Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zwischen dem Flughafen Terminal und Freiligrathplatz schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Flughafen Bahnhof (Ratingen) geführt werden soll. Das hier betreffende Projekt befasst sich mit dem 1. Bauabschnitt, welcher den Streckenabschnitt vom Flughafen Terminal bis zum Freiligrathplatz umfasst. Für den 1. Bauabschnitt ist eine Trasse vorgesehen, die vor allem ökonomische und verkehrliche Aspekte berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 2 km, welche vom Freiligrathplatz aus über ein ca. 0,5 km langes mehrfeldriges Brückenbauwerk über den Nordstern, einer Straßenkreuzung zwischen der A44 und der B8, und anschließend in Niveaulage in Richtung Terminal geführt wird. Im Terminalbereich fährt die Stadtbahn in ein ca. 0,4 km langes Tunnelbauwerk ein und mündet dort in einen U-Bahnhof (UBf. Flughafen Terminal). Die Herstellung des Tunnelbauwerkes mit unterirdischem Bahnhof ist in offener Bauweise vorgesehen. Für die Aufstellung eines Bedarfsbeschlusses durch den Rat wurde die Verwaltung durch die Verwaltungskonferenz mit der Bedarfskonkretisierung für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Hierfür sind zunächst die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) gem. HOAI inklusive einer Kostenschätzung für den 1. Bauabschnitt zu erstellen. Nach Vorliegen des Bedarfsbeschlusses können dann die Unterlagen für den erforderlichen Planfeststellungsantrag und den Zuwendungsantrag erstellt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind vor diesem Hintergrund folgende Planungsleistungen gem. HOAI: 1) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - § 40-43 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 7 - Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor, 2) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 4 Verkehrsanlagen - § 44-47 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphasen 3 bis 7, 3) Teil 4 Fachplanung – Abschnitt 1 Tragwerksplanung - § 48-50 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 6 - Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind folgende Planungsleistungen gem. HOAI:1) Teil 3 Objektplanung.— Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - § 40-43 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 7,— Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.2) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 4 Verkehrsanlagen - § 44-47 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphasen 3 bis 7.3) Teil 4 Fachplanung – Abschnitt 1 Tragwerksplanung - § 48-50 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 6.— Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.Gegenstand der Planungsleistungen sind hierbei im Wesentlichen folgende Objekte: Neubau einer ca. 0,5 km langen Mehrfeldbrücke über eine bestehende Kreuzung auf drei Ebenen (hier kreuzen derzeit Autobahn, Bundesstraße und Stadtbahn) sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau einer ca. 0,4 km langen Tunnelstrecke in offener Bauweise sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau eines unterirdischen Bahnhofes in offener Bauweise, Neubau einer ca. 2 km langen Stadtbahnstrecke.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind folgende Planungsleistungen gem. HOAI:1) Teil 3 Objektplanung.— Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - § 40-43 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 7,— Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.2) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 4 Verkehrsanlagen - § 44-47 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphasen 3 bis 7.3) Teil 4 Fachplanung – Abschnitt 1 Tragwerksplanung - § 48-50 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 6.— Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.Gegenstand der Planungsleistungen sind hierbei im Wesentlichen folgende Objekte: Neubau einer ca. 0,5 km langen Mehrfeldbrücke über eine bestehende Kreuzung auf drei Ebenen (hier kreuzen derzeit Autobahn, Bundesstraße und Stadtbahn) sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau einer ca. 0,4 km langen Tunnelstrecke in offener Bauweise sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau eines unterirdischen Bahnhofes in offener Bauweise, Neubau einer ca. 2 km langen Stadtbahnstrecke.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshautpstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postanschrift: Auf´m Hennekamp 45
Postleitzahl: 40225
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: guenther.gierling@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118994129📞
Fax: +49 2118929063 📠
Es wird keine Bewerberunterlage ausgegeben.
1.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Herrn Gierling, Tel.: +49 21189-94129, Fax: +49 21189-29063, guenther.gierling@duesseldorf.de.
Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis sechs Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
2.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.
