Ortsentwicklungskonzept Altenstadt-Schongau-Peiting - Planungsleistungen Städtebau und Landschaftsplanung, Marketing und Moderation
Die Gemeinde Altenstadt, die Stadt Schongau und der Markt Peiting beabsichtigen, für die Entwicklung und Stärkung der Region in den Gemeindegebieten die Erarbeitung eines gemeinsamen Standortentwicklungskonzepts in Auftrag zu geben. Die Leistungen der Stadt- und Ortsplanung, der Landschaftsplanung und des Marketings zur Ausarbeitung dieses Konzeptes sowie der Moderation der kommunalen Gremien und der Bürgerbeteiligung sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
— Motivation der Stadt-, Markt- und Gemeinderäte und Herbeiführung einer gemeinsamen Willenserklärung der gemeindlichen Gremien zur interkommunalen Zusammenarbeit,
— Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse,
— Erarbeiten von Lösungskonzepten zur Entwicklung von bestehenden und neuen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die durch die Umstrukturierung der Bundeswehr wegfallenden Arbeitsangebote,
— Erarbeiten von Lösungskonzepten zur Entwicklung von sozialen Einrichtungen, Freizeit- und Bildungsangeboten, insbesondere für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen,
— Erarbeiten von Lösungskonzepten zur Entwicklung des Wohnungsangebots,
— Erarbeiten von Lösungskonzepten zur Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen, u.a. im Hinblick auf Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und auf die Entwicklung regenerativer Energieerzeugung,
— Erarbeiten von Lösungskonzepten zur gemeinsamen Außendarstellung und Tourismuswerbung,
— Moderation der kommunalen Gremien und der Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung gemeinsamer Konzepte und Ziele.
Alle 3 Gemeinden sind derzeit mit Maßnahmen in unterschiedlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes angemeldet. Diese laufenden Maßnahmen sollen im gemeinsamen Standortentwicklungskonzept berücksichtigt werden.
Die zu vergebenden Leistungen sind derzeit noch nicht eindeutig zu definieren und abhängig von Entscheidungen der politischen Gremien. Deshalb werden die Leistungen in Bearbeitungsstufen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die 3 Gemeinden beabsichtigen, ggf. weitere Planungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung des Standortentwicklungskonzeptes ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- und Beratungsleistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-11-16
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Auftragsbekanntmachung
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2013-04-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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