Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen sowie die Abstimmung und Koordination von Baustelleneinrichtungsbelangen und betrieblichen Interimsmaßnahmen Bestandsmüllbunker

Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Gegenstand des Auftrages sind fest zu beauftragende sowie weitere beabsichtigte Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 der HOAI für die Leistungsbilder der § 42 (Objektplanung für Ingenieurbauwerke) und § 53 (Technische Ausrüstung sowie nach Anlage 2.8.8 (örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke) jeweils in Verbindung mit § 36 (Instandhaltungen und Instandsetzungen) für Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen des bestehenden alten Müllbunkers des MHKW Ruhleben bei laufendem Betrieb und mit zum Teil besonderen Leistungen.
Als Besonderheiten sind zu beachten,
— dass die Umsetzung unter Maßgabe der kleinstmöglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebes und der vorgegebenen Kosten- und Terminziele erfolgt,
— dass die Planung und Bauüberwachung so durchzuführen ist, dass die Funktion des MHKW und deren sicherer Betrieb zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich sichergestellt werden,
— dass neben den Belangen des laufenden Betriebs bei der Planung und Ausführung auch genehmigungsrechtliche und -technische Anforderungen zu berücksichtigen sind,
— dass der AN seine Planung auf der vorliegenden Planung Dritter aufbaut, diese hierzu prüft und sich zu eigen macht, sofern er nach Abschluss seiner Prüfung keine begründeten Ein-wände geltend machen kann,
— dass zum Umfang der Planungsleistungen die gesamte eigenständige Abstimmung und Koordination mit dem Betrieb durch den AN gehört; insbesondere für Baustelleneinrich-tungsbelange, betriebliche Interimsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung betrieblicher Einschränkungen. Alle Entscheidungen und Ergebnisse dieser Abstimmungen sind vom AN schriftlich zu dokumentieren. Auf Basis der Abstimmungen sind Termin- und Ablaufpläne so rechtzeitig zu erstellen, dass deren Ergebnisse als Verga-be- bzw. Angebotsgrundlage der ausführenden Dritten verwandt werden können,
— dass zum Umfang der Bauüberwachungsleistungen die gesamte eigenständige Abstim-mung und Koordination mit dem AG, den ausführenden Firmen und mit dem laufenden Be-trieb des MHKW durch den AN gehört; insbesondere die An- und Abmeldung von Arbeiten im Rahmen des betrieblichen Reparaturmeldungsverfahrens, die laufende Information des Betriebes über aktuelle und anstehenden Arbeiten sowie Abstimmungs-/Klärungspunkte im Rahmen der betrieblichen Frühsprache (arbeitstägliche betriebliche Kurzbesprechung), die ständige Berücksichtigung betrieblicher Randbedingungen und Anforderungen zur Vermeidung bzw. Verminderung betrieblicher Einschränkungen und die entsprechende ggf. mehrfache Anpassung und Fortschreibung der aufgestellten Termin- und Ablaufpläne. Alle Entscheidungen und Ergebnisse dieser Abstimmungen sind vom AN schriftlich zu dokumentieren,
— dass zum Umfang der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen auch die von den Sanierungsmaßnahmen betroffenen haustechnischen Anlagen der Gewerke Sanitär, Lüftung, Elektrotechnik, Blitzschutz und Potentialausgleich gehören; insbesondere temporäre bauabschnittsweise Demontagen, Provisorien sowie die Remontagen nach Sanierungsende,
— dass zur Umsetzung der o.g. Leistungen der Bauüberwachung von einer ständigen Präsens des AN vor Ort während laufender Arbeiten des ES3 und/oder des LFII auszugehen ist.
Die HOAI-Leistungsphasen 4 bis 6 werden fest beauftragt, ab HOAI-Leistungsphase 7 erfolgt die Beauftragung optional.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-11 Auftragsbekanntmachung
2012-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge