Projektsteuerung Neubau Hallen C5 / C6

Messe München GmbH

Projektsteuerungsleistungen für das nachfolgend beschriebene Bauvorhaben:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Bau zweier Ausstellungshallen auf dem Messegelände München mit jeweils ca. 10 000 qm Bruttoausstellungsfläche und den zugehörigen Nebenflächen (Restaurants, Konferenzräume sowie Technik- und Lagerflächen) mit folgenden auf das Gesamtobjekt beider Hallen bezogener Eckdaten:
— Grundfläche ca. 23 300 qm,
— Bruttorauminhalt ca. 700 000 cbm,
— Bruttoausstellungsfläche ca. 20 000 cbm,
— 2 Restaurants mit jeweils ca. 150 Plätzen im EG,
— 8 Konferenzräume mit insgesamt ca. 1 500 qm im 1. OG,
— Flächen für Servicefirmen, ca. 100 qm,
— Bei Halle C6 separater Eingangsbereich ca. 500 qm.
Der Bau der Hallen C5/C6 stellt den Endausbau des Messegeländes auf der Grundlage des vormaligen Wettbewerbsentwurfes mit alsdann insgesant 200 000 qm Hallen Ausstellungsfläche und beinhaltet zusätzlich zum Neubau die Anbindung beider Hallen an die vorhandene komplexe Infrastruktur des bestehenden Messegeländes. Das Messegelände in Riem wurde 1998 mit ca. 140 000 qm Ausstellungsfläche eröffnet. Von 2000 bis 2004 kamen insgesamt weitere, auf vier Hallen aufgeteilte Ausstellungsflächen von insgesamt ca. 40 000 qm hinzu.
Da das Bauvorhaben im laufenden Messebetrieb realisiert werden muss, sind die hieraus folgenden Restriktionen, insbesondere beim Planen des Projektablaufs zu erfassen und in die Projektsteuerungstätigkeiten aufzunehmen. Priorität hat die geringst mögliche Beeinträchtigung auf die Durchführung laufender Messeveranstaltungen und daraus resultierender behördlicher Auflagen. Der Ausführungszeitraum für den Bau ist aufgrund des gegenwärtig aktuellen Messekalenders auf den Zeitraum Juni 2016 bis Frühjahr 2018 begrenzt. Die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung sind gesondert zu beachten.
Weitere Einzelheiten zum Neubauprojekt der Hallen C5/C6 sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-24 Auftragsbekanntmachung
2013-05-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Die Projektsteuerungsleistungen gliedern sich in Abhängigkeit von den durch den Auftraggeber an die Planer zu beauftragenden HOAI-Leistungsphasen in folgende Projektstufen:— Projektstufe 1: Projektvorbereitung.(Projektsteuerungsleistungen zur an die Planer beauftragten Grundlagenermittlung).— Projektstufe 2: Planung.(Projektsteuerungsleistungen zur vom Auftraggeber an die Planer beauftragte Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung).— Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung.(Projektsteuerungsleistungen zu den vom Auftraggeber an die Planer beauftragten Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe).— Projektstufe 4: Ausführung.(Projektsteuerungsleistungen zu der vom Auftraggeber an die Planer beauftragten Objektüberwachung).— Projektstufe 5: Projektabschluss.(Projektsteuerungsleistungen zu den an die vom Auftraggeber beauftragten Planer für Objektbetreuung und Dokumentation).Einzelheiten zum Leistungsumfang der Projektsteuerung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem vertraglichen Leistungsbild des Projektsteuerungsvertrages zu entnehmen.Die mit der Auftragserteilung herbeigeführte Festbeauftragung der Projektsteuerungsleistungen bezieht sich auf die vorgenannten Projektstufen 1 und 2. Die Projektstufen 3, 4 und 5 werden mit Abrufoption des Auftraggebers optional beauftragt (s. nachfolgend Ziffer II.2.2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Messe München GmbH
Postanschrift: Am Messesee 2
Postleitzahl: 81829
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.messe-muenchen.de 🌏
E-Mail: patricia.lang@messe-muenchen.de 📧
Fax: +49 899721363 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 208-342655
