Projektleitung/Bauherrenvertretung für das Bauvorhaben Neubau Köln, Agrippastraße

DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH hat in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Hauptgebäude zwei bebaute Grundstücke erworben und wird diese mit einem Büroneubau beplanen. Die Flächen sind überwiegend zur Eigennutzung vorgesehen. Eine Fremdvermietung von Teilflächen soll aber interimsweise möglich sein, insofern muss das Gebäude drittverwendungsfähig zugeschnitten und ausgestattet sein.
Für die Planung und Bauausführung sind bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte EU-Vergabeverfahren vorzusehen. Dabei soll für den Planer/Generalplaner ein VOF-Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Die Bauleistung soll voraussichtlich in Teillosen (Rohbau, Fassade, TGA, Ausbau) erfolgen. Es wird eine schlüsselfertige, bezugsfertige, voll ausgestattete Realisierung angestrebt. Die Projektsteuerung mit üblichem Leistungsbild, die nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist, wird extern vergeben.
Eckdaten des Bauvorhabens sind:
— Grundstücksgröße gesamt 792 m²,
— Abbruch des kompletten Bestandes,
— 5 bis 6 oberirdische Geschosse in Abhängigkeit von der Nachbarbebauung,
— 1 bis 2 Untergeschosse (zurzeit ein Untergeschoss),
— ca. 5 000 m² BGF (3 400 m² oberirdisch, 1 600 m² unterirdisch),
— ca. 80-90 Büroarbeitsplätze, Besprechungsräume und zugehörige Nebenflächen,
— Bürokonzept mit überwiegend offenen Strukturen,
— wertige Ausstattungsqualitäten,
— energetisch hochwertig, effizient, Nachhaltigkeitsaspekte,
— behindertengerecht,
— hoher Schallschutz,
— äußere Gestaltung an das Hauptgebäude angelehnt,
— physische Anbindung an das Haupthaus nach baurechtlicher und technischer Prüfung und Möglichkeit,
— Baukosten ca. EUR 8 000 000 netto, einschließlich Abbruch,
— Baunebenkosten ca. EUR 1 600 000. netto,
— Ausstattung ca. EUR 900 000 netto.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bauherrenvertretung und Bauprojektleitung. Diese Leistung soll grundsätzlich durch einen Projektleiter erbracht werden, der bis zur Projektfertigstellung in der Regel Vollzeit und während des Nachlaufs im erforderlichen Umfang für das Projekt zur Verfügung stehen soll. Für die Aufgabenstellung erforderliche Supportleistungen (Assistenz, Backoffice) sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Für urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheit ist eine angemessene Vertretungsregelung vorzusehen. Das Personal des Auftragnehmers ist an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
Die Bauherrenvertretung ist für die gesamte Projektleitung des Auftraggebers zuständig. Von der Planung über die Realisierung bis zur Ab- und Übernahme des Objekts hält sie die Fäden in der Hand und sorgt durch eine vorausschauende Koordination und Steuerung aller internen und externen Beteiligten dafür, dass das Projekt termin-, qualitäts- und kostengerecht ins Ziel kommt. Sie sorgt für die Klärung von Rechtsfragen und stellt ein lückenloses und aussagekräftiges Reporting sicher. Abweichungen erkennt sie frühzeitig und sorgt durch den Anstoß entsprechender Maßnahmen dafür, dass Meilensteine stets planmäßig erreicht werden. Zur Aufgabe der Bauherrenvertretung gehört auch das ordnungsgemäße Nachtragsmanagement sowie die gewissenhafte Auswertung von Nachforderungen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Es wird erwartet, dass die Projektleitung "ihr" Projekt überzeugend nach innen und außen vertritt und Nutzeranforderungen und Belange der Projektbeteiligten erfolgreich "unter einen Hut" bringt. Eine hohe Identifikation mit dem Projekt wird vorausgesetzt.
Auf Seiten des Auftraggebers arbeiten Fachgruppen der Projektleitung thematisch zu. Auch sie sind im Projektverlauf durch die Projektleitung zu koordinieren. Unterstützt wird die Aufgabe durch einen externen Organisationsberater. Die Schnittstelle nach außen (Planer, Ausführende) besetzt eine externe Projektsteuerung. Für juristische Fragestellungen und die formelle Begleitung von Ausschreibungsverfahren steht eine bauerfahrene Anwaltskanzlei zur Verfügung. Projektsteuerung und Rechtsberatung sind nicht Leistungsgegenstand der Projektleitung/Bauherrenvertretung.
Die Projektleitung berichtet regelmäßig an den Lenkungsausschuss und/oder die Geschäftsführung. Auftragserteilungen oder rechtliche Bindungen erfolgen immer im Vieraugenprinzip durch Mitzeichnen eines DEG-Vertreter und unter Beachtung der Vergaberichtlinien des Auftraggebers. Die Bauherrenvertretung erhält in diesem Rahmen die erforderlichen Bevollmächtigungen.
Unter Maßgabe einer Projektfertigstellung bis Mitte 2016 ist die Aufgabe zunächst bis zum 31.12.2016 zu kalkulieren, wobei die letzten 6 Monate als Nachlauf, Übergabe an den Auftraggeber und die Steuerung von Restarbeiten, Mängelbeseitigungen, der Schlussrechungen usw. vorgesehen sind.
Der Auftraggeber stellt ein Doppelbüro mit der üblichen Ausstattung, IT-Infrastruktur und Mobiltelefon zur Verfügung.
Der Auftragnehmer darf für das Bauvorhaben nicht zugleich Leistungen der Projektsteuerung oder Planungsleistungen übernehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-06 Auftragsbekanntmachung
2013-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge