Die Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH (SBK) - eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln - erbringt im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ein breit gefächertes Angebot für pflegebedürftige oder behinderte Menschen. Die SBK beabsichtigt in Köln-Riehl zur Erfüllung dieser Aufgaben auf einem parkähnlichen innerstädtischen Grundstück unterschiedliche Wohngruppenkonzepte zu errichten. Insgesamt ist beabsichtigt, fünf Pflegeeinrichtungen im Passivhausstandard à 80 Betten als Ersatzneubauten an einen Generalunternehmer in Auftrag zu geben. Daneben sollen drei Gebäude abgebrochen, Straßen, Wege und Plätze vor den Pflegeeinrichtungen angelegt und die technische Infrastruktur geschaffen werden. Das vorgesehene Baufeld ist in Lage- und Übersichtsplänen dargestellt, die allen Interessenten zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmeantrag informatorisch zugeschickt werden. Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es wurden für alle 5 Pflegeeinrichtungen umfassende Bauvoranfragen mit Prüfung der gesamten öffentlich-rechtlichen Vorschriften inkl. Brandschutz mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise (Tragwerksplanung, Schall- und Wärmeschutz, Lüftungs- und Entwässerungsgesuch, etc., siehe auch Abschnitt II.2.1) eingereicht. Die entsprechenden Bauvorbescheide werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. Der Auftragnehmer hat alle für die Realisierung und Abnahme der Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die noch nicht durch die bereits beauftragten Architekten und Ingenieure erbracht wurden. Einflüsse auf die Objektplanung, die sich durch die Planung des Auftragnehmers in den Leistungsbereichen z. B. der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung etc. ergeben, sind in der Objektplanung der Architektur (Phasen 1 bis 4 gem. HOAI) in dem Sinne zu berücksichtigen, dass eine Anpassung bzw. Überarbeitung der dann vorliegenden Genehmigungen (Abstimmungsbescheinigungen, umfassende Bauvorbescheide) durch den Auftragnehmer zu erbringen ist. Die bereits vorliegenden Planungen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zusammen mit den Vergabeunterlagen informatorisch zugesandt. Hinsichtlich der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (verkehrliche und technische Erschließung) und Bauleistungen der Freianlagen liegen Vorentwurfsunterlagen vor. Auch hier hat der Generalunternehmer alle für die Realisierung und Abnahme der Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die noch nicht durch die bereits beauftragten Architekten und Ingenieure erbracht wurden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass umfangreiche Baumfällarbeiten und Infrastrukturmaßnahmen als vorgezogene Maßnahmen vor Hochbaubeginn zur Erlangung von Baufreiheit erfolgen müssen. Die Ausstattung der Gebäude (vorgegebene Materialien der Außenfassade, Flachdächer, Balkone im Bereich von Tagesräumen, gleiche Fensterkonstruktionen, Wandaufbauten und -oberflächen, Dacheindichtungen) sowie der einzelnen Räume (gleiche sanitäre Einrichtungsgegenstände und Nasszellen, Fußbodenbeläge und Fliesen, Türen) und die Haustechnikstandards (gleiche Brandmelde-/Telefonanlagen, Übergabepunkte zum vorhandenen Fernwärmenetz, Leuchtentypen usw.) sollen weitgehend identisch sein. Die Aufteilung der Gebäude (Zimmerfolgen/-größen), die in die Gebäude eingestreuten Sondernutzungen (z.B. eine Pflegeoase) sowie die Form der Gebäudehüllen (Gebäudekörper) werden unterschiedlich sein. Hieraus soll einerseits die "Handschrift" der zwei Architekten deutlich werden, andererseits müssen die Gebäude Rücksicht auf die jeweilige Grundstückssituation (Nachbarbebauung, Ensemblebildung, usw.) nehmen. Zu diesem Zweck wurden die bereits beauftragten zwei Architekturbüros auch mit der Erstellung von Leitdetails sowie der diesbezüglichen künstlerischen Bauoberleitung beauftragt. Die Umsetzung der Leitdetails inkl. der erforderlichen Abstimmungen unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und DIN-Normen obliegt dem Generalunternehmer. Der Auftraggeber verspricht sich hiervon Synergien im Bauablauf und - aufgrund der zu liefernden höheren Stückzahlen - erhebliche Einsparungen. Dies soll der Auftragnehmer im Rahmen der zu