Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien Dresden Hbf - Bischofswerda - Görlitz (KBS 230; nur RB-Leistungen), Dresden Hbf - Bischofswerda - Zittau - Liberec (KBS 235 / SŽDC 089; RE- und RB-Leistungen (- Tanvald – Železný Brod (SŽDC 036, 035; nur RB-Leistungen))) und Dresden Hbf - Bischofswerda - Görlitz - Bundesgrenze (- Wroclaw Glowny) (KBS 230 / PKP 260; nur RE-Leistungen) von zusammen ca. 3 000 000 Zugkm p.a. jeweils ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 3 000 000 Zugkm p.a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) u.a., siehe zudem unter VI.3) Weitere Angaben
Postanschrift: Rosenstraße 31
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
E-Mail: c.mehnert@zvon.de📧
Telefon: +49 3591326914📞
Fax: +49 3591326950 📠
Zu I.1) Namen und Adressen der Auftraggeber:
Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), Rosenstraße 31, 02625 Bautzen, Deutschland;
Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, Deutschland;
Liberecký kraj, U Jezu 642/2a, 461 80 Liberec 2, Tschechische Republik.
Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer allen interessierten Unternehmen zugänglichen wettbewerblich ausgestalteten Freihändigen Vergabe, bei der die Auftraggeber die Grundsätze der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung anwenden. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Der Auftragnehmer ist nach dem zu vergebenden Verkehrsvertrag zur Kooperation mit dem Auftragnehmer der parallel vergebenen Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze.
— Wroclaw verpflichtet. Ziel der Kooperation sind umsteigefreie Verkehrsverbindungen auf der Strecke Dresden – Görlitz – Bundesgrenze – Wroclaw (nur RE-Leistungen).
Die Wahl der Verfahrensart geht darauf zurück, dass die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten wollen, auf einzelne Vorschläge der Bewerber mit Auswirkungen auf die Kalkulation einzugehen. Auf diese Weise können verschiedene Lösungsansätze der Bewerber einbezogen und im Interesse einer wirtschaftlichen Vergabe nutzbar gemacht werden. Zudem erhalten die Aufgabenträger so die Möglichkeit, auf Vorschläge der Bieter zu den komplexen Anforderungen einzugehen, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Deutschland und Tschechien sowie auf die Kooperationspflicht des Auftragnehmers mit dem Auftragnehmer der Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze – Wroclaw.
Vor dem Hintergrund von erwarteten Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fahrzeugen erhalten die Bieter die Möglichkeit, sich von ihrem bindenden Angebot bis zum Ablauf einer in den Vergabeunterlagen genannten Frist zu lösen, wenn die benötigten Fahrzeuge ihnen nicht oder nicht zu den kalkulierten Bedingungen zur Verfügung stehen. Zulässig sind damit Angebote mit Fahrzeugen, die auch in Angeboten für andere schwebende Vergabeverfahren eingeplant sind. Die genannte Frist zur Lösung vom bindenden Angebot endet vor Ablauf der Bindefrist. Macht ein Bieter von einer bestehenden Lösungsmöglichkeit nicht innerhalb der Frist Gebrauch, bleibt er bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Die Aufgabenträger gestalten die wettbewerbliche Freihändige Vergabe wie folgt: Die Bewerber erhalten zunächst innerhalb der in IV.3.4 festgelegten Frist die Möglichkeit, bindende Angebote abzugeben. Soweit die Aufgabenträger es für erforderlich halten, folgen sodann Verhandlungen, die je nach Bedarf alle Angebotsinhalte betreffen können. Möglich ist auch ein unmittelbarer Vertragsschluss ohne Verhandlungen. Sofern Verhandlungen stattgefunden haben, erhalten die Bewerber, die in der ersten Phase ein Angebot abgegeben haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist überarbeitete Angebote abzugeben.
Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer allen interessierten Unternehmen zugänglichen wettbewerblich ausgestalteten Freihändigen Vergabe, bei der die Auftraggeber die Grundsätze der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung anwenden. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Der Auftragnehmer ist nach dem zu vergebenden Verkehrsvertrag zur Kooperation mit dem Auftragnehmer der parallel vergebenen Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze.
