Projektsteuerung für die energetische Modernisierung und den daraus resultierenden teilweisen Umbau des Berufsbildungszentrums (BBZ) der Handwerkskammer (HWK) Oldenburg

Handwerkskammer Oldenburg

Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V., (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009) für die Projektstufen 2-5 aller Handlungsbereiche (A-E), im Wege der stufenweisen Beauftragung, für die Baumaßnahme energetische Modernisierung und den daraus resultierenden Umbau der Gebäudeteile BT 1 und BT 2 des Berufsbildungszentrums (BBZ) in Oldenburg.
Das Grundstück des Berufsbildungszentrums liegt in einem Gewerbegebiet in Oldenburg/Tweelbäke. Das Grundstück ist bereits bebaut und befindet sich vollständig im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aus dem Jahre 1974. Die betreffenden Gebäude wurden zwischen 1977 und 1993 in den heutigen Ist-Zustand versetzt und ihrer Bestimmung gemäß genutzt. In den zu modernisierenden Gebäudeteilen bestehen neben einigen klassischen Theorieräumen jeweils eine Maler-, Lackier-, Tischler- und Schweißwerkstatt mit dazugehörigen Sozialräumen und ein Internat. Zusätzlich wird im BBZ ein Kantinenbetrieb aufrechterhalten. Aufgrund der langjährigen Nutzung müssen die Gebäude modernisiert werden.
Die energetischen Modernisierungsmaßnahmen nebst zugehörigem Umbau beinhalten:
1. Umbau / energetische Modernisierung Werkstattgebäude (BT 1) mit Lehrwerkstätten (Tischler-, Schweißer-, Maler- und Lackiererwerkstatt), anliegende Unterrichts- und Sozialräume; Skelettbauweise; Brutto-Grundfläche ca. 4 800 m² (ca. 60 m x 40 m), teilweise eingeschossig (Werkstatthalle) und teilweise zweigeschossig (die Halle umschließende Sozial- und Unterrichtsräume). Weiter werden auch die Funktionsbereiche der Werkstätten untereinander neu geordnet. Der Primärenergiebedarf liegt derzeit bei 422 kWh/m²a (Istzustand). Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes BT 1 muss nach erfolgter Modernisierung den Wert von 221 kWh/m²a unterschreiten (Neubaustandard gemäß EnEV 2009).
2. Umbau / energetische Modernisierung Internatsgebäude (BT 2), mit Fleischerwerkstatt, Kantine/Küche, Freizeiträume und 2 Wohneinheiten; Massivbauweise; Brutto-Grundfläche ca. 5 000 m² (ca. 60 m x 32 m), teilweise eingeschossig (Fleischerwerkstatt, Kantine), teilweise dreigeschossig (Internat) und vollflächig unterkellert. Auch im BT 2 werden die Funktionsbereiche neu geordnet. Die Fleischerwerkstatt entfällt und wird zum Verwaltungstrakt umgebaut, der Küchen- und Kantinenbereich wird umgebaut und ein Veranstaltungsbereich geschaffen. Die Appartements des Internats werden umgebaut und modernisiert. Der Primärenergiebedarf liegt derzeit bei 435 kWh/m²a (Istzustand). Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes BT 2 muss nach erfolgter Modernisierung den Wert von 248 kWh/m²a unterschreiten (Neubaustandard gemäß EnEV 2009).
Darüber hinaus werden auf dem Dach des BBZ kleine Anlagen für die Gewinnung erneuerbarer Energien zum Zweck der Lehrlingsunterweisung installiert werden. Noch nicht endgültig abgestimmt ist in diesem Zusammenhang, ob die beiden bestehenden Hausmeisterwohnungen rückgebaut und entsprechend neuer Wohnraum im Bereich des Internats geschaffen wird.
Die Modernisierungsmaßnahmen im BT 1 und BT 2 umfassen sowohl die energetische Modernisierung der Gebäudehülle wie auch die funktionale Neuordnung der Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes (Umbau). In der Entwurfsphase ist für die Gebäude BT 1 und BT 2 eine Abstimmung hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes (eventuell Brandabschnitt Fluchtwegeführung etc.) herbeizuführen.
Die gesamte Maßnahme ist behindertengerecht auszuführen.
Die Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen für die Bauteile BT 1 und BT 2 sind unter Aufrechterhaltung des laufenden Aus- und Weiterbildungsbetriebs im Berufsbildungszentrum durchzuführen.
