Projektträgerschaft für das BMBF für "Lernen vor Ort"

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT) im Zeitraum vom 1.10.2012-30.9.2018 (mit der einmaligen Option auf eine Verlängerung von bis zu 2 Jahren), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von „Lernen vor Ort“ unterstützt.
Projektträger setzen die Projekte des Ministeriums fachlich und organisatorisch um. Qualifizierte Fachleute aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen und technischen Bereichen und kompetente Fachkräfte der Projektadministration nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
— Administrative und fachliche Betreuung aller Vorhaben,
— Administrative und fachliche Unterstützung des BMBF in Konzeption, Umsetzung, Betreuung und Nachverfolgung in relevanten Aufgaben,
— Koordination und Zusammenarbeit mit den Partnern des BMBF, Unterstützung beim Veranstaltungsmanagement und der Arbeit mit Gremien,
— Fachliche Unterstützung und Zulieferung bei der Erstellung von Texten und Publikationen jedweder Art,
— Unterstützung und Zulieferung für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des BMBF.
„Lernen vor Ort“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit über 150 deutschen Stiftungen („Öffentlich-private Partnerschaft“). „Lernen vor Ort“ unterstützt zur Zeit 40 Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) beim Aufbau eines integrierten datengestützten Bildungsmanagements und setzt dabei auf die Entwicklung und Verbesserung der Strukturen des kommunalen Bildungssystems. Gefördert wird strukturbildende Arbeit von Projektteams auf kommunaler Ebene und der Aufbau einer kommunalen Bildungssteuerung in den geförderten Kommunen.
Die Kommunen sind gehalten eine Managementstruktur zu entwickeln und nachhaltig zu etablieren, die sich insbesondere in den folgenden zentralen Bildungsbereichen verbessernd auswirkt:
— Bildungsmanagement,
— Bildungsmonitoring,
— Bildungsberatung,
— Bildungsübergänge.
Nach einer 1. Förderphase (1.9.2009 bis 31.8.2012, Fördersumme ca. 60 000 000 EUR nationale Mittel und Mittel des ESF), in der Steuerungs-, und Koordinierungsstrukturen auf kommunaler Ebene etabliert wurden, folgt vom 1.9.2012 bis zum 31.8.2014 eine 2. Förderphase, in der die Arbeiten in den Kommunen konzentriert und auf die Kernbereiche „Bildungsmanagement“, und „Bildungsmonitoring“ fokussiert werden sollen. Hierzu müssen sich die Kommunen erneut mit Anträgen bewerben.
An die 2. Förderphase wird sich eine zunächst auf 4 Jahre angelegte Transferphase anschließen, deren Vorbereitung bereits begonnen hat und die das Ziel verfolgt, prinzipiell allen interessierten Kommunen die in „Lernen vor Ort“ entstandenen Ergebnisse ab dem 1.9.2014 zur Verfügung zu stellen.
Über die Aufbereitung und Weiterentwicklung der Ergebnisse aus der 1. Förderphase hinausgehend soll eine transparente Bildungsberatungsstruktur entwickelt werden, die einen niederschwelligen Zugang zu Weiterbildungsberatung gewährleistet. Hierzu werden Projekte gefördert und Aufträge vergeben, die die Voraussetzungen für die modellhafte Entwicklung und Erprobung eines Telefonservices und eines Internetportals für Weiterbildungsberatung schaffen, indem sie die notwendigen Inhalte und Infrastrukturen für den geplanten Service zunächst für eine regional und im Leistungsumfang begrenzte Pilotierungsphase zu erstellen. Grundlage hierfür ist ein bereits vorliegendes Fachkonzept.
Bis einschließlich Dezember 2011 wurden in „Lernen vor Ort“ rd. 50 000 000 EUR (inklusive ESF-Mittel) ausgegeben. Der Projektträger (PT) „Lernen vor Ort“ unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung von „Lernen vor Ort“ administrativ und fachlich in allen Phasen der Förderung von Vorhaben (sog. Projektförderung) und bei allen in Frage kommenden Arten der Förderung auch neuer Vorhaben. Dies umfasst insbesondere die Beratung von Interessenten und Antragstellern, die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung und die Begleitung der bewilligten Vorhaben während der Laufzeit bis hin zur Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfung gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften des deutschen Haushalts-, Zuwendungs- und Vergaberechts. Der PT stellt außerdem sicher, dass die bestehenden und noch zu schließenden Verträge von den Auftragnehmern erfüllt werden.