— Wroclaw verpflichtet. Ziel der Kooperation sind umsteigefreie Verkehrsverbindungen auf der Strecke Dresden – Görlitz – Bundesgrenze – Wroclaw (nur RE-Leistungen).
Die Wahl der Verfahrensart geht darauf zurück, dass die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten wollen, auf einzelne Vorschläge der Bewerber mit Auswirkungen auf die Kalkulation einzugehen. Auf diese Weise können verschiedene Lösungsansätze der Bewerber einbezogen und im Interesse einer wirtschaftlichen Vergabe nutzbar gemacht werden. Zudem erhalten die Aufgabenträger so die Möglichkeit, auf Vorschläge der Bieter zu den komplexen Anforderungen einzugehen, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Deutschland und Tschechien sowie auf die Kooperationspflicht des Auftragnehmers mit dem Auftragnehmer der Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze – Wroclaw.
Vor dem Hintergrund von erwarteten Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fahrzeugen erhalten die Bieter die Möglichkeit, sich von ihrem bindenden Angebot bis zum Ablauf einer in den Vergabeunterlagen genannten Frist zu lösen, wenn die benötigten Fahrzeuge ihnen nicht oder nicht zu den kalkulierten Bedingungen zur Verfügung stehen. Zulässig sind damit Angebote mit Fahrzeugen, die auch in Angeboten für andere schwebende Vergabeverfahren eingeplant sind. Die genannte Frist zur Lösung vom bindenden Angebot endet vor Ablauf der Bindefrist. Macht ein Bieter von einer bestehenden Lösungsmöglichkeit nicht innerhalb der Frist Gebrauch, bleibt er bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Die Aufgabenträger gestalten die wettbewerbliche Freihändige Vergabe wie folgt: Die Bewerber erhalten zunächst innerhalb der in IV.3.4 festgelegten Frist die Möglichkeit, bindende Angebote abzugeben. Soweit die Aufgabenträger es für erforderlich halten, folgen sodann Verhandlungen, die je nach Bedarf alle Angebotsinhalte betreffen können. Möglich ist auch ein unmittelbarer Vertragsschluss ohne Verhandlungen. Sofern Verhandlungen stattgefunden haben, erhalten die Bewerber, die in der ersten Phase ein Angebot abgegeben haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist überarbeitete Angebote abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien Dresden Hbf - Bischofswerda - Görlitz (KBS 230; nur RB-Leistungen), Dresden Hbf - Bischofswerda - Zittau - Liberec (KBS 235 / SŽDC 089; RE- und RB-Leistungen (- Tanvald – Železný Brod (SŽDC 036, 035; nur RB-Leistungen))) und Dresden Hbf - Bischofswerda - Görlitz - Bundesgrenze (- Wroclaw Glowny) (KBS 230 / PKP 260; nur RE-Leistungen) von zusammen ca. 3 000 000 Zugkm p.a. jeweils ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017.
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien Dresden Hbf - Bischofswerda - Görlitz (KBS 230; nur RB-Leistungen), Dresden Hbf - Bischofswerda - Zittau - Liberec (KBS 235 / SŽDC 089; RE- und RB-Leistungen (- Tanvald – Železný Brod (SŽDC 036, 035; nur RB-Leistungen))) und Dresden Hbf - Bischofswerda - Görlitz - Bundesgrenze (- Wroclaw Glowny) (KBS 230 / PKP 260; nur RE-Leistungen) von zusammen ca. 3 000 000 Zugkm p.a. jeweils ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Eventualpositionen.
1. Eventualposition Kooperation Polen.
— Anbieten von zwei rechnerischen Fahrzeugen zur Anmietung durch den polnischen Partner (Recht zugunsten Dritter),
— Ausrüstung einer ausreichenden Anzahl Fahrzeuge für das Befahren des polnischen Streckenabschnitts,
— EVU-seitige Verantwortung der grenzüberschreitenden Züge bis zur Bundesgrenze mit dortigem Wechsel der Betriebsführungsverantwortung auf das vom UMWD beauftragte EVU,
— abgestimmter Personaleinsatz mit dem kooperierenden EVU,
— zusätzliche Beherrschung der polnischen Sprache durch die in den umsteigefreien Verkehrsleistungen eingesetzten Zugbegleiter, soweit es für die übliche Kommunikation mit Reisenden erforderlich ist.