vergebenden Generalunternehmer-Leistungen sicherstellen. Im Rahmen der Planung und Bauausführung sind neben dem engen Zeitfenster die besonderen Anforderungen an den Bauablauf (insbesondere Baustelleneinrichtung und -logistik) zu berücksichtigen. Die fünf Pflegeheime sind innerhalb eines engen Baufeldes (ca. 10 ha) unter Aufrechterhaltung des Betriebes der Bestandsgebäude jeweils mit reduzierten Zufahrtsmöglichkeiten zeitgleich zu realisieren. Der Auftraggeber wird den Bietern die Gelegenheit geben, zusätzlich auch ein freiwilliges Finanzierungsangebot einzureichen, das allerdings nicht wertungsrelevant sein wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Pflegeheimen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber schreibt die weitere Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung von 5 weitgehend funktional beschriebenen Pflegeeinrichtungen in konventioneller Bauweise inklusive festeingebauter Möblierung aus. Die zu errichtenden 5 Pflegeeinrichtungen verfügen über jeweils 80 Betten. Durch den Generalunternehmer sind zudem sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, und zwar insbesondere in folgenden Leistungsbildern:— Objektplanung gemäß § 33 HOAI 2009,— Tragwerksplanung gemäß § 49 Abs. 2 HOAI,— Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 5) gemäß § 53 Abs. 1 HOAI 2009,— Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 und KfW 40 und Passivhausstandard,— Bauakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.3.2 HOAI 2009,— Raumakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.3.4 HOAI 2009,— Leistungen für Brandschutz nach AHO Nr. 17,— Freianlagen gemäß § 38 Abs. 2 HOAI 2009.
Der Auftraggeber schreibt die weitere Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung von 5 weitgehend funktional beschriebenen Pflegeeinrichtungen in konventioneller Bauweise inklusive festeingebauter Möblierung aus. Die zu errichtenden 5 Pflegeeinrichtungen verfügen über jeweils 80 Betten. Durch den Generalunternehmer sind zudem sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, und zwar insbesondere in folgenden Leistungsbildern:— Objektplanung gemäß § 33 HOAI 2009,— Tragwerksplanung gemäß § 49 Abs. 2 HOAI,— Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 5) gemäß § 53 Abs. 1 HOAI 2009,— Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 und KfW 40 und Passivhausstandard,— Bauakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.3.2 HOAI 2009,— Raumakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.3.4 HOAI 2009,— Leistungen für Brandschutz nach AHO Nr. 17,— Freianlagen gemäß § 38 Abs. 2 HOAI 2009.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Pflegeheimen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Boltensternstraße 16
Postleitzahl: 50735
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.sbk-koeln.de🌏
E-Mail: neubautenriehl@sbk-koeln.de📧
Telefon: +49 2217775-641📞
Fax: +49 2217775-777 📠
Fragen zur Ausschreibung und den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Ausschreibung.
Für den Teilnahmeantrag ist eine von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsunterlage zwingend zu verwenden. Sie ist bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle per E-Mail anzufordern.
Fragen zur Ausschreibung und den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Ausschreibung.
Für den Teilnahmeantrag ist eine von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsunterlage zwingend zu verwenden. Sie ist bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle per E-Mail anzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH (SBK) - eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln - erbringt im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ein breit gefächertes Angebot für pflegebedürftige oder behinderte Menschen.
Die SBK beabsichtigt in Köln-Riehl zur Erfüllung dieser Aufgaben auf einem parkähnlichen innerstädtischen Grundstück unterschiedliche Wohngruppenkonzepte zu errichten. Insgesamt ist beabsichtigt, fünf Pflegeeinrichtungen im Passivhausstandard à 80 Betten als Ersatzneubauten an einen Generalunternehmer in Auftrag zu geben. Daneben sollen drei Gebäude abgebrochen, Straßen, Wege und Plätze vor den Pflegeeinrichtungen angelegt und die technische Infrastruktur geschaffen werden.