Die geplanten Modernisierungs- und (Um-) Baumaßnahmen sollen jeweils anteilig mit Fördermitteln des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und des Landes Niedersachsens gefördert werden. Teilweise handelt es sich um Europäische Fördermittel (EFRE). Die Anträge wurden seitens der Handwerkskammer Oldenburg bereits gestellt, das Raumprogramm wurde durch das BAFA bereits anerkannt. Damit die Förderung der Maßnahmen gewährleistet ist, muss der Jahres-Primärenergiebedarf der modernisierten Gebäude BT 1 und BT 2 jeweils den Jahres-Primärenergiebedarf des Neubaustandards nach EnEV 2009 unterschreiten. Außerdem müssen sämtliche Bau- und Modernisierungsmaßnahmen bis zum 30.12.2013 abgeschlossen und abgerechnet sein. Weiter müssen die betreffenden Förderrichtlinien eingehalten werden.
Die verbindliche Kostenobergrenze für die Realisierung der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahmen beträgt 10 503 000 EUR netto (Kgr. 200-700 DIN 276:2008-12, davon KGr. 300 ca. 5 015 000 EUR und KGr. 400 ca. 2 805 000 EUR). Die Umsetzung des genehmigten Raumprogramms soll eine Optimierung der Nutzfläche und der Kosten zur Folge haben. Die förderfähigen Kosten stellen die maximale Kostenobergrenze dar und dürfen während der Planungs- und Bauphase nicht überschritten werden. Die Planungsleistungen sind nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu optimieren.
Die erste Projektstufe (Projektvorbereitung) ist mit der Anerkennung des Raumprogrammes durch die Zuwendungsgeber und Auswahl des Generalplaners bereits abgeschlossen. Derzeit befindet sich das Projekt in der zweiten Projektstufe (Planung) in der Erstellung der Entwurfsplanung. Die Zuwendungsbescheide sollten im Herbst dieses Jahres vorliegen. Unmittelbar danach kann mit der Durchführung der Baumaßnahme begonnen werden, die bis zum Ende des Jahres 2013 zwingend vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein muss.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-24 Auftragsbekanntmachung
2012-08-03 Ergänzende Angaben
2012-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Projektstufe 2: Planung;Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung;Projektstufe 4: Ausführung;Projektstufe 5: Projektabschluss.Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen - soweit beauftragt - in jeder der Projektstufen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V., (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009) folgende Handlungsbereiche:A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,B: Qualitäten und Quantitäten,C: Kosten und Finanzierung,D: Termine und Kapazitäten und Logistik,E: Verträge und Versicherungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Oldenburg
Postanschrift: Theaterwall 32
Postleitzahl: 26122
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-oldenburg.de 🌏
E-Mail: seyfarth@hwk-oldenburg.de 📧
Telefon: +49 441232-244 📞
Fax: +49 441232-243 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 144-241095
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, § 5 Abs. 3 VOF. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. (2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern. (3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen. (4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt. (5) Anfragen sind schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen. (6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend). (7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. (8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. (9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. (10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. (12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V., (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009) für die Projektstufen 2-5 aller Handlungsbereiche (A-E), im Wege der stufenweisen Beauftragung, für die Baumaßnahme energetische Modernisierung und den daraus resultierenden Umbau der Gebäudeteile BT 1 und BT 2 des Berufsbildungszentrums (BBZ) in Oldenburg.
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Das Grundstück des Berufsbildungszentrums liegt in einem Gewerbegebiet in Oldenburg/Tweelbäke. Das Grundstück ist bereits bebaut und befindet sich vollständig im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aus dem Jahre 1974. Die betreffenden Gebäude wurden zwischen 1977 und 1993 in den heutigen Ist-Zustand versetzt und ihrer Bestimmung gemäß genutzt. In den zu modernisierenden Gebäudeteilen bestehen neben einigen klassischen Theorieräumen jeweils eine Maler-, Lackier-, Tischler- und Schweißwerkstatt mit dazugehörigen Sozialräumen und ein Internat. Zusätzlich wird im BBZ ein Kantinenbetrieb aufrechterhalten. Aufgrund der langjährigen Nutzung müssen die Gebäude modernisiert werden.