2. Eventualpositionen auf dem Gebiet des Liberecky Kraj (CZ).
(1) Verlängerung ein Zugpaar [Abendzug bis / Frühzug ab] Zelesny Brod;
(2) Verlängerung ein Zugpaar [Mittagszug] bis Zelesny Brod;
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bewerber,
— Angaben über die kommunalwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit der Teilnahme am Verfahren bei unmittelbarem oder mittelbarem kommunalem Anteilseigner (als Nachweis ist eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommnunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches Gutachten vorzulegen),
— Angaben über die kommunalwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit der Teilnahme am Verfahren bei unmittelbarem oder mittelbarem kommunalem Anteilseigner (als Nachweis ist eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommnunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches Gutachten vorzulegen),
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist,
— Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG und entsprechende tschechische Zulassung oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO über den Bewerber als juristische Person bzw. Personenvereinigung und über seine gesetzlichen Vertreter, bei Personenvereinigungen über die zur Vertretung berechtigten Personen.
Mit Ausnahme der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen sollten die Nachweise und Erklärungen bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 5 Monate sein.
Arbeitsgemeinschaften oder andere Bewerbergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Sie erläutern zudem die kartellrechtliche Zulässigkeit ihrer gemeinsamen Bewerbung (Eigenerklärung der Bewerber mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend).
Arbeitsgemeinschaften oder andere Bewerbergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Sie erläutern zudem die kartellrechtliche Zulässigkeit ihrer gemeinsamen Bewerbung (Eigenerklärung der Bewerber mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend).
Sofern Bewerber einzelne Nachweise nicht vorlegen, sind die Auftraggeber bereits aus diesem Grund berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auftraggeber behalten sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bewerber besteht.
Sofern Bewerber einzelne Nachweise nicht vorlegen, sind die Auftraggeber bereits aus diesem Grund berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auftraggeber behalten sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bewerber besteht.
Werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung für diese mit dem Angebot nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung der zuständigen Stellen, dass die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Die Auftraggeber akzeptieren dabei unabhängig vom Sitz der Bewerber und davon, ob die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Bescheinigungen ausgestellt werden, die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Nachweise; Als Nachweis für das Nichtvorliegen des in § 6 Abs. 5 lit. e VOL/A genannten Tatbestandes genügt eine schriftliche Eigenerklärung des Teilnehmers,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der zuständigen Stellen, dass die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Die Auftraggeber akzeptieren dabei unabhängig vom Sitz der Bewerber und davon, ob die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Bescheinigungen ausgestellt werden, die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Nachweise; Als Nachweis für das Nichtvorliegen des in § 6 Abs. 5 lit. e VOL/A genannten Tatbestandes genügt eine schriftliche Eigenerklärung des Teilnehmers,
— Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, zum Beispiel durch Bankauskunft (im Original), Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke (jeweils Kopien ausreichend).
Die Nachweise und Erklärungen sollten bei der Abgabe des Angebotes nicht älter als 5 Monate sein. Dies gilt nicht für etwaige vom Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise und Erklärungen sollten bei der Abgabe des Angebotes nicht älter als 5 Monate sein. Dies gilt nicht für etwaige vom Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
Arbeitsgemeinschaften oder andere Bewerbergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Sofern Bewerber einzelne Nachweise nicht vorlegen, sind die Auftraggeber bereits aus diesem Grund berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auftraggeber behalten sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bewerber besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Arbeitsgemeinschaften oder andere Bewerbergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Sofern Bewerber einzelne Nachweise nicht vorlegen, sind die Auftraggeber bereits aus diesem Grund berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auftraggeber behalten sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bewerber besteht.
Werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung für diese mit dem Angebot nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung der für die Erbringung von Schienenverkehrsleistungen spezifischen technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität,
— Liste der von dem Unternehmen oder von mit diesem verbundenen Unternehmen wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr mit Angaben der Zugkilometermengen (ab 1 000 000 Zugkilometer/Jahr), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
— Liste der von dem Unternehmen oder von mit diesem verbundenen Unternehmen wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr mit Angaben der Zugkilometermengen (ab 1 000 000 Zugkilometer/Jahr), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Arbeitsgemeinschaften oder andere Bewerbergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Sofern Bewerber einzelne Nachweise nicht vorlegen, sind die Auftraggeber bereits aus diesem Grund berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auftraggeber behalten sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bewerber besteht.
Arbeitsgemeinschaften oder andere Bewerbergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Sofern Bewerber einzelne Nachweise nicht vorlegen, sind die Auftraggeber bereits aus diesem Grund berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auftraggeber behalten sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bewerber besteht.
Werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung für diese mit dem Angebot nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit in Höhe von je 1/12 des Vergütungsanspruchs gegen die einzelnen Aufgabenträger für das erste vollständige Betriebsjahr durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit Zulassung in Deutschland und/oder Tschechien.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen als Teil der Vergabeunterlagen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
Herrn Christoph Mehnert
E-Mail: post@abstsachsen.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2017-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-11 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 090-148447
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer allen interessierten Unternehmen zugänglichen wettbewerblich ausgestalteten Freihändigen Vergabe, bei der die Auftraggeber die Grundsätze der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung anwenden. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer allen interessierten Unternehmen zugänglichen wettbewerblich ausgestalteten Freihändigen Vergabe, bei der die Auftraggeber die Grundsätze der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung anwenden. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Der Auftragnehmer ist nach dem zu vergebenden Verkehrsvertrag zur Kooperation mit dem Auftragnehmer der parallel vergebenen Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze.
— Wroclaw verpflichtet. Ziel der Kooperation sind umsteigefreie Verkehrsverbindungen auf der Strecke Dresden – Görlitz – Bundesgrenze – Wroclaw (nur RE-Leistungen).
Die Wahl der Verfahrensart geht darauf zurück, dass die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten wollen, auf einzelne Vorschläge der Bewerber mit Auswirkungen auf die Kalkulation einzugehen. Auf diese Weise können verschiedene Lösungsansätze der Bewerber einbezogen und im Interesse einer wirtschaftlichen Vergabe nutzbar gemacht werden. Zudem erhalten die Aufgabenträger so die Möglichkeit, auf Vorschläge der Bieter zu den komplexen Anforderungen einzugehen, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Deutschland und Tschechien sowie auf die Kooperationspflicht des Auftragnehmers mit dem Auftragnehmer der Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze – Wroclaw.
Die Wahl der Verfahrensart geht darauf zurück, dass die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten wollen, auf einzelne Vorschläge der Bewerber mit Auswirkungen auf die Kalkulation einzugehen. Auf diese Weise können verschiedene Lösungsansätze der Bewerber einbezogen und im Interesse einer wirtschaftlichen Vergabe nutzbar gemacht werden. Zudem erhalten die Aufgabenträger so die Möglichkeit, auf Vorschläge der Bieter zu den komplexen Anforderungen einzugehen, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Deutschland und Tschechien sowie auf die Kooperationspflicht des Auftragnehmers mit dem Auftragnehmer der Verkehrsleistungen auf der Strecke Bundesgrenze – Wroclaw.
Vor dem Hintergrund von erwarteten Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fahrzeugen erhalten die Bieter die Möglichkeit, sich von ihrem bindenden Angebot bis zum Ablauf einer in den Vergabeunterlagen genannten Frist zu lösen, wenn die benötigten Fahrzeuge ihnen nicht oder nicht zu den kalkulierten Bedingungen zur Verfügung stehen. Zulässig sind damit Angebote mit Fahrzeugen, die auch in Angeboten für andere schwebende Vergabeverfahren eingeplant sind. Die genannte Frist zur Lösung vom bindenden Angebot endet vor Ablauf der Bindefrist. Macht ein Bieter von einer bestehenden Lösungsmöglichkeit nicht innerhalb der Frist Gebrauch, bleibt er bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Vor dem Hintergrund von erwarteten Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fahrzeugen erhalten die Bieter die Möglichkeit, sich von ihrem bindenden Angebot bis zum Ablauf einer in den Vergabeunterlagen genannten Frist zu lösen, wenn die benötigten Fahrzeuge ihnen nicht oder nicht zu den kalkulierten Bedingungen zur Verfügung stehen. Zulässig sind damit Angebote mit Fahrzeugen, die auch in Angeboten für andere schwebende Vergabeverfahren eingeplant sind. Die genannte Frist zur Lösung vom bindenden Angebot endet vor Ablauf der Bindefrist. Macht ein Bieter von einer bestehenden Lösungsmöglichkeit nicht innerhalb der Frist Gebrauch, bleibt er bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Die Aufgabenträger gestalten die wettbewerbliche Freihändige Vergabe wie folgt: Die Bewerber erhalten zunächst innerhalb der in IV.3.4 festgelegten Frist die Möglichkeit, bindende Angebote abzugeben. Soweit die Aufgabenträger es für erforderlich halten, folgen sodann Verhandlungen, die je nach Bedarf alle Angebotsinhalte betreffen können. Möglich ist auch ein unmittelbarer Vertragsschluss ohne Verhandlungen. Sofern Verhandlungen stattgefunden haben, erhalten die Bewerber, die in der ersten Phase ein Angebot abgegeben haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist überarbeitete Angebote abzugeben.
Die Aufgabenträger gestalten die wettbewerbliche Freihändige Vergabe wie folgt: Die Bewerber erhalten zunächst innerhalb der in IV.3.4 festgelegten Frist die Möglichkeit, bindende Angebote abzugeben. Soweit die Aufgabenträger es für erforderlich halten, folgen sodann Verhandlungen, die je nach Bedarf alle Angebotsinhalte betreffen können. Möglich ist auch ein unmittelbarer Vertragsschluss ohne Verhandlungen. Sofern Verhandlungen stattgefunden haben, erhalten die Bewerber, die in der ersten Phase ein Angebot abgegeben haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist überarbeitete Angebote abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Internetadresse: http://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Postanschrift: Mügelner Str. 40 Haus G 112
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Telefon: +49 3512802402📞
Internetadresse: http://www.abstsachsen.de/cms/🌏
Fax: +49 3512802404 📠
Quelle: OJS 2012/S 140-234139 (2012-07-19)
Ergänzende Angaben (2012-08-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) u. a., siehe zudem unter VI.2) Zusätzliche Angaben
Zu I.1) Namen und Adressen der Auftraggeber:
Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), Rosenstraße 31, 02625 Bautzen, Deutschland.
Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, Deutschland.
Liberecký kraj, U Jezu 642/2a, 461 80 Liberec 2, Tschechische Republik.
Zu IV.1.1) Die Auftraggeber haben die Leistungen in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer allen interessierten Unternehmen zugänglichen wettbewerblich
ausgestalteten Freihändigen Vergabe vergeben, bei der die Auftraggeber die Grundsätze der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung anwandten. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ zulässt.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht unter II.2) und V.4) mitgeteilt, weil davon auszugehen ist, dass dies den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen – insbesondere für die hier betroffenen Linien – beeinträchtigen würde.
Zu IV.1.1) Die Auftraggeber haben die Leistungen in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer allen interessierten Unternehmen zugänglichen wettbewerblich
ausgestalteten Freihändigen Vergabe vergeben, bei der die Auftraggeber die Grundsätze der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung anwandten. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ zulässt.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht unter II.2) und V.4) mitgeteilt, weil davon auszugehen ist, dass dies den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen – insbesondere für die hier betroffenen Linien – beeinträchtigen würde.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-09 📅
Name: Vogtlandbahn-GmbH
Postanschrift: Ohmstraße 2
Postort: Neumark
Postleitzahl: 08496
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 164-271804
2012/S 169-279258
2012/S 205-336433
2013/S 68-112297
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Im Falle einer in einem Nachprüfungsverfahren begehrten Feststellung im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB sind für deren Geltendmachung die Fristen von § 101b Abs. 2 GWB zu beachten, also insbesondere die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Falle einer in einem Nachprüfungsverfahren begehrten Feststellung im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB sind für deren Geltendmachung die Fristen von § 101b Abs. 2 GWB zu beachten, also insbesondere die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Str. 40, Haus G 112
Quelle: OJS 2013/S 212-368295 (2013-10-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) u. a. (s. unter VI.3))
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvon.de/🌏
Telefon: +49 3591-326914📞
Fax: +49 3591-326950 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-15 📅
Datum des Endes: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 032-058309
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 212-368295
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB und zugleich eine Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB.
