte werden für die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Objektüberwachung, Bauüberwachung, Baustellenkoordination und/ oder Bauleitung der letzten 3 Jahre vergeben. Ab einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl von 30 und mehr wird die Maximalpunktzahl vergeben. Bei einer Mitarbeiteranzahl von 10 und weniger werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen wird interpoliert. Die Mitarbeiterzahlen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden für die Bewertung addiert. Maximal 40 Punkte werden für die eingereichten Referenzprojekte vergeben. Pro Kompetenzbereich A und B werden davon maximal 20 Punkte vergeben. Hierbei ist für die Punktevergabe entscheidend, inwieweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten und Aufgabenstellungen verfügt. Je höher das Maß der Vergleichbarkeit der vorhandenen Erfahrungswerte anhand der Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte je Kompetenzbereich ausfällt, umso mehr Punkte werden vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei pro Kompetenzbereich nach folgendem Maßstab:
20 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über voll vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
15 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
10 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über bedingt vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
5 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über weniger vergleichbare Erfahrungswerte verfügt.
0 Punkte = Die vorgelegten Referenzprojekte lassen darauf schließen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über keine vergleichbaren Erfahrungswerte verfügt.
Maximal 40 Punkte werden für die Eignung des für die Durchführung vorgesehenen Personals (Leiter der Objektüberwachung und dessen Stellvertreters) vergeben. Pro Person werden maximal 20 Punkte vergeben. Für die Punktevergabe ist entscheidend, inwieweit die jeweilige Person für die hier ausgeschrieben Aufgabenstellung als geeignet erscheint. Maßgeblich für die Eignung sind hierbei die Vergleichbarkeit der ausgeübten beruflichen Tätigkeiten mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, die Erfahrung mit vergleichbaren Projekten sowie ggf. vorhandene Empfehlungsschreiben für vergleichbare Tätigkeiten oder Projekte. Je geeigneter die Person anhand der Gesamtheit der eingereichten Nachweise gem. Ziffer III 2.3 erscheint, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei pro Person nach folgendem Maßstab:
20 Punkte = Die Person erscheint als sehr gut geeignet.
15 Punkte = Die Person erscheint als gut geeignet.
10 Punkte = Die Person erscheint als befriedigend geeignet.
5 Punkte = Die Person erscheint als ausreichend geeignet.
0 Punkte = Die Person erscheint als nicht geeignet.
6.) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement, realisiert derzeit einen ca. 3,6 km langen quer durch die Düsseldorfer Innenstadt verlaufenden Stadtbahntunnel vom S-Bahnhof Bilk bis zum S-Bahnhof Wehrhahn, welcher als Ersatz für die derzeit oberirdisch verlaufenden Straßenbahnlinien dienen soll (im Nachfolgenden kurz: Wehrhahn-Linie). Neben den beiden oberirdischen Start- und Endpunkten in Bilk und am Wehrhahn umfasst die Strecke dazwischen insgesamt 6 unterirdische U-Bahnhöfe (im Nachfolgenden kurz: U-Bf.). Die Strecke umfasst folgende Haltestellen und U-Bahnhöfe: Haltestelle Bilk, U-Bf. Kirchplatz, U-Bf. Graf-Adolf-Platz, U-Bf. Benrather Straße, U-Bf. Heinrich-Heine-Allee, U-Bf. Schadowstraße, U-Bf. Jacobistraße/ Pempelforter Straße und Haltestelle Wehrhahn. Eine Besonderheit in der Streckenführung besteht im Bereich des U-Bf. Heinrich-Heine-Allee. Hier wird die Strecke unterhalb eines Geschäftshauses und des bereits bestehenden U-Bf. Heinrich-Heine-Allee geführt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement, realisiert derzeit einen ca. 3,6 km langen quer durch die Düsseldorfer Innenstadt verlaufenden Stadtbahntunnel vom S-Bahnhof Bilk bis zum S-Bahnhof Wehrhahn, welcher als Ersatz für die derzeit oberirdisch verlaufenden Straßenbahnlinien dienen soll (im Nachfolgenden kurz: Wehrhahn-Linie). Neben den beiden oberirdischen Start- und Endpunkten in Bilk und am Wehrhahn umfasst die Strecke dazwischen insgesamt 6 unterirdische U-Bahnhöfe (im Nachfolgenden kurz: U-Bf.). Die Strecke umfasst folgende Haltestellen und U-Bahnhöfe: Haltestelle Bilk, U-Bf. Kirchplatz, U-Bf. Graf-Adolf-Platz, U-Bf. Benrather Straße, U-Bf. Heinrich-Heine-Allee, U-Bf. Schadowstraße, U-Bf. Jacobistraße/ Pempelforter Straße und Haltestelle Wehrhahn. Eine Besonderheit in der Streckenführung besteht im Bereich des U-Bf. Heinrich-Heine-Allee. Hier wird die Strecke unterhalb eines Geschäftshauses und des bereits bestehenden U-Bf. Heinrich-Heine-Allee geführt.
Der Rohbau und der erweiterte Rohbau der Wehrhahn-Linie inkl. der U-Bahnhöfe werden derzeit sukzessive fertig gestellt. Hierbei werden die Tunnelstrecke im Schildvortrieb und die U-Bahnhöfe im Sinne der „Stadtverträglichkeit“ in Deckelbauweise ausgeführt. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten soll mit dem architektonischen und technischen Ausbau begonnen werden. Zur Überwachung und Koordinierung der Ausführungsleistungen des architektonischen und technischen Ausbaus sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Objektüberwachung und Baustellenkoordination vergeben werden. Mit dem architektonischen Ausbau sind im Wesentlichen die Ausbaugewerke wie z.B. Boden-, Wand- und Deckenbeläge und Metallbauarbeiten im Bereich der Haltestellen und U-Bahnhöfe gemeint. Der technische Ausbau umfasst zum einen die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und zum anderen den Gleisbau, die Fördertechnik und die Betriebstechnik wie z.B. Stark- und Schwachstromanlagen, Zugsicherungsanlagen, Bahnstromanlagen, Fahrleitungsanlagen etc. Da die Landeshauptstadt Düsseldorf auf die Gestaltung der U-Bahnhöfe besonderen Wert legt, wurde für den Ausbau ein planerisches Konzept "Architektur und Kunst für die Wehrhahn-Linie" im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes ermittelt. Dieses Konzept, welches durch Architekten und Künstler gemeinsam erarbeitet wurde, beinhaltet für jeden U-Bahnhof eine individuelle, hochwertige und künstlerisch gestaltete Ausbauplanung. Eine weitere Besonderheit besteht bei dem Projekt Wehrhahn-Linie darin, dass die Baumaßnahmen aufgrund der innerstädtischen Lage so „stadtverträglich“ wie möglich durchzuführen sind. Das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger, der Individualverkehr sowie der unmittelbar angrenzende städtische Gebäude- und Freianlagenbestand so wenig wie möglich von den Baumaßnahmen und den damit zusammenhängenden Logistikprozessen beeinträchtigt werden sollen. Aus diesem Grund wurde ein Logistikkonzept erstellt, welches alle baustellenlogistischen Belange wie z.B. Baustelleneinrichtung, Containervorhaltung, Materialanlieferung und -lagerung, Gerüstarbeiten, Zugangskontrolle etc. umfassend und eindeutig regelt. Für die Umsetzung dieses Logistikkonzeptes auf der Baustelle wird derzeit ein Unternehmen (AN-Logistik) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eingeschaltet. Die Leistungsphasen 5, 6 und 7 HOAI wurden für den architektonischen und technischen Ausbau bereits beauftragt und befinden sich in der Bearbeitung. Derzeit laufen die ersten Vergabeverfahren zur Einschaltung der ausführenden Unternehmen. Neben den Planungsbüros, welche mit den Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI befasst sind wurde durch den Auftraggeber eine Bauoberleitung eingerichtet, welche sowohl für den Rohbau als auch für den architektonischen und technischen Ausbau zuständig ist. Die Objektüberwachung für den Gleisbau, die Fördertechnik und die Betriebstechnik (inkl. der gesamten Technischen Ausrüstung mit Ausnahme der Lüftungstechnischen Anlagen und der Klimatechnik) erfolgt durch den Betreiber der Stadtbahn, die Rheinbahn AG, selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit A) die Objektüberwachung und Baustellenkoordination für die architektonischen Ausbaugewerke, die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und die AN-Logistik, B) die integrale Gesamtterminkoordination sämtlicher Firmen und Bauabläufe (inkl. der Firmen und Bauabläufe für Gleisbau, Fördertechnik und Betriebstechnik) und C) übergeordnete Prüfungs- und Controllingaufgaben wie z.B. Kosten- und Termincontrolling, Nachtragsmanagement, Berichtswesen etc. Weitere allgemeine Informationen zum Projekt können der Internetseite www.duesseldorf.de/wehrhahnlinie sowie der Projekt-CD entnommen werden, welche den Bewerbern mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag gem. Ziffer VI.3) 2.) zur Verfügung gestellt werden. Die Projekt-CD dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bewerber eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung „Objektüberwachung und Baustellenkoordination“. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
