Die Verbandsgemeinde Westerburg ist Eigentümer des auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Pottum, Stahlhofen a.W. und Winnen gelegen ca. 80 ha großen Wiesensees. Der See wurde vor ca. 40 Jahren als Regenrückhaltebecken mit freizeitlicher Nutzung (Segeln, Surfen, Baden, Angeln) künstlich durch dauerhafte Überstauung der vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt. Dem nährstoffreichen Wiesensee droht die Verlandung. Im Gewässer liegt ein Schlammvolumen von ca. 470 000 m³. Jährlich gelangen bis zu 17 000 t Sedimente in den See. Dadurch wächst die Schlammschicht um etwas mehr als 1 cm im Jahr. Hinzu kommen die biogene Verlandung und Einträge durch die fischereiliche Nutzung. Der Wiesensee hat mit seinen Wassersportangeboten und dem Golfplatz im Westerburger Land eine her-ausragende Bedeutung. Naherholung und Tourismus werden durch den Seezustand zunehmend negativ beeinflusst. Veralgung und Verkrautung stören den Badebetrieb und behindern die Ausübung des Wasser-sports. Vom See ausgehende Geruchsbelästigungen stören Touristen wie Anwohner und beeinträchtigen den benachbarten Hotelbetrieb. Planungsrechtlich ist der Wiesensee als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Der südöstliche Teil ist Naturschutzgebiet und befindet sich innerhalb des Europäischen Fauna-Flora-Habitat Schutzgebietes “Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“. Darüber hinaus ist der Wiesensee als eigenständiger Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie klassifiziert. Ein im Jahre 2006 erstellter Bewirtschaftungsplan für den Wiesensee empfiehlt neben anderen Maßnahmen die Entschlammung des Gewässers. Auf der Grundlage dieser Empfehlung wurde im Jahre 2010 ein von der Verbandsgemeinde Westerburg beauftragter Variantenvergleich für die Entschlammung des Wiesensees erstellt. Dieser Variantenvergleich beschreibt mehrere Möglichkeiten für die Entschlammung des Wiesensees (Nassbaggerung / Trockenbaggerung) und für die Verbringung des Materials (Seepolder / Anlage von Spülfeldern). Die Verbandsgemeinde Westerburg hat aus den im Variantenvergleich untersuchten Varianten die Realisierung folgender Maßnahmenbestandteile favorisiert (Variante N2-NEU): 1.) Dem Wiesensee mittels Nassbaggermethode zu entnehmende Sedimentmenge (ca. 385 000 m³ nass bzw. ca. 310 000 m³ trocken) 2.) Verlagerung einer Teilmenge im Bereich der Seefläche durch Anlegung eines „Seepolders“ (Landgewinnung West) mit einer neu zu schaffenden Uferlinie und einer Verkleinerung der Wasserfläche um ca. 9 ha (ca. 165 000 m³) 3.) Verbringung auf das Land mit Ablagerung der nach 2) verbleibenden Teilmenge auf ein benachbartes „Spülfeld Ost“ (ca. 145 000 m³) Die Sedimententnahme ist in den Jahren 2014 bis 2015 vorgesehen. Im Jahre 2011 wurden zur Entschlammung des Wiesensees ökologische Fachgutachten erstellt. Im Einzelnen: 1.) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit dem Ergebnis, dass bei Verwendung der Nassbaggermethode die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 b UVPG nach gutachterlicher Einschätzung nicht besteht. 2.) FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes" (DE 5314-304) mit dem Ergebnis, dass das Projekt mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes verträglich ist. 3.) VSG-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (Vogelschutzgebiet) "Westerwald" (DE5312-401) mit dem Ergebnis, dass das Projekt bei Durchführung der Entschlammung mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes verträglich ist. 4.) Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG mit dem Ergebnis, dass durch die favorisierte Variante mit der Nassbaggerung zwar einzelne Individuen durch Veränderung oder Beseitigung von Lebensraumelementen und -funktionen betroffen sind, die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG aber nicht erfüllt sind. Die Populationen der betroffenen Arten verbleiben durch die vorhandenen Ausweichbiotope und die vorgesehenen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen nach Durchführung der Entschlammungsmaßnahme in einem günstigen Erhaltungszustand. Zu den geotechnischen Fragestellungen wurde im Jahre 2012 eine geotechnische Voruntersuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die im Variantenvergleich favorisierte Beräumung mittels Schlammbagger gut geeignet ist. Die "Konzeptstudie Entschlammung Wiesensee - Variantenvergleich August 2010" mit jeweils zugehörigen Investitionskosten und weitergehende Informationen zum Wiesensee und zu dessen Entwicklung können im Internet unter der Adresse: http://www.westerburgerland.de über die Tastenfelder: „Der Wiesensee“ und weiter über „Strategische Ausrichtung“ als PDF-Datei entnommen werden. Das Vergabeverfahren umfasst Planungsleistungen aus dem Leistungsbild der HOAI für Freianlagen mit begleitenden Leistungen aus dem Bereich der Geotechnik, Vermessungstechnische Leistungen, naturschutzfachliche Leistungen und Leistungen für die Flächenplanung. Alle für die Realisierung erforderlichen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2012-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Menge oder Umfang:
1.) Objektplanung für alle Maßnahmenbestandteile:a) Entschlammung des Wiesensee mittels Nassbaggermethodeb) Anlage Seepolder mit neuer Uferzonec) Anlage Spülfeld (er) in Abhängigkeit des Ergebnisses aus der Vorplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 2 (Freianlagen) der HOAI 2009— mit den Leistungsphasen 1 und 2,— sowie optional der Leistungsphase 3 in Abhängigkeit des Ergebnisses aus der Vorplanung,— sowie optional der Leistungsphase 4 in Abhängigkeit der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gesamtmaßnahme bzw. für einzelne Maßnahmenteile,— sowie optional der Leistungsphasen 5 bis 9,— nach Vorliegen der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen,— nach Vorliegen der Mittelbereitstellung für die Maßnahmen und,— in Abhängigkeit der Grundstücksverfügbarkeit auf der Grundlage eines vorgeschalteten Flurbe-reinigungsverfahrens.2.) Optional begleitende geotechnische Leistungen, die über das bereits vorliegende geotechnische Gutachten hinausgehena) für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau gemäß § 3, Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 1.4 HOAI 2009 in Abhängigkeit der Ergebnisse aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanungb) für Beprobung, Analytik und zugehörige ingenieurgeologische Stellungnahmen in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Leistungen der Leistungsphasen 5 ff aus der Objektplanung.3.) Optional begleitende vermessungstechnische Leistungen gemäß § 3, Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 1.5 HOAI 2009 in Abhängigkeit der Ergebnisse aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung.4.) Optional begleitende naturschutzfachliche Leistungen in Abhängigkeit der Ergebnisse zur Genehmigungsfähigkeit aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung, die über die bereits vorliegenden ökologischen Fachgutachten hinausgehen.5.) Optional begleitende Leistungen für die Flächenplanung gemäß Teil 2, Abschnitt 2 (Landschaftsplanung) – Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan § 26 der HOAI 2009 in Abhängigkeit— der Ergebnisse zur Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung,— der Ergebnisse aus den bereits vorliegenden bzw. noch zu bearbeitenden naturschutzfachlichen Leistungen,— der Ergebnisse aus der Entwurfsplanung aus der Objektplanung.6.) Optional begleitende Leistungen zur Ökologischen Fachbaubegleitung in Abhängigkeit der Festlegungen im Zulassungsverfahren.7.) Optionale Leistungen nach der Baustellenverordnung während der Pllanung der Ausführung und während der Ausführung des Bauvorhabens.250 000,00420 000,00
1.) Objektplanung für alle Maßnahmenbestandteile:a) Entschlammung des Wiesensee mittels Nassbaggermethodeb) Anlage Seepolder mit neuer Uferzonec) Anlage Spülfeld (er) in Abhängigkeit des Ergebnisses aus der Vorplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 2 (Freianlagen) der HOAI 2009— mit den Leistungsphasen 1 und 2,— sowie optional der Leistungsphase 3 in Abhängigkeit des Ergebnisses aus der Vorplanung,— sowie optional der Leistungsphase 4 in Abhängigkeit der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gesamtmaßnahme bzw. für einzelne Maßnahmenteile,— sowie optional der Leistungsphasen 5 bis 9,— nach Vorliegen der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen,— nach Vorliegen der Mittelbereitstellung für die Maßnahmen und,— in Abhängigkeit der Grundstücksverfügbarkeit auf der Grundlage eines vorgeschalteten Flurbe-reinigungsverfahrens.2.) Optional begleitende geotechnische Leistungen, die über das bereits vorliegende geotechnische Gutachten hinausgehena) für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau gemäß § 3, Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 1.4 HOAI 2009 in Abhängigkeit der Ergebnisse aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanungb) für Beprobung, Analytik und zugehörige ingenieurgeologische Stellungnahmen in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Leistungen der Leistungsphasen 5 ff aus der Objektplanung.3.) Optional begleitende vermessungstechnische Leistungen gemäß § 3, Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 1.5 HOAI 2009 in Abhängigkeit der Ergebnisse aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung.4.) Optional begleitende naturschutzfachliche Leistungen in Abhängigkeit der Ergebnisse zur Genehmigungsfähigkeit aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung, die über die bereits vorliegenden ökologischen Fachgutachten hinausgehen.5.) Optional begleitende Leistungen für die Flächenplanung gemäß Teil 2, Abschnitt 2 (Landschaftsplanung) – Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan § 26 der HOAI 2009 in Abhängigkeit— der Ergebnisse zur Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung,— der Ergebnisse aus den bereits vorliegenden bzw. noch zu bearbeitenden naturschutzfachlichen Leistungen,— der Ergebnisse aus der Entwurfsplanung aus der Objektplanung.6.) Optional begleitende Leistungen zur Ökologischen Fachbaubegleitung in Abhängigkeit der Festlegungen im Zulassungsverfahren.7.) Optionale Leistungen nach der Baustellenverordnung während der Pllanung der Ausführung und während der Ausführung des Bauvorhabens.250 000,00420 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Westerburg
Postanschrift: Neumarkt 1
Postleitzahl: 56457
Postort: Westerburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-westerburg.de🌏
E-Mail: bauamt@vg-westerburg.de📧
Telefon: +49 2663291400📞
Fax: +49 2663291444 📠
Die Erklärungen und Nachweise sind in der vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen. Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen. Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk:
"Vergabeverfahren Planungsleistungen für die Entschlammung des Wiesensees“ - Nicht öffnen vor dem 15.8.2012, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins am 15. August 2012 geöffnet.
Die Erklärungen und Nachweise sind in der vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen. Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen. Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk:
"Vergabeverfahren Planungsleistungen für die Entschlammung des Wiesensees“ - Nicht öffnen vor dem 15.8.2012, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins am 15. August 2012 geöffnet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Westerburg ist Eigentümer des auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Pottum, Stahlhofen a.W. und Winnen gelegen ca. 80 ha großen Wiesensees. Der See wurde vor ca. 40 Jahren als Regenrückhaltebecken mit freizeitlicher Nutzung (Segeln, Surfen, Baden, Angeln) künstlich durch dauerhafte Überstauung der vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt.
Die Verbandsgemeinde Westerburg ist Eigentümer des auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Pottum, Stahlhofen a.W. und Winnen gelegen ca. 80 ha großen Wiesensees. Der See wurde vor ca. 40 Jahren als Regenrückhaltebecken mit freizeitlicher Nutzung (Segeln, Surfen, Baden, Angeln) künstlich durch dauerhafte Überstauung der vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt.
Dem nährstoffreichen Wiesensee droht die Verlandung. Im Gewässer liegt ein Schlammvolumen von ca. 470 000 m³. Jährlich gelangen bis zu 17 000 t Sedimente in den See. Dadurch wächst die Schlammschicht um etwas mehr als 1 cm im Jahr. Hinzu kommen die biogene Verlandung und Einträge durch die fischereiliche Nutzung.
Dem nährstoffreichen Wiesensee droht die Verlandung. Im Gewässer liegt ein Schlammvolumen von ca. 470 000 m³. Jährlich gelangen bis zu 17 000 t Sedimente in den See. Dadurch wächst die Schlammschicht um etwas mehr als 1 cm im Jahr. Hinzu kommen die biogene Verlandung und Einträge durch die fischereiliche Nutzung.
Der Wiesensee hat mit seinen Wassersportangeboten und dem Golfplatz im Westerburger Land eine her-ausragende Bedeutung. Naherholung und Tourismus werden durch den Seezustand zunehmend negativ beeinflusst. Veralgung und Verkrautung stören den Badebetrieb und behindern die Ausübung des Wasser-sports. Vom See ausgehende Geruchsbelästigungen stören Touristen wie Anwohner und beeinträchtigen den benachbarten Hotelbetrieb.
Der Wiesensee hat mit seinen Wassersportangeboten und dem Golfplatz im Westerburger Land eine her-ausragende Bedeutung. Naherholung und Tourismus werden durch den Seezustand zunehmend negativ beeinflusst. Veralgung und Verkrautung stören den Badebetrieb und behindern die Ausübung des Wasser-sports. Vom See ausgehende Geruchsbelästigungen stören Touristen wie Anwohner und beeinträchtigen den benachbarten Hotelbetrieb.
Planungsrechtlich ist der Wiesensee als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Der südöstliche Teil ist Naturschutzgebiet und befindet sich innerhalb des Europäischen Fauna-Flora-Habitat Schutzgebietes “Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“. Darüber hinaus ist der Wiesensee als eigenständiger Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie klassifiziert.
Planungsrechtlich ist der Wiesensee als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Der südöstliche Teil ist Naturschutzgebiet und befindet sich innerhalb des Europäischen Fauna-Flora-Habitat Schutzgebietes “Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“. Darüber hinaus ist der Wiesensee als eigenständiger Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie klassifiziert.
Ein im Jahre 2006 erstellter Bewirtschaftungsplan für den Wiesensee empfiehlt neben anderen Maßnahmen die Entschlammung des Gewässers.
Auf der Grundlage dieser Empfehlung wurde im Jahre 2010 ein von der Verbandsgemeinde Westerburg beauftragter Variantenvergleich für die Entschlammung des Wiesensees erstellt. Dieser Variantenvergleich beschreibt mehrere Möglichkeiten für die Entschlammung des Wiesensees (Nassbaggerung / Trockenbaggerung) und für die Verbringung des Materials (Seepolder / Anlage von Spülfeldern).
Auf der Grundlage dieser Empfehlung wurde im Jahre 2010 ein von der Verbandsgemeinde Westerburg beauftragter Variantenvergleich für die Entschlammung des Wiesensees erstellt. Dieser Variantenvergleich beschreibt mehrere Möglichkeiten für die Entschlammung des Wiesensees (Nassbaggerung / Trockenbaggerung) und für die Verbringung des Materials (Seepolder / Anlage von Spülfeldern).
Die Verbandsgemeinde Westerburg hat aus den im Variantenvergleich untersuchten Varianten die Realisierung folgender Maßnahmenbestandteile favorisiert (Variante N2-NEU):
1.) Dem Wiesensee mittels Nassbaggermethode zu entnehmende Sedimentmenge (ca. 385 000 m³ nass bzw. ca. 310 000 m³ trocken)
2.) Verlagerung einer Teilmenge im Bereich der Seefläche durch Anlegung eines „Seepolders“ (Landgewinnung West) mit einer neu zu schaffenden Uferlinie und einer Verkleinerung der Wasserfläche um ca. 9 ha (ca. 165 000 m³)
3.) Verbringung auf das Land mit Ablagerung der nach 2) verbleibenden Teilmenge auf ein benachbartes „Spülfeld Ost“ (ca. 145 000 m³)
Die Sedimententnahme ist in den Jahren 2014 bis 2015 vorgesehen.
Im Jahre 2011 wurden zur Entschlammung des Wiesensees ökologische Fachgutachten erstellt. Im Einzelnen:
1.) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit dem Ergebnis, dass bei Verwendung der Nassbaggermethode die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 b UVPG nach gutachterlicher Einschätzung nicht besteht.
1.) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit dem Ergebnis, dass bei Verwendung der Nassbaggermethode die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 b UVPG nach gutachterlicher Einschätzung nicht besteht.
2.) FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes" (DE 5314-304) mit dem Ergebnis, dass das Projekt mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes verträglich ist.
2.) FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes" (DE 5314-304) mit dem Ergebnis, dass das Projekt mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes verträglich ist.
3.) VSG-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (Vogelschutzgebiet) "Westerwald" (DE5312-401) mit dem Ergebnis, dass das Projekt bei Durchführung der Entschlammung mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes verträglich ist.
3.) VSG-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum NATURA 2000-Gebiet (Vogelschutzgebiet) "Westerwald" (DE5312-401) mit dem Ergebnis, dass das Projekt bei Durchführung der Entschlammung mit der Nassbaggermethode unter Berücksichtigung der speziellen Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes verträglich ist.
4.) Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG mit dem Ergebnis, dass durch die favorisierte Variante mit der Nassbaggerung zwar einzelne Individuen durch Veränderung oder Beseitigung von Lebensraumelementen und -funktionen betroffen sind, die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG aber nicht erfüllt sind. Die Populationen der betroffenen Arten verbleiben durch die vorhandenen Ausweichbiotope und die vorgesehenen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen nach Durchführung der Entschlammungsmaßnahme in einem günstigen Erhaltungszustand.
4.) Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG mit dem Ergebnis, dass durch die favorisierte Variante mit der Nassbaggerung zwar einzelne Individuen durch Veränderung oder Beseitigung von Lebensraumelementen und -funktionen betroffen sind, die Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG aber nicht erfüllt sind. Die Populationen der betroffenen Arten verbleiben durch die vorhandenen Ausweichbiotope und die vorgesehenen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen nach Durchführung der Entschlammungsmaßnahme in einem günstigen Erhaltungszustand.
Zu den geotechnischen Fragestellungen wurde im Jahre 2012 eine geotechnische Voruntersuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die im Variantenvergleich favorisierte Beräumung mittels Schlammbagger gut geeignet ist.
Die "Konzeptstudie Entschlammung Wiesensee - Variantenvergleich August 2010" mit jeweils zugehörigen Investitionskosten und weitergehende Informationen zum Wiesensee und zu dessen Entwicklung können im Internet unter der Adresse: http://www.westerburgerland.de über die Tastenfelder: „Der Wiesensee“ und weiter über „Strategische Ausrichtung“ als PDF-Datei entnommen werden.
Die "Konzeptstudie Entschlammung Wiesensee - Variantenvergleich August 2010" mit jeweils zugehörigen Investitionskosten und weitergehende Informationen zum Wiesensee und zu dessen Entwicklung können im Internet unter der Adresse: http://www.westerburgerland.de über die Tastenfelder: „Der Wiesensee“ und weiter über „Strategische Ausrichtung“ als PDF-Datei entnommen werden.
Das Vergabeverfahren umfasst Planungsleistungen aus dem Leistungsbild der HOAI für Freianlagen mit begleitenden Leistungen aus dem Bereich der Geotechnik, Vermessungstechnische Leistungen, naturschutzfachliche Leistungen und Leistungen für die Flächenplanung.
Das Vergabeverfahren umfasst Planungsleistungen aus dem Leistungsbild der HOAI für Freianlagen mit begleitenden Leistungen aus dem Bereich der Geotechnik, Vermessungstechnische Leistungen, naturschutzfachliche Leistungen und Leistungen für die Flächenplanung.
Alle für die Realisierung erforderlichen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden.
Menge oder Umfang:
1.) Objektplanung für alle Maßnahmenbestandteile:
a) Entschlammung des Wiesensee mittels Nassbaggermethode
b) Anlage Seepolder mit neuer Uferzone
c) Anlage Spülfeld (er) in Abhängigkeit des Ergebnisses aus der Vorplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 2 (Freianlagen) der HOAI 2009
— mit den Leistungsphasen 1 und 2,
— sowie optional der Leistungsphase 3 in Abhängigkeit des Ergebnisses aus der Vorplanung,
— sowie optional der Leistungsphase 4 in Abhängigkeit der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gesamtmaßnahme bzw. für einzelne Maßnahmenteile,
— sowie optional der Leistungsphasen 5 bis 9,
— nach Vorliegen der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen,
— nach Vorliegen der Mittelbereitstellung für die Maßnahmen und,
— in Abhängigkeit der Grundstücksverfügbarkeit auf der Grundlage eines vorgeschalteten Flurbe-reinigungsverfahrens.
2.) Optional begleitende geotechnische Leistungen, die über das bereits vorliegende geotechnische Gutachten hinausgehen
a) für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau gemäß § 3, Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 1.4 HOAI 2009 in Abhängigkeit der Ergebnisse aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung
b) für Beprobung, Analytik und zugehörige ingenieurgeologische Stellungnahmen in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Leistungen der Leistungsphasen 5 ff aus der Objektplanung.
3.) Optional begleitende vermessungstechnische Leistungen gemäß § 3, Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 1.5 HOAI 2009 in Abhängigkeit der Ergebnisse aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung.
4.) Optional begleitende naturschutzfachliche Leistungen in Abhängigkeit der Ergebnisse zur Genehmigungsfähigkeit aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung, die über die bereits vorliegenden ökologischen Fachgutachten hinausgehen.
5.) Optional begleitende Leistungen für die Flächenplanung gemäß Teil 2, Abschnitt 2 (Landschaftsplanung) – Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan § 26 der HOAI 2009 in Abhängigkeit
— der Ergebnisse zur Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit aus Vorplanung und Entwurfsplanung aus der Objektplanung,
— der Ergebnisse aus den bereits vorliegenden bzw. noch zu bearbeitenden naturschutzfachlichen Leistungen,
— der Ergebnisse aus der Entwurfsplanung aus der Objektplanung.
6.) Optional begleitende Leistungen zur Ökologischen Fachbaubegleitung in Abhängigkeit der Festlegungen im Zulassungsverfahren.
7.) Optionale Leistungen nach der Baustellenverordnung während der Pllanung der Ausführung und während der Ausführung des Bauvorhabens.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000,00 💰
420 000,00 💰
Beschreibung der Optionen:
Siehe in II.2.1 genannte Optionen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht, wenn die Gesamtmaßnahme oder Abschnitte nicht mehr weitergeführt werden, oder Teilleistungen gemäß Planungsfortschritt nicht erforderlich werden.
Referenznummer: 4/661-12 (Wiesensee)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Westerwaldkreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1:
Der Teilnahmeantrag ist nach § 8 Abs. 5 VOF rechtsverbindlich zu unterschreiben.
III.2.1.2:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF vorliegen.
III.2.1.3:
Eigenerklärung nach § 4 Abs.2 VOF zur Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
III.2.1.4:
Verpflichtungserklärungen nach § 5 Abs.6 VOF der Unternehmer, an die ein Unterauftrag erteilt werden soll, sind nur von den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vorzulegen.
