Im Klinikum der Universität München soll in zwei Schritten ein Patienten-Daten-Management-System (PDMS) implementiert werden. Der Auftrag beinhaltet im ersten Schritt 70 Lizenzen und sollen im zweiten Schritt ab 201 Lizenzen kostenneutral auf eine Campus-Lizenz erweitert werden. Durch den Auftragnehmer sollen die Lizenzen einschließlich Konfiguration, Customizing, Implementierung mit Anbindung an bereits vorhandene Systeme (z. B. KIS der Fa. Siemens, klinikeigenes Labor-System), Direktanbindung an medizintechnische Geräte (z. B. Patientenüberwachungsmonitore, Narkosebeatmungsgeräte) angeboten werden. Die Lizenzen der Campus-Lizenz sollen sukzessive abgerufen und abgerechnet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksoftwarepaket
Menge oder Umfang:
70 Stück PDMS-Arbeitsplatz-Lizenzen1 psch PDMS-Server-Lizenzen1 psch PDMS-Datenbank-Lizenz (erweiterbar auf Campus-Lizenz-Modell)Konfiguration, Installation und Implementierung.1 psch Konfiguration des PDMS (unter Berücksichtigung einer Campus-Lizenz)1 psch Anbindung des PDMS an KUM-Systeme1 psch Installation des PDMS im KUM (Server)1 psch Implementierung des PDMS (Roll-Out) inkl. Dokumentation und Schulung sowie Support130 Stück PDMS-Arbeitsplatz-Lizenzen (ab 201 Campus-Lizenz)40 Stück PDMS-Anästhesie-Dokumentation (sofern in Grund Lizenz nicht enthalten)1 psch Erweiterung des Systems aus dem ersten Schritt an die Campus-Lizenz inkl. Dokumentation und Schulung sowie Support
70 Stück PDMS-Arbeitsplatz-Lizenzen1 psch PDMS-Server-Lizenzen1 psch PDMS-Datenbank-Lizenz (erweiterbar auf Campus-Lizenz-Modell)Konfiguration, Installation und Implementierung.1 psch Konfiguration des PDMS (unter Berücksichtigung einer Campus-Lizenz)1 psch Anbindung des PDMS an KUM-Systeme1 psch Installation des PDMS im KUM (Server)1 psch Implementierung des PDMS (Roll-Out) inkl. Dokumentation und Schulung sowie Support130 Stück PDMS-Arbeitsplatz-Lizenzen (ab 201 Campus-Lizenz)40 Stück PDMS-Anästhesie-Dokumentation (sofern in Grund Lizenz nicht enthalten)1 psch Erweiterung des Systems aus dem ersten Schritt an die Campus-Lizenz inkl. Dokumentation und Schulung sowie Support
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR
Postanschrift: Schillerstraße 40
Postleitzahl: 80336
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenchen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@med.uni-muenchen.de📧
Fax: +49 895160-8432 📠
1. Anmerkung zu III.2 Teilnahmebedingungen.
Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur; fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese werden nicht nachgefordert und das jeweilige Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen (siehe 4.) auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc.,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/ der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/nLeistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/derDrittunternehmen/s, die Vorlage der in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/derBietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
8. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur; fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese werden nicht nachgefordert und das jeweilige Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen (siehe 4.) auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc.,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/ der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/nLeistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/derDrittunternehmen/s, die Vorlage der in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/derBietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
8. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Klinikum der Universität München soll in zwei Schritten ein Patienten-Daten-Management-System (PDMS) implementiert werden. Der Auftrag beinhaltet im ersten Schritt 70 Lizenzen und sollen im zweiten Schritt ab 201 Lizenzen kostenneutral auf eine Campus-Lizenz erweitert werden. Durch den Auftragnehmer sollen die Lizenzen einschließlich Konfiguration, Customizing, Implementierung mit Anbindung an bereits vorhandene Systeme (z. B. KIS der Fa. Siemens, klinikeigenes Labor-System), Direktanbindung an medizintechnische Geräte (z. B. Patientenüberwachungsmonitore, Narkosebeatmungsgeräte) angeboten werden. Die Lizenzen der Campus-Lizenz sollen sukzessive abgerufen und abgerechnet werden.
