Postzustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Postzustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung.
Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die kostenlose Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Bei Los 1: Ca. 1 500 000 PZA für ein Jahr innerhalb Berlins.Bei Los 2: Ca. 300 000 PZA für ein Jahr - deutschlandweit - ohne Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: beatrix.lamberty@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901396411 📞
Fax: +49 3090283508 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 234-385433
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle (Anhang A.II) oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de/ abzufordern. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend, soweit keine abweichende. Regelung getroffen wurde. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht ausdrücklich vom Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt und durch die geforderten Angaben und Nachweise ergänzt werden. 2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. 3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 25-2012 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter. Angabe des Aktenzeichens 25-2012 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. 5. Abgeforderte Erklärungen sind dem Angebot schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige. Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die als Mindestanforderungen bezeichneten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise nicht beinhalten, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen. 6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. 7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen. Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen. 8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen. Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 9. Die in § 7 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) in der jeweils geltenden Fassung und aller darauf basierenden Rechtsverordnungen eingeschränkt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Postzustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung.
Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die kostenlose Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung - innerhalb Berlins-
Kurze Beschreibung:
Postzustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung - innerhalb
Berlins-.Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die kostenlose Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.
Berlins-.
Menge oder Umfang: Ca. 1.500.000 PZA innerhalb eines Jahres innerhalb Berlins.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die Angabe von End- bzw. Bruttopreisen ist erforderlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge -deutschlandweit- ohne Berlin
Kurze Beschreibung:
Postzustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung - deutschlandweit- ohne
Berlin.Der Auftrag beinhaltet die Abholung, den Frankierdienst, die entsprechenden Nachweise, Vordrucke, den Lieferdienst für die Zustellaufträge, deren teilweise Sortierung sowie die kostenlose Bereitstellung entsprechender Transportbehälter.
Berlin.
Menge oder Umfang: Ca. 300 000 PZA innerhalb eines Jahres - deutschlandweit- ohne Berlin.
Bei Los 1: Ca. 1 500 000 PZA für ein Jahr innerhalb Berlins.
Bei Los 2: Ca. 300 000 PZA für ein Jahr - deutschlandweit - ohne Berlin.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 25-2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare.
Nachweise vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1.
Soweit eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs-oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein).
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2.
Unternehmensdarstellung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit.
— Angabe der Rechtsform, des Unternehmensträgers (z.B. Inhaber, Gesellschafter), des Stammkapitals (soweit einschlägig),
— Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie der Geschäftsfelder des Unternehmens,
— Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsrechtlicher Struktur,
— Darlegung der geplanten innerorganisatorischen Projektstruktur zu Durchführung des in Ziffer II.1.5) beschriebenen Auftrags.
(Die Darstellung sollte 5 Seiten nicht überschreiten und ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.).
3.
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A" - siehe inhaltsgleichen Vordruck für § 6 Abs. 3 VOL/A unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html.
Alternativ ist die Vorlage der Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) oder dem Präqualifikationsverzeichnis für Lieferungen und Dienstleistungen (PQ-VOL) ausreichend.
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4.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte/Nachunternehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im genannten Sinne. Insoweit wird für den Bereich der Zustellung auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweise der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird.
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5.
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt werden soll, ist eine Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern des Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer.
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Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1.
Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden sowie 1 000 000 EUR für Verkehrs- und Transportschäden. Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, muss eine Erklärung eines Versichereres abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall entsprechend verlängert wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Erklärungen/Angaben/Nachweise sind von den Bietern bzw. den Mitgliedern einer.
Bietergemeinschaft einzureichen:
1.
Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Referenzen) aus den Jahren 2009 - 2012."Vergleichbare Leistungen" in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Die Angaben sind in Form einer Darstellung von Referenzleistungen zu machen.
Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat Folgendes zu beinhalten:
1.1 Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu;
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1.2. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
— Auftragsinhalt und -umfang,
— Ausführungsort(e),
— Ausführungszeitraum.
2.
Angaben zu den vom Bieter/der Bietergemeinschaft eingesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (Die Darstellung sollte 3 Seiten nicht überschreiten und ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftug mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.
Vorlage der Lizenz zur gewerblichen Briefbeförderung der Bundesnetzagentur gemäß § 5 PostG sowie Entgeltgenehmigung nach § 34 PostG im Bundesgebiet mit dem Angebot bzw der Nachweis der Beantragung. (Mindestanforderung).
2.
Eigenerklärung gemäß Vordruck "Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs. 2. Frauenförderverordnung - siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html.
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3.
Eigenerklärung gemäß Vordruck "Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz - siehe http:// www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fr. Lamberty
Internetadresse: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin LS
Kontaktperson: Herrn Heymann
Telefon: +49 3090139-6121 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
URL der Dokumente: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Dokumente: http://www.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 25-2012
Zusätzliche Informationen
1.
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle (Anhang A.II) oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de/ abzufordern.
Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend, soweit keine abweichende.
Regelung getroffen wurde. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht ausdrücklich vom Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt und durch die geforderten Angaben und Nachweise ergänzt werden.
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2.
Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend.
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3.
Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 25-2012 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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4.
Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter.
Angabe des Aktenzeichens 25-2012 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet.
5.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Angebot schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige.
Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die als Mindestanforderungen bezeichneten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise nicht beinhalten, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
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6.
Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
7.
Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen.
Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen.
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
9.
Die in § 7 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) in der jeweils geltenden Fassung und aller darauf basierenden Rechtsverordnungen eingeschränkt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bewerber, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen.
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Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2012/S 234-385433 (2012-11-30)