Planung, Neubau, Finanzierung und Betrieb eines Kongress- und Transferzentrums für unternehmensinterne und externe Veranstaltungen sowie zur Darstellung der Forschungsschwerpunkte des Helmholtz Zentrums München für die Öffentlichkeit mit dem Ziel des Wissenstransfers als ÖPP-Projekt

Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)

Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt, auf seinem Forschungscampus in Neuherberg im Norden von München ein Transferzentrum an repräsentativer Stelle zu realisieren. Das Helmholtz Zentrum München ist eine Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaates Bayern. Es ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und wird entsprechend der Gesellschafterverhältnisse vom Bund (90 %) und dem Freistaat Bayern (10 %) institutionell gefördert. Die Forschung liegt im Bereich des Environmental Health, d. h. in der Erforschung von umweltbedingten Einflussfaktoren auf die Gesundheit.
Um die gewonnenen Erkenntnisse der Öffentlichkeit und möglichen Anwendern mittels modernen technischen und digitalen Standards zu transportieren, beabsichtigt das Helmholtz Zentrum München, die Planung, Finanzierung, den Neubau und Betrieb eines Transferzentrums als ÖPP-Projekt durchzuführen. Das Veranstaltungszentrum soll auf dem bestehenden ca. 52 Hektar großen Forschungscampus als ein Element des langfristigen Rahmenkonzepts zur Verdichtung des bestehenden Areals zu einem kommunikativen und multifunktonalen Urban Campus entstehen. Hier soll der Wissenstransfer gefördert und Raum für Kommunikation geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung und Nachwuchsförderung.
Das zu errichtende Gebäude soll die neue Visitenkarte des Forschungszentrums darstellen. Es ist ein Flächenbedarf von ca. 6 000 m² Nutzfläche vorgesehen. Darin enthalten sind ca. 3 000 m² Nutzfläche für interne und externe Veranstaltungen sowie zur Darstellung der Forschungsschwerpunkte des Helmholtz Zentrums München für die Öffentlichkeit. Dazu sind öffentlich zugängliche Flächen mit multifunktionalen Kongress- und Presseräumen, einem zentralen Empfangsbereich, Ausstellungsfläche und Restauration, ein halböffentlicher Bereich mit Besucherzentrum, Nachwuchsförderung und Informationsdiensten sowie ein interner Bereich für die Geschäftsführung mit der jeweils zugehörigen Infrastruktur zu realisieren.
Der Private Partner übernimmt die Planung, Finanzierung, den Neubau des Transferzentrums sowie dessen Betrieb über 25 Jahre. Er hat dabei folgende Leistungen zu erbringen: Bauleistung inklusive der Planungsleistungen, Instandhaltung, Instandsetzung, Energiemanagement, Unterhaltsreinigung, technische und gebäudespezifische Hausmeisterleistungen, Sicherheitsleistungen, Abfallmanagement, sowie Teile der Außenanlagenpflege inkl. Winterdienst. Gegebenenfalls kommen weitere Dienstleistungen hinzu.
Das interne sowie externe Veranstaltungsmanagement wird durch das Helmholtz Zentrum durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg/Oberschleißheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.helmholtz-muenchen.de 🌏
E-Mail: martin.meixner@helmholtz-muenchen.de 📧
Telefon: +49 8931871236 📞
Fax: +49 8931873327 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 85-139908
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen enthält eine Bewerberinformation, die den Bewerbern auf Anfrage von der unter I.1) genannten Stelle per Email zugesendet wird. Dieser Information ist ein Formblatt zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags beigefügt, dass die Bewerber zwingend verwenden müssen. 1.) Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten (§ 19 VOF, Art. 51, 61 Bayerische Bauordnung). Dies sind: — Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 85/384/EG, 2001/19/EG bzw. 89/48/EG zu führen, — Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. 2.) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren abzubrechen und die Ausschreibung aufzuheben, wenn ein wirtschaftliches Ergebnis nicht (mehr) möglich erscheint, insbesondere wenn die eingehenden Angebote im Vergleich zur Eigenrealisierung des Vorhabens unwirtschaftlich sind oder Umstände eintreten, die eine wirtschaftliche Projektdurchführung nicht mehr erwarten lassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt, auf seinem Forschungscampus in Neuherberg im Norden von München ein Transferzentrum an repräsentativer Stelle zu realisieren. Das Helmholtz Zentrum München ist eine Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaates Bayern. Es ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und wird entsprechend der Gesellschafterverhältnisse vom Bund (90 %) und dem Freistaat Bayern (10 %) institutionell gefördert. Die Forschung liegt im Bereich des Environmental Health, d. h. in der Erforschung von umweltbedingten Einflussfaktoren auf die Gesundheit.
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Um die gewonnenen Erkenntnisse der Öffentlichkeit und möglichen Anwendern mittels modernen technischen und digitalen Standards zu transportieren, beabsichtigt das Helmholtz Zentrum München, die Planung, Finanzierung, den Neubau und Betrieb eines Transferzentrums als ÖPP-Projekt durchzuführen. Das Veranstaltungszentrum soll auf dem bestehenden ca. 52 Hektar großen Forschungscampus als ein Element des langfristigen Rahmenkonzepts zur Verdichtung des bestehenden Areals zu einem kommunikativen und multifunktonalen Urban Campus entstehen. Hier soll der Wissenstransfer gefördert und Raum für Kommunikation geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung und Nachwuchsförderung.
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Das zu errichtende Gebäude soll die neue Visitenkarte des Forschungszentrums darstellen. Es ist ein Flächenbedarf von ca. 6 000 m² Nutzfläche vorgesehen. Darin enthalten sind ca. 3 000 m² Nutzfläche für interne und externe Veranstaltungen sowie zur Darstellung der Forschungsschwerpunkte des Helmholtz Zentrums München für die Öffentlichkeit. Dazu sind öffentlich zugängliche Flächen mit multifunktionalen Kongress- und Presseräumen, einem zentralen Empfangsbereich, Ausstellungsfläche und Restauration, ein halböffentlicher Bereich mit Besucherzentrum, Nachwuchsförderung und Informationsdiensten sowie ein interner Bereich für die Geschäftsführung mit der jeweils zugehörigen Infrastruktur zu realisieren.
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Der Private Partner übernimmt die Planung, Finanzierung, den Neubau des Transferzentrums sowie dessen Betrieb über 25 Jahre. Er hat dabei folgende Leistungen zu erbringen: Bauleistung inklusive der Planungsleistungen, Instandhaltung, Instandsetzung, Energiemanagement, Unterhaltsreinigung, technische und gebäudespezifische Hausmeisterleistungen, Sicherheitsleistungen, Abfallmanagement, sowie Teile der Außenanlagenpflege inkl. Winterdienst. Gegebenenfalls kommen weitere Dienstleistungen hinzu.
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Das interne sowie externe Veranstaltungsmanagement wird durch das Helmholtz Zentrum durchgeführt.
Es werden Varianten akzeptiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neuherberg, Deutschland.
Auf dem Areal des Helmholtz Zentrums München in Neuherberg bei München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1) Dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft wird auf schriftliche Anforderung von der unter I.1) aufgeführten Stelle eine Bewerberinformation mit Formblättern zum Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, die zwingend zu verwenden sind. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat im Teilnahmeantrag mitzuteilen, welche Wirtschaftsteilnehmer bzw. Unternehmen im Auftragsfall als Haupt- bzw. Nachunternehmer die wesentlichen Leistungselemente a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI), b) Planung Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI), c) Fachplanung TGA, d) Fachplanung Akustik, e) Bau/Bauausführung, f) Gebäudemanagement und g) Reinigung als insoweit verantwortlich ausführendes Unternehmen (ggf. auch mehrere für ein Leistungselement oder eines für mehrere Leistungselemente) erbringen sollen.
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Jeder der vorgenannten Haupt- und Nachunternehmer hat die nachstehenden Unterlagen gemäß III.2.1.2), III.2.2) und III.2.3) gesondert vorzulegen und seine Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit gesondert nachzuweisen.
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Die nicht rechtzeitige Vorlage dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern, ist aber berechtigt, Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb von 6 Tagen keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann der Auftraggeber im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
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III 2.1.2) Jedes der folgenden Dokumente (Auszüge, Bescheinigungen und Erklärungen) darf nicht vor dem 1.2.2012 ausgestellt sein:
a) Auszug der Eintragung in das Berufs-, Handels- und/oder Gesellschaftsregister. Sofern keine Pflicht zur Eintragung in ein solches Register besteht, Nachweis der Gewerbeerlaubnis zum Nachweis der wirksamen Existenz des Wirtschaftsteilnehmers bzw. seines Unternehmens. Bei natürlichen Personen ist ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister vorzulegen,
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b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VOB/A vorliegen, und dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i.S.v. § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist, und dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 5 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist,
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Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich zu der Eigenerklärung nach lit. b) vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers sollen die nachfolgenden Unterlagen vorgelegt werden:
2.2.1. Nur für die Leistungselemente e) Bau/Bauausführung und f) Gebäudemanagement: Vorlage einer qualifizierten Bankauskunft mit Aussagen zur Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, allgemeine Beurteilung der finanziellen Verhältnisse (Bonität) sowie Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Die Bankenauskunft darf nicht vor dem 1.1.2012 ausgestellt worden sein. Sie muss erkennen lassen, dass das Kreditinstitut keine Bedenken gegen das Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmen hat.
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Der Nachweis einer solchen qualifizierten Bankauskunft stellt eine Mindestanforderung (jedoch ohne Punktbewertung) an die Eignung dar, mit der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt wird.
2.2.2. Für alle wesentlichen Leistungselemente: Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung des Wirtschaftsteilnehmers. Für die Leistungselemente a), b) und c) mit einer Deckungssumme von mindestens € 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden. Für das Leistungselement d) mit einer Deckungssumme von mindestens € 1,0 Mio. für Personen- und Sachschäden. Für die Leistungselement e) mit einer Deckungssumme von mindestens € 15,0 Mio. für Personen- und Sachschäden und für die Leistungselemente f) und g) mit einer Deckungssumme von mindestens € 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden. Für den Fall, dass entsprechende Deckungssummen nicht bestehen, ist eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall vorzulegen.
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Der Nachweis einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. einer entsprechenden Eigenerklärung stellt ebenfalls eine Mindestanforderung (jedoch ohne Punktbewertung) an die Eignung dar, mit der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt wird.
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2.2.3. Nur für die Leistungselemente e), f) und g): Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für das Leistungselement e) Bau/Bauausführung wird der Gesamtumsatz kumuliert über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von zusammen EUR 60 Mio. netto als Mindestkriterium eingestuft.
Für das Leistungselement f) Gebäudemanagement wird der Gesamtumsatz kumuliert über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von zusammen EUR 15 Mio. netto als Mindestkriterium eingestuft.
Für das Leistungselement g) Reinigung wird der Gesamtumsatz kumuliert über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von zusammen EUR 3 Mio. netto als Mindestkriterium eingestuft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sollen die nachfolgenden Unterlagen vorgelegt werden:
2.3.1. Für die Leistungselemente a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI), b) Planung Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI), c) Fachplanung TGA und d) Fachplanung Akustik jeweils maximal 3 Referenzen über entsprechend durchgeführte Planungsleistungen für mit dem unter II.1.5) beschriebenen Beschaffungsgegenstand vergleichbare Hochbauprojekte mit Baufertigstellungsdatum nach dem 1.5.2005.
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Für das Leistungselement e) Bau/Bauausführung maximal 3 Referenzen über entsprechend durchgeführte Bauleistungen für mit dem unter II.1.5) beschriebenen Beschaffungsgegenstand vergleichbare Hochbauprojekte mit Baufertigstellungsdatum nach dem 1.5.2005.
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Für die Leistungselemente f) Gebäudemanagement und g) Reinigung jeweils maximal 3 Referenzen über entsprechend durchgeführte Gebäudemanagement- bzw. Reinigungsleistungen für mit dem unter II.1.5) beschriebenen Beschaffungsgegenstand vergleichbare Hochbauprojekte seit dem 1.5.2005, wobei die entsprechenden Leistungen mit einer Vertragslaufzeit von mind. 2 Jahren erbracht wurden.
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Der Nachweis mindestens einer wertbaren Referenz für jedes Leistungselement stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar, mit der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt wird.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer hat die Referenzen für das von ihm zu erbringende Leistungselement vorzulegen.
2.3.2 Für die Leistungselemente a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI), b) Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI), c) Fachplanung TGA und d) Fachplanung Akustik jeweils die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie die Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals anhand von Lebensläufen, Qualifikationsbescheinigungen und persönlichen Referenzen.
