Paketdienstleistungen für Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern

Landesamt für Finanzen -Zentralabteilung-

Beförderung von Frachtpostsendungen (Pakete) für Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern.
Der Begriff Beförderung umfasst das Abholen, den Transport bzw. die Versendung sowie die Auslieferung und Übergabe der Frachtpostsendungen an den Adressaten.
Als Frachtpostsendungen gelten adressierte Gegenstände mit einem Einzelgewicht über 1 kg oder einem Volumen, das sie von der Beförderung als Brief ausschließt, bis zu einem Gewicht von mindestens 31,5 kg.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-05 Auftragsbekanntmachung
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