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB. Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.5.2001, Az: C-223/99 und C 260/99, sind Messe-Gesellschaften, welche Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand sind, keine öffentlichen Auftraggeber. Für die Messe München GmbH entfällt deshalb die Verpflichtung zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechts. Im Interesse der Förderung von Wettbewerb erfolgt deshalb die vorliegende Bekanntmachung ohne Rechtspflicht auf freiwilliger Grundlage. Für die hier bekannt gemachte Ausschreibung entfällt aus vorgenannten Gründen die Pflicht zur Anwendung des 4. Teils des GWB, der Vergabeverordnung sowie der VOF. Im Interesse von echtem und transparentem Wettbewerb führt die Messe München GmbH die hier bekannt gemachte Ausschreibung in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren unter freiwilliger Anwendung der VOF, Fassung 2009, durch. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen unter Verwendung des vorgenannten Bewerbungsbogens bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Projektsteuerungs-leistungen C5/C6– Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 5 Abs. 3 VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung. Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.2 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Die Mindestvorgaben nach Ziffer III.2.2 Mindestvorgaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen müssen bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben der an der jeweiligen Kooperationsform beteiligten Unternehmen werden addiert. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. Ec) Bewertung der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — Maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 d); bewertet werden die Vergleichbarkeit der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen, die Erbringung als Eigenleistung sowie der Leistungszeitraum, — Maximal 300 Punkte auf die Angaben zum Personaleinsatzkonzept nach Ziffer III.2.3 b), wobei von diesen 300 Punkten maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Projektleitung, weitere maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Projektstellvertretung, sowie weitere maximal 100 Punkte auf die weiteren benannten Projektmitarbeiter, — Maximal 200 Punkte auf die übrigen Eignungsnachweise nach Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die über die voranstehenden Angaben hinausgehende konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.11.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Ein Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin eine vorzeitige Einstellung in der Stufe des hier bekannt gemachten Teilnahmewettbewerbs vor, falls der Aufsichtsrat des Auftraggebers im Dezember 2012 keine Zustimmung zur jetzt anstehenden Projektphase der Planung (bis einschließlich Genehmigungsplanung) erklärt. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen für das nachfolgend beschriebene Bauvorhaben:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Bau zweier Ausstellungshallen auf dem Messegelände München mit jeweils ca. 10 000 qm Bruttoausstellungsfläche und den zugehörigen Nebenflächen (Restaurants, Konferenzräume sowie Technik- und Lagerflächen) mit folgenden auf das Gesamtobjekt beider Hallen bezogener Eckdaten:
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— Grundfläche ca. 23 300 qm,
— Bruttorauminhalt ca. 700 000 cbm,
— Bruttoausstellungsfläche ca. 20 000 cbm,
— 2 Restaurants mit jeweils ca. 150 Plätzen im EG,
— 8 Konferenzräume mit insgesamt ca. 1 500 qm im 1. OG,
— Flächen für Servicefirmen, ca. 100 qm,
— Bei Halle C6 separater Eingangsbereich ca. 500 qm.
Der Bau der Hallen C5/C6 stellt den Endausbau des Messegeländes auf der Grundlage des vormaligen Wettbewerbsentwurfes mit alsdann insgesant 200 000 qm Hallen Ausstellungsfläche und beinhaltet zusätzlich zum Neubau die Anbindung beider Hallen an die vorhandene komplexe Infrastruktur des bestehenden Messegeländes. Das Messegelände in Riem wurde 1998 mit ca. 140 000 qm Ausstellungsfläche eröffnet. Von 2000 bis 2004 kamen insgesamt weitere, auf vier Hallen aufgeteilte Ausstellungsflächen von insgesamt ca. 40 000 qm hinzu.
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Da das Bauvorhaben im laufenden Messebetrieb realisiert werden muss, sind die hieraus folgenden Restriktionen, insbesondere beim Planen des Projektablaufs zu erfassen und in die Projektsteuerungstätigkeiten aufzunehmen. Priorität hat die geringst mögliche Beeinträchtigung auf die Durchführung laufender Messeveranstaltungen und daraus resultierender behördlicher Auflagen. Der Ausführungszeitraum für den Bau ist aufgrund des gegenwärtig aktuellen Messekalenders auf den Zeitraum Juni 2016 bis Frühjahr 2018 begrenzt. Die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung sind gesondert zu beachten.