Der Rohbau und der erweiterte Rohbau der Wehrhahn-Linie inkl. der U-Bahnhöfe werden derzeit sukzessive fertig gestellt. Hierbei werden die Tunnelstrecke im Schildvortrieb und die U-Bahnhöfe im Sinne der „Stadtverträglichkeit“ in Deckelbauweise ausgeführt. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten soll mit dem architektonischen und technischen Ausbau begonnen werden. Zur Überwachung und Koordinierung der Ausführungsleistungen des architektonischen und technischen Ausbaus sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Objektüberwachung und Baustellenkoordination vergeben werden. Mit dem architektonischen Ausbau sind im Wesentlichen die Ausbaugewerke wie z.B. Boden-, Wand- und Deckenbeläge und Metallbauarbeiten im Bereich der Haltestellen und U-Bahnhöfe gemeint. Der technische Ausbau umfasst zum einen die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und zum anderen den Gleisbau, die Fördertechnik und die Betriebstechnik wie z.B. Stark- und Schwachstromanlagen, Zugsicherungsanlagen, Bahnstromanlagen, Fahrleitungsanlagen etc. Da die Landeshauptstadt Düsseldorf auf die Gestaltung der U-Bahnhöfe besonderen Wert legt, wurde für den Ausbau ein planerisches Konzept "Architektur und Kunst für die Wehrhahn-Linie" im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes ermittelt. Dieses Konzept, welches durch Architekten und Künstler gemeinsam erarbeitet wurde, beinhaltet für jeden U-Bahnhof eine individuelle, hochwertige und künstlerisch gestaltete Ausbauplanung. Eine weitere Besonderheit besteht bei dem Projekt Wehrhahn-Linie darin, dass die Baumaßnahmen aufgrund der innerstädtischen Lage so „stadtverträglich“ wie möglich durchzuführen sind. Das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger, der Individualverkehr sowie der unmittelbar angrenzende städtische Gebäude- und Freianlagenbestand so wenig wie möglich von den Baumaßnahmen und den damit zusammenhängenden Logistikprozessen beeinträchtigt werden sollen. Aus diesem Grund wurde ein Logistikkonzept erstellt, welches alle baustellenlogistischen Belange wie z.B. Baustelleneinrichtung, Containervorhaltung, Materialanlieferung und -lagerung, Gerüstarbeiten, Zugangskontrolle etc. umfassend und eindeutig regelt. Für die Umsetzung dieses Logistikkonzeptes auf der Baustelle wird derzeit ein Unternehmen (AN-Logistik) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eingeschaltet. Die Leistungsphasen 5, 6 und 7 HOAI wurden für den architektonischen und technischen Ausbau bereits beauftragt und befinden sich in der Bearbeitung. Derzeit laufen die ersten Vergabeverfahren zur Einschaltung der ausführenden Unternehmen. Neben den Planungsbüros, welche mit den Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI befasst sind wurde durch den Auftraggeber eine Bauoberleitung eingerichtet, welche sowohl für den Rohbau als auch für den architektonischen und technischen Ausbau zuständig ist. Die Objektüberwachung für den Gleisbau, die Fördertechnik und die Betriebstechnik (inkl. der gesamten Technischen Ausrüstung mit Ausnahme der Lüftungstechnischen Anlagen und der Klimatechnik) erfolgt durch den Betreiber der Stadtbahn, die Rheinbahn AG, selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit A) die Objektüberwachung und Baustellenkoordination für die architektonischen Ausbaugewerke, die bahnhofsbezogene Technische Ausrüstung sowie Lufttechnische Anlagen und Klimatechnik und die AN-Logistik, B) die integrale Gesamtterminkoordination sämtlicher Firmen und Bauabläufe (inkl. der Firmen und Bauabläufe für Gleisbau, Fördertechnik und Betriebstechnik) und C) übergeordnete Prüfungs- und Controllingaufgaben wie z.B. Kosten- und Termincontrolling, Nachtragsmanagement, Berichtswesen etc. Weitere allgemeine Informationen zum Projekt können der Internetseite www.duesseldorf.de/wehrhahnlinie sowie der Projekt-CD entnommen werden, welche den Bewerbern mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag gem. Ziffer VI.3) 2.) zur Verfügung gestellt werden. Die Projekt-CD dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bewerber eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung „Objektüberwachung und Baustellenkoordination“. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
1. Erläuterungsbericht;
2. Übersichtsnetzplan;
3. Übersichtslageplan;
4. Lagepläne;
4.1 Fahrebene;
4.2 Verteilerebene;
4.3 Oberfläche;
5. Längsschnitte;
6. Querschnitte;
7. Regelquerschnitte;
8. Bahnhofspläne.
Die Textdokumente sind im pdf-Format und die Pläne im plt-Format beigefügt.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 66/4 - Wehrhahn-Linie
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber oder allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder durch deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sollten in einem Teilnahmeantrag die gem. Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise oder Erklärungen ganz oder teilweise fehlen, behält sich der Auftraggeber vor, die fehlenden Nachweise oder Erklärungen unter Setzung einer zu bestimmenden Frist zur Nachreichung zu fordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber oder allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder durch deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sollten in einem Teilnahmeantrag die gem. Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise oder Erklärungen ganz oder teilweise fehlen, behält sich der Auftraggeber vor, die fehlenden Nachweise oder Erklärungen unter Setzung einer zu bestimmenden Frist zur Nachreichung zu fordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1.) Allgemeine Angaben (Name, Anschrift, Ansprechpartner) zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften ist darüber hinaus mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner und für die Verfassung des Teilnahmeantrages und den Abschluss und Durchführung des Vertrages benannt wird.
1.) Allgemeine Angaben (Name, Anschrift, Ansprechpartner) zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften ist darüber hinaus mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner und für die Verfassung des Teilnahmeantrages und den Abschluss und Durchführung des Vertrages benannt wird.
2.) Auskunft der Bewerber bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist.
3.) Auskunft der Bewerber bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, ist mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm mit Darstellung der projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen vorzulegen.
3.) Auskunft der Bewerber bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, ist mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm mit Darstellung der projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen vorzulegen.
4.) Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft insoweit gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm/ ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
4.) Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft insoweit gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm/ ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
5.) Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Registers ihres Herkunftslandes und
5.) Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Registers ihres Herkunftslandes und
6.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO vorliegen. Soweit sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/ sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend unter Ziffer III.2.1), 2.), 5.) und 6.) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen sowie mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm/ ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers gem. Ziffer VI.3) 2.) zu verwenden.