Die SBK beabsichtigt in Köln-Riehl zur Erfüllung dieser Aufgaben auf einem parkähnlichen innerstädtischen Grundstück unterschiedliche Wohngruppenkonzepte zu errichten. Insgesamt ist beabsichtigt, fünf Pflegeeinrichtungen im Passivhausstandard à 80 Betten als Ersatzneubauten an einen Generalunternehmer in Auftrag zu geben. Daneben sollen drei Gebäude abgebrochen, Straßen, Wege und Plätze vor den Pflegeeinrichtungen angelegt und die technische Infrastruktur geschaffen werden.
Das vorgesehene Baufeld ist in Lage- und Übersichtsplänen dargestellt, die allen Interessenten zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmeantrag informatorisch zugeschickt werden. Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das vorgesehene Baufeld ist in Lage- und Übersichtsplänen dargestellt, die allen Interessenten zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmeantrag informatorisch zugeschickt werden. Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Es wurden für alle 5 Pflegeeinrichtungen umfassende Bauvoranfragen mit Prüfung der gesamten öffentlich-rechtlichen Vorschriften inkl. Brandschutz mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise (Tragwerksplanung, Schall- und Wärmeschutz, Lüftungs- und Entwässerungsgesuch, etc., siehe auch Abschnitt II.2.1) eingereicht. Die entsprechenden Bauvorbescheide werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. Der Auftragnehmer hat alle für die Realisierung und Abnahme der Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die noch nicht durch die bereits beauftragten Architekten und Ingenieure erbracht wurden. Einflüsse auf die Objektplanung, die sich durch die Planung des Auftragnehmers in den Leistungsbereichen z. B. der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung etc. ergeben, sind in der Objektplanung der Architektur (Phasen 1 bis 4 gem. HOAI) in dem Sinne zu berücksichtigen, dass eine Anpassung bzw. Überarbeitung der dann vorliegenden Genehmigungen (Abstimmungsbescheinigungen, umfassende Bauvorbescheide) durch den Auftragnehmer zu erbringen ist. Die bereits vorliegenden Planungen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zusammen mit den Vergabeunterlagen informatorisch zugesandt.
Es wurden für alle 5 Pflegeeinrichtungen umfassende Bauvoranfragen mit Prüfung der gesamten öffentlich-rechtlichen Vorschriften inkl. Brandschutz mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise (Tragwerksplanung, Schall- und Wärmeschutz, Lüftungs- und Entwässerungsgesuch, etc., siehe auch Abschnitt II.2.1) eingereicht. Die entsprechenden Bauvorbescheide werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. Der Auftragnehmer hat alle für die Realisierung und Abnahme der Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die noch nicht durch die bereits beauftragten Architekten und Ingenieure erbracht wurden. Einflüsse auf die Objektplanung, die sich durch die Planung des Auftragnehmers in den Leistungsbereichen z. B. der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung etc. ergeben, sind in der Objektplanung der Architektur (Phasen 1 bis 4 gem. HOAI) in dem Sinne zu berücksichtigen, dass eine Anpassung bzw. Überarbeitung der dann vorliegenden Genehmigungen (Abstimmungsbescheinigungen, umfassende Bauvorbescheide) durch den Auftragnehmer zu erbringen ist. Die bereits vorliegenden Planungen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zusammen mit den Vergabeunterlagen informatorisch zugesandt.
Hinsichtlich der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (verkehrliche und technische Erschließung) und Bauleistungen der Freianlagen liegen Vorentwurfsunterlagen vor. Auch hier hat der Generalunternehmer alle für die Realisierung und Abnahme der Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die noch nicht durch die bereits beauftragten Architekten und Ingenieure erbracht wurden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass umfangreiche Baumfällarbeiten und Infrastrukturmaßnahmen als vorgezogene Maßnahmen vor Hochbaubeginn zur Erlangung von Baufreiheit erfolgen müssen.
Hinsichtlich der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (verkehrliche und technische Erschließung) und Bauleistungen der Freianlagen liegen Vorentwurfsunterlagen vor. Auch hier hat der Generalunternehmer alle für die Realisierung und Abnahme der Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die noch nicht durch die bereits beauftragten Architekten und Ingenieure erbracht wurden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass umfangreiche Baumfällarbeiten und Infrastrukturmaßnahmen als vorgezogene Maßnahmen vor Hochbaubeginn zur Erlangung von Baufreiheit erfolgen müssen.
