Planung, Abbruch und Neubau der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg

Kreisverwaltung Pinneberg

Der Kreis Pinneberg beabsichtigt eine umfassende Neugestaltung der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg mit ca. 12 300 m² BGF im Rahmen einer modifizierten Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zu realisieren. Hierfür sind Planungs-, Abriss- und Neubauarbeiten erforderlich. Das Projekt soll schlüsselfertig von einen Generalunternehmer realisiert werden. Der Generalunternehmer soll zudem eine verlängerte Mängelhaftung für den Bau über 10 Jahre und für die technische Gebäudeausrüstung über 5 Jahre übernehmen. Die Vollwartung ist als Option anzubieten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-29 Auftragsbekanntmachung
2013-07-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-pinneberg.de 🌏
E-Mail: k.kiesel@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 41214502-1188 📞
Fax: +49 41214502-91188 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 126-208528
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 10 000 - 15 000 EUR. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt eine umfassende Neugestaltung der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg mit ca. 12 300 m² BGF im Rahmen einer modifizierten Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zu realisieren. Hierfür sind Planungs-, Abriss- und Neubauarbeiten erforderlich. Das Projekt soll schlüsselfertig von einen Generalunternehmer realisiert werden. Der Generalunternehmer soll zudem eine verlängerte Mängelhaftung für den Bau über 10 Jahre und für die technische Gebäudeausrüstung über 5 Jahre übernehmen. Die Vollwartung ist als Option anzubieten.
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Beschreibung der Optionen: Vollwartung S. II.1.5).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt.
Formulare für den Teilnahmeantrag sind bei per e-mail bei p_346.pinneberg@vbd-mail.de anzufordern. Die Bewerber sind aufgefordert, die abzurufenden Formulare zu verwenden.
Ausarbeitungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Soweit der Bewerber fremdsprachige Eignungsnachweise einreicht, hat er eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Für den Einzelfall behält sich der Auftraggeber vor, einzelne fehlende Erklärungen bzw. Unterlagen nachzufordern.
Den Bewerbern bzw. maßgeblichen Leistungserbringern ist es gestattet, die Eignungsnachweise durch Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach der Einschätzung erforderlich erscheint. Hierzu ist der Auftraggeber auch noch nach Aufforderung zur Angebotsabgabe berechtigt.
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Sofern sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern beruft, sind die geforderten Angaben auch von dem jeweiligen Unterauftragnehmer beizubringen.
Bieter-/Bewerbergemeinschaften haben die geplante Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bieter-/Bewerbergemeinschaft darzustellen. Jedes Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen beizubringen. Die Selbstdarstellung des Bewerbers gemäß 1. ist von dem von der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannten verantwortlichen Ansprechpartner für die Bewerber-/Bietergemeinschaft beizubringen.
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Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bauunternehmen (A) und 2. Archtiktenbüro (B) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen, mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
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1. Angaben zum Bauunternehmen, dem Architektenbüro sowie dem finanzierenden Kreditinstitut für Bauzwischenfinanzierung;
2. Erklärung, die wahrheitsgemäß bestätigt, dass:
a) über das Vermögen des Bewerbers bzw. der einzelnen Leistungserbringer kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist;
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b) sich der Bewerber bzw. die einzelnen Leistungserbringer nicht in Liquidation befinden;
c) der Bewerber bzw. die einzelnen Leistungserbringer keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen;
d) Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung des Bewerbers bzw. der einzelnen Leistungserbringer ordnungsgemäß gezahlt wurden;
e) das Unternehmen ordnungsgemäß im zuständigen Register eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre für das oder die Bauunternehmen;
2. Erklärung eines Kreditinstituts, in der das Kreditinstitut seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, dem Bewerber die notwendigen Finanzierungsmittel zur Zwischenfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) für das Bauunternehmen:
Referenzen über fertig gestellte Neubauvorhaben von Berufsschulgebäuden und Gebäuden mit vergleichbar technischem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunternehmer); Referenzzeitraum ab 2006 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
Mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen.
(Es werden max. 10 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 10 gewertet, Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht).
Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
B) für das Architekturbüro:
Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers für realisierte Projekte insbesondere Berufsschulgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad;
Referenzzeitraum ab 2006 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertig gestellt ist.
Mit Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (Projektvolumen), persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI.
(Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 5 Projekte gewertet, Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht).
B5. Benennung des weiteren für die Planungsleistungen vorgesehenen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unverzüglich nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von insgesamt 5 % des Pauschalfestpreises (netto) zu stellen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält seine Vergütung nach Abnahme sämtlicher Bauleistungen und hat daher die Bauzwischenfinanzierung sicherzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine eventuelle Bietergemeinschaft hat einen verantwortlichen Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den verantwortlichen Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zu leisten. Das gilt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Gremien des Kreises Pinnenberg und einem positiven Ergebnis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Umsatz Bauunternehmen (volle Punktzahl ab 70 000 000 EUR p. a.): 5 %; Qualität der Referenzen nach Vergleichbarkeit und Kundenzufriedenheit Bauunternehmen: 40 %; Qualität des Projektpersonals Bauunternehmen nach vergleichbaren Erfahrungen: 10 %; Qualität und Kundenzufriedenheit Referenzen Entwurfsplaner: 30 %; Qualität des Projektpersonals nach persönlichen Referenzen Entwurfsplaner: 15 %.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Pinneberg
Frau Kiesel
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92 Postfach 71 28
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Düsternbrooker weg 92 Postfach 71 28
Quelle: OJS 2012/S 126-208528 (2012-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 412145021188 📞
Fax: +49 4121450291188 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 133-229613
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 126-208528
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 10 000-15 000 EUR. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Städtebau – Städtebauliche Gestaltung und Außenraum (5)
2. Architektur und Gebäude – Gestaltung, Strukturierung der inneren Gebäudebeziehungen (10)
3. Funktionsbereiche – Nutzungszusammenhänge und Innenraumqualitäten (20)
4. Bauliche Qualität und Nachhaltigkeit (15)
5. Preis (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-30 📅
Name: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Carsten-Dreßler-Straße 16
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28279
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bremen@zueblin.de 📧
Internetadresse: http://www.bremen.zueblin.de/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92, Postfach 71 28
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2013/S 133-229613 (2013-07-08)