III.2.1.5:
Erklärung zu dem für die tatsächliche Erbringung der Leistung vorgesehenen Personals mit Nennung der.
Funktion (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Projektmitarbeiter), der Funktion beim Bewerber (Inhaber, Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Projektingenieur), mit den Nachweisen nach § 4 Abs. 3 zu der beruflichen Qualifikation.
— Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärungen und Nachweise für jedes Mitglied zwingend vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1: Nachweis nach § 5 Abs. 4 a) VOF
a) zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.500.000 Euro für Personenschäden und von 1.500.000 Euro für sonstige Schäden
III:2.2.2:
Erklärung nach § 5 Abs. 4 c) VOF zum Umsatz in den letzten drei Jahren für Leistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1:
Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach Leistungsteilen (Objektplanung Freianlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan) und Leistungsbildern bzw. Leistungsphasen.
Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach Leistungsteilen (Objektplanung Freianlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan) und Leistungsbildern bzw. Leistungsphasen.
III.2.3.2:
Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach Leistungstei-len (Objektplanung Freianlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan) und Leistungsbildern bzw. Leistungsphasen.
Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach Leistungstei-len (Objektplanung Freianlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan) und Leistungsbildern bzw. Leistungsphasen.
III.2.3.3:
Referenzliste des Bewerbers mit Leistungen in den letzten fünf Jahren, die ganz oder teilweise den an-stehenden Aufgaben entsprechen. Die Referenzliste muss den Projektnamen, den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse, den Zeitraum der Bearbeitung, die Bausumme, die beauftragten Planungsleistungen und die zugehörige Honorarsumme zwingend beinhalten. Neben der Referenzliste sind max. sechs beschreibende Referenzen vorzulegen, die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen.
Referenzliste des Bewerbers mit Leistungen in den letzten fünf Jahren, die ganz oder teilweise den an-stehenden Aufgaben entsprechen. Die Referenzliste muss den Projektnamen, den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse, den Zeitraum der Bearbeitung, die Bausumme, die beauftragten Planungsleistungen und die zugehörige Honorarsumme zwingend beinhalten. Neben der Referenzliste sind max. sechs beschreibende Referenzen vorzulegen, die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen.
III.2.3.4:
Erklärung des Bewerbers zu der Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Organisationseinheit in den letzten drei Jahren.
III.2.3.5:
Erklärung des Bewerbers zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation.
III.2.3.6:
Angabe des Auftragsanteils und des Unterauftragnehmers, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was 2010) wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden gefordert.
Gemäß dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was 2010) wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was 2010).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Mit dem Teilnahmeantrag ist im Falle einer Bietergemeinschaft zwingend eine dementsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Mit dem Teilnahmeantrag ist im Falle einer Bietergemeinschaft zwingend eine dementsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei der Auftragsausführung ist § 110 des Wassergesetztes für das Land Rheinland Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) zu beachten, nach dem die für die Entscheidung der Behörde erforderlichen Pläne und Unterlagen von fachkundigen Personen erstellt werden müssen.
Bei der Auftragsausführung ist § 110 des Wassergesetztes für das Land Rheinland Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) zu beachten, nach dem die für die Entscheidung der Behörde erforderlichen Pläne und Unterlagen von fachkundigen Personen erstellt werden müssen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerber, die nach Wertung der Ausschlusskriterien (ja/nein): fristgerechter Eingang der Bewerbung, III.2.1.1 Rechtsverbindlich unterschriebener Teilnahmeantrag, III.2.1.2 Vorlage Eigenerklärung nach § 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF, III.2.1.3 Vorlage Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 VOF, III.2.1.5 Vorlage Erklärung nach § 4 Abs. 3 VOF mit den zugehörigen Nachweisen, Vorlage Erklärung zur Bietergemeinschaft (soweit erforderlich), III.2.2.1 Vorlage Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, III.2.2.2 Vorlage Erklärung zum Umsatz, III.2.3.1 Vorlage Lebenslauf Projektleiter, III.2.3.2 Vorlage Lebenslauf stellvertretender Projektleiter, III.2.3.3 Vorlage Referenzliste Bewerber, III.2.3.4 Vorlage Erklärung zur Anzahl Mitarbeiter, III.2.3.5 Vorlage Erklärung zur Gewährleistung der Qualität, III.2.3.6 Vorlage Erklärung zu Unterauftragnehmer (soweit erforderlich), noch verbleiben, werden nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung bewertet: III.2.2.2 Umsatz in den letzten drei Jahren: 10 bis 50 Punkte III.2.3.1 Leistungen Projektleiter: 25 bis 125 Punkte III.2.3.2 Leistungen stellvertretender Projektleiter: 20 bis 100 Punkte III.2.3.3 Leistungsspektrum Bewerber: 25 bis 125 Punkte Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei den Auftraggebern: 5 bis 25 Punkte III.2.3.4 Anzahl Mitarbeiter: 5 bis 25 Punkte III.2.3.5 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 5 bis 25 Punkte Gesamteindruck der Bewerbung: 5 bis 25 Punkte. Nach der Wertung der Auswahlkriterien kann eine Punktzahl von 100 bis 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Bewertungsbögen für die Ausschlussphase sowie die Auswahlphase können als pdf-Formulare bei der Kontaktstelle unter I.1): bauamt@vg-westerburg.de angefordert werden.
Die Bewerber, die nach Wertung der Ausschlusskriterien (ja/nein): fristgerechter Eingang der Bewerbung, III.2.1.1 Rechtsverbindlich unterschriebener Teilnahmeantrag, III.2.1.2 Vorlage Eigenerklärung nach § 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF, III.2.1.3 Vorlage Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 VOF, III.2.1.5 Vorlage Erklärung nach § 4 Abs. 3 VOF mit den zugehörigen Nachweisen, Vorlage Erklärung zur Bietergemeinschaft (soweit erforderlich), III.2.2.1 Vorlage Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, III.2.2.2 Vorlage Erklärung zum Umsatz, III.2.3.1 Vorlage Lebenslauf Projektleiter, III.2.3.2 Vorlage Lebenslauf stellvertretender Projektleiter, III.2.3.3 Vorlage Referenzliste Bewerber, III.2.3.4 Vorlage Erklärung zur Anzahl Mitarbeiter, III.2.3.5 Vorlage Erklärung zur Gewährleistung der Qualität, III.2.3.6 Vorlage Erklärung zu Unterauftragnehmer (soweit erforderlich), noch verbleiben, werden nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung bewertet: III.2.2.2 Umsatz in den letzten drei Jahren: 10 bis 50 Punkte III.2.3.1 Leistungen Projektleiter: 25 bis 125 Punkte III.2.3.2 Leistungen stellvertretender Projektleiter: 20 bis 100 Punkte III.2.3.3 Leistungsspektrum Bewerber: 25 bis 125 Punkte Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei den Auftraggebern: 5 bis 25 Punkte III.2.3.4 Anzahl Mitarbeiter: 5 bis 25 Punkte III.2.3.5 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 5 bis 25 Punkte Gesamteindruck der Bewerbung: 5 bis 25 Punkte. Nach der Wertung der Auswahlkriterien kann eine Punktzahl von 100 bis 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Bewertungsbögen für die Ausschlussphase sowie die Auswahlphase können als pdf-Formulare bei der Kontaktstelle unter I.1): bauamt@vg-westerburg.de angefordert werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltung
Kurt Jung
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4/661-12 (Wiesensee)
Zusätzliche Informationen
Die Erklärungen und Nachweise sind in der vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen. Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen. Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk:
Die Erklärungen und Nachweise sind in der vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen. Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen. Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk:
"Vergabeverfahren Planungsleistungen für die Entschlammung des Wiesensees“ - Nicht öffnen vor dem 15.8.2012, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins am 15. August 2012 geöffnet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de/Vergabekammer🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für.
Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen: § 107 GWB - Einleitung, Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.