Die Ausstattung der Gebäude (vorgegebene Materialien der Außenfassade, Flachdächer, Balkone im Bereich von Tagesräumen, gleiche Fensterkonstruktionen, Wandaufbauten und -oberflächen, Dacheindichtungen) sowie der einzelnen Räume (gleiche sanitäre Einrichtungsgegenstände und Nasszellen, Fußbodenbeläge und Fliesen, Türen) und die Haustechnikstandards (gleiche Brandmelde-/Telefonanlagen, Übergabepunkte zum vorhandenen Fernwärmenetz, Leuchtentypen usw.) sollen weitgehend identisch sein. Die Aufteilung der Gebäude (Zimmerfolgen/-größen), die in die Gebäude eingestreuten Sondernutzungen (z.B. eine Pflegeoase) sowie die Form der Gebäudehüllen (Gebäudekörper) werden unterschiedlich sein. Hieraus soll einerseits die "Handschrift" der zwei Architekten deutlich werden, andererseits müssen die Gebäude Rücksicht auf die jeweilige Grundstückssituation (Nachbarbebauung, Ensemblebildung, usw.) nehmen. Zu diesem Zweck wurden die bereits beauftragten zwei Architekturbüros auch mit der Erstellung von Leitdetails sowie der diesbezüglichen künstlerischen Bauoberleitung beauftragt. Die Umsetzung der Leitdetails inkl. der erforderlichen Abstimmungen unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und DIN-Normen obliegt dem Generalunternehmer.
Die Ausstattung der Gebäude (vorgegebene Materialien der Außenfassade, Flachdächer, Balkone im Bereich von Tagesräumen, gleiche Fensterkonstruktionen, Wandaufbauten und -oberflächen, Dacheindichtungen) sowie der einzelnen Räume (gleiche sanitäre Einrichtungsgegenstände und Nasszellen, Fußbodenbeläge und Fliesen, Türen) und die Haustechnikstandards (gleiche Brandmelde-/Telefonanlagen, Übergabepunkte zum vorhandenen Fernwärmenetz, Leuchtentypen usw.) sollen weitgehend identisch sein. Die Aufteilung der Gebäude (Zimmerfolgen/-größen), die in die Gebäude eingestreuten Sondernutzungen (z.B. eine Pflegeoase) sowie die Form der Gebäudehüllen (Gebäudekörper) werden unterschiedlich sein. Hieraus soll einerseits die "Handschrift" der zwei Architekten deutlich werden, andererseits müssen die Gebäude Rücksicht auf die jeweilige Grundstückssituation (Nachbarbebauung, Ensemblebildung, usw.) nehmen. Zu diesem Zweck wurden die bereits beauftragten zwei Architekturbüros auch mit der Erstellung von Leitdetails sowie der diesbezüglichen künstlerischen Bauoberleitung beauftragt. Die Umsetzung der Leitdetails inkl. der erforderlichen Abstimmungen unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und DIN-Normen obliegt dem Generalunternehmer.
Der Auftraggeber verspricht sich hiervon Synergien im Bauablauf und - aufgrund der zu liefernden höheren Stückzahlen - erhebliche Einsparungen. Dies soll der Auftragnehmer im Rahmen der zu vergebenden Generalunternehmer-Leistungen sicherstellen.
Im Rahmen der Planung und Bauausführung sind neben dem engen Zeitfenster die besonderen Anforderungen an den Bauablauf (insbesondere Baustelleneinrichtung und -logistik) zu berücksichtigen. Die fünf Pflegeheime sind innerhalb eines engen Baufeldes (ca. 10 ha) unter Aufrechterhaltung des Betriebes der Bestandsgebäude jeweils mit reduzierten Zufahrtsmöglichkeiten zeitgleich zu realisieren.
Im Rahmen der Planung und Bauausführung sind neben dem engen Zeitfenster die besonderen Anforderungen an den Bauablauf (insbesondere Baustelleneinrichtung und -logistik) zu berücksichtigen. Die fünf Pflegeheime sind innerhalb eines engen Baufeldes (ca. 10 ha) unter Aufrechterhaltung des Betriebes der Bestandsgebäude jeweils mit reduzierten Zufahrtsmöglichkeiten zeitgleich zu realisieren.
Der Auftraggeber wird den Bietern die Gelegenheit geben, zusätzlich auch ein freiwilliges Finanzierungsangebot einzureichen, das allerdings nicht wertungsrelevant sein wird.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber schreibt die weitere Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung von 5 weitgehend funktional beschriebenen Pflegeeinrichtungen in konventioneller Bauweise inklusive festeingebauter Möblierung aus. Die zu errichtenden 5 Pflegeeinrichtungen verfügen über jeweils 80 Betten. Durch den Generalunternehmer sind zudem sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, und zwar insbesondere in folgenden Leistungsbildern:
Der Auftraggeber schreibt die weitere Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung von 5 weitgehend funktional beschriebenen Pflegeeinrichtungen in konventioneller Bauweise inklusive festeingebauter Möblierung aus. Die zu errichtenden 5 Pflegeeinrichtungen verfügen über jeweils 80 Betten. Durch den Generalunternehmer sind zudem sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, und zwar insbesondere in folgenden Leistungsbildern:
— Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 und KfW 40 und Passivhausstandard,
— Bauakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.3.2 HOAI 2009,
— Raumakustik gemäß Anlage 1, Punkt 1.3.4 HOAI 2009,
— Leistungen für Brandschutz nach AHO Nr. 17,
— Freianlagen gemäß § 38 Abs. 2 HOAI 2009.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck des online abgerufenen Registerinhalts genügen), ausgestellt nicht vor dem 1.1.2012;
(2) aktuelle Eintragung im Berufsregister des Unternehmenssitzes;
(3) Nachweis des zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen;
(4) Nachweis der Sozialversicherungsträger (im Inland der Einzugsstellen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
(5) Nachweis der zuständigen Sozialkasse über die vollständige Entrichtung der Beiträge der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (tariflichen Sozialkassen), soweit das Unternehmen von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird;
(5) Nachweis der zuständigen Sozialkasse über die vollständige Entrichtung der Beiträge der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (tariflichen Sozialkassen), soweit das Unternehmen von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird;
(6) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber im Vergabeverfahren in Frage stellt, insb. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine der in § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A genannten Vorschriften bei Personen vorliegt, deren Verhalten sich das Unternehmen zurechnen lassen muss;
(6) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber im Vergabeverfahren in Frage stellt, insb. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine der in § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A genannten Vorschriften bei Personen vorliegt, deren Verhalten sich das Unternehmen zurechnen lassen muss;
(7) Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft;
(8) Eigenerklärung entsprechend Ziff. 3.2 des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 26.4.2005 (IR 12.02.06) (Formblatt wird vom Auftraggeber bereitgestellt);
(9) Benennung der für die in Abschnitt II.2.1 ausdrücklich aufgezählten Leistungsbilder ggf. vorgesehenen Nachunternehmer mit Vorlage einer von diesen unterzeichneten Verpflichtungserklärung; als Nachunternehmer dürfen mit Planungsleistungen bis einschließlich zur LPh 5 der jeweiligen Leistungsbilder (Ausführungsplanung) nur solche Nachunternehmer beauftragt werden, die ihre Leistungen unabhängig von Liefer- und Ausführungsinteressen erbringen;
(9) Benennung der für die in Abschnitt II.2.1 ausdrücklich aufgezählten Leistungsbilder ggf. vorgesehenen Nachunternehmer mit Vorlage einer von diesen unterzeichneten Verpflichtungserklärung; als Nachunternehmer dürfen mit Planungsleistungen bis einschließlich zur LPh 5 der jeweiligen Leistungsbilder (Ausführungsplanung) nur solche Nachunternehmer beauftragt werden, die ihre Leistungen unabhängig von Liefer- und Ausführungsinteressen erbringen;
(10) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 4 TVgG NRW;
(11) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG NRW.
Die unter (2), (3), (4), (5) und (7) genannten Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit bei Ablauf der in Abschnittt IV.3.4 festgelegten Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge nicht überschritten haben.
Die unter (2), (3), (4), (5) und (7) genannten Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit bei Ablauf der in Abschnittt IV.3.4 festgelegten Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge nicht überschritten haben.
Ausländische Bewerber haben die genannten Nachweise durch Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen nachzureichen.
Ausländische Bewerber haben die genannten Nachweise durch Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen nachzureichen.
Die unter (1) bis (7) genannten Erklärungen und Nachweise müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Die unter (1) bis (7) genannten Erklärungen und Nachweise müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Im übrigen ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, das bei der in Abschnitt I.1 genannten Stelle erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Umsätzen (z.B. Planungsleistungen im Rahmen von GU-, GÜ- oder Totalunternehmer-Aufträgen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Umsätzen (z.B. Planungsleistungen im Rahmen von GU-, GÜ- oder Totalunternehmer-Aufträgen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Den unter (1) genannten Nachweis müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Den unter (1) genannten Nachweis müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Im übrigen ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, das bei der in Abschnitt I.1 genannten Stelle erhältlich ist.
Mindeststandards:
Zu (1) Mindestumsatz von 80 000 000 EUR, entweder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsätze in Rumpfgeschäftsjahren werden dabei ggf. auf ein volles Geschäftsjahr hochgerechnet); bei Bietergemeinschaften werden die kumulierten Werte aller Mitglieder berücksichtigt.
Zu (1) Mindestumsatz von 80 000 000 EUR, entweder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsätze in Rumpfgeschäftsjahren werden dabei ggf. auf ein volles Geschäftsjahr hochgerechnet); bei Bietergemeinschaften werden die kumulierten Werte aller Mitglieder berücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, bezogen auf den Bereich der Bauausführungsleistungen;
(1) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, bezogen auf den Bereich der Bauausführungsleistungen;
(2) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigen Mitarbeiter (einschließlich mitarbeitender Büroinhaber) für den Bereich der Planungsleistungen, aufgegliedert in die Bereiche Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung und Wärmeschutzplanung, gegliedert in die Berufsgruppen Architekten, Bauingenieure, sonstige Mitarbeiter mit Hochschul-/Fachhochschulabschluss, sonstige technische Mitarbeiter und sonstige nicht-technische Mitarbeiter;
(2) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigen Mitarbeiter (einschließlich mitarbeitender Büroinhaber) für den Bereich der Planungsleistungen, aufgegliedert in die Bereiche Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung und Wärmeschutzplanung, gegliedert in die Berufsgruppen Architekten, Bauingenieure, sonstige Mitarbeiter mit Hochschul-/Fachhochschulabschluss, sonstige technische Mitarbeiter und sonstige nicht-technische Mitarbeiter;
(3) Gesamtreferenzliste gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) VOB/A über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
(4) Besondere Referenzen (maximal 5) für Generalunternehmerleistungen über die Planung (mind. ab LPh 5) und den Bau von Gebäuden vergleichbarer Art (nach näherer Maßgabe der Bewerbungsunterlage) mit folgenden Mindestangaben:
(a) Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen;
(b) Name und Kontaktdaten des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners (Bauverantwortlicher bzw. Projektleiter);
(c) Abrechnungssumme (brutto) bezogen auf und getrennt nach Planungs- und Bauausführungsleistungen sowie Angabe von BGF und NGF;
(d) Darstellung der im eigenen Unternehmen und der durch Nachunternehmen oder andere Mitglieder einer Bietergemeinschaft erbrachten Leistungen (Gewerke);
(e) Gebäudeart (Funktionsbereiche);
(f) Realisierungszeitraum für Planung und Ausführung.
(5) Benennung der verantwortlichen leitenden Mitarbeiter des Projektteams für die zu vergebenden GU-Leistungen für folgende Leistungsbestandteile, jeweils mit tabellarischem Lebenslauf und Angabe persönlich bearbeiteter Referenzen für vergleichbare Bauvorhaben (nach näherer Maßgabe des Bewerbungsformulars):
(5) Benennung der verantwortlichen leitenden Mitarbeiter des Projektteams für die zu vergebenden GU-Leistungen für folgende Leistungsbestandteile, jeweils mit tabellarischem Lebenslauf und Angabe persönlich bearbeiteter Referenzen für vergleichbare Bauvorhaben (nach näherer Maßgabe des Bewerbungsformulars):
(a) Hauptverantwortlicher für die gesamte Auftragsabwicklung (Gesamtprojektleiter) und dessen Stellvertreter;
(b) verantwortlicher Planer für die gesamte Ausführungsplanung (Gesamtplanungsleiter);
(c) verantwortlicher Planer für die Ausführungsplanung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude;
(d) verantwortlicher Planer für das Leistungsbild Tragwerksplanung;
(e) verantwortlicher Planer für das Leistungsbild TGA-Planung;
(f) verantwortlicher Planer für das Leistungsbild Bauphysik;
(g) hauptverantwortlicher Mitarbeiter für die gesamte Bauüberwachung (Generalbauleiter);
(h) Bauleiter Rohbau.
Die unter (1) und (3) genannten Nachweise müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Die unter (1) und (3) genannten Nachweise müssen Bewerber nicht vorlegen, wenn sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind und in ihrem Teilnahmeantrag auf diese Eintragung verweisen.
Im übrigen ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, das bei der in Abschnitt I.1 genannten Stelle erhältlich ist.
Mindeststandards:
Zu (1): keine.
Zu (2): keine.
Zu (3): keine.
Zu (4): Mindestens eine Referenz für die Errichtung eines Pflegeheimes oder einer ähnlichen Einrichtung im Gesundheitssektor sowie mindestens eine Referenz für die Planung und Erstellung eines Bauvorhabens auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (schlüsselfertige Baurealisierung mit eigener Ausführungsplanung), jeweils fertiggestellt in den letzten 5 Jahren und jeweils mit einem Mindestauftragsvolumen von 4 000 000 EUR (brutto).
Zu (4): Mindestens eine Referenz für die Errichtung eines Pflegeheimes oder einer ähnlichen Einrichtung im Gesundheitssektor sowie mindestens eine Referenz für die Planung und Erstellung eines Bauvorhabens auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (schlüsselfertige Baurealisierung mit eigener Ausführungsplanung), jeweils fertiggestellt in den letzten 5 Jahren und jeweils mit einem Mindestauftragsvolumen von 4 000 000 EUR (brutto).
Zu (5): keine.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit gemäß § 17 VOB/B sowie Haftpflichtversicherung in noch festzulegender Höhe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß einem Zahlungsplan, der im Rahmen der Verhandlungen festzulegen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung mit ihrem Teilnahmeantrag einreichen, aus der die Namen sämtlicher Mitglieder hervorgehen, in der sich diese für den Fall der Auftragserteilung zur gesamtschuldnerischen Haftung für sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen die Bewerbergemeinschaft verpflichten und mit der ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als deren Vertreter unwiderruflich bevollmächtigt wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung mit ihrem Teilnahmeantrag einreichen, aus der die Namen sämtlicher Mitglieder hervorgehen, in der sich diese für den Fall der Auftragserteilung zur gesamtschuldnerischen Haftung für sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen die Bewerbergemeinschaft verpflichten und mit der ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als deren Vertreter unwiderruflich bevollmächtigt wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die zu erbringenden Planungsleistungen dürfen nur von Unternehmern bzw. Nachunternehmern erbracht werden, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zur Erbringung dieser Leistungen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die zu erbringenden Planungsleistungen dürfen nur von Unternehmern bzw. Nachunternehmern erbracht werden, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zur Erbringung dieser Leistungen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Alle fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden zunächst in formaler Hinsicht überprüft. Fehlende Angaben und Unterlagen werden unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen nachgefordert. Danach noch unvollständige oder aus sonstigen Gründen nicht formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die nicht die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) aufweisen, insb. bei Nichterfüllung der in Abschnitt III.2.2 und III.2.3 genannten Mindestanforderungen. Unter den verbleibenden Bewerbern findet eine Auswahl nach folgenden Kriterien statt: >>> Kriterium 1: Bewertung der gemäß Ziffer (4) zu Abschnitt III.2.3 eingereichten (maximal 5) Referenzen mit jeweils max. 50 Punkten, davon jeweils max. 15 Punkte für die Vergleichbarkeit der Projektart (Pflegeheim / ähnliche Einrichtung im Gesundheitssektor), max. 10 Punkte für die Vergleichbarkeit des Abwicklungskonzeptes (auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, eigene Ausführungsplanung, schlüsselfertige Baurealisierung), max. 10 Punkte für die zeitgleiche Realisierung mehrerer Teilbaumaßnahmen (Bestbewertung bei 5 oder mehr zeitgleichen Teilbaumaßnahmen), max. 5 Punkte für ein vergleichbares Niveau energetischer Nachhaltigkeit (z.B. Passivhausstandard) und max. 10 Punkte für vergleichbar hohe Anforderungen an die Baustellenlogistik; >>> Kriterium 2: Bewertung der Erfahrung der gemäß Ziffer (5) zu Abschnitt III.2.3 benannten Mitglieder des Projektteams, wobei jeweils die Berufserfahrung (Anzahl voller Berufsjahre) mit 30 % und die Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen mit 70 % bewertet wird, unter Einzelbewertung der benannten Personen mit folgenden Maximalpunktwerten: jeweils 15 Punkte für den Gesamtplanungsleiter, den verantwortlichen Planer Objektplanung Gebäude und den verantwortlichen TGA-Planer, jeweils 10 Punkte für den Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter, den verantwortlichen Tragwerksplaner, den verantwortlichen Planer Bauphysik und den Generalbauleiter sowie 5 Punkte für den Bauleiter Rohbau. Nähere Einzelheiten zur Bewertungssystematik werden in den Bewerbungsunterlagen mitgeteilt, die bei der in I.1. genannten Stelle anzufordern sind.