Zudem unterstützt der PT das BMBF administrativ und fachlich bei der inhaltlichen Ausgestaltung und bei der strategischen Weiterentwicklung von „Lernen vor Ort“; insbesondere in den genannten Bildungsbereichen. Dies umfasst sowohl konzeptionelle Zuarbeiten und die dazu notwendigen Recherche-, Analyse- und Aufbereitungstätigkeiten als auch die Vorbereitung und Betreuung von diesbezüglichen Vorhaben. Der PT unterstützt das BMBF zudem bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Implementation der Transferstruktur.
„Lernen vor Ort“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Diese ESF-Kofinanzierung betrifft derzeit rund 90 % der bewilligten Vorhaben; für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass alle Vorhaben ESF-kofinanziert werden. Dies führt dazu, dass alle Vorhaben aus „Lernen vor Ort“ und die Arbeitsorganisation im PT und zwischen PT und BMBF dem Regelwerk des ESF unterliegen.
Deshalb müssen neben dem nationalen Haushalts- und Zuwendungsrecht auch die hierfür einschlägigen europäischen rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die „ESF-Fördergrundsätze“ und die daraus abgeleiteten bzw. sie konkretisierenden nationalen Vorschriften angewendet werden.
Der PT unterstützt das BMBF bei:
— der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (u.a. fachliche Unterstützung bei der Erstellung einer Gesamtkonzeption der Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellung und Aktualisierung von bzw. fachliche Zuarbeit zu Informationsmaterialien sowie Pressetexten, Fachbeiträgen und Publikationen, Ausbau und Pflege der bestehenden Internet-, sowie der Kommunikationsplattform, Beobachtung und Aufbereitung einschlägiger Medien-, sowie Fachberichterstattung),
— der Organisation von Veranstaltungen und Gremienarbeit (Sitzungen, Besprechungen, Expertengespräche, Arbeitskreise, Fachtagungen, Jahreskonferenzen),
— der Koordinierung der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Partnern (z.B. Stiftungen, Kommunale Spitzenverbände, Sozialpartner, Vertreter/innen der Länder),
— der Durchführung von Vorhaben und der Betreuung von Projektnehmern sowie der administrativen und fachlichen Vorhabensbegleitung,
— der fachlichen Zuarbeit bei der Abfassung von Förderbekanntmachungen bis zur finalen Redaktion,
— der Durchführung von Vergaben und der Betreuung von Auftragnehmern (AN) sowie der Überprüfung der Vertragserfüllung.
Für „Lernen vor Ort“ sind Erfahrungen des PT im Bereich des föderalen Bildungssystems wegen der Förderung von Kommunen unverzichtbar.
Die Amtssprache und Arbeitssprache ist Deutsch. Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das jeweils Fachreferat (derzeit 321 „Lebenslanges Lernen“).
BMBF beabsichtigt, den PT „Lernen vor Ort“ zur Erfüllung seiner Aufgaben im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO zu einem späteren Zeitpunkt zu beleihen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-20 Auftragsbekanntmachung
2012-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53170
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: martin.friedrichs@bmbf.bund.de 📧
Telefon: +49 2289957-3650 📞
Fax: +49 22899578-3601 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 80-131537
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemann Straße 2, D-53175 Bonn. Der innere Umschlag muss verschlossen sein und mit den folgenden Angaben versehen sein: Nicht öffnen! Bitte sofort weiterleiten! Teilnahmeantrag zur Projektträgerschaft. „Lernen vor Ort“. Bundesministerium für Bildung und Forschung. Herrn Martin Friedrichs. Heinemann Straße 2. D-53175 Bonn. Der äußere, ebenfalls zu verschließende Umschlag trägt nur die Anschrift des BMBF. Der in Papierform eingereichte Teilnahmeantrag ist als Originalexemplar zu kennzeichnen und muss kopierfähig sein. Zusätzlich ist der Bewerber aufgefordert, dem Teilnahmeantrag eine CD-ROM oder einen vergleichbaren digitalen Datenträger beizufügen, der den Teilnahmeantrag in elektronischer Form enthält. Dabei ist das PDF-Format zu nutzen. Alle Dokumente müssen auf dem Acrobat Reader in seiner aktuellen Version lesbar sein. Die jeweils aktuelle Version kann über den Hersteller bezogen werden (http://get.adobe.com/de/reader/). Der Datenträger soll möglichst wenige Dateien enthalten. Die Bewerber sind aufgefordert, die einzelnen Dateien so zu bezeichnen, dass eine schnelle Identifikation und Zuordnung ohne weiteres möglich ist. Elektronische Fassung und Papierfassung des Teilnahmeantrags müssen übereinstimmen. Im Falle von Abweichungen ist die Papierform des Teilnahmeantrags maßgeblich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT) im Zeitraum vom 1.10.2012-30.9.2018 (mit der einmaligen Option auf eine Verlängerung von bis zu 2 Jahren), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von „Lernen vor Ort“ unterstützt.
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Projektträger setzen die Projekte des Ministeriums fachlich und organisatorisch um. Qualifizierte Fachleute aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen und technischen Bereichen und kompetente Fachkräfte der Projektadministration nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
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— Administrative und fachliche Betreuung aller Vorhaben,
— Administrative und fachliche Unterstützung des BMBF in Konzeption, Umsetzung, Betreuung und Nachverfolgung in relevanten Aufgaben,
— Koordination und Zusammenarbeit mit den Partnern des BMBF, Unterstützung beim Veranstaltungsmanagement und der Arbeit mit Gremien,
— Fachliche Unterstützung und Zulieferung bei der Erstellung von Texten und Publikationen jedweder Art,
— Unterstützung und Zulieferung für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des BMBF.
„Lernen vor Ort“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit über 150 deutschen Stiftungen („Öffentlich-private Partnerschaft“). „Lernen vor Ort“ unterstützt zur Zeit 40 Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) beim Aufbau eines integrierten datengestützten Bildungsmanagements und setzt dabei auf die Entwicklung und Verbesserung der Strukturen des kommunalen Bildungssystems. Gefördert wird strukturbildende Arbeit von Projektteams auf kommunaler Ebene und der Aufbau einer kommunalen Bildungssteuerung in den geförderten Kommunen.
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Die Kommunen sind gehalten eine Managementstruktur zu entwickeln und nachhaltig zu etablieren, die sich insbesondere in den folgenden zentralen Bildungsbereichen verbessernd auswirkt:
— Bildungsmanagement,
— Bildungsmonitoring,
— Bildungsberatung,
— Bildungsübergänge.
Nach einer 1. Förderphase (1.9.2009 bis 31.8.2012, Fördersumme ca. 60 000 000 EUR nationale Mittel und Mittel des ESF), in der Steuerungs-, und Koordinierungsstrukturen auf kommunaler Ebene etabliert wurden, folgt vom 1.9.2012 bis zum 31.8.2014 eine 2. Förderphase, in der die Arbeiten in den Kommunen konzentriert und auf die Kernbereiche „Bildungsmanagement“, und „Bildungsmonitoring“ fokussiert werden sollen. Hierzu müssen sich die Kommunen erneut mit Anträgen bewerben.
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An die 2. Förderphase wird sich eine zunächst auf 4 Jahre angelegte Transferphase anschließen, deren Vorbereitung bereits begonnen hat und die das Ziel verfolgt, prinzipiell allen interessierten Kommunen die in „Lernen vor Ort“ entstandenen Ergebnisse ab dem 1.9.2014 zur Verfügung zu stellen.
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Über die Aufbereitung und Weiterentwicklung der Ergebnisse aus der 1. Förderphase hinausgehend soll eine transparente Bildungsberatungsstruktur entwickelt werden, die einen niederschwelligen Zugang zu Weiterbildungsberatung gewährleistet. Hierzu werden Projekte gefördert und Aufträge vergeben, die die Voraussetzungen für die modellhafte Entwicklung und Erprobung eines Telefonservices und eines Internetportals für Weiterbildungsberatung schaffen, indem sie die notwendigen Inhalte und Infrastrukturen für den geplanten Service zunächst für eine regional und im Leistungsumfang begrenzte Pilotierungsphase zu erstellen. Grundlage hierfür ist ein bereits vorliegendes Fachkonzept.
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Bis einschließlich Dezember 2011 wurden in „Lernen vor Ort“ rd. 50 000 000 EUR (inklusive ESF-Mittel) ausgegeben. Der Projektträger (PT) „Lernen vor Ort“ unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung von „Lernen vor Ort“ administrativ und fachlich in allen Phasen der Förderung von Vorhaben (sog. Projektförderung) und bei allen in Frage kommenden Arten der Förderung auch neuer Vorhaben. Dies umfasst insbesondere die Beratung von Interessenten und Antragstellern, die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung und die Begleitung der bewilligten Vorhaben während der Laufzeit bis hin zur Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfung gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften des deutschen Haushalts-, Zuwendungs- und Vergaberechts. Der PT stellt außerdem sicher, dass die bestehenden und noch zu schließenden Verträge von den Auftragnehmern erfüllt werden.
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Zudem unterstützt der PT das BMBF administrativ und fachlich bei der inhaltlichen Ausgestaltung und bei der strategischen Weiterentwicklung von „Lernen vor Ort“; insbesondere in den genannten Bildungsbereichen. Dies umfasst sowohl konzeptionelle Zuarbeiten und die dazu notwendigen Recherche-, Analyse- und Aufbereitungstätigkeiten als auch die Vorbereitung und Betreuung von diesbezüglichen Vorhaben. Der PT unterstützt das BMBF zudem bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Implementation der Transferstruktur.
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„Lernen vor Ort“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Diese ESF-Kofinanzierung betrifft derzeit rund 90 % der bewilligten Vorhaben; für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass alle Vorhaben ESF-kofinanziert werden. Dies führt dazu, dass alle Vorhaben aus „Lernen vor Ort“ und die Arbeitsorganisation im PT und zwischen PT und BMBF dem Regelwerk des ESF unterliegen.
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Deshalb müssen neben dem nationalen Haushalts- und Zuwendungsrecht auch die hierfür einschlägigen europäischen rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die „ESF-Fördergrundsätze“ und die daraus abgeleiteten bzw. sie konkretisierenden nationalen Vorschriften angewendet werden.
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Der PT unterstützt das BMBF bei:
— der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (u.a. fachliche Unterstützung bei der Erstellung einer Gesamtkonzeption der Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellung und Aktualisierung von bzw. fachliche Zuarbeit zu Informationsmaterialien sowie Pressetexten, Fachbeiträgen und Publikationen, Ausbau und Pflege der bestehenden Internet-, sowie der Kommunikationsplattform, Beobachtung und Aufbereitung einschlägiger Medien-, sowie Fachberichterstattung),
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— der Organisation von Veranstaltungen und Gremienarbeit (Sitzungen, Besprechungen, Expertengespräche, Arbeitskreise, Fachtagungen, Jahreskonferenzen),
— der Koordinierung der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Partnern (z.B. Stiftungen, Kommunale Spitzenverbände, Sozialpartner, Vertreter/innen der Länder),
— der Durchführung von Vorhaben und der Betreuung von Projektnehmern sowie der administrativen und fachlichen Vorhabensbegleitung,
— der fachlichen Zuarbeit bei der Abfassung von Förderbekanntmachungen bis zur finalen Redaktion,
— der Durchführung von Vergaben und der Betreuung von Auftragnehmern (AN) sowie der Überprüfung der Vertragserfüllung.
Für „Lernen vor Ort“ sind Erfahrungen des PT im Bereich des föderalen Bildungssystems wegen der Förderung von Kommunen unverzichtbar.
Die Amtssprache und Arbeitssprache ist Deutsch. Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das jeweils Fachreferat (derzeit 321 „Lebenslanges Lernen“).
BMBF beabsichtigt, den PT „Lernen vor Ort“ zur Erfüllung seiner Aufgaben im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO zu einem späteren Zeitpunkt zu beleihen.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerungsoption um bis zu 4 Jahre. Von der Option wird spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit Gebrauch gemacht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
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1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III)
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur, auf max. 3 DIN-A4-Seiten (u.a. Größe, Standort, Firmenprofil, fachliche Ausrichtung). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb bereit gestellt (entsprechend Formular II).
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5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
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6. Ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung international, abrufbar unter http://www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf.
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII).
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8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII).
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV).
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Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V).
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2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V).
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI).
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4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX).
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5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
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6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzaufträge (Darstellung entsprechend Formular XI).
Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 3, maximal 5), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und.
— innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen wurden (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet),
— oder aus laufenden Aufträgen, die vor mindestens einem Jahr begannen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichende Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat.
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Durch die Darstellung von Referenzprojekten insgesamt sollen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in nachfolgenden Bereichen nachgewiesen werden:
— „Lebenslanges Lernen“, „Kommunales Bildungsmanagement“, „lokal/kommunal/regional gesteuerte Bildungslandschaften“, „datengestützte Bildungsanalyse“, d.h. „Bildungsmonitoring“, oder „Bildungsberichterstattung auf kommunaler Ebene“, „Bildungsberatung“ oder „Bildungsübergänge“,
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— Größeres Projektmanagement vergleichbar dem Auftragsgegenstand, auf Bundes-, Landesebene oder auf Ebene eines EU-Mitgliedsstaates oder vergleichbares zivilgesellschaftliches Projekt,
— Förderung von Bildungsmaßnahmen auf regionaler Ebene,
— Koordinierung unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
— Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern,
— Veranstaltungsmanagement sowie Planung und Durchführung von Konferenzen und Fachtagungen mit bis zu mehreren Hundert Teilnehmenden,
— Erfahrungen und Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Hinweis:
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen von Unterauftragnehmern ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Hierbei ist in jedem Fall die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt.
