Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dialogforums „Plattform Erneuerbare Energien“. An der Plattform Erneuerbare Energien sollen die Akteure der Energiewende mitwirken. Dies sind insbesondere Branchenvertreter der Erneuerbaren Energien sowie weitere Vertreter der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, Vertreter von Ländern und Kommunen, der Umweltverbände und von Wissenschaft und Forschung. Der Austausch findet auf mehreren Ebenen statt und ist thematisch in folgende Schwerpunktthemen unterteilt: (1) Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien: Hier geht es im Kern um den Austausch zur konzeptionellen Weiterentwicklung des EEG und der sonstigen Rahmenbedingungen für EE im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus dem wachsenden EE-Anteil für das Gesamtsystem ergeben. (2) Zusammenspiel von Netzausbau und EE-Ausbau: Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern, EE-Verbänden und Netzbetreibern neue Wege zu finden, wie die Entwicklungen ökonomisch effizient und umweltpolitisch sinnvoll miteinander verzahnt werden können. (3) Zusammenspiel Erneuerbare, konventionelle Energieversorgung (z.B. (grenzüberschreitend) gesicherte Leistung, Flexibilität, must-run, KWK, Notstromaggregate), Nachfrageseite (z.B. Lastmanagement/ Nachfrageelastizität, und der Nachfrageseite (z.B. Wärmepumpen, Elektromobilität) sowie notwendige flankierende bzw. komplementäre Rahmenbedingungen für die Energiemärkte zum Ausbau der erneuerbaren Energien (z.B. „Kapazitätsmechanismen, Kraftwerksförderprogramm, Kaltreserve, Organisation von Preiszonen, Strombörsen, Regelenergiemärkten - jeweils auch im Rahmen internationaler Prozesse (ACER, ENTSO-E, EU COM), Koppelung mit Gasmärkten, Anreizregulierung, Smart Grid, Subventionsabbau)“). Vorgesehen sind Arbeitsgruppen zu den Schwerpunktthemen mit Vertretern des o. g. Teilnehmerspektrums sowie ein Steuerungskreis zur Koordination der Aktivität. Ferner sollen Aktivität und Ergebnisse der Öffentlichkeit durch entsprechende Konferenzen vorgestellt werden. Parallel zu diesem Projekt werden Vorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht und verschiedene für das Thema relevante andere Projekte und wissenschaftliche Vorhaben im Auftrag des BMU durchgeführt bzw. ausgeschrieben. Inhaltlich umfassen diese Vorhaben Untersuchungen zu einzelnen Sparten der EE, zu den Zielsetzungen und zur Notwendigkeit des Gesetzes, dem energiewirtschaftlichen und ökologischen Hintergrund, den gesamtwirtschaftlichen, sektoralen und ökologischen Wirkungen, zu rechtlichen Fragestellungen sowie zur Erreichung der gesetzten Ziele. Die Ergebnisse, auch Zwischenergebnisse, dieser Vorhaben sind im Vorhaben aufzugreifen und zu verwerten, um Doppelarbeit zu vermeiden und so weit als möglich Synergien durch Kooperation zu ermöglichen. Umgekehrt sollen die Ergebnisse aus den Dialoggesprächen in die fachliche Arbeit im Rahmen der vorgenannten Vorhaben zurückgespeist werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Fachlich-inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächsrunden und Workshops.Arbeitspaket 2: Organisation und Durchführung von Dialogforen im BMU.Arbeitspaket 3: Weitere Leistungen im Rahmen des Vorhabens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dialogforums „Plattform Erneuerbare Energien“. An der Plattform Erneuerbare Energien sollen die Akteure der Energiewende mitwirken. Dies sind insbesondere Branchenvertreter der Erneuerbaren Energien sowie weitere Vertreter der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, Vertreter von Ländern und Kommunen, der Umweltverbände und von Wissenschaft und Forschung. Der Austausch findet auf mehreren Ebenen statt und ist thematisch in folgende Schwerpunktthemen unterteilt:
Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dialogforums „Plattform Erneuerbare Energien“. An der Plattform Erneuerbare Energien sollen die Akteure der Energiewende mitwirken. Dies sind insbesondere Branchenvertreter der Erneuerbaren Energien sowie weitere Vertreter der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, Vertreter von Ländern und Kommunen, der Umweltverbände und von Wissenschaft und Forschung. Der Austausch findet auf mehreren Ebenen statt und ist thematisch in folgende Schwerpunktthemen unterteilt:
(1) Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien: Hier geht es im Kern um den Austausch zur konzeptionellen Weiterentwicklung des EEG und der sonstigen Rahmenbedingungen für EE im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus dem wachsenden EE-Anteil für das Gesamtsystem ergeben.
(1) Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien: Hier geht es im Kern um den Austausch zur konzeptionellen Weiterentwicklung des EEG und der sonstigen Rahmenbedingungen für EE im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus dem wachsenden EE-Anteil für das Gesamtsystem ergeben.
(2) Zusammenspiel von Netzausbau und EE-Ausbau: Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern, EE-Verbänden und Netzbetreibern neue Wege zu finden, wie die Entwicklungen ökonomisch effizient und umweltpolitisch sinnvoll miteinander verzahnt werden können.
(3) Zusammenspiel Erneuerbare, konventionelle Energieversorgung (z.B. (grenzüberschreitend) gesicherte Leistung, Flexibilität, must-run, KWK, Notstromaggregate), Nachfrageseite (z.B. Lastmanagement/ Nachfrageelastizität, und der Nachfrageseite (z.B. Wärmepumpen, Elektromobilität) sowie notwendige flankierende bzw. komplementäre Rahmenbedingungen für die Energiemärkte zum Ausbau der erneuerbaren Energien (z.B. „Kapazitätsmechanismen, Kraftwerksförderprogramm, Kaltreserve, Organisation von Preiszonen, Strombörsen, Regelenergiemärkten - jeweils auch im Rahmen internationaler Prozesse (ACER, ENTSO-E, EU COM), Koppelung mit Gasmärkten, Anreizregulierung, Smart Grid, Subventionsabbau)“).
(3) Zusammenspiel Erneuerbare, konventionelle Energieversorgung (z.B. (grenzüberschreitend) gesicherte Leistung, Flexibilität, must-run, KWK, Notstromaggregate), Nachfrageseite (z.B. Lastmanagement/ Nachfrageelastizität, und der Nachfrageseite (z.B. Wärmepumpen, Elektromobilität) sowie notwendige flankierende bzw. komplementäre Rahmenbedingungen für die Energiemärkte zum Ausbau der erneuerbaren Energien (z.B. „Kapazitätsmechanismen, Kraftwerksförderprogramm, Kaltreserve, Organisation von Preiszonen, Strombörsen, Regelenergiemärkten - jeweils auch im Rahmen internationaler Prozesse (ACER, ENTSO-E, EU COM), Koppelung mit Gasmärkten, Anreizregulierung, Smart Grid, Subventionsabbau)“).
Vorgesehen sind Arbeitsgruppen zu den Schwerpunktthemen mit Vertretern des o. g. Teilnehmerspektrums sowie ein Steuerungskreis zur Koordination der Aktivität. Ferner sollen Aktivität und Ergebnisse der Öffentlichkeit durch entsprechende Konferenzen vorgestellt werden.
Vorgesehen sind Arbeitsgruppen zu den Schwerpunktthemen mit Vertretern des o. g. Teilnehmerspektrums sowie ein Steuerungskreis zur Koordination der Aktivität. Ferner sollen Aktivität und Ergebnisse der Öffentlichkeit durch entsprechende Konferenzen vorgestellt werden.
Parallel zu diesem Projekt werden Vorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht und verschiedene für das Thema relevante andere Projekte und wissenschaftliche Vorhaben im Auftrag des BMU durchgeführt bzw. ausgeschrieben. Inhaltlich umfassen diese Vorhaben Untersuchungen zu einzelnen Sparten der EE, zu den Zielsetzungen und zur Notwendigkeit des Gesetzes, dem energiewirtschaftlichen und ökologischen Hintergrund, den gesamtwirtschaftlichen, sektoralen und ökologischen Wirkungen, zu rechtlichen Fragestellungen sowie zur Erreichung der gesetzten Ziele. Die Ergebnisse, auch Zwischenergebnisse, dieser Vorhaben sind im Vorhaben aufzugreifen und zu verwerten, um Doppelarbeit zu vermeiden und so weit als möglich Synergien durch Kooperation zu ermöglichen. Umgekehrt sollen die Ergebnisse aus den Dialoggesprächen in die fachliche Arbeit im Rahmen der vorgenannten Vorhaben zurückgespeist werden.
Parallel zu diesem Projekt werden Vorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht und verschiedene für das Thema relevante andere Projekte und wissenschaftliche Vorhaben im Auftrag des BMU durchgeführt bzw. ausgeschrieben. Inhaltlich umfassen diese Vorhaben Untersuchungen zu einzelnen Sparten der EE, zu den Zielsetzungen und zur Notwendigkeit des Gesetzes, dem energiewirtschaftlichen und ökologischen Hintergrund, den gesamtwirtschaftlichen, sektoralen und ökologischen Wirkungen, zu rechtlichen Fragestellungen sowie zur Erreichung der gesetzten Ziele. Die Ergebnisse, auch Zwischenergebnisse, dieser Vorhaben sind im Vorhaben aufzugreifen und zu verwerten, um Doppelarbeit zu vermeiden und so weit als möglich Synergien durch Kooperation zu ermöglichen. Umgekehrt sollen die Ergebnisse aus den Dialoggesprächen in die fachliche Arbeit im Rahmen der vorgenannten Vorhaben zurückgespeist werden.
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Fachlich-inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächsrunden und Workshops.
Arbeitspaket 2: Organisation und Durchführung von Dialogforen im BMU.
Arbeitspaket 3: Weitere Leistungen im Rahmen des Vorhabens.
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/dieseMitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelneMitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/dieseMitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelneMitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters.
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein:
— ökonomische und technisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse der deutschen Energiewirtschaft,
— Kenntnisse des Strommarktes, des Kraftwerksparks, der Speichertechnologien, des Netzausbaus, der Markt- und Systemintegration insbesondere zu erneuerbaren Energien,
— Kenntnisse der wirtschaftlichen Aktivitäten im Energiebereich in Bund und Ländern insbesondere zu erneuerbaren Energien,
— Kenntnisse des bisherigen politischen Prozesses und seiner Akteure im Energiebereich in Bund und Ländern insbesondere zu erneuerbaren Energien,
— Erfahrung im Bereich der politischen Meinungsbildungsprozesse und Politikberatung,
— Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen,
— Erfahrungen in der Moderation von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen,
— Erfahrungen in der Dokumentation von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen,
— Expertise in der adressatenspezifischen Vermittlung von Ergebnissen. Adressaten sind zum einen Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und zum anderen die Öffentlichkeit.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die"AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". AllgemeineGeschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die"AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". AllgemeineGeschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. ZudenTeilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Susanne Beermann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2012/S 158-264408 (2012-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, desAuftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebot (40)
2. Preis (40)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-19 📅
Name: adelphi consult GmbH
Postanschrift: Caspar-Theyss-Strasse 14a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villmombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich wurden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich wurden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.