Planung der technischen Ausrüstung gemäß Teil 1 und Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2009 (TGA) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen
Planung der technischen Ausrüstung (TGA) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen mit dem Ziel, die denkmalgeschützte Ausstellungshalle unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes, der Wirtschaftlichkeit sowie des Nutzerbedarfs zu sanieren und zu modernisieren. Die beiden Hamburger Deichtorhallen wurden in den Jahren 1911- 1914 als Markthallen für den Gemüsehandel erbaut. Seit 1963 dienten sie als Blumengroßmarkt und wurden 1989 als Ausstellunghallen für aktuelle Kunst hergerichtet. Die nördliche Halle wird einerseits für wechselnde Ausstellungen und andererseits für Veranstaltungen genutzt - dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Kllima- und Lüftungstechnik. Sie beinhaltet neben der mittigen großen Ausstellungsfläche zahlreiche Büros der Verwaltung sowie Nebenräume, Magazine etc.. Das Gebäude ist zur Gänze unterkellert, im Keller sind überwiegend die technischen Aggregate der Haustechnik und Lagerräume untergebracht. Die voraussichtlichen Baukosten (netto) für KG 400 gem. DIN 276 betragen ca. 2,5 Mio. Euro. In den vergangenen Jahren ist es u. a. aufgrund unzureichender Wärmedämmung und Klimatechnik sowie Veränderungen im Baugrund zu Schäden an der Gebäudehülle gekommen, die dringend behoben werden müssen. Die Gebäudetechnik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss saniert werden. Insbesondere die Klima- und Lüftungstechnik und die Elektrik müssen unter Berücksichtigung einer vorliegenden, detaillierten Nutzerbedarfsplanung und der Substanz des denkmalgeschützten Gebäudes saniert und modernisiert werden. Die Beleuchtungsplanung wird parallel zur Planung der technischen Ausrüstung gesondert beauftragt, so dass nur die Leistungen bis zu den Beleuchtungsmitteln Gegenstand dieses Auftrages sind. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Fachplaner und Sonderfachleute für Brandschutz, Bauphysik und Tragwerksplanung einzubeziehen. Die Objektplanung sowie die vorgenannten weiteren Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Der kontinuierliche Dialog und die Abstimmung zwischen den Beteiligten, insbesondere den anderen Fachplanern und Sonderfachleuten sowie dem Betreiber der Hallen und dessen Vertreter ist wesentlicher Bestandteil des Auftrags. Eine detaillierte Bestandsanalyse zum Objekt wird derzeit erarbeitet und wird mit Planungsbeginn vorliegen. Insofern sind die Planungsgrundlagen bereits ermittelt. Für das Vorhaben steht ein begrenzter Mittelrahmen für die Planung und Realisierung zur Verfügung, der einzuhalten und nicht erweiterbar ist. Die spätere Durchführung der Baumaßnahmen muss so geplant werden, dass sie mit der Bespielung der Halle in Einklang steht. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Halle während der Bauphase komplett außer Betrieb genommen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Planung technische Ausrüstung (TGA) Teil 1 und 4, Abschnitt 2 §51 ff. der HOAI 2009, mit Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen.Als Stufen sind vorgesehen:1. Stufe: Lph. 2 Vorplanung (auf Grundlage vorliegender Bestandsanalyse und Nutzerbedarfsplanung), nach Vorlage Kostenschätzung und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde2. Stufe: Lph. 3 Entwurfsplanung, nach Vorlage Kostenberechnung und Kostenunterlage Bau und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde3. Stufe: Lph. 4 - 7, Genehmigungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach Vorlage Ausschreibungsergebnis, Kostenunterlage und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde4. Stufe: Lph. 8 + 9 Bauüberwachung, Betreuung und Dokumentation
Planung technische Ausrüstung (TGA) Teil 1 und 4, Abschnitt 2 §51 ff. der HOAI 2009, mit Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen.Als Stufen sind vorgesehen:1. Stufe: Lph. 2 Vorplanung (auf Grundlage vorliegender Bestandsanalyse und Nutzerbedarfsplanung), nach Vorlage Kostenschätzung und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde2. Stufe: Lph. 3 Entwurfsplanung, nach Vorlage Kostenberechnung und Kostenunterlage Bau und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde3. Stufe: Lph. 4 - 7, Genehmigungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach Vorlage Ausschreibungsergebnis, Kostenunterlage und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde4. Stufe: Lph. 8 + 9 Bauüberwachung, Betreuung und Dokumentation
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - Ausgabe 2009 gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3 Punkt 3 dieser Bekanntmachung:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte Projektleitung im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und nachweise einreichen.
Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Das Anschreiben ist vom Bewerber zu unterschreiben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist das vorformulierte Anschreiben vom bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) 2-fach in Papierform bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren DTH/ TGA, z. Hd. Herrn Tamminga Persönlich/Vertraulich! Nicht vor dem 19.10.2012 / 18:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - Ausgabe 2009 gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3 Punkt 3 dieser Bekanntmachung:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte Projektleitung im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und nachweise einreichen.
Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Das Anschreiben ist vom Bewerber zu unterschreiben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist das vorformulierte Anschreiben vom bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) 2-fach in Papierform bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren DTH/ TGA, z. Hd. Herrn Tamminga Persönlich/Vertraulich! Nicht vor dem 19.10.2012 / 18:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung der technischen Ausrüstung (TGA) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen mit dem Ziel, die denkmalgeschützte Ausstellungshalle unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes, der Wirtschaftlichkeit sowie des Nutzerbedarfs zu sanieren und zu modernisieren.
Planung der technischen Ausrüstung (TGA) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen mit dem Ziel, die denkmalgeschützte Ausstellungshalle unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes, der Wirtschaftlichkeit sowie des Nutzerbedarfs zu sanieren und zu modernisieren.
Die beiden Hamburger Deichtorhallen wurden in den Jahren 1911- 1914 als Markthallen für den Gemüsehandel erbaut. Seit 1963 dienten sie als Blumengroßmarkt und wurden 1989 als Ausstellunghallen für aktuelle Kunst hergerichtet. Die nördliche Halle wird einerseits für wechselnde Ausstellungen und andererseits für Veranstaltungen genutzt - dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Kllima- und Lüftungstechnik. Sie beinhaltet neben der mittigen großen Ausstellungsfläche zahlreiche Büros der Verwaltung sowie Nebenräume, Magazine etc.. Das Gebäude ist zur Gänze unterkellert, im Keller sind überwiegend die technischen Aggregate der Haustechnik und Lagerräume untergebracht. Die voraussichtlichen Baukosten (netto) für KG 400 gem. DIN 276 betragen ca. 2,5 Mio. Euro.
Die beiden Hamburger Deichtorhallen wurden in den Jahren 1911- 1914 als Markthallen für den Gemüsehandel erbaut. Seit 1963 dienten sie als Blumengroßmarkt und wurden 1989 als Ausstellunghallen für aktuelle Kunst hergerichtet. Die nördliche Halle wird einerseits für wechselnde Ausstellungen und andererseits für Veranstaltungen genutzt - dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Kllima- und Lüftungstechnik. Sie beinhaltet neben der mittigen großen Ausstellungsfläche zahlreiche Büros der Verwaltung sowie Nebenräume, Magazine etc.. Das Gebäude ist zur Gänze unterkellert, im Keller sind überwiegend die technischen Aggregate der Haustechnik und Lagerräume untergebracht. Die voraussichtlichen Baukosten (netto) für KG 400 gem. DIN 276 betragen ca. 2,5 Mio. Euro.
In den vergangenen Jahren ist es u. a. aufgrund unzureichender Wärmedämmung und Klimatechnik sowie Veränderungen im Baugrund zu Schäden an der Gebäudehülle gekommen, die dringend behoben werden müssen.
Die Gebäudetechnik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss saniert werden. Insbesondere die Klima- und Lüftungstechnik und die Elektrik müssen unter Berücksichtigung einer vorliegenden, detaillierten Nutzerbedarfsplanung und der Substanz des denkmalgeschützten Gebäudes saniert und modernisiert werden.
Die Gebäudetechnik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss saniert werden. Insbesondere die Klima- und Lüftungstechnik und die Elektrik müssen unter Berücksichtigung einer vorliegenden, detaillierten Nutzerbedarfsplanung und der Substanz des denkmalgeschützten Gebäudes saniert und modernisiert werden.
Die Beleuchtungsplanung wird parallel zur Planung der technischen Ausrüstung gesondert beauftragt, so dass nur die Leistungen bis zu den Beleuchtungsmitteln Gegenstand dieses Auftrages sind.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, Fachplaner und Sonderfachleute für Brandschutz, Bauphysik und Tragwerksplanung einzubeziehen. Die Objektplanung sowie die vorgenannten weiteren Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Der kontinuierliche Dialog und die Abstimmung zwischen den Beteiligten, insbesondere den anderen Fachplanern und Sonderfachleuten sowie dem Betreiber der Hallen und dessen Vertreter ist wesentlicher Bestandteil des Auftrags.