4.) Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als drei Bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen und als geeignet bewertet werden, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand der nachstehend genannten Kriterien auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bewerten. Hierbei erfolgt die Bewertung über Punkte anhand einer Punkteskala. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Hierbei wird auf die erste Nachkommastelle gerundet. Diese Punkte teilen sich wie folgt auf: Maximal 19,5 Punkte werden für den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz von 15 000 000 EUR und mehr wird die volle Punktzahl vergeben. Für einen Umsatz von 1 000 000 EUR wird ein Punkt vergeben. Dazwischen wird interpoliert. Ein Umsatz von weniger als 1 000 000 EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Die jährlichen Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Dritten, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden für die Bewertung addiert. Maximal 52,5 Punkte werden für das Kriterium „Qualität der eingereichten vollwertigen Referenznachweise“ vergeben. Maßstab für die Qualität sind hierbei die Vergleichbarkeit zur hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung nach Art und Umfang und bei den Planungsbereichen A) und D) zusätzlich die Gestaltungsqualität der nachgewiesenen Brückenkonstruktion. Von den 52,5 Punkten können in den Planungsbereichen A) bis E) jeweils maximal 10,5 Punkte erreicht werden. Innerhalb der einzelnen Planungsbereiche A) bis E) werden maximal 3 vollwertige Referenznachweise mit jeweils maximal 3,5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe für die einzelnen Referenznachweise erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren: 3,5 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als gut bewertet. 2 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als befriedigend bewertet. 1 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ausreichend bewert. 0 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ungenügend bewertet. Maximal 28 Punkte werden für das Kriterium „Qualifikation und Projekterfahrung der Fachverantwortlichen und der Gesamtprojektleitung“ vergeben. Maßstab für die Punktevergabe sind hierbei Qualität und Umfang der nachgewiesenen Qualifikation und Projekterfahrung. Von den 28 Punkten werden für die Fachverantwortlichen der Planungsbereiche A), B) und C) und die Gesamtprojektleitung jeweils maximal 7 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren: 7 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als gut bewertet. 4 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als befriedigend bewertet. 2 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als ausreichend bewert. 0 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als ungenügend bewertet.
1.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Herrn Gierling, Tel.: +49 21189-94129, Fax: +49 21189-29063, guenther.gierling@duesseldorf.de.
Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis sechs Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
2.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.
4.) Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als drei Bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen und als geeignet bewertet werden, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand der nachstehend genannten Kriterien auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bewerten. Hierbei erfolgt die Bewertung über Punkte anhand einer Punkteskala. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Hierbei wird auf die erste Nachkommastelle gerundet. Diese Punkte teilen sich wie folgt auf: Maximal 19,5 Punkte werden für den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz von 15 000 000 EUR und mehr wird die volle Punktzahl vergeben. Für einen Umsatz von 1 000 000 EUR wird ein Punkt vergeben. Dazwischen wird interpoliert. Ein Umsatz von weniger als 1 000 000 EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Die jährlichen Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Dritten, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden für die Bewertung addiert. Maximal 52,5 Punkte werden für das Kriterium „Qualität der eingereichten vollwertigen Referenznachweise“ vergeben. Maßstab für die Qualität sind hierbei die Vergleichbarkeit zur hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung nach Art und Umfang und bei den Planungsbereichen A) und D) zusätzlich die Gestaltungsqualität der nachgewiesenen Brückenkonstruktion. Von den 52,5 Punkten können in den Planungsbereichen A) bis E) jeweils maximal 10,5 Punkte erreicht werden. Innerhalb der einzelnen Planungsbereiche A) bis E) werden maximal 3 vollwertige Referenznachweise mit jeweils maximal 3,5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe für die einzelnen Referenznachweise erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren: 3,5 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als gut bewertet. 2 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als befriedigend bewertet. 1 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ausreichend bewert. 0 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ungenügend bewertet. Maximal 28 Punkte werden für das Kriterium „Qualifikation und Projekterfahrung der Fachverantwortlichen und der Gesamtprojektleitung“ vergeben. Maßstab für die Punktevergabe sind hierbei Qualität und Umfang der nachgewiesenen Qualifikation und Projekterfahrung. Von den 28 Punkten werden für die Fachverantwortlichen der Planungsbereiche A), B) und C) und die Gesamtprojektleitung jeweils maximal 7 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren: 7 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als gut bewertet. 4 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als befriedigend bewertet. 2 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als ausreichend bewert. 0 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung werden insgesamt als ungenügend bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zwischen dem Flughafen Terminal und Freiligrathplatz schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Flughafen Bahnhof (Ratingen) geführt werden soll. Das hier betreffende Projekt befasst sich mit dem 1. Bauabschnitt, welcher den Streckenabschnitt vom Flughafen Terminal bis zum Freiligrathplatz umfasst.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zwischen dem Flughafen Terminal und Freiligrathplatz schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Flughafen Bahnhof (Ratingen) geführt werden soll. Das hier betreffende Projekt befasst sich mit dem 1. Bauabschnitt, welcher den Streckenabschnitt vom Flughafen Terminal bis zum Freiligrathplatz umfasst.
