Öffentlicher Teilnahmewettbewerb - Gebäudebrandversicherung für Immobilien der Landeshauptstadt München
Gebäudebrandversicherungsschutz für Immobilien (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindereinrichtungen, soziale Einrichtungen, Landwirtschaftliche Gebäude, Wertstoffhöfe, Wohn- und Geschäftshäuser, Marktstände und andere Verkaufsstände, Markthallen, Lagergebäude, Tiefgaragen, Zugehörungen, Einfriedungen, Zubehör etc. teilweise mit Betriebseinrichtungen) der Landeshauptstadt München einschließlich der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München und der von der Landeshauptstadt München verwalteten rechtlich nicht-selbständigen Stiftungen. Nach derzeitigem Stand ca. 270 Objekte mit ca. 700 Einzelpositionen mit einem Neuwert 2012 in Höhe von ca. zwei Mrd. Euro.
Versicherungsschutz wird grundsätzlich als gleitende Neuwertversicherung mit Unterversicherungsverzicht gewährt. Der Versicherer ersetzt im Totalschaden damit über den Neuwert hinaus die vollen Wiederherstellungskosten.
Die von der Landeshauptstadt München angegebenen und vom bisherigen Versicherer mitgeteilten Neuwerte 2012 sind vom Versicherer zunächst zu akzeptieren und auf den Versicherungswert 1914 zurückzurechnen. Versicherungswert 1914 ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Die vom Versicherer rückgerechneten Werte 1914 sind der Landehauptstadt München mitzuteilen (schriftlich und als Datei).
Der Versicherungswert (1914 bzw. Neuwert) kann während der Vertragslaufzeit auf Kosten des Versicherers überprüft werden. Die Landeshauptstadt München legt dem Versicherer auf Anforderung unentgeltlich die dazu erforderlichen und bei der Landeshauptstadt München verfügbaren Unterlagen vor. Das Ergebnis der Prüfung wird der Landeshauptstadt München vom Versicherer mitgeteilt. Ein sich aufgrund der Prüfung ggf. berichtigter Neuwert wird ab der nächste Fälligkeit beitragswirksam.
Der vom Versicherer jedes Versicherungsjahr verwendete gleitende Neuwertfaktor ist der Landeshauptstadt München unaufgefordert mitzuteilen, sobald er für den Versicherer festgelegt wurde.
Unterjährige Ab- und Zugänge sowie Änderungen haben keine unterjährigen Beitragserstattungen oder -forderungen zur Folge, Versicherungsschutz wird grundsätzlich anhand der von der Landeshauptstadt München mitgeteilten Versicherungsnehmerin gewährt.
Die Abrechnung der Versicherungsbeiträge erfolgt jährlich anhand von Bestandsdaten die sowohl beim Versicherer als auch bei der Landeshauptstadt München geführt werden. Die Landeshauptstadt München erhält vom Versicherer eine schriftliche Rechnung über die Versicherungsbeiträge und eine elektronische Bestandsliste mit den objektbezogenen Versicherungsbeiträgen.
Für alle Objekte gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der für die Dauer des Vertrags grundsätzlich unverändert bleibt. Es werden keine objektbezogenen Risikozuschläge erhoben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-07-30
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Auftragsbekanntmachung
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2012-12-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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