6.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO vorliegen. Soweit sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/ sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend unter Ziffer III.2.1), 2.), 5.) und 6.) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen sowie mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm/ ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers gem. Ziffer VI.3) 2.) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Nachweise vorzulegen:
1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2,5 Mio. € pro Schadensfall bei Personenschäden und 1,5 Mio. € pro Schadensfall für sonstige Schäden oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall erhöht oder eine Objektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2,5 Mio. € pro Schadensfall bei Personenschäden und 1,5 Mio. € pro Schadensfall für sonstige Schäden oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall erhöht oder eine Objektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
2.) Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der jährliche Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre muss für jedes Jahr mindestens 4 Mio. € betragen haben. Als Bemessungsgrundlage für den vorgenannten Mindestumsatz zieht der Auftraggeber die Summe der Jahresumsätze des Bewerbers oder der Dritten, auf deren Leistungsfähigkeit er sich beruft bzw. bei Bewerbergemeinschaften die Jahresumsätze der einzelnen Mitglieder in Addition heran. Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die Nachweise und Erklärungen unter Ziffer III.2.2) für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter Ziffer III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers gem. Ziffer VI.3) 2.) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der jährliche Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre muss für jedes Jahr mindestens 4 Mio. € betragen haben. Als Bemessungsgrundlage für den vorgenannten Mindestumsatz zieht der Auftraggeber die Summe der Jahresumsätze des Bewerbers oder der Dritten, auf deren Leistungsfähigkeit er sich beruft bzw. bei Bewerbergemeinschaften die Jahresumsätze der einzelnen Mitglieder in Addition heran. Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die Nachweise und Erklärungen unter Ziffer III.2.2) für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter Ziffer III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers gem. Ziffer VI.3) 2.) zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2011 - 2009) in der Objektüberwachung und/ oder Baustellenkoordination beschäftigten Mitarbeiter ersichtlich ist.
1.) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2011 - 2009) in der Objektüberwachung und/ oder Baustellenkoordination beschäftigten Mitarbeiter ersichtlich ist.
2.) Darüber hinaus sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für jeden der nachfolgenden Kompetenzbereiche A und B mindestens 1 und höchstens 10 Referenzprojekte für Objektüberwachung und/ oder Baustellenkoordination zu benennen, welche innerhalb der letzten 10 Jahre (2011 bis 2002) fertig gestellt wurden oder sich derzeit noch im Ausbau befinden: Kompetenzbereich A = „Neubau oder Ausbau von U-Bahnhöfen, sonstigen Bahnhöfen des Schienenverkehrs oder Flughäfen“, Kompetenzbereich B = „Hochwertiger architektonischer Ausbau im allgemeinen Hoch- oder Tiefbau“. Kann nicht für jeden der vorgenannten Kompetenzbereiche mindestens ein Referenzprojekt für Objektüberwachung oder Baustellenkoordination nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die unterschiedlichen Kompetenzbereiche sind zulässig. Sollte ein Referenzprojekt mehrere Objekte, bspw. Bahnhöfe, umfassen, so kann das Referenzprojekt entweder insgesamt als eine Referenz oder jedes Objekt für sich als ein eigenes Referenzprojekt eingereicht werden. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Projektes aus der die Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen und dem Projekt Wehrhahn-Linie nach Art und Umfang hervorgeht, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Fertigstellungszeitpunkt des Projektes und Leistungsstand (falls Projekt noch nicht abgeschlossen), Investitionskosten, ungefährer Anteil der Ausbaukosten für Architektur, ungefährer Anteil der Ausbaukosten für Technische Ausrüstung sowie Name, Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers. Soweit beim Bewerber vorhanden, sollen Referenzschreiben von Auftraggebern mit eingereicht werden.
2.) Darüber hinaus sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für jeden der nachfolgenden Kompetenzbereiche A und B mindestens 1 und höchstens 10 Referenzprojekte für Objektüberwachung und/ oder Baustellenkoordination zu benennen, welche innerhalb der letzten 10 Jahre (2011 bis 2002) fertig gestellt wurden oder sich derzeit noch im Ausbau befinden: Kompetenzbereich A = „Neubau oder Ausbau von U-Bahnhöfen, sonstigen Bahnhöfen des Schienenverkehrs oder Flughäfen“, Kompetenzbereich B = „Hochwertiger architektonischer Ausbau im allgemeinen Hoch- oder Tiefbau“. Kann nicht für jeden der vorgenannten Kompetenzbereiche mindestens ein Referenzprojekt für Objektüberwachung oder Baustellenkoordination nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die unterschiedlichen Kompetenzbereiche sind zulässig. Sollte ein Referenzprojekt mehrere Objekte, bspw. Bahnhöfe, umfassen, so kann das Referenzprojekt entweder insgesamt als eine Referenz oder jedes Objekt für sich als ein eigenes Referenzprojekt eingereicht werden. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Projektes aus der die Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen und dem Projekt Wehrhahn-Linie nach Art und Umfang hervorgeht, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Fertigstellungszeitpunkt des Projektes und Leistungsstand (falls Projekt noch nicht abgeschlossen), Investitionskosten, ungefährer Anteil der Ausbaukosten für Architektur, ungefährer Anteil der Ausbaukosten für Technische Ausrüstung sowie Name, Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers. Soweit beim Bewerber vorhanden, sollen Referenzschreiben von Auftraggebern mit eingereicht werden.
3.) Mit dem Teilnahmeantrag sind der vorgesehene projektübergreifende Hauptansprechpartner (Leiter der Objektüberwachung) sowie dessen Stellvertreter namentlich zu benennen. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Hochschulabschlüsse und die Projekt- und/ oder Berufserfahrung der vorgenannten Personen nachzuweisen. Hierfür sind die bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Funktionen sowie deren Zeiträume anzugeben und zu beschreiben, sodass eine Vergleichbarkeit zur hier ausgeschriebenen Tätigkeit beurteilt werden kann. Darüber hinaus sind pro Person maximal 10 möglichst vergleichbare persönliche Referenzprojekte zu benennen, an denen die Person mitgewirkt hat. Zu jedem persönlichen Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Projektes, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Beschreibung der von der jeweiligen Person wahrgenommenen Funktion, Leistungszeitraum, Investitionskosten sowie Name, Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers. Soweit vorhanden können darüber hinaus Referenzschreiben oder Empfehlungsschreiben von vorherigen Arbeitgebern oder von Auftraggebern in Bezug auf die jeweilige Person mit eingereicht werden. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die unter Ziffer III.2.3), genannten Erklärungen und Angaben für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Mindestanzahl an Referenzen gem. Ziffer III.2.3), 2.) nur einmal nachzuweisen. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers gem. Ziffer VI.3) 2.) zu verwenden.
3.) Mit dem Teilnahmeantrag sind der vorgesehene projektübergreifende Hauptansprechpartner (Leiter der Objektüberwachung) sowie dessen Stellvertreter namentlich zu benennen. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Hochschulabschlüsse und die Projekt- und/ oder Berufserfahrung der vorgenannten Personen nachzuweisen. Hierfür sind die bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Funktionen sowie deren Zeiträume anzugeben und zu beschreiben, sodass eine Vergleichbarkeit zur hier ausgeschriebenen Tätigkeit beurteilt werden kann. Darüber hinaus sind pro Person maximal 10 möglichst vergleichbare persönliche Referenzprojekte zu benennen, an denen die Person mitgewirkt hat. Zu jedem persönlichen Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Projektes, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Beschreibung der von der jeweiligen Person wahrgenommenen Funktion, Leistungszeitraum, Investitionskosten sowie Name, Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers. Soweit vorhanden können darüber hinaus Referenzschreiben oder Empfehlungsschreiben von vorherigen Arbeitgebern oder von Auftraggebern in Bezug auf die jeweilige Person mit eingereicht werden. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die unter Ziffer III.2.3), genannten Erklärungen und Angaben für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Mindestanzahl an Referenzen gem. Ziffer III.2.3), 2.) nur einmal nachzuweisen. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die Unterlagen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers gem. Ziffer VI.3) 2.) zu verwenden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Leistungen, jedoch höchstens 5 % von der Auftragssumme. Der Auftragnehmer kann den Sicherheitseinbehalt durch die Stellung einer Bürgschaft ablösen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 026-042493 (2012-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 469 056,24 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement