Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (Auftragnehmer = AN), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener unterstützt. Dieser neue Förderschwerpunkt ist eingebettet in die nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Im Rahmen dieser nationalen Strategie hat das BMBF den neuen FSP 2 initiiert und die Förderrichtlinie dazu im Dezember 2011 veröffentlicht. Ziel des neu geplanten Förderschwerpunktes ist es, das Interesse von Unternehmen und Akteuren im Beschäftigungssystem zu steigern, Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz einzurichten und durchzuführen. Zudem sollen Unternehmen und gesellschaftlich relevante Akteure wie zum Beispiel Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Kammern und Verbände für die Thematik sensibilisiert und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult sowie in die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit eingebunden werden. Der neue FSP 2 wird mit einem Finanzvolumen von rd. 20 Mio. EURO ausgestattet. Im Rahmen des bestehenden und noch bis Ende Februar 2012 laufenden FSP 1 „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wurden beispielsweise im Jahre 2010 rund 100 laufende Projekte betreut und ca. 100 zahlenmäßige Zwischennachweise sowie die gleiche Anzahl an Zwischenberichten für das vorangegangene Haushaltsjahr geprüft und bewertet. Insgesamt stand im Zeitraum von 2007 bis 2012 ein Fördervolumen von rd. 35 000 000 EUR zur Verfügung. 109 Vorhaben sind insgesamt bewilligt worden. Der AN wird bezüglich der auslaufenden Projekte aus dem FSP 1 die Prüfung einer geringen Anzahl von projektabschließenden Verwendungsnachweisen übernehmen. Projektförderaktivitäten im engeren Sinne: Auf Basis der Förderrichtline „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ unterstützt der zukünftige AN das BMBF-Fachreferat bei der Umsetzung seines Förderschwerpunktes 2 sowie bei der Planung und Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden Förderaufgaben für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Dazu übernimmt der Auftragnehmer die fachliche und administrative Bearbeitung der Projektförderung: Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, in der fachlichen Zuarbeit für das BMBF zur Weiterentwicklung von Förderschwerpunkten und der Verbreitung der Ergebnisse. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche (pädagogische, erziehungswissenschaftliche oder verwandte Bereiche), administrative, betriebswirtschaftliche und bildungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und BMBF und trägt somit ein hohes Maß an Mitverantwortung für die Projektförderung durch das BMBF. Darüber hinaus unterstützt der AN das BMBF auf vielfältige Weise. So organisiert er Fachtagungen und Workshops, wirkt bei Aktivitäten unter anderem im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Betreuung des eigenen Internetauftritts des Förderbereichs) mit und ist für den Transfer der Ergebnisse in den öffentlichen Raum verantwortlich. Es ist in Anlehnung an die geplante Laufzeit des FSP 2 (drei Jahre zzgl. Zeit für Erstellung des Verwendungsnachweises und des Abschlussberichtes) eine Beauftragung für 4 Jahre vorgesehen. Eine Verlängerungsoption ist nicht beabsichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53170
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: martin.friedrichs@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-3650📞
Fax: +49 22899578-3601 📠
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Postwege oder durch persönliche Übergabe (in einem doppeltem Umschlag; siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb) an das BMBF, Referat 311, z. Hd. Herrn Friedrichs, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, zu senden.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Postwege oder durch persönliche Übergabe (in einem doppeltem Umschlag; siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb) an das BMBF, Referat 311, z. Hd. Herrn Friedrichs, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, zu senden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (Auftragnehmer = AN), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener unterstützt. Dieser neue Förderschwerpunkt ist eingebettet in die nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener.
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (Auftragnehmer = AN), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener unterstützt. Dieser neue Förderschwerpunkt ist eingebettet in die nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener.
Im Rahmen dieser nationalen Strategie hat das BMBF den neuen FSP 2 initiiert und die Förderrichtlinie dazu im Dezember 2011 veröffentlicht. Ziel des neu geplanten Förderschwerpunktes ist es, das Interesse von Unternehmen und Akteuren im Beschäftigungssystem zu steigern, Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz einzurichten und durchzuführen. Zudem sollen Unternehmen und gesellschaftlich relevante Akteure wie zum Beispiel Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Kammern und Verbände für die Thematik sensibilisiert und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult sowie in die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit eingebunden werden.
Im Rahmen dieser nationalen Strategie hat das BMBF den neuen FSP 2 initiiert und die Förderrichtlinie dazu im Dezember 2011 veröffentlicht. Ziel des neu geplanten Förderschwerpunktes ist es, das Interesse von Unternehmen und Akteuren im Beschäftigungssystem zu steigern, Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz einzurichten und durchzuführen. Zudem sollen Unternehmen und gesellschaftlich relevante Akteure wie zum Beispiel Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Kammern und Verbände für die Thematik sensibilisiert und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult sowie in die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit eingebunden werden.
Der neue FSP 2 wird mit einem Finanzvolumen von rd. 20 Mio. EURO ausgestattet.
Im Rahmen des bestehenden und noch bis Ende Februar 2012 laufenden FSP 1 „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wurden beispielsweise im Jahre 2010 rund 100 laufende Projekte betreut und ca. 100 zahlenmäßige Zwischennachweise sowie die gleiche Anzahl an Zwischenberichten für das vorangegangene Haushaltsjahr geprüft und bewertet.
Im Rahmen des bestehenden und noch bis Ende Februar 2012 laufenden FSP 1 „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wurden beispielsweise im Jahre 2010 rund 100 laufende Projekte betreut und ca. 100 zahlenmäßige Zwischennachweise sowie die gleiche Anzahl an Zwischenberichten für das vorangegangene Haushaltsjahr geprüft und bewertet.
Insgesamt stand im Zeitraum von 2007 bis 2012 ein Fördervolumen von rd. 35 000 000 EUR zur Verfügung. 109 Vorhaben sind insgesamt bewilligt worden. Der AN wird bezüglich der auslaufenden Projekte aus dem FSP 1 die Prüfung einer geringen Anzahl von projektabschließenden Verwendungsnachweisen übernehmen.
Insgesamt stand im Zeitraum von 2007 bis 2012 ein Fördervolumen von rd. 35 000 000 EUR zur Verfügung. 109 Vorhaben sind insgesamt bewilligt worden. Der AN wird bezüglich der auslaufenden Projekte aus dem FSP 1 die Prüfung einer geringen Anzahl von projektabschließenden Verwendungsnachweisen übernehmen.
Projektförderaktivitäten im engeren Sinne: Auf Basis der Förderrichtline „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ unterstützt der zukünftige AN das BMBF-Fachreferat bei der Umsetzung seines Förderschwerpunktes 2 sowie bei der Planung und Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden Förderaufgaben für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Dazu übernimmt der Auftragnehmer die fachliche und administrative Bearbeitung der Projektförderung: Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, in der fachlichen Zuarbeit für das BMBF zur Weiterentwicklung von Förderschwerpunkten und der Verbreitung der Ergebnisse. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche (pädagogische, erziehungswissenschaftliche oder verwandte Bereiche), administrative, betriebswirtschaftliche und bildungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und BMBF und trägt somit ein hohes Maß an Mitverantwortung für die Projektförderung durch das BMBF.
Projektförderaktivitäten im engeren Sinne: Auf Basis der Förderrichtline „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ unterstützt der zukünftige AN das BMBF-Fachreferat bei der Umsetzung seines Förderschwerpunktes 2 sowie bei der Planung und Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden Förderaufgaben für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Dazu übernimmt der Auftragnehmer die fachliche und administrative Bearbeitung der Projektförderung: Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung, in der fachlichen Zuarbeit für das BMBF zur Weiterentwicklung von Förderschwerpunkten und der Verbreitung der Ergebnisse. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche (pädagogische, erziehungswissenschaftliche oder verwandte Bereiche), administrative, betriebswirtschaftliche und bildungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und BMBF und trägt somit ein hohes Maß an Mitverantwortung für die Projektförderung durch das BMBF.
Darüber hinaus unterstützt der AN das BMBF auf vielfältige Weise. So organisiert er Fachtagungen und Workshops, wirkt bei Aktivitäten unter anderem im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Betreuung des eigenen Internetauftritts des Förderbereichs) mit und ist für den Transfer der Ergebnisse in den öffentlichen Raum verantwortlich.
Darüber hinaus unterstützt der AN das BMBF auf vielfältige Weise. So organisiert er Fachtagungen und Workshops, wirkt bei Aktivitäten unter anderem im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Betreuung des eigenen Internetauftritts des Förderbereichs) mit und ist für den Transfer der Ergebnisse in den öffentlichen Raum verantwortlich.
Es ist in Anlehnung an die geplante Laufzeit des FSP 2 (drei Jahre zzgl. Zeit für Erstellung des Verwendungsnachweises und des Abschlussberichtes) eine Beauftragung für 4 Jahre vorgesehen. Eine Verlängerungsoption ist nicht beabsichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Entsprechende Formulare zu den einzelnen geforderten Angaben sind, soweit angeführt, bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abrufbar. Die Bewerber werden gebeten, die abrufbaren Formulare zu verwenden.
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III)
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II).
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II).
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII)
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII)
8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII)
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV)
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV)
Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V)
2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V)
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI)
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX)
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI); Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens zwei, maximal fünf), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. seit mehreren Jahren laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
1. Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI); Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens zwei, maximal fünf), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. seit mehreren Jahren laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Durch die Darstellung der Referenzprojekte sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen werden:
— Erfahrungen im Bereich der deutschen (Erwachsenen)-Bildungspolitik,
— Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Programmmanagement mit erwachsenenpädagogischen Bezügen,
— Ausgewiesene Erfahrung im Projekt- und Veranstaltungsmanagement,
— Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
— Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern.
Hinweise:
— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt,
— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt.
2. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular XII); Vorzulegen ist eine ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen jeweils verantwortlichen und der leitenden Mitarbeiter.
2. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular XII); Vorzulegen ist eine ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen jeweils verantwortlichen und der leitenden Mitarbeiter.
Die entsprechenden Darstellungen müssen auch eine Angabe über die vorgesehene Zusammensetzung des Mitarbeiterteams enthalten.
Insgesamt muss das Projektteam daher die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen (vgl. ergänzend T.4.4), wobei von einer Aufteilung der Mitarbeiterkategorien in Projektleitung, wissenschaftliche Mitarbeiter, kaufmännisch-administrative Mitarbeiter und Sekretariatsmitarbeiter auszugehen ist; soweit nicht anders angegeben, muss die geforderte Qualifikation von zumindest einem Mitglied des Projektteams erfüllt werden:
Insgesamt muss das Projektteam daher die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen (vgl. ergänzend T.4.4), wobei von einer Aufteilung der Mitarbeiterkategorien in Projektleitung, wissenschaftliche Mitarbeiter, kaufmännisch-administrative Mitarbeiter und Sekretariatsmitarbeiter auszugehen ist; soweit nicht anders angegeben, muss die geforderte Qualifikation von zumindest einem Mitglied des Projektteams erfüllt werden:
— Erfahrungen (max. 3 Nachweise) auf dem Gebiet von Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen (Ebene der administrativen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeiter),
— Qualifikationen (max. 3 Nachweise) des Personals im Hinblick auf einen geistes- und/oder sozialwissenschaftlichen Studienhintergrund (vornehmlich Erziehungswissenschaft, (Erwachsenen)-Pädagogik oder verwandte Bereiche) (Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeiter),
— Qualifikationen (max. 3 Nachweise) des Personals im Hinblick auf einen geistes- und/oder sozialwissenschaftlichen Studienhintergrund (vornehmlich Erziehungswissenschaft, (Erwachsenen)-Pädagogik oder verwandte Bereiche) (Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeiter),
— Fundierte Kenntnisse des deutschen (Weiter)-Bildungssystems (Ebene der administrativen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeiter),
— Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft, die durch Studium, Ausbildung Lehrgang oder vergleichbar in der Praxis erworben worden sind (Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeiter),
— Administrative Fähigkeiten, d.h. in der Praxis erworbene Kompetenzen im Projektmanagement. Für die jeweils mindestens einen wissenschaftlichen und einen administrativen sowie für die als Leitung einzusetzenden Mitarbeiter ist nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, ein geordnetes Projektmanagement zu gewährleisten oder als Mitglied einer Projektgruppe umzusetzen,
— Administrative Fähigkeiten, d.h. in der Praxis erworbene Kompetenzen im Projektmanagement. Für die jeweils mindestens einen wissenschaftlichen und einen administrativen sowie für die als Leitung einzusetzenden Mitarbeiter ist nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, ein geordnetes Projektmanagement zu gewährleisten oder als Mitglied einer Projektgruppe umzusetzen,
— Kenntnisse im deutschen Haushalts-, Zuwendungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht (Ebene der administrativen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeiter),
— umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektförderung sowie in der technisch-administrativen Betreuung von Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften der VOL/A oder VOF belegen (Ebene der administrativen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeiter,
— umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektförderung sowie in der technisch-administrativen Betreuung von Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften der VOL/A oder VOF belegen (Ebene der administrativen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeiter,
— Es ist zu beachten, dass mit jedem der einzusetzenden Mitarbeiter über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher Sprache geführt werden können. Für alle Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung.
— Es ist zu beachten, dass mit jedem der einzusetzenden Mitarbeiter über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher Sprache geführt werden können. Für alle Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung.
3. Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Verantwortlichen für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (vergleichbar dem Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 BHO). Damit der Verantwortliche für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (entsprechend Formular XIII).
3. Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Verantwortlichen für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (vergleichbar dem Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 BHO). Damit der Verantwortliche für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (entsprechend Formular XIII).
4. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen.
5. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gilt die mit den Vergabeunterlagen zu übersendende „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gilt die mit den Vergabeunterlagen zu übersendende „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als fünf grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden jeweils verantwortlichen und leitenden Mitarbeiter (inkl. Zusammensetzung des Projektteams) (K1): 50 % Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der (Erwachsenen)-Bildung und beim Projektmanagement von Entwicklungs- und Forschungsvorhaben aufzeigen (K2): 40 % Referenzen, die Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Fachveranstaltungen aufzeigen (K3): 10 % Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,5 x P (K1) + 0,4 x P (K2) + 0,1 x P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als 5 Bewerber im Wettbewerb. Bewertung der Auswahlkriterien a) Die Bewertung der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: — Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum, — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes, — Anzahl der Referenzprojekte (maximal fünf). b) Bewertung der Qualifikationen und der fachbezogenen Erfahrungen (K1) Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Verantwortlichen/leitenden Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Bereich von Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, zu Fördermaßnahmen der deutschen Bildungspolitik sowie angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie der weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als fünf grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden jeweils verantwortlichen und leitenden Mitarbeiter (inkl. Zusammensetzung des Projektteams) (K1): 50 % Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der (Erwachsenen)-Bildung und beim Projektmanagement von Entwicklungs- und Forschungsvorhaben aufzeigen (K2): 40 % Referenzen, die Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Fachveranstaltungen aufzeigen (K3): 10 % Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,5 x P (K1) + 0,4 x P (K2) + 0,1 x P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als 5 Bewerber im Wettbewerb. Bewertung der Auswahlkriterien a) Die Bewertung der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: — Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum, — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes, — Anzahl der Referenzprojekte (maximal fünf). b) Bewertung der Qualifikationen und der fachbezogenen Erfahrungen (K1) Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Verantwortlichen/leitenden Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Bereich von Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, zu Fördermaßnahmen der deutschen Bildungspolitik sowie angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie der weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-05-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 311
Martin Friedrichs
E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Name: Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 059-096293 (2012-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 363 514,71 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 316-27368/1
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität des Konzepts für eine sachgerechte und kontinuierliche Beobachtung und Analyse von Forschung und Praxis (10)
3. Qualität des Konzepts für die fachlich- inhaltliche Entwicklung eines neuen Förderschwerpunktes für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener (20)
4. Konzept für die administrative Abwicklung des Fördergeschäfts (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-14 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Postanschrift: Linder Höhe
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2012/S 192-315068 (2012-10-02)