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Die energetischen Modernisierungsmaßnahmen nebst zugehörigem Umbau beinhalten:
1. Umbau / energetische Modernisierung Werkstattgebäude (BT 1) mit Lehrwerkstätten (Tischler-, Schweißer-, Maler- und Lackiererwerkstatt), anliegende Unterrichts- und Sozialräume; Skelettbauweise; Brutto-Grundfläche ca. 4 800 m² (ca. 60 m x 40 m), teilweise eingeschossig (Werkstatthalle) und teilweise zweigeschossig (die Halle umschließende Sozial- und Unterrichtsräume). Weiter werden auch die Funktionsbereiche der Werkstätten untereinander neu geordnet. Der Primärenergiebedarf liegt derzeit bei 422 kWh/m²a (Istzustand). Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes BT 1 muss nach erfolgter Modernisierung den Wert von 221 kWh/m²a unterschreiten (Neubaustandard gemäß EnEV 2009).
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2. Umbau / energetische Modernisierung Internatsgebäude (BT 2), mit Fleischerwerkstatt, Kantine/Küche, Freizeiträume und 2 Wohneinheiten; Massivbauweise; Brutto-Grundfläche ca. 5 000 m² (ca. 60 m x 32 m), teilweise eingeschossig (Fleischerwerkstatt, Kantine), teilweise dreigeschossig (Internat) und vollflächig unterkellert. Auch im BT 2 werden die Funktionsbereiche neu geordnet. Die Fleischerwerkstatt entfällt und wird zum Verwaltungstrakt umgebaut, der Küchen- und Kantinenbereich wird umgebaut und ein Veranstaltungsbereich geschaffen. Die Appartements des Internats werden umgebaut und modernisiert. Der Primärenergiebedarf liegt derzeit bei 435 kWh/m²a (Istzustand). Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes BT 2 muss nach erfolgter Modernisierung den Wert von 248 kWh/m²a unterschreiten (Neubaustandard gemäß EnEV 2009).
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Darüber hinaus werden auf dem Dach des BBZ kleine Anlagen für die Gewinnung erneuerbarer Energien zum Zweck der Lehrlingsunterweisung installiert werden. Noch nicht endgültig abgestimmt ist in diesem Zusammenhang, ob die beiden bestehenden Hausmeisterwohnungen rückgebaut und entsprechend neuer Wohnraum im Bereich des Internats geschaffen wird.
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Die Modernisierungsmaßnahmen im BT 1 und BT 2 umfassen sowohl die energetische Modernisierung der Gebäudehülle wie auch die funktionale Neuordnung der Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes (Umbau). In der Entwurfsphase ist für die Gebäude BT 1 und BT 2 eine Abstimmung hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes (eventuell Brandabschnitt Fluchtwegeführung etc.) herbeizuführen.
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Die gesamte Maßnahme ist behindertengerecht auszuführen.
Die Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen für die Bauteile BT 1 und BT 2 sind unter Aufrechterhaltung des laufenden Aus- und Weiterbildungsbetriebs im Berufsbildungszentrum durchzuführen.
Die geplanten Modernisierungs- und (Um-) Baumaßnahmen sollen jeweils anteilig mit Fördermitteln des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und des Landes Niedersachsens gefördert werden. Teilweise handelt es sich um Europäische Fördermittel (EFRE). Die Anträge wurden seitens der Handwerkskammer Oldenburg bereits gestellt, das Raumprogramm wurde durch das BAFA bereits anerkannt. Damit die Förderung der Maßnahmen gewährleistet ist, muss der Jahres-Primärenergiebedarf der modernisierten Gebäude BT 1 und BT 2 jeweils den Jahres-Primärenergiebedarf des Neubaustandards nach EnEV 2009 unterschreiten. Außerdem müssen sämtliche Bau- und Modernisierungsmaßnahmen bis zum 30.12.2013 abgeschlossen und abgerechnet sein. Weiter müssen die betreffenden Förderrichtlinien eingehalten werden.
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Die verbindliche Kostenobergrenze für die Realisierung der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahmen beträgt 10 503 000 EUR netto (Kgr. 200-700 DIN 276:2008-12, davon KGr. 300 ca. 5 015 000 EUR und KGr. 400 ca. 2 805 000 EUR). Die Umsetzung des genehmigten Raumprogramms soll eine Optimierung der Nutzfläche und der Kosten zur Folge haben. Die förderfähigen Kosten stellen die maximale Kostenobergrenze dar und dürfen während der Planungs- und Bauphase nicht überschritten werden. Die Planungsleistungen sind nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu optimieren.