Für den 1. Bauabschnitt ist eine Trasse vorgesehen, die vor allem ökonomische und verkehrliche Aspekte berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 2 km, welche vom Freiligrathplatz aus über ein ca. 0,5 km langes mehrfeldriges Brückenbauwerk über den Nordstern, einer Straßenkreuzung zwischen der A44 und der B8, und anschließend in Niveaulage in Richtung Terminal geführt wird. Im Terminalbereich fährt die Stadtbahn in ein ca. 0,4 km langes Tunnelbauwerk ein und mündet dort in einen U-Bahnhof (UBf. Flughafen Terminal). Die Herstellung des Tunnelbauwerkes mit unterirdischem Bahnhof ist in offener Bauweise vorgesehen. Für die Aufstellung eines Bedarfsbeschlusses durch den Rat wurde die Verwaltung durch die Verwaltungskonferenz mit der Bedarfskonkretisierung für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Hierfür sind zunächst die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) gem. HOAI inklusive einer Kostenschätzung für den 1. Bauabschnitt zu erstellen. Nach Vorliegen des Bedarfsbeschlusses können dann die Unterlagen für den erforderlichen Planfeststellungsantrag und den Zuwendungsantrag erstellt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind vor diesem Hintergrund folgende Planungsleistungen gem. HOAI:
Für den 1. Bauabschnitt ist eine Trasse vorgesehen, die vor allem ökonomische und verkehrliche Aspekte berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 2 km, welche vom Freiligrathplatz aus über ein ca. 0,5 km langes mehrfeldriges Brückenbauwerk über den Nordstern, einer Straßenkreuzung zwischen der A44 und der B8, und anschließend in Niveaulage in Richtung Terminal geführt wird. Im Terminalbereich fährt die Stadtbahn in ein ca. 0,4 km langes Tunnelbauwerk ein und mündet dort in einen U-Bahnhof (UBf. Flughafen Terminal). Die Herstellung des Tunnelbauwerkes mit unterirdischem Bahnhof ist in offener Bauweise vorgesehen. Für die Aufstellung eines Bedarfsbeschlusses durch den Rat wurde die Verwaltung durch die Verwaltungskonferenz mit der Bedarfskonkretisierung für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Hierfür sind zunächst die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) gem. HOAI inklusive einer Kostenschätzung für den 1. Bauabschnitt zu erstellen. Nach Vorliegen des Bedarfsbeschlusses können dann die Unterlagen für den erforderlichen Planfeststellungsantrag und den Zuwendungsantrag erstellt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind vor diesem Hintergrund folgende Planungsleistungen gem. HOAI:
1) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - § 40-43 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 7 - Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor,
2) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 4 Verkehrsanlagen - § 44-47 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphasen 3 bis 7,
3) Teil 4 Fachplanung – Abschnitt 1 Tragwerksplanung - § 48-50 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 6 - Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind folgende Planungsleistungen gem. HOAI:
1) Teil 3 Objektplanung.
— Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - § 40-43 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 7,
— Für das Brückenbauwerk behält sich der Auftraggeber zudem die Vergabe der Leistungsphase 5 an Dritte vor.
2) Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 4 Verkehrsanlagen - § 44-47 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphasen 3 bis 7.
3) Teil 4 Fachplanung – Abschnitt 1 Tragwerksplanung - § 48-50 HOAI Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 6.
Gegenstand der Planungsleistungen sind hierbei im Wesentlichen folgende Objekte: Neubau einer ca. 0,5 km langen Mehrfeldbrücke über eine bestehende Kreuzung auf drei Ebenen (hier kreuzen derzeit Autobahn, Bundesstraße und Stadtbahn) sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau einer ca. 0,4 km langen Tunnelstrecke in offener Bauweise sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau eines unterirdischen Bahnhofes in offener Bauweise, Neubau einer ca. 2 km langen Stadtbahnstrecke.
Gegenstand der Planungsleistungen sind hierbei im Wesentlichen folgende Objekte: Neubau einer ca. 0,5 km langen Mehrfeldbrücke über eine bestehende Kreuzung auf drei Ebenen (hier kreuzen derzeit Autobahn, Bundesstraße und Stadtbahn) sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau einer ca. 0,4 km langen Tunnelstrecke in offener Bauweise sowie der dazugehörigen Rampenbauwerke, Neubau eines unterirdischen Bahnhofes in offener Bauweise, Neubau einer ca. 2 km langen Stadtbahnstrecke.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphase 3 bis 7 HOAI der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Leistungsphase 3 bis 6 HOAI der Fachplanung Tragwerksplanung. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsanweisung Bau (GA Bau) der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht der Verfahrensablauf im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, dass der Bedarf zunächst durch die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu konkretisieren ist (Bedarfskonkretisierung). Auf Grundlage der Bedarfskonkretisierung erfolgt der Bedarfsbeschluss durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach einem positiven Bedarfsbeschluss werden weitere Planungsleistungen beauftragt. Somit hängen die Notwendigkeit und der Umfang der weiteren Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen vom Inhalt des durch den souveränen Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch zu fassenden Bedarfsbeschluss ab.
