Planungsleistungen für die Entschlammung des Wiesensees

Verbandsgemeinde Westerburg

Die Verbandsgemeinde Westerburg ist Eigentümer des auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Pottum, Stahlhofen a.W. und Winnen gelegen ca. 80 ha großen Wiesensees. Der See wurde vor ca. 40 Jahren als Regenrückhaltebecken mit freizeitlicher Nutzung (Segeln, Surfen, Baden, Angeln) künstlich durch dauerhafte Überstauung der vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt.
Dem nährstoffreichen Wiesensee droht die Verlandung. Im Gewässer liegt ein Schlammvolumen von ca. 470 000 m³. Jährlich gelangen bis zu 17 000 t Sedimente in den See. Dadurch wächst die Schlammschicht um etwas mehr als 1 cm im Jahr. Hinzu kommen die biogene Verlandung und Einträge durch die fischereiliche Nutzung.
Der Wiesensee hat mit seinen Wassersportangeboten und dem Golfplatz im Westerburger Land eine her-ausragende Bedeutung. Naherholung und Tourismus werden durch den Seezustand zunehmend negativ beeinflusst. Veralgung und Verkrautung stören den Badebetrieb und behindern die Ausübung des Wasser-sports. Vom See ausgehende Geruchsbelästigungen stören Touristen wie Anwohner und beeinträchtigen den benachbarten Hotelbetrieb.
Planungsrechtlich ist der Wiesensee als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Der südöstliche Teil ist Naturschutzgebiet und befindet sich innerhalb des Europäischen Fauna-Flora-Habitat Schutzgebietes “Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“. Darüber hinaus ist der Wiesensee als eigenständiger Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie klassifiziert.
Ein im Jahre 2006 erstellter Bewirtschaftungsplan für den Wiesensee empfiehlt neben anderen Maßnahmen die Entschlammung des Gewässers.
Auf der Grundlage dieser Empfehlung wurde im Jahre 2010 ein von der Verbandsgemeinde Westerburg beauftragter Variantenvergleich für die Entschlammung des Wiesensees erstellt. Dieser Variantenvergleich beschreibt mehrere Möglichkeiten für die Entschlammung des Wiesensees (Nassbaggerung / Trockenbaggerung) und für die Verbringung des Materials (Seepolder / Anlage von Spülfeldern).
Die Verbandsgemeinde Westerburg hat aus den im Variantenvergleich untersuchten Varianten die Realisierung folgender Maßnahmenbestandteile favorisiert (Variante N2-NEU):
1.) Dem Wiesensee mittels Nassbaggermethode zu entnehmende Sedimentmenge (ca. 385 000 m³ nass bzw. ca. 310 000 m³ trocken)
2.) Verlagerung einer Teilmenge im Bereich der Seefläche durch Anlegung eines „Seepolders“ (Landgewinnung West) mit einer neu zu schaffenden Uferlinie und einer Verkleinerung der Wasserfläche um ca. 9 ha (ca. 165 000 m³)
3.) Verbringung auf das Land mit Ablagerung der nach 2) verbleibenden Teilmenge auf ein benachbartes „Spülfeld Ost“ (ca. 145 000 m³)
Die Sedimententnahme ist in den Jahren 2014 bis 2015 vorgesehen.
Im Jahre 2011 wurden zur Entschlammung des Wiesensees ökologische Fachgutachten erstellt. Im Einzelnen:
1.) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit dem Ergebnis, dass bei Verwendung der Nassbaggermethode die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 b UVPG nach gutachterlicher Einschätzung nicht besteht.
2.) FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes" (DE 5314-304) mit dem Ergebnis, dass das Projekt mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes verträglich ist.
3.) VSG-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (Vogelschutzgebiet) "Westerwald" (DE5312-401) mit dem Ergebnis, dass das Projekt bei Durchführung der Entschlammung mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes verträglich ist.
4.) Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG mit dem Ergebnis, dass durch die favorisierte Variante mit der Nassbaggerung zwar einzelne Individuen durch Veränderung oder Beseitigung von Lebensraumelementen und -funktionen betroffen sind, die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG aber nicht erfüllt sind. Die Populationen der betroffenen Arten verbleiben durch die vorhandenen Ausweichbiotope und die vorgesehenen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen nach Durchführung der Entschlammungsmaßnahme in einem günstigen Erhaltungszustand.
Zu den geotechnischen Fragestellungen wurde im Jahre 2012 eine geotechnische Voruntersuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die im Variantenvergleich favorisierte Beräumung mittels Schlammbagger gut geeignet ist.
Die "Konzeptstudie Entschlammung Wiesensee - Variantenvergleich August 2010" mit jeweils zugehörigen Investitionskosten und weitergehende Informationen zum Wiesensee und zu dessen Entwicklung können im Internet unter der Adresse: http://www.westerburgerland.de über die Tastenfelder: „Der Wiesensee“ und weiter über „Strategische Ausrichtung“ als PDF-Datei entnommen werden.
Das Vergabeverfahren umfasst Planungsleistungen aus dem Leistungsbild der HOAI für Freianlagen mit begleitenden Leistungen aus dem Bereich der Geotechnik, Vermessungstechnische Leistungen, naturschutzfachliche Leistungen und Leistungen für die Flächenplanung.
Alle für die Realisierung erforderlichen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-11.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-11 Auftragsbekanntmachung