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Für das Leistungselement e) Bau/Bauausführung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie die Qualifikation des für die Leitung und Aufsicht zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals anhand von Lebensläufen, Qualifikationsbescheinigungen und persönlichen Referenzen.
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Für die Leistungselemente f) Gebäudemanagement und g) Reinigung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie der Qualifikationsgrad des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters (keine namentliche oder verbindliche Nennung erforderlich).
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2.3.3. Darstellung und Erläuterung der Organisationsstruktur zur Projektabwicklung und des Ansatzes zur Abwicklung des Gesamtvorhabens durch Skizzierung der Vorgehensweise unter Benennung der besonderen Herausforderungen des Projektes (nur einmal pro Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft einzureichen).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Verfahrens und nach dem vorgesehenen Vertrag sind voraussichtlich folgende Sicherheiten in projektangemessener Höhe zu erbringen:
a) Konventionalstrafe
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes einer Konventionalstrafe in Höhe von 100 000 Euro für den Fall zuzustimmen, dass er sein Angebot vor Ablauf der Bindefrist zurücknimmt, nicht rechtzeitig vor Auftragsvergabe die verbindliche Finanzierungszusage vorlegt, nicht die anfängliche Vertragserfüllungsbürgschaft stellt, oder über die Vergabeunterlagen und Projektinformationen nicht die erforderliche Vertraulichkeit wahrt.
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b) Vertragserfüllungsbürgschaft hinsichtlich den Bauleistungen
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter zu versichern, dass er mit Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheit in Höhe von voraussichtlich 5 % der Planungs- und Baukosten (ohne MwSt.) für die Erfüllung der Bauleistungsverpflichtungen stellen wird, die nach Abschluss der einwandfreien und ordnungsgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen zurückgegeben wird.
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c) Vertragsstrafe für den Verzug im Rahmen der Bauleistungen
Zur Sicherstellung einer fristgemäßen Fertigstellung wird eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe vorgesehen.
d) Sicherheit für Erfüllung der Betriebsleistungen
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter ferner zu versichern, dass er zu Beginn der Betriebsphase, also nach Fertigstellung der Bauleistungen (Übergabe) eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder vergleichbare Sicherheit voraussichtlich in Höhe des 1,25-fachen einer Jahres-Betriebsvergütung stellt.
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Der Auftragnehmer erhält die vorgenannte Sicherheit nach Beendigung des Projektvertrages zurück, soweit sie nicht zur Sicherung offener Forderungen oder etwaiger Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen benötigt wird, die zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen bei Vertragsende erforderlich sind.
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e) Absicherung der Instandhaltungsaufwendungen
Die Erhaltung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen wird voraussichtlich durch die Einrichtung eines gesonderten Instandhaltungskontos gesichert werden. Darauf zahlt der Auftraggeber den Anteil der Betriebsvergütung ein, den der Auftragnehmer für die Erhaltung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen kalkuliert hat. Das Konto kann vom Auftragnehmer mit allen von ihm für die Instandhaltung getätigten Ausgaben, aber auch nur mit solchen Ausgaben (z.B. nicht für Reparaturen und Wartung) belastet werden, so dass die ordnungsgemäße Verwendung der eingezahlten Guthaben sichergestellt ist.
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f) Patronatserklärung
Im Falle einer Auftragsausführung durch eine Tochtergesellschaft des Auftragnehmers (Projektgesellschaft) kann gegebenenfalls eine Konzernbürgschaft oder harte Patronatserklärung des Auftragnehmers bzw. der Obergesellschaft verlangt werden.
g) keine dingliche Belastungen
Dem Auftragnehmer wird kein Recht zur Belastung der Grundstücke eingeräumt. Die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechts oder Erbbaurechts ist nicht vorgesehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Baukosten während der Bauphase zu finanzieren (Bauzeitfinanzierung). Er muss sich daher – zusätzlich zu den eingesetzten Eigenmitteln – die erforderlichen Fremdmittel beschaffen, um die ausgeschriebenen Baumaßnahmen durchführen zu können.