Eine detaillierte Bestandsanalyse zum Objekt wird derzeit erarbeitet und wird mit Planungsbeginn vorliegen. Insofern sind die Planungsgrundlagen bereits ermittelt.
Für das Vorhaben steht ein begrenzter Mittelrahmen für die Planung und Realisierung zur Verfügung, der einzuhalten und nicht erweiterbar ist.
Die spätere Durchführung der Baumaßnahmen muss so geplant werden, dass sie mit der Bespielung der Halle in Einklang steht. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Halle während der Bauphase komplett außer Betrieb genommen wird.
Menge oder Umfang:
Planung technische Ausrüstung (TGA) Teil 1 und 4, Abschnitt 2 §51 ff. der HOAI 2009, mit Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen.
Als Stufen sind vorgesehen:
1. Stufe: Lph. 2 Vorplanung (auf Grundlage vorliegender Bestandsanalyse und Nutzerbedarfsplanung), nach Vorlage Kostenschätzung und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde
2. Stufe: Lph. 3 Entwurfsplanung, nach Vorlage Kostenberechnung und Kostenunterlage Bau und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde
3. Stufe: Lph. 4 - 7, Genehmigungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach Vorlage Ausschreibungsergebnis, Kostenunterlage und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde
4. Stufe: Lph. 8 + 9 Bauüberwachung, Betreuung und Dokumentation
Dauer: 22 Monate
Referenznummer: Dth / tga
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1.
Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben. 2.
Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben. 2.
Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft mit Anschrift. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich. 3.
Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft mit Anschrift. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich. 3.
Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder eine Kopie desselben.
Soweit der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 4.Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. 5.Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit.
Soweit der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 4.Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. 5.Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit.
Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber bzw. beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4.
Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber bzw. beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4.
Abs. 9 VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer.
Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 4 Abs. 6 oder § 4 Abs. 9 VOF beim Bewerber bzw. beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für Sachschäden beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für Sachschäden beträgt.
Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung der Bewerbergemeinschaft erforderlich 2.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung der Bewerbergemeinschaft erforderlich 2.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt 1.Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (aufgeteilt in Ingenieure für Lüftungstechnik, Klimatechnik, Heizungstechnik, Sanitärtechnik und Elektrotechnik, Konstrukteure/ technische Zeichner und Sonstiges.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt 1.Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (aufgeteilt in Ingenieure für Lüftungstechnik, Klimatechnik, Heizungstechnik, Sanitärtechnik und Elektrotechnik, Konstrukteure/ technische Zeichner und Sonstiges.
Personal in den letzten drei Jahren (2009-2011). Die vorgegebene Mindestanzahl von Büroinhaber und festangestellten Mitarbeitern (Ing. für Versorgungstechnik) für entsprechende Dienstleistungen im Ø der letzten 3 Jahre beträgt 4.
Es ist die Beschäftigung von mindestens einem Ingenieur aus den jeweiligen Fachrichtungen Lüftungstechnik, Sanitärtechnik, Heizungstechnik und Elektrotechnik nachzuweisen. 2.Eigenerklärung zu zwei Referenzprojekten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Dabei sind detaillierte Angaben zu den Anforderungen an die Klima- und Lüftungstechnik (z.B. Ausstellungsgebäude, Raumvolumen > 60 000 m³, Integration eines Rückkühlsystems, innenräumlicher Denkmalschutz sowie denkmalgeschützten Fassade), den vorhandenen und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen (z.B. Denkmalschutz, Bauen im Bestand, Anschluss der sicherheitstechn. Anlagen an vorhandene Systeme), der planerischen Überprüfung auf Erweiterbarkeit und planerischen Anpassung bestehender Sicherheitssysteme (z.B. Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Zugangskontrolle), zu den bearbeiteten Leistungsphasen und zu den Baukosten in EUR netto für die KG 400 nach DIN 276 zu machen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Es ist die Beschäftigung von mindestens einem Ingenieur aus den jeweiligen Fachrichtungen Lüftungstechnik, Sanitärtechnik, Heizungstechnik und Elektrotechnik nachzuweisen. 2.Eigenerklärung zu zwei Referenzprojekten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Dabei sind detaillierte Angaben zu den Anforderungen an die Klima- und Lüftungstechnik (z.B. Ausstellungsgebäude, Raumvolumen > 60 000 m³, Integration eines Rückkühlsystems, innenräumlicher Denkmalschutz sowie denkmalgeschützten Fassade), den vorhandenen und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen (z.B. Denkmalschutz, Bauen im Bestand, Anschluss der sicherheitstechn. Anlagen an vorhandene Systeme), der planerischen Überprüfung auf Erweiterbarkeit und planerischen Anpassung bestehender Sicherheitssysteme (z.B. Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Zugangskontrolle), zu den bearbeiteten Leistungsphasen und zu den Baukosten in EUR netto für die KG 400 nach DIN 276 zu machen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung mit Adresse unter Angabe des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, von dem die Referenz stammt,
— Auftraggeber mit Adresse,
— Ansprechpartner bei Auftraggeber mit Telefonnummer.
Mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die.
Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.
— Zeitraum der erbrachten Eigenleistung,
— Kurze Beschreibung des Projekts inklusive Angaben zum Planungsobjekt und zu Inhalt und Umfang der erbrachten TGA Leistungsplanung,
— Angabe der anrechenbaren Kosten (netto) in der Kostengruppe 400 gem. DIN 276 des Referenzprojektes.
Es ist eindeutig anzugeben, in welchem Anforderungsprofil die Referenzen bei der Vergleichbarkeit mit dem zu beplanenden Projekt zu werten sind. Die Referenzen sind entsprechend mit 1. und 2.Referenz zu benennen. (Zuordnung gem. Bewertungsmatrix).
Gewertet werden nur die zugeordneten Referenzprojekte, darüber hinaus benannte Referenzen bleiben unberücksichtigt, Bei den eingereichten Referenzen muß es sich um 2 verschiedene Projekte handeln. Für die Darstellung der Referenzprojekte ist max. das Format DIN A3 zu verwenden. Eine Blattanzahl ist nicht vorgegeben. 3.Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten Projektleitung, zu dieser Person sind folgende Angaben zu machen:
Gewertet werden nur die zugeordneten Referenzprojekte, darüber hinaus benannte Referenzen bleiben unberücksichtigt, Bei den eingereichten Referenzen muß es sich um 2 verschiedene Projekte handeln. Für die Darstellung der Referenzprojekte ist max. das Format DIN A3 zu verwenden. Eine Blattanzahl ist nicht vorgegeben. 3.Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten Projektleitung, zu dieser Person sind folgende Angaben zu machen:
a. Name
b. Jahrgang
c. derzeitige Tätigkeit
d. Ausbildung unter Eigenerklärung über welche Abschlüsse die Person verfügt.
e. Berufserfahrung mit Objektplanungsleistungen in Jahren.
f. Berufsjahre in technisch leitender Funktion
g. Max. 3 persönliche, büroungebundene Referenzprojekte inklusive folgender Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes unter Angaben zum TGA Planungsobjekt und zu Inhalt und Umfang der eigens erbrachten Leistungen,
— Zeitraum der Tätigkeit. Die hier ausgewiesenen Referenzprojekte können aber müssen sich nicht um eines der Referenzprojekte aus III.2.3. Punkt 2 handeln. 4.
Erklärung des Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und technischer Ausrüstung, über die der Bewerber/die.
Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügen wird. 5.Verfügbarkeit vor Ort ab der Entwurfsplanung bis zur Übergabe des Projektes. Im Auftragsfall ist aufgrund des hohen erforderlichen kontinuierlichen Dialogs und den umfangreichen Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten und den Genehmigungsbehörden, ein Büro im Großraum Hamburg von Montag bis Freitag vom Projektverantwortlichen zu besetzen. Dazu ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages die Bereitschaft schriftlich zu erklären.
Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügen wird. 5.Verfügbarkeit vor Ort ab der Entwurfsplanung bis zur Übergabe des Projektes. Im Auftragsfall ist aufgrund des hohen erforderlichen kontinuierlichen Dialogs und den umfangreichen Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten und den Genehmigungsbehörden, ein Büro im Großraum Hamburg von Montag bis Freitag vom Projektverantwortlichen zu besetzen. Dazu ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages die Bereitschaft schriftlich zu erklären.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen.
Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach.
Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als
Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürliche Person (nach Ziffer 1 bis 2) gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2): fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht. 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen: ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF. Von diesem zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 8 VOF abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gefordert sind. 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2). 4. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3 eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der nachfolgenden Bewertungsmatrix gewichten und bewerten. Nach dieser Bewertungsmatrix sind insgesamt maximal 60 "Punkte" zu erreichen, deren Verteilung sich aus der beim Auftraggeber verfügbaren Bewertungsmatrix ergibt (anzufordern bei Kontaktstelle gemäß I.1.). Nach dieser Bewertungsmatrix wird der Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes unter jedem der nachstehenden bzw. sich aus der Bewertungsmatrix näher ergebenden objektiven Kriterien zwischen 0 und 900 "Rohpunkten" vergeben und diese Rohpunktzahl anschließend mit der nachstehend und in der Bewertungsmatrix angegebenen "Wichtung" multiplizieren. Die sich daraus ergebenden "Punkte" unter jedem der objektiven Kriterien werden anschließend zu einer "Gesamtwertungssumme" addiert. Die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtwertungssummen werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Zu den einzelnen objektiven Kriterien und ihrer jeweiligen Wichtung (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Inhalte der Bewertungsmatrix verwiesen): 4.1 Es werden zwei Referenzprojekte mit je 30 % anhand der Angaben gemäß III.2.3 dieser Bekanntmachung hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu dem hier beplanenden Projekt bewertet. Wichtung je Referenzprojekt: 20 % Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem zu beplanenden Objekt, 5 % erbrachtes Leistungsbild und 5 % Baukosten KG 400 nach DIN 276. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die zur Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Bewertungsmatrix. Hinweis: die Berücksichtigung der eingereichten Referenz erfolgt nur, sofern die Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzungsanforderungen an Klima- und Lüftungstechnik, der vorhandenen Rahmenbedigungen des Referenzprojektes sowie planerischen Anpassungen bestehender Sicherheitssysteme mit >0 Punkten bewertet worden ist) Zudem müssen wesentliche Leistungsbilder beplant worden sein. Projekte, in denen z.B. nur Machbarkeitsstudien oder Gutachten erstellt worden sind, werden mit 0 Punkten bewertet. bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Zudem müssen wesentliche Leistungsbilder beplant worden sein. Projekte, in denen z.B. nur Machbarkeitsstudien oder Gutachten erstellt worden sind, werden mit 0 Punkten bewertet. 4.2 Projektleitung, bewertet anhand der Angaben gemäß III.2.3.: Wichtung: 20 %, davon 10 % auf die Vergleichbarkeit persönlicher, büroungebundener Referenzprojekte hinsichtlich der Planungsanforderungen und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen (gemessen an der kurzen Beschreibung des Auftrags nach Ziff. II.1.5), 5 % auf die Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung sowie 5 % auf die Berufserfahrung in leitender Funktion. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Bewertungsmatrix. Soweit nach der Bewertungsmatrix die "Vergleichbarkeit des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts mit dem hier zu beplanenden Projekt (gemessen an der kurzen Beschreibung des Auftrags nach Ziff. II.1.5) hinsichtlich der Planungsanforderungen und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen bewertet wird, erfolgt die Bewertung im Wege einer Gesamtbetrachtung der gemäß III.2.3 von dem Bewerber gemachten Angaben; bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 4.3 Gesamtzahl der angestellten Ingenieure und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren: Wichtung 13 %. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. 4.4 Gesamteindruck der Bewerbung, bewertet anhand der gesamten eingereichten Unterlagen: Wichtung 7 %. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. Soweit nach der Bewertungsmatrix der "Gesamteindruck der Bewerbung“ bewertet wird, erfolgt die Bewertung im Wege einer Gesamtbetrachtung aller eingereichten Unterlagen; bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2): fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht. 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen: ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF. Von diesem zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 8 VOF abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gefordert sind. 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2). 4. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3 eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der nachfolgenden Bewertungsmatrix gewichten und bewerten. Nach dieser Bewertungsmatrix sind insgesamt maximal 60 "Punkte" zu erreichen, deren Verteilung sich aus der beim Auftraggeber verfügbaren Bewertungsmatrix ergibt (anzufordern bei Kontaktstelle gemäß I.1.). Nach dieser Bewertungsmatrix wird der Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes unter jedem der nachstehenden bzw. sich aus der Bewertungsmatrix näher ergebenden objektiven Kriterien zwischen 0 und 900 "Rohpunkten" vergeben und diese Rohpunktzahl anschließend mit der nachstehend und in der Bewertungsmatrix angegebenen "Wichtung" multiplizieren. Die sich daraus ergebenden "Punkte" unter jedem der objektiven Kriterien werden anschließend zu einer "Gesamtwertungssumme" addiert. Die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtwertungssummen werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Zu den einzelnen objektiven Kriterien und ihrer jeweiligen Wichtung (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Inhalte der Bewertungsmatrix verwiesen): 4.1 Es werden zwei Referenzprojekte mit je 30 % anhand der Angaben gemäß III.2.3 dieser Bekanntmachung hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu dem hier beplanenden Projekt bewertet. Wichtung je Referenzprojekt: 20 % Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem zu beplanenden Objekt, 5 % erbrachtes Leistungsbild und 5 % Baukosten KG 400 nach DIN 276. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die zur Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Bewertungsmatrix. Hinweis: die Berücksichtigung der eingereichten Referenz erfolgt nur, sofern die Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzungsanforderungen an Klima- und Lüftungstechnik, der vorhandenen Rahmenbedigungen des Referenzprojektes sowie planerischen Anpassungen bestehender Sicherheitssysteme mit >0 Punkten bewertet worden ist) Zudem müssen wesentliche Leistungsbilder beplant worden sein. Projekte, in denen z.B. nur Machbarkeitsstudien oder Gutachten erstellt worden sind, werden mit 0 Punkten bewertet. bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Zudem müssen wesentliche Leistungsbilder beplant worden sein. Projekte, in denen z.B. nur Machbarkeitsstudien oder Gutachten erstellt worden sind, werden mit 0 Punkten bewertet. 4.2 Projektleitung, bewertet anhand der Angaben gemäß III.2.3.: Wichtung: 20 %, davon 10 % auf die Vergleichbarkeit persönlicher, büroungebundener Referenzprojekte hinsichtlich der Planungsanforderungen und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen (gemessen an der kurzen Beschreibung des Auftrags nach Ziff. II.1.5), 5 % auf die Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung sowie 5 % auf die Berufserfahrung in leitender Funktion. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Bewertungsmatrix. Soweit nach der Bewertungsmatrix die "Vergleichbarkeit des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts mit dem hier zu beplanenden Projekt (gemessen an der kurzen Beschreibung des Auftrags nach Ziff. II.1.5) hinsichtlich der Planungsanforderungen und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen bewertet wird, erfolgt die Bewertung im Wege einer Gesamtbetrachtung der gemäß III.2.3 von dem Bewerber gemachten Angaben; bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 4.3 Gesamtzahl der angestellten Ingenieure und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren: Wichtung 13 %. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. 4.4 Gesamteindruck der Bewerbung, bewertet anhand der gesamten eingereichten Unterlagen: Wichtung 7 %. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. Soweit nach der Bewertungsmatrix der "Gesamteindruck der Bewerbung“ bewertet wird, erfolgt die Bewertung im Wege einer Gesamtbetrachtung aller eingereichten Unterlagen; bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deichtorhallen Hamburg GmbH
Postanschrift: Deichtorstraße 1-2
Postleitzahl: 20095
Kontakt
Kontaktperson: ReGe Hamburg GmbH
Herrn Paul-Gerhard Tamminga
Internetadresse: www.rege-hamburg.de🌏
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg📧
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dth / tga
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 085-140457
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - Ausgabe 2009 gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - Ausgabe 2009 gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3 Punkt 3 dieser Bekanntmachung:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte Projektleitung im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und nachweise einreichen.
Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Das Anschreiben ist vom Bewerber zu unterschreiben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist das vorformulierte Anschreiben vom bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) 2-fach in Papierform bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren DTH/ TGA, z. Hd. Herrn Tamminga Persönlich/Vertraulich! Nicht vor dem 19.10.2012 / 18:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) 2-fach in Papierform bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren DTH/ TGA, z. Hd. Herrn Tamminga Persönlich/Vertraulich! Nicht vor dem 19.10.2012 / 18:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Düsternstr. 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg📧
Telefon: +49 4042840-3093📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267955/🌏
Fax: +49 4042840-2039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“.
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 16 / 20 Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 16 / 20 Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Düsternstraße 10
Quelle: OJS 2012/S 183-301224 (2012-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 457 432,45 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deichtorhallen Hamburg GmbH, vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-10 📅
Name: Dr.-Ing. Bernd Kriegel Ingenieure GmbH
Postanschrift: Sophienblatt 98-100
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“ § 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
Dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“