Personenbeförderung auf dem Fährterminal der Hafen-Entwicklungsgesellschaft mbH
Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Personenbeförderung auf dem Fährterminal der Hafen- Entwicklungsgesellschaft mbH als Eigentümerin und Betreiberin der Infrastrukturanlagen.
Bus-Pendelverkehr (einschließlich Zugangskontrolle) zwischen Bushaltestelle des Fährterminals bzw. den öffentlichen Parkflächen einerseits und den Schiffsliegeplätzen andererseits.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-29.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-08-29 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Postanschrift: Ost-West-Straße 32
Postleitzahl: 18147
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock-port.de 🌏
E-Mail: hafenbau@rostock-port.de 📧
Telefon: +49 381350-5122 📞
Fax: +49 381350-5105 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 168-278869
ABl. S-Ausgabe: 168
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 722/1010/6/19/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Überseehafen Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sonstige besondere Bedingungen:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-15 📅
Öffnungsort: HERO mbH, Ost-West Straße 32, 18147 Rostock, Raum 127.
Ort des Eröffnungstermins: HERO mbH, Ost-West Straße 32, 18147 Rostock, Raum 127.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Verena Kaiser
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 722/1010/6/19/12
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 168-278869 (2012-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
1.) Leistungsumfang: Bus-Pendelverkehr (einschließlich Zugangskontrolle) zwischen Bushaltestelle des Fährterminals bzw. den öffentlichen Parkflächen einerseits und den Schiffsliegeplätzen andererseits.— Derzeit sind täglich 15-17 Fährankünfte und -abfahrten zu bedienen / wöchentlich ca. 110-115 Ankünfte und Abfahrten.2.) Zeiten für die Erbringung der Leistung: Der Pendelverkehr ist ganzjährig, d.h. durchgängig an allen Wochentagen und Feiertagen gemäß Schiffsfahrplan (bei Bedarf 00:00 - 24:00 Uhr) zu erbringen3.) Zum Einsatz zu bringende Technik: Der Auftragnehmer hat über mindestens 2 geeignete Fahrzeuge für den Pendelverkehr zu verfügen.Zumindest das regelmäßig beim Pendelverkehr zum Einsatz zu bringenden, leistungsfähige Fahrzeug hat den speziellen Anforderungen an die Personenbeförderung auf dem Terminal zu entsprechen, insbesondere Niederflurfahrzeug mit hohem Stauraum.Zumindest das regelmäßig beim Pendelverkehr zum Einsatz zu bringenden Fahrzeug hat überdies die Abgasnorm Euro 4 zu erfüllen.Für die Kommunikation mit dem Terminalbetreiber ist der jeweilige Bus mit entsprechender Funktechnik auf Kosten des Auftragnehmers auszustatten.4.) Sicherstellung der Dienstleistung: Die Dienstleistung ist jederzeit zu gewährleisten.Bei Ausfall der Transportfahrzeuge aufgrund personeller, technischer oder anderer Probleme hat der Auftragnehmer in jedem Fall für sofortigen geeigneten Ersatz zu sorgen.5.) Personaleinsatz: Das zum Einsatz kommende Personal muss entsprechend qualifiziert sein (insbes. Personenbeförderungsschein), die deutsche Sprache beherrschen und eine hochwertige, kundenorientierte Dienstleistung erbringen.6.)Kennzeichnung der Fahrzeuge: Der jeweils beim Pendelverkehr zum Einsatz kommende Bus ist vorn und seitlich als Terminalshuttle auf Kosten des Auftragnehmers zu kennzeichnen.7.) Vertragslaufzeit: Der Vertrag hat eine Festlaufzeit vom 1.1.2013 bis 31.12.2014. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis bis zum 31.12.2017 automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2017.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Postanschrift: Ost-West-Straße 32
Postleitzahl: 18147
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock-port.de 🌏
E-Mail: hafenbau@rostock-port.de 📧
Telefon: +49 381350-5122 📞
Fax: +49 381350-5105 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 168-278869
ABl. S-Ausgabe: 168
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf dem Fährterminal der Hafen- Entwicklungsgesellschaft mbH als Eigentümerin und Betreiberin der Infrastrukturanlagen.
Bus-Pendelverkehr (einschließlich Zugangskontrolle) zwischen Bushaltestelle des Fährterminals bzw. den öffentlichen Parkflächen einerseits und den Schiffsliegeplätzen andererseits.
1.) Leistungsumfang: Bus-Pendelverkehr (einschließlich Zugangskontrolle) zwischen Bushaltestelle des Fährterminals bzw. den öffentlichen Parkflächen einerseits und den Schiffsliegeplätzen andererseits.
— Derzeit sind täglich 15-17 Fährankünfte und -abfahrten zu bedienen / wöchentlich ca. 110-115 Ankünfte und Abfahrten.
2.) Zeiten für die Erbringung der Leistung: Der Pendelverkehr ist ganzjährig, d.h. durchgängig an allen Wochentagen und Feiertagen gemäß Schiffsfahrplan (bei Bedarf 00:00 - 24:00 Uhr) zu erbringen
3.) Zum Einsatz zu bringende Technik: Der Auftragnehmer hat über mindestens 2 geeignete Fahrzeuge für den Pendelverkehr zu verfügen.Zumindest das regelmäßig beim Pendelverkehr zum Einsatz zu bringenden, leistungsfähige Fahrzeug hat den speziellen Anforderungen an die Personenbeförderung auf dem Terminal zu entsprechen, insbesondere Niederflurfahrzeug mit hohem Stauraum.
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Zumindest das regelmäßig beim Pendelverkehr zum Einsatz zu bringenden Fahrzeug hat überdies die Abgasnorm Euro 4 zu erfüllen.
Für die Kommunikation mit dem Terminalbetreiber ist der jeweilige Bus mit entsprechender Funktechnik auf Kosten des Auftragnehmers auszustatten.
4.) Sicherstellung der Dienstleistung: Die Dienstleistung ist jederzeit zu gewährleisten.
Bei Ausfall der Transportfahrzeuge aufgrund personeller, technischer oder anderer Probleme hat der Auftragnehmer in jedem Fall für sofortigen geeigneten Ersatz zu sorgen.
5.) Personaleinsatz: Das zum Einsatz kommende Personal muss entsprechend qualifiziert sein (insbes. Personenbeförderungsschein), die deutsche Sprache beherrschen und eine hochwertige, kundenorientierte Dienstleistung erbringen.
6.)Kennzeichnung der Fahrzeuge: Der jeweils beim Pendelverkehr zum Einsatz kommende Bus ist vorn und seitlich als Terminalshuttle auf Kosten des Auftragnehmers zu kennzeichnen.
7.) Vertragslaufzeit: Der Vertrag hat eine Festlaufzeit vom 1.1.2013 bis 31.12.2014. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis bis zum 31.12.2017 automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2017.
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Der Vertrag hat eine Festlaufzeit vom 1.1.2013 bis 31.12.2014. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis bis zum 31.12.2017 automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2017.
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Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 722/1010/6/19/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Überseehafen Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
VOL/A 2009 $ 7 EG Abs.1 - Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung).
VOL/A 2009 § 6 EG Abs.4a bis g - Eigenerklärung über fehlendes Vorliegen von Ausschlussgründen.
VOL/A 2009 § 6 EG Abs.6a bis e - Eigenerklärung über fehlendes Vorliegen von Ausschlussgründen.
— VOL/A 2009 § 7 EG Abs.2 d - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis Berufshaftspflichtversicherungsdeckung 1 000 000 EUR für sonstige Schäden,
— Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft,
— Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes.
Zum Einsatz zu bringende Technik: Zum Einsatz zu bringende Technik: Der Auftragnehmer hat über mindestens 2 geeignete Fahrzeuge für den Pendelverkehr zu verfügen.Zumindest das regelmäßig beim Pendelverkehr zum Einsatz zu bringenden, leistungsfähige Fahrzeug hat den speziellen Anforderungen an die Personenbeförderung auf dem Terminal zu entsprechen, insbesondere Niederflurfahrzeug mit hohem Stauraum.
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Zumindest das regelmäßig beim Pendelverkehr zum Einsatz zu bringenden Fahrzeug hat überdies die Abgasnorm Euro 4 zu erfüllen.
Für die Kommunikation mit dem Terminalbetreiber ist der jeweilige Bus mit entsprechender Funktechnik auf Kosten des Auftragnehmers auszustatten.
Sicherstellung der Dienstleistung: Die Dienstleistung ist jederzeit zu gewährleisten.
Bei Ausfall der Transportfahrzeuge aufgrund personeller, technischer oder anderer Probleme hat der Auftragnehmer in jedem Fall für sofortigen geeigneten Ersatz zu sorgen.
Personaleinsatz: Das zum Einsatz kommende Personal muss entsprechend qualifiziert sein (insbes. Personenbeförderungsschein), die deutsche Sprache beherrschen und eine hochwertige, kundenorientierte Dienstleistung erbringen.
Kennzeichnung der Fahrzeuge: Der jeweils beim Pendelverkehr zum Einsatz kommende Bus ist vorn und seitlich als Terminalshuttle auf Kosten des Auftragnehmers zu kennzeichnen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflicht 1 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für sonstige Schäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatlich 1/12 der pauschalen Jahressumme.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Sicherstellung der Kommunikation zwischen Auftrageber und Auftragnehmer sowie zwischen Auftragnehmer und der Personen zur Beförderung,
— deutsche Sprache ist Vorraussetzung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-15 📅
Öffnungsort: HERO mbH, Ost-West Straße 32, 18147 Rostock, Raum 127.
Ort des Eröffnungstermins: HERO mbH, Ost-West Straße 32, 18147 Rostock, Raum 127.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Verena Kaiser
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 722/1010/6/19/12
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalend ertage.
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Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union § 107 Einleitung, Antrag.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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