Leistungsphase 3 bis 7 HOAI der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Leistungsphase 3 bis 6 HOAI der Fachplanung Tragwerksplanung. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsanweisung Bau (GA Bau) der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht der Verfahrensablauf im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, dass der Bedarf zunächst durch die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu konkretisieren ist (Bedarfskonkretisierung). Auf Grundlage der Bedarfskonkretisierung erfolgt der Bedarfsbeschluss durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach einem positiven Bedarfsbeschluss werden weitere Planungsleistungen beauftragt. Somit hängen die Notwendigkeit und der Umfang der weiteren Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen vom Inhalt des durch den souveränen Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch zu fassenden Bedarfsbeschluss ab.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 66/4.3-U81
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes,
1.) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes,
2.) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass in Bezug auf den Bewerber keine Gründe zum Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren gemäß § 21 SektVO vorliegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mitzuteilen, durch welches Unternehmen die Planungsbereiche
2.) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass in Bezug auf den Bewerber keine Gründe zum Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren gemäß § 21 SektVO vorliegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mitzuteilen, durch welches Unternehmen die Planungsbereiche
A) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Brücke,
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Tunnel und unterirdischer Bahnhof,
C) Objektplanung Verkehrsanlagen, D) Fachplanung Tragwerksplanung – Brücke,
E) Fachplanung Tragwerksplanung - Tunnel und unterirdischer Bahnhof erbracht werden sollen.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- oder Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- oder Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten.
Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Alle Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2 500 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und 1 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden.
Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannte Erklärung bzw. der vorgenannte Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannte Erklärung bzw. der vorgenannte Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Beschäftigten ersichtlich ist. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben,
1.) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Beschäftigten ersichtlich ist. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben,
2.) Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die gem. Ziffer III.2.1) für die Planungsbereiche A) bis E) jeweils verantwortlichen Unternehmen pro Planungsbereich A) bis E) mindestens ein und maximal drei „vollwertige Referenznachweise“ einzureichen. Unter einem „vollwertigen Referenznachweis“ pro Planungsbereich A) bis E) wird verstanden, dass die Erbringung der nachfolgenden Leistungsphasen gem. HOAI einmalig für die nachfolgenden Objekte nachgewiesen werden kann:
2.) Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die gem. Ziffer III.2.1) für die Planungsbereiche A) bis E) jeweils verantwortlichen Unternehmen pro Planungsbereich A) bis E) mindestens ein und maximal drei „vollwertige Referenznachweise“ einzureichen. Unter einem „vollwertigen Referenznachweis“ pro Planungsbereich A) bis E) wird verstanden, dass die Erbringung der nachfolgenden Leistungsphasen gem. HOAI einmalig für die nachfolgenden Objekte nachgewiesen werden kann:
A) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Brücke: Leistungsphase 1 bis 3 und 6 HOAI für Mehrfeldbrücke für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr,
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke – Tunnel und unterirdischer Bahnhof: Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für Tunnelbauwerk für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr,
C) Objektplanung Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für Brücke für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr, Tunnelbauwerk für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr, Bahnhof, oberirdische Bahnstrecke und innerörtliches Straßenprojekt,
C) Objektplanung Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für Brücke für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr, Tunnelbauwerk für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr, Bahnhof, oberirdische Bahnstrecke und innerörtliches Straßenprojekt,
D) Tragwerksplanung - Brücke: Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 HOAI für Mehrfeldbrücke für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr (Sollte die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung bei der jeweiligen Referenz durch das Unternehmen nicht im Rahmen der Tragwerksplanung, sondern im Rahmen der Objektplanung erbracht worden sein, so kann dies hier als zulässige Referenz eingebracht werden.),