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Die erste Projektstufe (Projektvorbereitung) ist mit der Anerkennung des Raumprogrammes durch die Zuwendungsgeber und Auswahl des Generalplaners bereits abgeschlossen. Derzeit befindet sich das Projekt in der zweiten Projektstufe (Planung) in der Erstellung der Entwurfsplanung. Die Zuwendungsbescheide sollten im Herbst dieses Jahres vorliegen. Unmittelbar danach kann mit der Durchführung der Baumaßnahme begonnen werden, die bis zum Ende des Jahres 2013 zwingend vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein muss.
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Menge oder Umfang:
Projektstufe 2: Planung;
Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung;
Projektstufe 4: Ausführung;
Projektstufe 5: Projektabschluss.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen - soweit beauftragt - in jeder der Projektstufen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V., (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009) folgende Handlungsbereiche:
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A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B: Qualitäten und Quantitäten,
C: Kosten und Finanzierung,
D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
E: Verträge und Versicherungen.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Projektstufe 2 mit allen Handlungsbereichen (A-E) gemäß § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V., (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009); es besteht die einseitige Option des Auftraggebers zur Beauftragung weiterer Projektstufen (einzeln oder gemeinsam) mit einzelnen oder allen Handlungsbereichen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
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Dauer: 17 Monate
Referenznummer: Hwk-ps
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Handwerkskammer Oldenburg.
Berufsbildungszentrum (BBZ).
Schütte-Lanz-Straße 8-10/15.
26135 Oldenburg.
DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen; bei Bewerbergemeinschaften gelten diese Anforderungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
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(2) Eigenerklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(3) Eigenerklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(4) Eigenerklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
(5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a)-g) VOF vorliegen und dass der Bewerber
— sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, nicht seine Tätigkeit eingestellt hat, und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
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— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
— seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat, und,
— sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig machen wird oder diese Auskünfte nicht unberechtigter Weise unterlassen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(6) Nachweis gem. § 5 Abs. 4 a) VOF über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in Ziffer III.1.1) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.1.) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung für die Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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(7) Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2009-2011), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerung im Bauwesen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011) von mindestens netto 200 000,00 EUR. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerung im Bauwesen). Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(8) Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte oder freie Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011) ersichtlich sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2009-2011) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur verfügen, dessen Anerkennung nach der europäischen Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
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Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 5 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2009-2011), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
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Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
(9) Nachweise (Eigen- und Fremderklärungen gem. nachfolgenden Anforderungen) über bis zu 3 vom Bewerber erbrachte, mit der unter II.1.5) beschriebenen Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Projektsteuerung für Neubau, Umbau oder Modernisierung von Bildungsbauten, z. B. Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, etc.) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011), mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung. Für diese Referenzprojekte gilt weiter Folgendes unter a) und b):
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a) Die Referenzprojekte werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen (bis auf dd): Fremderklärung) zu den nachfolgenden Mindestanforderungen gemacht werden und diese Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind jeweils:
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aa) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens 3,5 Mio. EUR netto. Anzugeben sind hier nur die Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind (z. B. wenn sich der Auftrag des Bewerbers nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezieht).
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bb) mindestens dem Bewerber beauftragte Projektstufen und Handlungsbereiche gem. § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009): Projektstufen 2 (Planung) bis einschließlich 4 (Ausführung / Objektüberwachung) für die Handlungsbereiche A-D.
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cc) Projektstand bei Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem VOF-Verfahren: Projektstufe 4 (Ausführung /Objektüberwachung) fertiggestellt.
dd) Vorlage einer Auftraggeberbescheinigung (Fremderklärung) über das Referenzprojekt gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF. Diese hat eine Beschreibung der Leistung nach Art und Umfang, der Leistungszeit sowie eine kurze positive Bewertung enthalten.
Werden nicht alle Mindestanforderungen nach (9) a) aa)-dd) erfüllt, wird das hiervon betroffene Referenzprojekt nicht gewertet.
Ein Referenzprojekt, das die vorstehend unter (9) a) aa)-dd) genannten Mindestanforderungen erfüllt, erhält bis zu 2 Punkte, abhängig von der Vergleichbarkeit mit der unter II.1.5) beschriebenen Bauaufgabe im Hinblick auf die Art der Nutzung (2 Punkte: voll vergleichbar, 1 Punkt: eingeschränkt vergleichbar, 0 Punkte: kaum/nicht vergleichbar).