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Weiterhin muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Zahlung der Gesamtinvestitionskosten nach Übergabe des Nutzungsobjekts und während der Betriebsphase langfristig finanzieren (Langfristfinanzierung). Der Auftraggeber ist bereit, einer Forderungsabtretung zuzustimmen und die Finanzierung gleichzeitig durch Erklärung eines Einrede- und Einwendungsverzichts gegenüber der/den finanzierenden Bank(en) zu stützen („Forfaitierung mit Einrede- und Einwendungsverzicht“). Die vom Auftragnehmer gestundeten Gesamtinvestitionskosten sowie die Kosten der Langfristfinanzierung werden während der 25-jährigen Betriebsphase in regelmäßigen Zahlungen (Annuitäten) getragen.
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Zusätzlich erhält der Auftragnehmer während der 25-jährigen Betriebsphase eine indexierte Vergütung für den Betrieb des Nutzungsobjekts (Betriebsvergütung), die zum Beispiel viertel- oder halbjährlich gezahlt wird. Malus-Regelungen im Zusammenhang mit Service Level Agreements sind vorgesehen.
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Die Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den späteren Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie in den späteren Verhandlungen abgestimmt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Teilnahmeanträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bewerbern (nachfolgend Bewerbergemeinschaften) finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber.
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des jeweiligen bevollmächtigten Vertreters, wobei die Bevollmächtigung des Vertreters nachzuweisen ist, sowie,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und datierte Erklärung, dass ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, übergeben wird und,
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— die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht mehr als einer Bewerbergemeinschaft angehören.
Ein späterer Austausch von Mitgliedern einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrages kann nur aus schwerwiegenden Gründen zugelassen werden.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Leistungserbringung über Projektgesellschaft:
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine Projektgesellschaft zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu bilden, die Vertragspartnerin des Auftraggebers wird.
In diesem Fall sind die Gesellschafter der Projektgesellschaft und die an ihr bestehenden oder von ihr gehaltenen Beteiligungen mitzuteilen. Weiterhin ist die vergaberechtliche Identität zwischen Bieter und Projektgesellschaft dadurch zu wahren, dass ein dauerhafter Zugriff der Projektgesellschaft auf die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (als zukünftige Gesellschafter oder Nachunternehmer) für die Projektdurchführung aufrechterhalten und sichergestellt wird.
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Ihre Eignung (Bonität, Referenzen, etc.) kann die Projektgesellschaft entweder durch eigene Eignungsnachweise oder durch die der Bieter bzw. Bietergemeinschaft (z. B. als Gesellschafter) nachweisen, soweit diese bei der Leistungserbringung mitwirken. In diesem Falle müssen die Eignungsnachweise durch verbindliche schriftliche Zusagen der Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (z. B. als Gesellschafter) ergänzt werden, dass sie im Fall der Auftragserteilung der Projektgesellschaft die erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mittel für die Projektdurchführung zur Verfügung stellen. Die Eignung der anderen Nachunternehmen ist jeweils für diese gesondert nachzuweisen.
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Der Auftraggeber kann eine angemessene Bürgschaft oder harte Patronatserklärung des Bieters oder der Bietergemeinschaft (d.h. der Gesellschafter) für die Projektgesellschaft verlangen, soweit die Projektgesellschaft nicht über eine angemessene Eigenkapitalausstattung verfügt.
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Die Projektgesellschaft darf die Leistungen grundsätzlich nur von den im Teilnahmeantrag benannten und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs qualifizierten Haupt- oder Nachunternehmern ausführen lassen, die entsprechend den Anforderungen qualifiziert worden sind.
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2.) Einsatz von Nachunternehmen:
Der geplante Einsatz von Nachunternehmen ist sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Art nach im Teilnahmeantrag mitzuteilen. Will der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sich zur Erbringung eines wesentlichen Leistungselements eines Nachunternehmens bedienen, sind die in Ziff. III. 2.1) bis III. 2.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vollständig auch von diesem Nachunternehmen zu erbringen.
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Ein Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern für die vorgenannten Leistungselemente oder wesentliche Anteile daran ist nach Abgabe des Teilnahmeantrages nur aus wichtigem Grund und nur dann möglich, wenn die neuen Nachunternehmer ebenfalls die Teilnahmequalifikationskriterien erfüllen.
