Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Stück 30/6,3-kV Dreiphasen-Öltransformatoren (10MVA) mit Ölausdehnungsgefäß nach IEC 60076 mit folgender Spezifikation: — Schaltgruppe YNyn0(d), — Frequenz 50 Hz, — Kühlungsart ONAN / ONAF, — Betriebsart DB, — Übertemperatur Wicklung 65 K, — Übertemperatur Kühlmittel Öl 60 K, — Schutzart in IP 54 für Trafo und Anschlüsse OS/US, — Freiluftaufstellung, — Umgebungstemperatur von -25°C bis 40°C, — Schalleistungspegel max. 65 dB, — Verringerte Leerlauf- und Kurzschlussverluste, — mit Stufenschaltwerk und automatischer Spannungsregelung, — Realisierung aller Kabelverbindungen (30-kV, 6-kV, 0,4-kV) zwischen Transformator und Energieverteilungsstation, — Erweiterung/Einbindung der Schutz- und Netzleittechnik, — Realisierung aller Transportleistungen, — betriebsfertige Montage der Trafos am Aufstellungsort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2012-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Braunkohle
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Braunkohle📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Europe Mining AG
Postanschrift: Vom-Stein-Straße 39
Postleitzahl: 03050
Postort: Cottbus
Kontakt
Telefon: +49 35528873601📞
Fax: +49 35528873364 📠
1. Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) und III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter “Aktuell“ in Ziffer III.2.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen DRITTBESCHEINIGUNG (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als drei Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer IV.3.6) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich selbst, aber auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss der Bewerber/bzw. die Bewerbergemeinschaft vom anderen Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) vorlegen, wobei sich Vorlagepflicht von Referenzen auf den Lieferung-/Leistungsteil beschränkt, für die das andere Unternehmen einstehen soll. Vom anderen Unternehmen ist der Nachweis vorzulegen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
7. Mit Einreichung der Bewerbung haben die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren (einschließlich eines etwaigen Nachprüfverfahrens) zu benennen und sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Die Vergabestelle behält sich vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf Aufforderung hat die Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen (falls zutreffend).
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung besteht nicht.
9. Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
10. Falls die Bewerberauswahl 5 Firmen überschreitet, behält sich die Vergabestelle vor, eine Auswahl nach Anzahl und Umfang der eingereichten Referenzen (gemäß Punkt III.2.3) unter Berücksichtigung der Aktualität und der Ähnlichkeit des Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vorzunehmen und den Wettbewerb auf 5 Firmen zu beschränken.
11. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
12. Desweiteren behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Bieter vom Wettbewerb auszuschließen, welche die technischen Anforderungen und Vorgaben nicht erfüllen bzw. welche die geplanten Liefer- und Leistungstermine nicht realisieren können.
13. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.
1. Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) und III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter “Aktuell“ in Ziffer III.2.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen DRITTBESCHEINIGUNG (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als drei Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer IV.3.6) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich selbst, aber auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss der Bewerber/bzw. die Bewerbergemeinschaft vom anderen Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) vorlegen, wobei sich Vorlagepflicht von Referenzen auf den Lieferung-/Leistungsteil beschränkt, für die das andere Unternehmen einstehen soll. Vom anderen Unternehmen ist der Nachweis vorzulegen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
7. Mit Einreichung der Bewerbung haben die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren (einschließlich eines etwaigen Nachprüfverfahrens) zu benennen und sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Die Vergabestelle behält sich vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf Aufforderung hat die Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen (falls zutreffend).
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung besteht nicht.
9. Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
10. Falls die Bewerberauswahl 5 Firmen überschreitet, behält sich die Vergabestelle vor, eine Auswahl nach Anzahl und Umfang der eingereichten Referenzen (gemäß Punkt III.2.3) unter Berücksichtigung der Aktualität und der Ähnlichkeit des Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vorzunehmen und den Wettbewerb auf 5 Firmen zu beschränken.
11. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
12. Desweiteren behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Bieter vom Wettbewerb auszuschließen, welche die technischen Anforderungen und Vorgaben nicht erfüllen bzw. welche die geplanten Liefer- und Leistungstermine nicht realisieren können.
13. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Stück 30/6,3-kV Dreiphasen-Öltransformatoren (10MVA) mit Ölausdehnungsgefäß nach IEC 60076 mit folgender Spezifikation:
— Schaltgruppe YNyn0(d),
— Frequenz 50 Hz,
— Kühlungsart ONAN / ONAF,
— Betriebsart DB,
— Übertemperatur Wicklung 65 K,
— Übertemperatur Kühlmittel Öl 60 K,
— Schutzart in IP 54 für Trafo und Anschlüsse OS/US,
— Freiluftaufstellung,
— Umgebungstemperatur von -25°C bis 40°C,
— Schalleistungspegel max. 65 dB,
— Verringerte Leerlauf- und Kurzschlussverluste,
— mit Stufenschaltwerk und automatischer Spannungsregelung,
— Realisierung aller Kabelverbindungen (30-kV, 6-kV, 0,4-kV) zwischen Transformator und Energieverteilungsstation,
— Erweiterung/Einbindung der Schutz- und Netzleittechnik,
— Realisierung aller Transportleistungen,
— betriebsfertige Montage der Trafos am Aufstellungsort.
Referenznummer: AM-E33-12-032
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tagebau Reichwalde.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur
2) Aktueller Handelsregisterauszug (vom Amtsgericht beglaubigte Fotokopie nicht älter als 3 Monate) und/oder vergleichbarer Nachweis (Mindestanforderung)
3) Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und/oder vergleichbaren Organisation (Mindestanforderung)
4) Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
5) Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung, die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (Wort und Schrift) erfolgt.
6) Erklärung, dass deutsches Recht gilt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen in dem Staat, indem der Bewerber seinen Sitz hat (Mindestanforderung)
2. Umsätze der ausgeführten Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
3) Erklärung des Bewerbers, dass nicht ein Insolvenz- oder wegen eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers weder eröffnet oder beantragt wurde und auch eine Ablehnung eines Antrages mangels Masse nicht erfolgt ist. Sofern ein solches Ereignis später im laufenden Vergabeverfahren eintritt, ist dies der Vergabestelle unverzüglich anzuzeigen. (Mindestanforderung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Erklärung des Bewerbers, dass nicht ein Insolvenz- oder wegen eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers weder eröffnet oder beantragt wurde und auch eine Ablehnung eines Antrages mangels Masse nicht erfolgt ist. Sofern ein solches Ereignis später im laufenden Vergabeverfahren eintritt, ist dies der Vergabestelle unverzüglich anzuzeigen. (Mindestanforderung)
4. aktuelle Selbstauskunft der jeweiligen Hausbanken (nicht älter als 3 Monate) (Mindestanforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in geeigneter und nachvollziehbarer Form der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen zu erbringen:
1. Bestätigung (Eigenerklärung), dass die Abwicklung des Auftrages nach den einschlägigen EN- bzw. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien, technischen Regeln sowie den Vorschriften und Richtlinien des Auftraggebers und dem neuesten Stand der Technik erfolgt;
1. Bestätigung (Eigenerklärung), dass die Abwicklung des Auftrages nach den einschlägigen EN- bzw. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien, technischen Regeln sowie den Vorschriften und Richtlinien des Auftraggebers und dem neuesten Stand der Technik erfolgt;
2. Nachweis des Vorhandenseins eines zertifizierten QS-Systems entsprechend den Grundsätzen der DIN, EN, ISO 9001-er Reihe (Ausgabe 2000) und dessen Umsetzung und Untersetzung in betriebliche Anweisungen einschließlich der Gewährung auf Einsichtnahme. (Mindestanforderung)
2. Nachweis des Vorhandenseins eines zertifizierten QS-Systems entsprechend den Grundsätzen der DIN, EN, ISO 9001-er Reihe (Ausgabe 2000) und dessen Umsetzung und Untersetzung in betriebliche Anweisungen einschließlich der Gewährung auf Einsichtnahme. (Mindestanforderung)
3. Bestätigung, dass die Gesamtabwicklung (Angebotslegung, Verhandlungsführung, Vertrag, die gesamte Auftragsabwicklung vor Ort [insbesondere für die Leitung und Aufsicht], die Dokumentation und der Schriftverkehr) in deutscher Sprache (Wort und Schrift) erfolgt.
3. Bestätigung, dass die Gesamtabwicklung (Angebotslegung, Verhandlungsführung, Vertrag, die gesamte Auftragsabwicklung vor Ort [insbesondere für die Leitung und Aufsicht], die Dokumentation und der Schriftverkehr) in deutscher Sprache (Wort und Schrift) erfolgt.
4. Bestätigung der Verfahrensweise, dass Subunternehmer vor deren Einsatz vom Auftraggeber schriftlich zu genehmigen sind
5. Nachweis von mindestens 3 Referenzen für die letzten 5 Jahre in Bezug auf die zu vergebende Leistung, an Anlagen mit vergleichbarer Technik und vergleichbarer Anlagengröße (siehe II.1.5). Anzugeben sind die jeweiligen Auftraggeber, die Realisierungszeiträume und die getätigten Leistungsumfänge. (Mindestanforderung)
5. Nachweis von mindestens 3 Referenzen für die letzten 5 Jahre in Bezug auf die zu vergebende Leistung, an Anlagen mit vergleichbarer Technik und vergleichbarer Anlagengröße (siehe II.1.5). Anzugeben sind die jeweiligen Auftraggeber, die Realisierungszeiträume und die getätigten Leistungsumfänge. (Mindestanforderung)
6. Bestätigung, dass während des Montage- und Inbetriebsetzungs- und Probebetriebszeitraumes der Beginn einer Fehlerbehebung vor Ort innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 4 Stunden erfolgt.
