ÖPP-Projekt "Logistik-GmbH" Landkreis Grafschaft Bentheim

Landkreis Grafschaft Bentheim, Abfallwirtschaftsbetrieb

Der Landkreis Grafschaft Bentheim (nachfolgend: "Landkreis") sieht eine Neustrukturierung seiner Abfallwirtschaft vor. Hierzu beabsichtigt der Landkreis unter anderem, eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft mit einem Privaten Partner zu bilden, an der der Private Partner zu 49,9% beteiligt ist, und in deren Rahmen der Private Partner und der öffentliche Partner gemeinschaftlich umfassende Logistik- und Serviceleistungen im Bereich der Abfallwirtschaft erbringen.
Für die Zwecke der Neustrukturierung der Abfallwirtschaft werden in diesem Vergabeverfahren zeitgleich und einheitlich folgende Leistungen ausgeschrieben: die Beauftragung der noch zu errichtenden Logistik-GmbH mit ihrem Gesamtleistungsportfolio, die Beteiligung des Privaten Partners an der Logistik-GmbH (einschließlich seiner Mitwirkung an der Geschäftsführung), die Arbeitnehmerüberlassung eines Disponenten des Privaten Partners an die Logistik-GmbH sowie der Abschluss von integrierten Serviceverträgen zwischen der Logistik-GmbH und dem Privaten Partner als solchem, durch die die Logistik-GmbH einzelne Dienstleistungen (die Bestandteil ihres Gesamtleistungsportfolios sind) vom Privaten Partner bezieht (zur näheren Aufgabenverteilung zwischen Logistik-GmbH und Privatem Partner s.u.).
Derzeit werden im Landkreis haushaltsnahe Sammlungen im Holsystem durch den Eigenbetrieb des Landkreises, den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (nachfolgend: "AWB") erbracht. Hierzu gehören insbesondere: Restabfall in der grauen Tonne, Restabfallsäcke, PPK, sperrige Gartenabfälle, Sperrmüll sowie ein Schadstoffmobil mit 33 Standplätzen im Kreisgebiet. Die Sammlungen werden bislang durch Drittbeauftragte des AWB (§ 16 Abs. 1 KrW-/AbfG a. F./§ 22 KrWG n. F.) erbracht.
Der Landkreis betreibt zudem derzeit 10 eigene Grünabfallsammelplätze und 2 Wertstoffhöfe. Ein weiterer Grünabfallsammelplatz wird derzeit noch durch einen Drittbeauftragten gestellt, ebenso ein weiterer Wertstoffhof. An den Grünabfallsammelplätzen können die Bürger des Landkreises zudem sperrige Gartenabfälle abgeben.
Der Landkreis betreibt mit kreiseigenem Personal eine kreiseigene Deponie sowie eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (nachfolgend: "MBA") im Entsorgungszentrum Wilsum. In dieser werden die Restabfälle behandelt. Die heizwertreiche Fraktion wird einer externen thermischen Verwertung zugeführt, die Feinfraktion wird auf der Deponie abgelagert.
Des Weiteren erbringt der Landkreis Leistungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren (insbesondere Gebührenkalkulation, Vorbereitung der Gebührensatzung). Die Abwicklung der Gebührenbescheide erfolgt bislang dezentral durch die Kommunen.
Zur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen hat der Landkreis die Deponieservice Grafschaft Bentheim GmbH (nachfolgend: "DSG") errichtet, die auf Grundlage einer Pflichtenübertragung gem. § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a. F. Entsorgungsleistungen erbringt. Leistungen im Zusammenhang mit der DSG sind nicht Gegenstand des Leistungsportfolios der Logistik-GmbH oder des Privaten Partners.
Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Abfallwirtschaft und zur Sicherung von stabilen Gebühren für die Bürger des Landkreises soll ab dem 1.1.2014 die Abfallwirtschaft des Landkreises im Wesentlichen wie folgt strukturiert werden:
Der Landkreis ist mit 50,1% und ein Privater Partner mit 49,9% an einer Logistik-GmbH zur Erbringung von Abfallwirtschaftsleistungen beteiligt. Die Beteiligung des Landkreises soll über eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Landkreises erfolgen (vgl. hierzu ausführlich nachstehend). Das Gesamtleistungsportfolio der Logistik-Gesellschaft umfasst insbesondere die Holsammlung von Restabfällen in der grauen Tonne, PPK, Sperrmüll (zukünftig auf Bestellung) und von sperrigen Gartenabfällen. Die Entsorgung von Restabfallsäcken über Holsammlungen soll entfallen.