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Zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder auf Anforderung des Auftraggebers ist eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bieter als Nachunternehmer für das vorgenannte Projekt zur Verfügung stehen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der oben genannten Nachweise und Erklärungen (III.2.2. und III.2.3.): Der Auftraggeber wird die wirtschaftlich/finanziellen und technischen Eignungsnachweise auf der Grundlage der nachstehenden Punkteskalen mit maximal 100 Punkten bewerten und wie folgt gewichten: Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.2.3 genannten Angaben zu den Gesamtumsätzen beträgt 5. Dabei können im Leistungselement e) Bau/Bauausführung max. 2 Punkte, im Leistungselement f) Gebäudemanagement max. 2 Punkte und im Leistungselement g) Reinigung max. 1 Punkt erzielt werden. Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3.1 genannten Angaben zu den Referenzen beträgt 72 und verteilt sich wie folgt auf die Leistungselemente a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI), b) Planung Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI), c) Fachplanung TGA, d) Fachplanung Akustik, e) Bau/Bauausführung, f) Gebäudemanagement und g) Reinigung: Im Leistungselement a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI) können mit max. 3 Referenzen max. 15 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 5 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart max. 2,5 Punkte, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. Ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart werden wiederum höher bewertet als ein sonstiger Hochbau. - Bezug der Referenz zu besonders nachhaltiger Planung, d.h. Zertifizierung nach allgemein anerkannten Standards, z.B. nach dgnb, breeam, Passivhausinstitut oder vergleichbar bzw. Nachweis der Voraussetzungen für eine aufgeführte oder vergleichbare Zertifizierung, max. 2 Punkte. - Bezug der Referenz zu ÖPP-Modellen (d.h. es müssen mindestens Leistungen aus den Bereichen Planung, Bau und (mind. Teilleistungen) des Gebäudemanagements erbracht werden) oder vergleichbaren Modellen max. 0,5 Punkte. Im Leistungselement b) Planung Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI) können mit max. 3 Referenzen max. 9 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 3 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart max. 1,5 Punkte, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. Ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart werden wiederum höher bewertet als ein sonstiger Hochbau. - Bezug der Referenz zu besonders nachhaltiger Planung, d.h. Zertifizierung nach allgemein anerkannten Standards, z.B. nach dgnb, breeam, Passivhausinstitut oder vergleichbar bzw. Nachweis der Voraussetzungen für eine aufgeführte oder vergleichbare Zertifizierung, max. 1 Punkt. - Bezug der Referenz zu ÖPP-Modellen (d.h. es müssen mindestens Leistungen aus den Bereichen Planung, Bau und (mind. Teilleistungen) des Gebäudemanagements erbracht werden) oder vergleichbaren Modellen max. 0,5 Punkte. Im Leistungselement c) Fachplanung TGA können mit max. 3 Referenzen max. 6 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 2 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart max. 1 Punkt, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. Ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart werden wiederum höher bewertet als ein sonstiger Hochbau. - Bezug der Referenz zu besonders nachhaltiger Planung, d.h. Zertifizierung nach allgemein anerkannten Standards, z.B. nach dgnb, breeam, Passivhausinstitut oder vergleichbar bzw. Nachweis der Voraussetzungen für eine aufgeführte oder vergleichbare Zertifizierung, max. 0,5 Punkte. - Bezug der Referenz zu ÖPP-Modellen (d.h. es müssen mindestens Leistungen aus den Bereichen Planung, Bau und (mind. Teilleistungen) des Gebäudemanagements erbracht werden) oder vergleichbaren Modellen max. 0,5 Punkte. Im Leistungselement d) Fachplanung Akustik können mit max. 3 Referenzen max. 6 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 2 Punkte nach folgendem Kriterium vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. die wiederum wird höher bewertet werden als ein sonstiger Hochbau. Im Leistungselement e) Bau/Bauausführung können mit max. 3 Referenzen max. 12 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 4 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart max. 2 Punkte, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. Ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart werden wiederum höher bewertet als ein sonstiger Hochbau. - Bezug der Referenz zur Bausauführung eines besonders nachhaltigen Hochbaus, d.h. Zertifizierung nach allgemein anerkannten Standards, z.B. nach dgnb, breeam, Passivhausinstitut oder vergleichbar bzw. Nachweis der Voraussetzungen für eine aufgeführte oder vergleichbare Zertifizierung, max. 1 Punkt. - Bezug der Referenz zu ÖPP-Modellen (d.h. es müssen mindestens Leistungen aus den Bereichen Planung, Bau und (mind. Teilleistungen) des Gebäudemanagements erbracht werden) oder vergleichbaren Modellen max. 1 Punkt. Im Leistungselement f) Gebäudemanagement können mit max. 3 Referenzen max. 18 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 6 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart max. 3 Punkte, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. Ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart werden wiederum höher bewertet als ein sonstiger Hochbau. - Bezug der Referenz zu besonderer Nachhaltigkeit, d.h. entsprechende Leistungen zur Aufrechterhaltung eines zertifizierten Gebäudestandards (d.h. Zertifizierung nach allgemein anerkannten Standards, z.B. nach dgnb, breeam, Passivhausinstitut oder vergleichbar) max. 1,5 Punkte. - Bezug der Referenz zu ÖPP-Modellen (d.h. es müssen mindestens Leistungen aus den Bereichen Planung, Bau und (mind. Teilleistungen) des Gebäudemanagements erbracht werden) oder vergleichbaren Modellen max. 1,5 Punkte. Im Leistungselement g) Reinigung können mit max. 3 Referenzen max. 6 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden max. 2 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: - Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart max. 1 Punkt, wobei ein Kongresszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird als ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart. Ein entsprechender Hochschulbau oder ein Verwaltungszentrum bzw. eine vergleichbare Nutzungsart werden wiederum höher bewertet als ein sonstiger Hochbau. - Bezug der Referenz zu ÖPP-Modellen (d.h. es müssen mindestens Leistungen aus den Bereichen Planung, Bau und (mind. Teilleistungen) des Gebäudemanagements erbracht werden) oder vergleichbaren Modellen max. 1 Punkt. Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3.2 genannten Angaben zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften sowie der Qualifikation bzw. des Qualifikationsgrads des vorgesehenen Personals beträgt 18 Punkte. Dabei sind insgesamt 5 Punkte bei den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften und insgesamt 13 Punkte bei der Qualifikation bzw. des Qualifikationsgrads des vorgesehenen Personals zu erzielen. Die möglichen 5 Punkte bei den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeistkräften können wie folgt erzielt werden: Leistungselement a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI) max. 0,5 Punkte, b) Planung Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI) max. 0,5 Punkte, c) Fachplanung TGA max. 0,5 Punkte, d) Fachplanung Akustik max. 0,5 Punkte, e) Bau/Bauausführung max. 1,5 Punkte, f) Gebäudemanagement max. 1 Punkt und g) Reinigung max. 0,5 Punkte. Die möglichen 13 Punkte bei der Qualifikation bzw. des Qualifikationsgrads des vorgesehenen Personals können wie folgt erzielt werden: Leistungselement a) Objektplanung/Entwurf (Leistungsphasen 1-3 HOAI) max. 4 Punkte, b) Planung Genehmigung und Ausführung (Leistungsphasen 4-5 HOAI) max. 4 Punkte, c) Fachplanung TGA max. 1 Punkt, d) Fachplanung Akustik max. 1 Punkt, e) Bau/Bauausführung max. 1 Punkt, f) Gebäudemanagement max. 1 Punkt und g) Reinigung max. 1 Punkt. Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3.3 genannten Angaben zur Organsiationsstruktur und zur Abwicklung des Gesamtvorhabens beträgt 5 Punkte.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Helmholtz Zentrum München, Einkauf VOB, Gebäude 11
Herrn Martin Meixner
Internetadresse: www.helmholtz-muenchen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen enthält eine Bewerberinformation, die den Bewerbern auf Anfrage von der unter I.1) genannten Stelle per Email zugesendet wird. Dieser Information ist ein Formblatt zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags beigefügt, dass die Bewerber zwingend verwenden müssen.
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1.) Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten (§ 19 VOF, Art. 51, 61 Bayerische Bauordnung). Dies sind:
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 85/384/EG, 2001/19/EG bzw. 89/48/EG zu führen,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
2.) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren abzubrechen und die Ausschreibung aufzuheben, wenn ein wirtschaftliches Ergebnis nicht (mehr) möglich erscheint, insbesondere wenn die eingehenden Angebote im Vergleich zur Eigenrealisierung des Vorhabens unwirtschaftlich sind oder Umstände eintreten, die eine wirtschaftliche Projektdurchführung nicht mehr erwarten lassen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 085-139908 (2012-04-27)