Alle fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden zunächst in formaler Hinsicht überprüft. Fehlende Angaben und Unterlagen werden unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen nachgefordert. Danach noch unvollständige oder aus sonstigen Gründen nicht formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die nicht die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) aufweisen, insb. bei Nichterfüllung der in Abschnitt III.2.2 und III.2.3 genannten Mindestanforderungen. Unter den verbleibenden Bewerbern findet eine Auswahl nach folgenden Kriterien statt: >>> Kriterium 1: Bewertung der gemäß Ziffer (4) zu Abschnitt III.2.3 eingereichten (maximal 5) Referenzen mit jeweils max. 50 Punkten, davon jeweils max. 15 Punkte für die Vergleichbarkeit der Projektart (Pflegeheim / ähnliche Einrichtung im Gesundheitssektor), max. 10 Punkte für die Vergleichbarkeit des Abwicklungskonzeptes (auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, eigene Ausführungsplanung, schlüsselfertige Baurealisierung), max. 10 Punkte für die zeitgleiche Realisierung mehrerer Teilbaumaßnahmen (Bestbewertung bei 5 oder mehr zeitgleichen Teilbaumaßnahmen), max. 5 Punkte für ein vergleichbares Niveau energetischer Nachhaltigkeit (z.B. Passivhausstandard) und max. 10 Punkte für vergleichbar hohe Anforderungen an die Baustellenlogistik; >>> Kriterium 2: Bewertung der Erfahrung der gemäß Ziffer (5) zu Abschnitt III.2.3 benannten Mitglieder des Projektteams, wobei jeweils die Berufserfahrung (Anzahl voller Berufsjahre) mit 30 % und die Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen mit 70 % bewertet wird, unter Einzelbewertung der benannten Personen mit folgenden Maximalpunktwerten: jeweils 15 Punkte für den Gesamtplanungsleiter, den verantwortlichen Planer Objektplanung Gebäude und den verantwortlichen TGA-Planer, jeweils 10 Punkte für den Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter, den verantwortlichen Tragwerksplaner, den verantwortlichen Planer Bauphysik und den Generalbauleiter sowie 5 Punkte für den Bauleiter Rohbau. Nähere Einzelheiten zur Bewertungssystematik werden in den Bewerbungsunterlagen mitgeteilt, die bei der in I.1. genannten Stelle anzufordern sind.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Bau/Technik/EDV
Frau Dipl.-Ing. Martina Minzinger
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zur Ausschreibung und den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Ausschreibung.
Fragen zur Ausschreibung und den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Ausschreibung.
Für den Teilnahmeantrag ist eine von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsunterlage zwingend zu verwenden. Sie ist bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle per E-Mail anzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 128-212111 (2012-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 221777550📞
Fax: +49 22177755777 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (725)
2. Qualität, Plausibilität der Angebotsplanung Infrastruktur (50)
3. Qualität, Plausibilität der Angebotsplanung Außenanlagen (50)
4. Qualität, Plausibilität der Angebotsplanung Innenbeleuchtung (75)
5. Qualität, Konzept der Maßnahme zur Einhaltung der energetischen Nachhaltigkeit (50)
6. Plausibilität des Angebotsterminsplans (50)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-24 📅
Name: Köster GmbH
Postanschrift: Sutthauser Straße 280
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.