Im Rahmen dieses Gesamtleistungsportfolios der Logistik-GmbH soll die Logistik-GmbH in eigener Verantwortung folgende Aufgaben wahrnehmen: Behältermanagement, Tourenplanung, Sperrmüllbetreuung, Servicetelefon, Abschluss von Verwertungsmaßnahmen. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer des Privaten Partners mit weitestgehend operativen Aufgaben im Rahmen der kommunalrechtlich gegebenen Möglichkeiten und einen Geschäftsführer des Landkreises geführt. Der Private Partner soll einen Disponenten im Wege der Personalüberlassung in der Logistik-GmbH einsetzen, der Aufgaben wie Tourenplanungen etc. übernimmt.
Weitere Teilaufgaben aus dem Gesamtleistungsportfolio der Logistik-GmbH soll der Private Partner als solcher auf der Grundlage von entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit der Logistik-GmbH durchführen (integrierte Serviceverträge). Insbesondere soll der Private Partner die vorstehend dargestellten Sammlungen durchführen. Die hierfür erforderlichen Betriebsmittel (insbesondere Fahrzeuge und das Fuhrpersonal) sind durch den Privaten Partner einzusetzen. Zudem soll der Private Partner über entsprechende integrierte Serviceverträge den Betrieb der Grünabfallsammelplätze, der Wertstoffhöfe und der Schadstoffsammelstellen übernehmen. Die Anzahl der Grünabfallsammelplätze soll ab dem 1.1.2014 11 Stück, die Anzahl der Wertstoffhöfe 3 Stück betragen. Alle vorgesehenen Grünabfallsammelplätze, Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen stehen im Eigentum bzw. der Pacht des Landkreises. Ein Betriebshof wird durch den Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Beteiligung des Privaten Partners an der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft inklusive der o.g. Arbeitnehmerüberlassung für den Disponenten und der integrierten Serviceverträge soll bis zur vss. Schließung der MBA im Jahr 2020 erfolgen. Verlängerung bleibt vorbehalten (vgl. Ziffer II.2.2).
Ein Mindestbehältervolumen pro Einwohner, die Zuordnung der Behältergrößen sowie entsprechende Leerungsrythmen werden mit Wirkung zum 1.1.2014 neu festgelegt. Die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung hierzu getroffenen Festlegungen werden derzeit durch den Landkreis auf Grundlage einer weiteren Datenqualifizierung überarbeitet. Die Überarbeitung führt ggf. zu einer Anpassung des Mindestbehältervolumens und der Zuordnung der Behältergrößen während des laufenden Vergabeverfahrens. Unter Beachtung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgebots der Bewerber und Bieter werden diese neuen Kennzahlen dann in das Vergabeverfahren eingeführt und werden spätestens im Zeitpunkt der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe Grundlage der Kalkulation (vgl. hierzu auch die weitergehenden Hinweise unter Ziffer IV.1.2).
Derzeit werden im Landkreis Grafschaft Bentheim ca. 48 000 Stk. Behälter verschiedener Größen (40 Liter bis 1.1 cbm) für Restabfälle zweiwöchentlich und ca. 47 000 Stk. Behälter mit 240 Liter sowie ca. 300 Stk. mit 1.1 cbm vierwöchentlich für Altpapier entleert.
Für die Restabfallbehälter soll am 1.1.2014 ein Ident-System eingeführt werden, welches eine eindeutige Zuordnung der Behälter zum zu entsorgenden Grundstück/Haushalt sowie die Identifizierung von optional möglichen Abfuhrrythmusänderungen ermöglicht. Die für die Leistungserbringung notwendigen Behälter werden durch den kommunalen Mehrheitsgesellschafter als künftige Betriebsmittel der Logistik-GmbH zentral zur Verfügung gestellt. Roll-out-Leistungen erfolgen vor dem 1. Januar 2014. Das bestehende Gebührensystem wird von einer reinen Leistungsgebühr ab dem 1.1.2014 auf ein Gebührensystem mit Grund- und Leistungsgebühr umgestellt werden. Als Gebührengläubiger ist der Landkreis über den AWB weiterhin für die Festsetzung der Gebühren, die Gebührensatzung und die Gebührenkalkulation verantwortlich. Das Gebührenmanagement soll zukünftig zentral durch eine kreiseigene, 100%-ige Abfallwirtschafts-GmbH (nachfolgend: „AWG“) des Landkreises durchgeführt werden. Weitere geplante Leistungen der AWG sind der Betrieb der MBA und der Deponie. Die AWG soll als zentrale Stelle die Abfallwirtschaft des Landkreises leiten und ist Auftragnehmerin des Landkreises über die Erbringung umfassender Abfallwirtschaftsleistungen. Die AWG soll folglich Auftraggeberin der Logistik-GmbH (Enkelgesellschaft des Landkreises) sein. Leistungen der AWG sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Weitere Konkretisierungen zum Leistungsgegenstand und zur derzeitigen Struktur der Abfallwirtschaft sind in einem Informationsmemorandum enthalten, das interessierten Bewerbern mit Anforderung der Unterlagen bei der in Anhang A II genannten Kontaktstelle zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-10.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-10 Auftragsbekanntmachung
2013-01-04 Ergänzende Angaben