7. Bestätigung einer 24-stündigen Rufbereitschaft und einer Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung, von max. 4 Stunden, für nicht planbare Umfänge (z.B. im Störungsfall) innerhalb des Gewährleistungszeitraumes.
8. Angabe, welche Leistungen vom Bewerber selbst erbracht werden und welche ggf. untervergeben werden.
9. Erklärung, dass eine computergestütze Erstellung und Bearbeitung von Unterlagen/ Dateien zur Pflege der Anlagendokumentation erfolgen kann.
(Nähere Erläuterungen unter VI.3) sind zu beachten!).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Teilnahmeantrag / der Bewerbung ist folgende Bestätigung zu übergeben:
1. Übergabe einer Bürgschaft zur Sicherung der Ansprüche aus der Mängelhaftung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Mit dem Teilnahmeantrag / der Bewerbung sind folgende Bestätigungen zu übergeben:
1. Angebotspreise und Zahlungsverkehr in EURO;
2. Zahlung gemäß vereinbartem Zahlungsplan;
3. Besicherung von Anzahlungen durch unbefristete kostenlose und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes;
4. Angebote kostenlos
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen - ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich. Mit der Bewerbung sind dem Auftraggeber neben einer Aufstellung der Mitglieder folgende Erklärungen zu übergeben:
1. dass und welches Mitglied die Gemeinschaft nach außen mit uneingeschränkter Wirkung vertritt;
2. dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften;
3. welches Mitglied welchen Leistungsumfang übernimmt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf Aufforderung hat die Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Nagel
Name: Vattenfall Europe Mining AG
Postanschrift: Schwarze Pumpe - An der Heide
Postort: Spremberg
Postleitzahl: 03130
Kontaktperson: TG II 410 / PL-MTO6
Herrn Heyne
Telefon: +49 3564692620📞
Fax: +49 3564695035 📠
Name: Vattenfall Europe AG
Kontaktperson: VAG-Angebotseingangstelle
Herrn Nowak
Telefon: +49 35528873117📞
Fax: +49 35528872284 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-08 📅
Datum des Endes: 2013-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AM-E33-12-032
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
1. Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) und III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter “Aktuell“ in Ziffer III.2.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen DRITTBESCHEINIGUNG (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als drei Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer IV.3.6) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung vorgelegt werden.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer IV.3.6) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich selbst, aber auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss der Bewerber/bzw. die Bewerbergemeinschaft vom anderen Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) vorlegen, wobei sich Vorlagepflicht von Referenzen auf den Lieferung-/Leistungsteil beschränkt, für die das andere Unternehmen einstehen soll. Vom anderen Unternehmen ist der Nachweis vorzulegen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
6. Ein Bewerber kann sich selbst, aber auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss der Bewerber/bzw. die Bewerbergemeinschaft vom anderen Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) vorlegen, wobei sich Vorlagepflicht von Referenzen auf den Lieferung-/Leistungsteil beschränkt, für die das andere Unternehmen einstehen soll. Vom anderen Unternehmen ist der Nachweis vorzulegen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
7. Mit Einreichung der Bewerbung haben die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren (einschließlich eines etwaigen Nachprüfverfahrens) zu benennen und sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Die Vergabestelle behält sich vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf Aufforderung hat die Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen (falls zutreffend).
7. Mit Einreichung der Bewerbung haben die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren (einschließlich eines etwaigen Nachprüfverfahrens) zu benennen und sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Die Vergabestelle behält sich vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft zu prüfen. Auf Aufforderung hat die Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen (falls zutreffend).
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung besteht nicht.
9. Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
10. Falls die Bewerberauswahl 5 Firmen überschreitet, behält sich die Vergabestelle vor, eine Auswahl nach Anzahl und Umfang der eingereichten Referenzen (gemäß Punkt III.2.3) unter Berücksichtigung der Aktualität und der Ähnlichkeit des Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vorzunehmen und den Wettbewerb auf 5 Firmen zu beschränken.
10. Falls die Bewerberauswahl 5 Firmen überschreitet, behält sich die Vergabestelle vor, eine Auswahl nach Anzahl und Umfang der eingereichten Referenzen (gemäß Punkt III.2.3) unter Berücksichtigung der Aktualität und der Ähnlichkeit des Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vorzunehmen und den Wettbewerb auf 5 Firmen zu beschränken.
11. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
11. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
12. Desweiteren behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Bieter vom Wettbewerb auszuschließen, welche die technischen Anforderungen und Vorgaben nicht erfüllen bzw. welche die geplanten Liefer- und Leistungstermine nicht realisieren können.
13. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1629 📠
Quelle: OJS 2012/S 075-123524 (2012-04-13)