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b) Bei Erfüllung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Zusatzkriterien, zu denen der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen zu machen hat, erhält ein die Mindestanforderungen gemäß vorstehend (9) a) aa)-dd) erfüllendes Referenzprojekt darüber hinaus für jedes erfüllte Zusatzkriterium 1 Zusatzpunkt:
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aa) Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 GWB.
bb) Das Referenzprojekt ist mit Zuwendungsmitteln der EU, des Bundes, eines Bundeslandes und/oder einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts gefördert.
cc) Das Referenzprojekt bezieht sich auf eine energetische Modernisierung nach EnEV oder einer vergleichbaren Rechtsvorschrift.
dd) Das Referenzprojekt wurde im laufenden Betrieb umgesetzt.
Insgesamt können also je Referenzprojekt bis zu 6 (2 Punkte gemäß (9)a) + 4 Zusatzpunkte gemäß (9)b)) Punkte erzielt werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte gemäß Ziffer (9) also insgesamt maximal 18 Punkte.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
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Es werden nur die vom Bewerber im Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeine Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
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(10).
a) Benennung des für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommenden Projektleiters mit Angabe der Dauer seiner Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung sowie der Dauer seiner Berufserfahrung als Projektleiter in der Projektsteuerung sowie von Nachweisen über bis zu 2 mit der unter II.1.5) beschriebenen Bauaufgabe vergleichbare persönliche Referenzprojekte (Projektsteuerung für Neubau, Sanierung oder Modernisierung von Bildungsbauten, z. B. Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, etc.) des Projektleiters, die er als Projektleiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011) geleitet hat, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung nach näherer Maßgabe der Anforderungen gemäß (10) c).
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Als Projektleiter darf nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird.
Mindestanforderung ist eine Berufserfahrung als Projektleiter in der Projektsteuerung von mindestens 5 Jahren zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
b) Benennung des für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommenden stellvertretenden Projektleiters mit Angabe der Dauer seiner Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung sowie der Dauer seiner Berufserfahrung als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter in der Projektsteuerung sowie von Nachweisen über bis zu 2 mit der unter II.1.5) beschriebenen Bauaufgabe vergleichbare persönliche Referenzprojekte (Projektsteuerung für Neubau, Sanierung oder Modernisierung von Bildungsbauten, z. B. Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, etc.) des stellvertretenden Projektleiters, die er als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011) geleitet hat, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung nach näherer Maßgabe der Anforderungen gemäß (10) c).
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Mindestanforderung ist eine Berufserfahrung als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter in der Projektsteuerung von mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
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Auch von einer Bewerbergemeinschaft darf nur 1 Projektleiter und 1 stellvertretender Projektleiter benannt werden.
c) Gemäß vorstehend (10) a) und (10) b) angegebene Referenzprojekte des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen (bis auf dd): Fremderklärung) zu den nachfolgenden Mindestanforderungen gemacht werden und diese Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen an diese Referenzprojekte sind jeweils:
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aa) Baukosten des Referenzprojekts der Kgr. 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens 3,5 Mio. EUR netto. Anzugeben sind hier nur die Baukosten, die vom Auftragsumfang unter der Verantwortung des Projektleiters (Referenzprojekte nach vorstehend a)) bzw. stellvertretenden Projektleiters (Referenzprojekte nach vorstehend b)) erfasst sind (z. B. wenn sich der Auftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezieht).
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bb) mindestens vom Projektleiter als Projektleiter (Referenzprojekte gem. vorstehend a)) bzw. vom stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretendem Projektleiter (Referenzprojekte gem. vorstehend b)) bearbeitete Projektstufen und Handlungsbereiche gem. § 205 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 3. Auflage, Stand: März 2009): Projektstufen 2 (Planung) bis einschl. 4 (Ausführung / Objektüberwachung) für Handlungsbereiche A-D.
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Werden nicht alle Mindestanforderungen nach (10) c) aa)-dd) erfüllt, wird das hiervon betroffene Referenzprojekt nicht gewertet.
