Projekt "Neue Arbeit für Mülheim" als Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020
Ziel des Projektes Neue Arbeit für Mülheim ist es, über das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" mindestens 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Zielgruppe der Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und massiven psychosozialen, gesundheitlichen und Sucht- Problemlagen durch den Aufbau und den Betrieb eines geeigneten Unternehmens in einem vom Bieter zu wählenden Geschäftszweig nachhaltig zu befähigen, den Wert von Arbeit im Zusammenhang mit der Sicherung des Lebensunterhaltes zu erkennen und den Lebensunterhalt über Arbeit selbständig und unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu sichern.
Zielgruppe des Projekts sind obdachlose Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren aus dem Programmgebiet, die dem Grunde nach im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stehen würden, diesen Anspruch aber nicht realisieren. Sie meiden den Leistungsbezug, da sie den damit verbundenen Anforderungen wegen vorhandener multipler Problemlagen nicht nachkommen können.
Das Projekt gliedert sich in eine etwa 12-monatige Aufbau- und eine anschließende Betriebsphase. Neben dem Aufbau beziehungsweise der Verselbständigung des Betriebs mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern beinhalten beide Projektphasen eine zielgruppenspezifische Qualifizierung durch Anleitung. In der Aufbauphase wird der Schwerpunkt neben der sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung, darin liegen, Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. In der Betriebsphase sollen entsprechend der betrieblichen Ausrichtung fachpraktische Qualifizierungen im Mittelpunkt stehen. Es ist keine abschlusszertifizierte Qualifizierung vorgesehen.
Es sind während der gesamten Projektlaufzeit laufend mindestens 12 Teilnehmerplätze zu besetzen. Freiwerdende Teilnehmerplätze sind aus der Zielgruppe nach zu besetzen. Die Auswahl geeigneter Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch den Bieter selbst, entweder aus dem Personenkreis, der sich direkt hilfesuchend an das Angebot des Bieters wendet oder durch aufsuchende Ansprache der Zielgruppe.
Im Anschluss an die geförderte Projektlaufzeit ist die Nachhaltigkeit des Betriebs zumindest bis zum Ende der Zweckbindungsfrist zu gewährleisten, die sich aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 ergibt und die für dieses Projekt voraussichtlich 20 Jahre beträgt. Der Betrieb soll daher nach Ende der geförderten Projektlaufzeit soweit wirtschaftlich gefestigt sein, dass eine langfristige Tragfähigkeit gesichert ist. Dabei sind die Vorgaben des hier einschlägigen Zuwendungsrechts zum Umgang mit erzielten Einnahmen beziehungsweise Gewinnen zu beachten. Danach sind während des Projektzeitraums sowie während der Zweckbindungsfrist erzielte zweckgebundene Einnahmen aus dem Betrieb erneut zweckentsprechend innerhalb der Maßnahme zu verwenden. Können die Einnahmen nicht erneut zweckentsprechend innerhalb der Maßnahme verwendet werden, so sind diese an die Auftraggeberin zurückzuzahlen.
Die Projektlaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.8.2012 und endet am 30.9.2014.
Es wird ein Projektträger gesucht, der die Umsetzung des Projektes übernimmt.
Das Projekt wird gefördert durch die Europäische Union/Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW und die Stadt Köln.
Das Integrierte Handlungskonzept MÜLHEIM 2020 finden Sie im Internet unter
www.stadt-koeln.de/4/muelheim2020/.
Bei Widersprüchlichkeit von Angaben gelten vorrangig die im Rahmen dieser Ausschreibung bekannt gegebenen Informationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-14.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-03-14
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Auftragsbekanntmachung
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2012-03-27
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Ergänzende Angaben
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2013-07-04
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Ergänzende Angaben
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