Neben dem unter I.1) genannten Auftraggeber sind der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, Deutschland und der Liberecký kraj (LK), U Jezu 642/2a, 461 80 Liberec 2, Tschechien, weitere Auftraggeber.
Zu IV.2.1): Weitere Veröffentlichung vom 30.04.2016 unter der Nummer im ABl.: 2016/S 085-150036.
Zu V.2.3): Zum Zeitpunkt des Vertragsschluss firmierte der Auftragnehmer als Vogtlandbahn-GmbH, Ohmstraße 2, 08496 Neumark, Deutschland.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Im Hinblick auf das laufende Vergabeverfahren Ostsachsennetz II (vgl. VII.2.2)) wird auf der Grundlage von § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV von einer Veröffentlichung der tatsächlichen Werte unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) abgesehen.
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB und zugleich eine Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB.
Neben dem unter I.1) genannten Auftraggeber sind der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, Deutschland und der Liberecký kraj (LK), U Jezu 642/2a, 461 80 Liberec 2, Tschechien, weitere Auftraggeber.
Zu IV.2.1): Weitere Veröffentlichung vom 30.04.2016 unter der Nummer im ABl.: 2016/S 085-150036.
Zu V.2.3): Zum Zeitpunkt des Vertragsschluss firmierte der Auftragnehmer als Vogtlandbahn-GmbH, Ohmstraße 2, 08496 Neumark, Deutschland.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Im Hinblick auf das laufende Vergabeverfahren Ostsachsennetz II (vgl. VII.2.2)) wird auf der Grundlage von § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV von einer Veröffentlichung der tatsächlichen Werte unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) abgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verkehrsleistungen im Ostsachsennetz
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien Dresden Hbf – Bischofswerda – Görlitz (KBS 230; nur RB-Leistungen), Dresden Hbf – Bischofswerda – Zittau – Liberec (KBS 235/SŽDC 089; RE- und RB-Leistungen (Tanvald – Železný Brod (SŽDC 036, 035; nur RB-Leistungen))) und Dresden Hbf – Bischofswerda – Görlitz – Bundesgrenze (KBS 230; nur RE Leistungen) von zusammen ca. 3 000 000 Zug km p. a.
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien Dresden Hbf – Bischofswerda – Görlitz (KBS 230; nur RB-Leistungen), Dresden Hbf – Bischofswerda – Zittau – Liberec (KBS 235/SŽDC 089; RE- und RB-Leistungen (Tanvald – Železný Brod (SŽDC 036, 035; nur RB-Leistungen))) und Dresden Hbf – Bischofswerda – Görlitz – Bundesgrenze (KBS 230; nur RE Leistungen) von zusammen ca. 3 000 000 Zug km p. a.
jeweils ab dem Fahrplanwechsel im 12.2014 bis zum Fahrplanwechsel im 12.2018.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Christoph Mehnert
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB und zugleich eine Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB.
Neben dem unter I.1) genannten Auftraggeber sind der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, Deutschland und der Liberecký kraj (LK), U Jezu 642/2a, 461 80 Liberec 2, Tschechien, weitere Auftraggeber.
Zu IV.2.1): Weitere Veröffentlichung vom 30.04.2016 unter der Nummer im ABl.: 2016/S 085-150036.
Zu V.2.3): Zum Zeitpunkt des Vertragsschluss firmierte der Auftragnehmer als Vogtlandbahn-GmbH, Ohmstraße 2, 08496 Neumark, Deutschland.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Im Hinblick auf das laufende Vergabeverfahren Ostsachsennetz II (vgl. VII.2.2)) wird auf der Grundlage von § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV von einer Veröffentlichung der tatsächlichen Werte unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) abgesehen.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Im Hinblick auf das laufende Vergabeverfahren Ostsachsennetz II (vgl. VII.2.2)) wird auf der Grundlage von § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV von einer Veröffentlichung der tatsächlichen Werte unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) abgesehen.
— § 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
— § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— Auf § 135 Abs. 3 GWB und die unter Punkt VI.3) genannte Veröffentlichung wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@abstsachsen.de📧
Internetadresse: http://www.abstsachsen.de/startseite.html🌏
Quelle: OJS 2017/S 032-058309 (2017-02-13)