Im Klinikum der Universität München soll in zwei Schritten ein Patienten-Daten-Management-System (PDMS) implementiert werden. Der Auftrag beinhaltet im ersten Schritt 70 Lizenzen und sollen im zweiten Schritt ab 201 Lizenzen kostenneutral auf eine Campus-Lizenz erweitert werden. Durch den Auftragnehmer sollen die Lizenzen einschließlich Konfiguration, Customizing, Implementierung mit Anbindung an bereits vorhandene Systeme (z. B. KIS der Fa. Siemens, klinikeigenes Labor-System), Direktanbindung an medizintechnische Geräte (z. B. Patientenüberwachungsmonitore, Narkosebeatmungsgeräte) angeboten werden. Die Lizenzen der Campus-Lizenz sollen sukzessive abgerufen und abgerechnet werden.
Menge oder Umfang:
70 Stück PDMS-Arbeitsplatz-Lizenzen
1 psch PDMS-Server-Lizenzen
1 psch PDMS-Datenbank-Lizenz (erweiterbar auf Campus-Lizenz-Modell)
Konfiguration, Installation und Implementierung.
1 psch Konfiguration des PDMS (unter Berücksichtigung einer Campus-Lizenz)
1 psch Anbindung des PDMS an KUM-Systeme
1 psch Installation des PDMS im KUM (Server)
1 psch Implementierung des PDMS (Roll-Out) inkl. Dokumentation und Schulung sowie Support
130 Stück PDMS-Arbeitsplatz-Lizenzen (ab 201 Campus-Lizenz)
40 Stück PDMS-Anästhesie-Dokumentation (sofern in Grund Lizenz nicht enthalten)
1 psch Erweiterung des Systems aus dem ersten Schritt an die Campus-Lizenz inkl. Dokumentation und Schulung sowie Support
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 05/2012 Vergabeverfahren Patienten-Daten-Management-System
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A,
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG sowie über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Weitere Details siehe unter VI.3.
Mindeststandards:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart gemäß Leistungsbeschreibung, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Es sind mindestens drei Referenzen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber samt Angabe von Namen und Telefonnummer der Ansprechpartner beizufügen, welche jeweils mindestens folgende Leistungen beinhalten müssen, jedoch können die Anforderungen auch innerhalb einer Referenz zusammengefasst werden:
1. Es sind mindestens drei Referenzen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber samt Angabe von Namen und Telefonnummer der Ansprechpartner beizufügen, welche jeweils mindestens folgende Leistungen beinhalten müssen, jedoch können die Anforderungen auch innerhalb einer Referenz zusammengefasst werden:
— PDMS-Installation in einem Klinikum mit mindestens 20 PDMS-Arbeitsplätzen auf einer Intensivstation nach 2009,
— Eine PDMS-Installation in einem Klinikum mit mindestens 15 PDMS-Arbeitsplätzen im OP-Bereich nach 2009,
— Eine PDMS-Installation mit Anbindung an ein klinisches Informationssystem und Laborinformationssystem,
— Eine PDMS-Installation in einem Klinikum der Maximalversorgung.
2. Nachweis MPG-Zulassung des PDMS.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsziel: 21 Tage 3 % Skonto, Zahlungsfrist ab Rechnungseingang, ansonsten siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Aleksandar Vidic
Internetadresse: www.klinikum.uni-muenchen.de🌏
Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur; fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese werden nicht nachgefordert und das jeweilige Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur; fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese werden nicht nachgefordert und das jeweilige Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen (siehe 4.) auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen (siehe 4.) auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc.,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/ der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/nLeistungsteil/e erbringen wird.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc.,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/ der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/nLeistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen.
5. Sofern sich ein Bieter eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/derDrittunternehmen/s, die Vorlage der in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/derBietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/derDrittunternehmen/s, die Vorlage der in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/derBietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
7. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
8. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
8. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. - soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. - soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2012/S 153-255658 (2012-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-26 📅
Name: Health Information Management GmbH (H.I.M)
Postanschrift: Louisenstraße 119-121
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: contact@him-info.com📧
Internetadresse: www.him-info.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Margit Engl
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 892176411📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2012/S 239-393284 (2012-12-10)