Projektmanagement für das Projekt "Vernässung"
Gegenstand des Projektmanagements sind Leistungen zur Unterstützung der LAF bei der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt".
Das Projektmanagement versteht sich als unabhängige Beratungs-, Koordinierungs- und Überwachungsinstanz und als Interessenvertreter der LAF als Bewilligungsbehörde und zuständige technische Bauverwaltung gegenüber sämtlichen Projektbeteiligten. Die durch den Projektmanager durchzuführenden Tätigkeiten sind konsequent auf den Projekterfolg auszurichten.
Aufgaben des Projektmanagers sind u.a.
1. die Unterstützung der LAF in der Vorbereitungsphase des Projektes, soweit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erforderlich. In der Vorbereitungsphase ist auf Basis der Förderrichtlinie der Projektablauf von der Antragstellung bis hin zur Zuwendungsprüfung zu entwickeln,
2. die Mitwirkung bei der Antragsprüfung. Hierzu gehören die formale Prüfung, die technische Prüfung und die Kostenprüfung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der fachlichen und haushaltsrechtlichen Bewertung. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht mit Empfehlung oder Ablehnung der Bewilligung inklusive Begründung zusammenzufassen. Im Fall einer Empfehlung ist die Höhe der Bewilligung zu begründen,
3. die Mitwirkung bei der Bescheiderteilung sowie die Unterstützung bei der Erarbeitung der fachlichen Nebenbestimmungen,
4. die Mitwirkung bei der Prüfung der planerischen und baulichen Umsetzung der mit Bescheid bewilligten Maßnahmen,
5. die Mitwirkung bei der Zuwendungsprüfung entsprechend der veröffentlichten "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt" unter strikter Beachtung des gemäß Fördermittelbescheids festgelegten Leistungsumfangs und der Anforderungen der Landeshaushaltsordnung sowie der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Informationen zum Landesprogramm sowie zur Richtlinie können im Internet unter
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=47788 bzw. unter
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=53388 abgerufen werden. Es können für den Teilnahmewettbewerb keine zusätzlichen Informationen von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-02-10
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Auftragsbekanntmachung
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2012-06-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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