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Weitere Einzelheiten zum Neubauprojekt der Hallen C5/C6 sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Menge oder Umfang:
Die Projektsteuerungsleistungen gliedern sich in Abhängigkeit von den durch den Auftraggeber an die Planer zu beauftragenden HOAI-Leistungsphasen in folgende Projektstufen:
— Projektstufe 1: Projektvorbereitung.
(Projektsteuerungsleistungen zur an die Planer beauftragten Grundlagenermittlung).
— Projektstufe 2: Planung.
(Projektsteuerungsleistungen zur vom Auftraggeber an die Planer beauftragte Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung).
— Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung.
(Projektsteuerungsleistungen zu den vom Auftraggeber an die Planer beauftragten Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe).
— Projektstufe 4: Ausführung.
(Projektsteuerungsleistungen zu der vom Auftraggeber an die Planer beauftragten Objektüberwachung).
— Projektstufe 5: Projektabschluss.
(Projektsteuerungsleistungen zu den an die vom Auftraggeber beauftragten Planer für Objektbetreuung und Dokumentation).
Einzelheiten zum Leistungsumfang der Projektsteuerung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem vertraglichen Leistungsbild des Projektsteuerungsvertrages zu entnehmen.
Die mit der Auftragserteilung herbeigeführte Festbeauftragung der Projektsteuerungsleistungen bezieht sich auf die vorgenannten Projektstufen 1 und 2. Die Projektstufen 3, 4 und 5 werden mit Abrufoption des Auftraggebers optional beauftragt (s. nachfolgend Ziffer II.2.2).
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Beschreibung der Optionen:
Die mit der Auftragserteilung herbeigeführte Festbeauftragung der Projektsteuerungsleistungen bezieht sich auf die vorgenannten Projektstufen 1 und 2. Die Projektstufen 3, 4 und 5 werden mit Abrufoption des Auftraggebers optional beauftragt (s. nachfolgend Ziffer II.2.2). Einzelheiten zu den Abrufoptionen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Projektsteuerungsvertrag, zu entnehmen.
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Dauer: 80 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Gültige Eigenerklärung des Bewerbers,
Aa) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, § 4 Abs. 9 a) VOF;
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Bb) dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, § 4 Abs. 9 b) VOF;
cc) dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurden, § 4 Abs. 9 c) VOF;
Dd) dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, § 4 Abs. 9 d) VOF;
Ee) dass er sich bei der Erteilung von Auskünften über seine Eignung nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte nicht unberechtigterweise verweigert hat, § 4 Abs. 9 e) VOF, und ff) dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, welche in § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF aufgelistet ist.
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b) Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als sechs Monate, maßgeblich ist der vorliegend genannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge; Kopie ausreichend).
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c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur gesondert insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen, (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Die Anforderungen nach vorliegender Ziffer III.2.1 sind Mindestbedingungen nach Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Projektsteuerungsleistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (s. Ziffer II.1.5 und II.2) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter jährlich 500 000 EUR (netto) liegen (Gemeinsamer Umsatz der Projektsteuerungsleistungen im Hochbau).
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen. Die Anforderungen nach vorliegender Ziffer III.2.2 sind Mindesbedingungen nach Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit:
a) Schriftliche Angaben zum Unternehmen des Bewerbers, bezogen auf:
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement, beispielsweise Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Maßnahmen,
— Bürostruktur mit Organigramm,
— Technische Ausstattung (einschließlich IT),
— Eigenerklärung über die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt in Festangestellte und freie Mitarbeiter, sowie deren beruflichen Qualifikation. Zusätzlich sind für die jeweiligen Berufsgruppen und Qualifikationen Angaben zur Dauer der Zugehörigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen des Bewerbers zu machen. Hierbei sind folgende Kategorien der Zugehörigkeit zugrundezulegen: Zugehörigkeit von mehr als 10 Jahren, zwischen 5 bis 10 Jahre, zwischen 3 bis 5 Jahren und weniger als 3 Jahre.
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b) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Mitarbeiterstruktur dargestellt ist und er personenbezogen namentlich benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er im Auftragsfall die Vertragsleistungen erbringen wird (vorgesehenes Projektteam). Für die Darstellung der Personalstruktur müssen zu den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung (persönliche Referenzen), beruflichen Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Büro des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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c) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
d) Angaben zu realisierten Hochbau-Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
Benennung der Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe derjenigen Leistungen, welche vom Bewerber als Eigenleistungsanteil erbracht wurden.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Benennung eines gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Auswahlkriterien: s. nachfolgend Ziffer VI e)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Frau Patricia Lang
Internetadresse: www.messe-muenchen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB. Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.5.2001, Az: C-223/99 und C 260/99, sind Messe-Gesellschaften, welche Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand sind, keine öffentlichen Auftraggeber. Für die Messe München GmbH entfällt deshalb die Verpflichtung zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechts. Im Interesse der Förderung von Wettbewerb erfolgt deshalb die vorliegende Bekanntmachung ohne Rechtspflicht auf freiwilliger Grundlage. Für die hier bekannt gemachte Ausschreibung entfällt aus vorgenannten Gründen die Pflicht zur Anwendung des 4. Teils des GWB, der Vergabeverordnung sowie der VOF. Im Interesse von echtem und transparentem Wettbewerb führt die Messe München GmbH die hier bekannt gemachte Ausschreibung in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren unter freiwilliger Anwendung der VOF, Fassung 2009, durch.
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b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
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Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
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Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
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cc) Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
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c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Die Teilnahmeanträge müssen unter Verwendung des vorgenannten Bewerbungsbogens bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Projektsteuerungs-leistungen C5/C6– Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
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e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 5 Abs. 3 VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
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Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
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Eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.2 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Die Mindestvorgaben nach Ziffer III.2.2 Mindestvorgaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen müssen bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben der an der jeweiligen Kooperationsform beteiligten Unternehmen werden addiert.
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Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
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Ec) Bewertung der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
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Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— Maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 d); bewertet werden die Vergleichbarkeit der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen, die Erbringung als Eigenleistung sowie der Leistungszeitraum,
— Maximal 300 Punkte auf die Angaben zum Personaleinsatzkonzept nach Ziffer III.2.3 b), wobei von diesen 300 Punkten maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Projektleitung, weitere maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Projektstellvertretung, sowie weitere maximal 100 Punkte auf die weiteren benannten Projektmitarbeiter,
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— Maximal 200 Punkte auf die übrigen Eignungsnachweise nach Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
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— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
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Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
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Die über die voranstehenden Angaben hinausgehende konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.11.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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k) Ein Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
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l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin eine vorzeitige Einstellung in der Stufe des hier bekannt gemachten Teilnahmewettbewerbs vor, falls der Aufsichtsrat des Auftraggebers im Dezember 2012 keine Zustimmung zur jetzt anstehenden Projektphase der Planung (bis einschließlich Genehmigungsplanung) erklärt.
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m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Quelle: OJS 2012/S 208-342655 (2012-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 899499721363 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 094-159646
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 208-342655
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB. Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.5.2001, Az: C-223/99 und C 260/99, sind Messe-Gesellschaften, welche Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand sind, keine öffentlichen Auftraggeber. Für die Messe München GmbH entfällt deshalb die Verpflichtung zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechts. Im Interesse der Förderung von Wettbewerb erfolgt deshalb die vorliegende Bekanntmachung ohne Rechtspflicht auf freiwilliger Grundlage. Für die hier bekannt gemachte Ausschreibung entfällt aus vorgenannten Gründen die Pflicht zur Anwendung des 4. Teils des GWB, der Vergabeverordnung sowie der VOF. Im Interesse von echtem und transparentem Wettbewerb führt die Messe München GmbH die hier bekannt gemachte Ausschreibung in einem 2-stufigen Verhandlungsverfahren unter freiwilliger Anwendung der VOF, Fassung 2009, durch.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-30 📅
Name: Ingeneurgemeinschaft Assmann Beraten + Planen GmbH/Assmann Beraten + Planen GmbH Dortmund
Postanschrift: Pfälzer-Wald-Str. 34
Postort: München
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nach § 101b Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.
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Quelle: OJS 2013/S 094-159646 (2013-05-14)