Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007, Ausschreibung Netz 14 Zollernbahn RB-Leistungen
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken Tübingen – Sigmaringen sowie Hechingen – Gammertingen – Kleinengstingen, Gammertingen – Sigmaringen, Eyach HzL – Hechingen Landesbahn und Balingen - Schömberg mit einem Leistungsumfang von rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr ab 12.2013 und einer Laufzeit bis 12.2019.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-11-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-08-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: beate.schuler@mvi.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315730 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 229-377446
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 226-366903
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: S. II.1.5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Beate Schuler
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105 📞
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Fax: +49 7112399123 📠
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-24 📅
2012-09-01 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 226-366903
2012/S 168-277854
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 229-377446 (2012-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: beate.schuler@mvi.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315730 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 229-377446
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 226-366903
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Für das Vergabeverfahren gelten die Regelungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 VgV i.V.m. § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des 1. Abschnittes der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Anhang I Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die Vergabe der Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, erfolgt gem. § 3 Abs. 5 lit. h der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
Die Angebote müssen in sechsfacher identischer Ausführung (ein Original und fünf Kopien) in Papierform sowie vollständig ebenfalls in sechsfacher Ausführung auf CD oder DVD vorliegen.
Der Bieter muss in seinem Angebot für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) verantwortliche(n) Ansprechpartner(in) benennen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken Tübingen – Sigmaringen sowie Hechingen – Gammertingen – Kleinengstingen, Gammertingen – Sigmaringen, Eyach HzL – Hechingen Landesbahn und Balingen - Schömberg mit einem Leistungsumfang von rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr ab 12.2013 und einer Laufzeit bis 12.2019.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: S. II.1.5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Verfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben;
f) die die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen oder Unterlagen nicht abgegeben haben.
Der Bieter hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet,
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bieter keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2010 und 2011 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2011 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2009 und 2010 vorzulegen.
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Falls es sich bei einem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt, sind die Unterlagen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Falle es sich bei einem Bieter um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen auf der Zollernbahn zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
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Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde bzw. technischen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
1. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bieters,
2. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
3. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
4. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Es handelt sich um einen Nettovertrag.
Die vom EVU erbrachten Verkehrsleistungen werden vom Auftraggeber bezuschusst.
Bietergemeinschaften sind zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist nachzuweisen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, Hierzu ist für eine Prüfung durch den Auftraggeber erschöpfend darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. §§ 2 Abs. 1, 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Das Bundeskartellamt hat in einem Positionspapier vom 8.11.2002 zur kartellrechtlichen Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften nach der Rechtsauffassung der Kartellbehörden des Bundes und der Länder unter folgenden Voraussetzungen zulässig sind:
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„Für die Beurteilung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen gelten die gleichen materiellen Beurteilungsmaßstäbe, die nach ständiger Rechts- und Verwaltungspraxis generell auf Arbeits- und Bietergemeinschaften anzuwenden sind. Danach ist eine Bietergemeinschaft dann kartellrechtlich unbedenklich, wenn die beteiligten Unternehmen – jedes für sich betrachtet – zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des angestrebten Auftrags verfügen, aber erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.1983, „Bauvorhaben Schramberg“, WuW/E BGH 2050). Eine Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft stellt hingegen dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Sinne des § 1 GWB dar, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, „Abschleppaufträge“, WuW/E Verg. 493, 495).“.
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Der Auftraggeber wird anhand dieser Vorgaben prüfen, ob die Bildung der Bietergemeinschaft i.S.d. §§ 2 Abs. 1, 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A zulässig ist.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Beate Schuler
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105 📞
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Fax: +49 7112399123 📠
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-24 📅
2012-09-01 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 226-366903
2012/S 168-277854
Zusätzliche Informationen
Für das Vergabeverfahren gelten die Regelungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 VgV i.V.m. § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des 1. Abschnittes der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Anhang I Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die Vergabe der Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, erfolgt gem. § 3 Abs. 5 lit. h der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
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Die Angebote müssen in sechsfacher identischer Ausführung (ein Original und fünf Kopien) in Papierform sowie vollständig ebenfalls in sechsfacher Ausführung auf CD oder DVD vorliegen.
Der Bieter muss in seinem Angebot für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) verantwortliche(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages gem. § 107 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 107 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„Ein Antrag unzulässig, soweit.
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Haupstätter Straße 67
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 174-300857
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 229-377446
ABl. S-Ausgabe: 174
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-31 📅
Name: Hohenzollerische Landesbahn AG
Postanschrift: Bahnhofstraße 21
Postort: Hechingen
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Keitel
Quelle: OJS 2013/S 174-300857 (2013-08-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Haupstätter Straße 67
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 174-300857
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 229-377446
ABl. S-Ausgabe: 174
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-31 📅
Name: Hohenzollerische Landesbahn AG
Postanschrift: Bahnhofstraße 21
Postort: Hechingen
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Keitel
Quelle: OJS 2013/S 174-300857 (2013-08-13)
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