Die eingereichten Unterlagen sind als Antragsunterlagen "VOF Großer Teich Torgau/Verteilerbauwerke" zu kennzeichnen. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind entsprechend den Vorgaben/Formblättern schriftlich vorzulegen. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Übergabe der Angebote im Zuschlagsverfahren. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3 und 4. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungsphasen besteht nicht. Der Antrag nach Punkt VI.4.1 bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.