Ein Referenzprojekt, das die vorstehend unter (10) c) aa)-dd) genannten Mindestanforderungen erfüllt, erhält bis zu 2 Punkte, abhängig von der Vergleichbarkeit mit der unter II.1.5) beschriebenen Bauaufgabe im Hinblick auf die Art der Nutzung (2 Punkte: voll vergleichbar, 1 Punkt: eingeschränkt vergleichbar, 0 Punkte: kaum/nicht vergleichbar).
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d) Bei Erfüllung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Zusatzkriterien, zu denen der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen zu machen hat, erhält ein die Mindestanforderungen gemäß vorstehend (10) c) aa)-dd) erfüllendes Referenzprojekt für jedes erfüllte Zusatzkriterium 1 Zusatzpunkt:
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Insgesamt können also je Referenzprojekt bis zu 6 (2 Punkte gemäß (10) c) + 4 Zusatzpunkte gemäß (10) d)) Punkte erzielt werden, für die maximal zulässigen 4 Referenzprojekte gemäß Ziffer (10) also insgesamt maximal 24 Punkte.
(11) Nachweise über die Berufszulassung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in Kopie.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß § 7 des Anhangs 19 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros oder mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die örtliche Präsenz in Oldenburg während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien für die Auswahl der 5 Teilnehmer, § 16 Abs. 3 VOF: Die 5 Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) erfüllen und die die höchste Gesamtpunktzahl nach der in Ziffer III.2.3) genannten Punkteverteilung erreichen, werden zu Verhandlungen aufgefordert: Ergeben sich auf Basis der in Ziffer III.2.3) genannten Punkteverteilung keine 5 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 5 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, oder auf Platz 4 drei Bewerber mit gleicher Punktzahl etc., es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 4 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 4 und dann erst wieder Platz 7: die Plätze 4 und 5 werden dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost, § 10 Abs. 3 VOF). Liegen weniger als 5 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stefanie Seyfarth
Internetadresse: www.hwk-oldenburg.de 🌏
Name: Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Brienner Str. 29 - Palais am Obelisk
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Dr. Mathias Mantler
Telefon: +49 89544147-0 📞
E-Mail: hwk-ol@kaufmannlutz.com 📧
Fax: +49 89544147-99 📠
URL für weitere Informationen: www.kaufmannlutz.com 🌏
URL der Dokumente: www.kaufmannlutz.com 🌏
URL der Teilnahme: www.kaufmannlutz.com 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Hwk-ps
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, § 5 Abs. 3 VOF. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
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(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
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(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
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(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt.
(5) Anfragen sind schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
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(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/-1335/-1336 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
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3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 144-241095 (2012-07-24)
Ergänzende Angaben (2012-08-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 151-251710
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 144-241095
ABl. S-Ausgabe: 151
Quelle: OJS 2012/S 151-251710 (2012-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: hwk-ol@kaufmannlutz.com 📧
Telefon: +49 895441470 📞
Fax: +49 8954414799 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 239-393672
ABl. S-Ausgabe: 239

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Handwerkskammer Oldenburg
Berufsbildungszentrum (BBZ)
Schütte-Lanz-Str. 8-10/15

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Auftragsbezogenes Konzept zur Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (Handlungsbereich A) (10)
2. Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Qualitäten und Quantitäten (Handlungsbereich B) (10)
3. Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung von Kosten und Finanzierung (Handlungsbereich C) (10)
4. Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine, Kapazitäten und Logistik (Handlungsbereich D) (10)
5. Auftragsbezogenes Konzept zu Verträgen und Versicherungen (Handlungsbereich E) (5)
6. Auftragsbezogenes Konzept für die Mitwirkung an der Sicherstellung der möglichst reibungslosen Abwicklung der Baumaß-nahme im laufenden Betrieb (10)
7. Auftragsbezogenes Konzept für die Mitwirkung an der Sicherstellung der Zuwendungsmittel für die Baumaßnahme (10)
8. Auftragsbezogenes Konzept für die Sicherstellung der konkreten Verfügbarkeit des Projektleiters und stellvertretenden Pro-jektleiters vor Ort für den Auftraggeber und die weiteren Pro-jektbeteiligten (Planer, Behörden) (10)
9. Honorar (20)
10. Stundensätze (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-30 📅
Name: Assmann Beraten+Planen GmbH
Postanschrift: Baroper Str. 237
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@assmanngruppe.com 📧
Internetadresse: www.assmanngruppe.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziffer VI.3.1)
Quelle: OJS 2012/S 239-393672 (2012-12-10)