D) Tragwerksplanung - Brücke: Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 HOAI für Mehrfeldbrücke für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr (Sollte die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung bei der jeweiligen Referenz durch das Unternehmen nicht im Rahmen der Tragwerksplanung, sondern im Rahmen der Objektplanung erbracht worden sein, so kann dies hier als zulässige Referenz eingebracht werden.),
E) Tragwerksplanung – Tunnel und unterirdischer Bahnhof: Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für Tunnelbauwerk für den Schienenoder motorisierten Individualverkehr (Sollte die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung bei der jeweiligen Referenz durch das Unternehmen nicht im Rahmen der Tragwerksplanung, sondern im Rahmen der Objektplanung erbracht worden sein, so kann dies hier als zulässige Referenz eingebracht werden.) Kann nicht für jeden Planungsbereich A) bis E) mindestens ein „vollwertiger Referenznachweis“ vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die unterschiedlichen Planungsbereiche A) bis E) sind zulässig. Der Nachweis der Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für die oben genannten Objekte kann innerhalb eines Planungsbereiches auch additiv durch mehrere Referenzprojekte erfolgen. Die durch die Referenzprojekte nachgewiesenen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI müssen jeweils innerhalb der letzten 15 Jahre (2011 bis 1997) begonnen und abgeschlossen worden sein. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
E) Tragwerksplanung – Tunnel und unterirdischer Bahnhof: Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für Tunnelbauwerk für den Schienenoder motorisierten Individualverkehr (Sollte die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung bei der jeweiligen Referenz durch das Unternehmen nicht im Rahmen der Tragwerksplanung, sondern im Rahmen der Objektplanung erbracht worden sein, so kann dies hier als zulässige Referenz eingebracht werden.) Kann nicht für jeden Planungsbereich A) bis E) mindestens ein „vollwertiger Referenznachweis“ vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die unterschiedlichen Planungsbereiche A) bis E) sind zulässig. Der Nachweis der Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI für die oben genannten Objekte kann innerhalb eines Planungsbereiches auch additiv durch mehrere Referenzprojekte erfolgen. Die durch die Referenzprojekte nachgewiesenen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI müssen jeweils innerhalb der letzten 15 Jahre (2011 bis 1997) begonnen und abgeschlossen worden sein. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
Beschreibung des Projektes nach Art und Umfang; für die nachgewiesenen Brückenbauwerke ist zusätzlich aussagekräftiges Bildmaterial beizufügen, Name, Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers, Leistungszeitraum sowie Investitionsvolumen.
3.) Mit dem Teilnahmeantrag ist der für die Durchführung vorgesehene Fachverantwortliche oder sind die für die Durchführung vorgesehenen Fachverantwortlichen für die Planungsbereiche
A) Objektplanung Ingenieurbauwerke – Brücke,
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke – Tunnel und unterirdischer Bahnhof und
C) Objektplanung - Verkehrsanlagen namentlich zu benennen. Darüber hinaus ist ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber als Gesamtprojektleiter namentlich zu benennen. Für alle vorgenannten Funktionen dürfen insgesamt maximal 4 Personen benannt werden. Hierbei ist es auch zulässig, dass alle vorgenannten Funktionen durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind die berufliche Qualifikation (Ausbildungs- und ggf. Fortbildungsnachweise) sowie die Projekterfahrung (Darstellung der persönlichen Referenzen) der benannten Personen nachzuweisen. Für den Fachverantwortlichen oder die Fachverantwortlichen der Planungsbereiche A), B) und C) sind hierbei jeweils Projekterfahrungen in den Bereichen Brückenbau, Tunnelbau und Schienen-Verkehrsanlagen nachzuweisen. Für die Gesamtprojektleitung sind hierbei interdisziplinäre.
C) Objektplanung - Verkehrsanlagen namentlich zu benennen. Darüber hinaus ist ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber als Gesamtprojektleiter namentlich zu benennen. Für alle vorgenannten Funktionen dürfen insgesamt maximal 4 Personen benannt werden. Hierbei ist es auch zulässig, dass alle vorgenannten Funktionen durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind die berufliche Qualifikation (Ausbildungs- und ggf. Fortbildungsnachweise) sowie die Projekterfahrung (Darstellung der persönlichen Referenzen) der benannten Personen nachzuweisen. Für den Fachverantwortlichen oder die Fachverantwortlichen der Planungsbereiche A), B) und C) sind hierbei jeweils Projekterfahrungen in den Bereichen Brückenbau, Tunnelbau und Schienen-Verkehrsanlagen nachzuweisen. Für die Gesamtprojektleitung sind hierbei interdisziplinäre.
Projekterfahrungen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Leistungen, jedoch höchstens 5 % von der Auftragssumme. Der Auftragnehmer kann den Sicherheitseinbehalt durch die Stellung einer Bürgschaft ablösen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß § 15 HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 003-004992 (2012-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 152 811,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Kontakt
Fax: +49 2118934129 📠