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf 5 beschränkt.
2. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit
Das Tätigwerden als PT im Rahmen dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse verfügt. Diese werden nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Studium zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertige Abschlüsse oder über gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten.
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Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht zu erfüllen.
Damit einher geht die Fähigkeit, in organisatorischer Selbständigkeit die übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen.
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Die Beleihung erfolgt nur insoweit, als dies in Anbetracht der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Interessenkollisionen zulässig und sachdienlich ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft behält sich der AG vor, nur einen der Konsortialpartner zu beleihen.
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3. Darstellung der beruflichen bzw. fachlichen Befähigung des Personals (gemäß Formblatt XII oder entsprechend).
Vorzulegen ist eine ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Die Darstellungen müssen auch Angaben über die vorgesehene Zusammensetzung des Projektteams enthalten. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen bzw. Nachweise (vgl. hierzu T 4.4) vorzulegen sind:
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— Fundierte Kenntnisse des vom Bewerber zur Leistungsumsetzung vorgesehenen Personals in den für „Lernen vor Ort“ relevanten Bereichen „Lebenslanges Lernen“, „Kommunales Bildungsmanagement“ bzw. „lokal/kommunal/regional gesteuerte Bildungslandschaften“, „datengestützte Bildungsanalyse“ bzw. „Bildungsmonitoring“ und „Bildungsberichterstattung auf kommunaler Ebene“, „Bildungsberatung“ sowie „Bildungsübergänge“.
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Diese werden bei den wissenschaftlichen Beschäftigten durch Studienabschlüsse vornehmlich aus den Geistes- oder Sozialwissenschaften, insbesondere der Soziologie, Politikwissenschaft, der allgemeinen Pädagogik und Erziehungswissenschaft oder verwandten Bereichen belegt (Eigenerklärung i.S.v. T.4.4. ist ausreichend).
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— Fachkenntnisse und Qualifikationen im Bereich der Förderung oder Projektumsetzung von Bildungsmaßnahmen in Öffentlich-Privater-Partnerschaft („ÖPP“) für mindestens 2 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen,
— Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Transfers von Ergebnissen aus Bildungsprogrammen und –projekten; insbes. aus den Bereichen „Lebenslanges Lernen“, „Kommunales Bildungsmanagement“ bzw. „lokal/kommunal/regional gesteuerte Bildungslandschaften“, „datengestützte Bildungsanalyse“ bzw. „Bildungsmonitoring“ und „Bildungsberichterstattung auf kommunaler Ebene“, „Bildungsberatung“ sowie „Bildungsübergänge“ für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter,
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— Vernetzung innerhalb der deutschen Fachgemeinschaft und Kenntnisse des aktuellen wissenschaftlichen Diskussionstandes im Bereich „lokale/kommunale/regionale Bildungslandschaften“ für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter Dies kann z.B. durch Mitgliedschaften in einschlägigen Gremien, wissenschaftlichen Institutionen, Facharbeitskreisen oder vergleichbaren Gruppierungen oder durch einschlägige Fachpublikationen (Autorschaft) nachgewiesen werden,
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— Fachkenntnisse und/oder Qualifikationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, insbes. Kenntnisse im Bereich webbasierter Anwendungen sowie der Betreuung von servergestützten technischen Infrastrukturen von mindestens einem/r Mitarbeiter/in. Dies kann belegt werden mit Studienabschlüssen aus fachrelevanten Bereichen wie z.B. der Informatik, den Ingenieurwissenschaften, den Naturwissenschaften oder verwandten Bereichen, vergleichbaren Ausbildungsabschlüssen und/oder über entsprechende Praxiserfahrungen,
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— Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement und der Planung und Durchführung von Konferenzen und Fachtagungen mit bis zu mehreren Hundert Teilnehmenden mindestens 2 wissenschaftlichen Beschäftigten und bei mindestens 2 weiteren administrativen Beschäftigten. Die Beschäftigten sollen über Erfahrungen in der Mitarbeit bei der Durchführung von mindestens 2 Veranstaltungen in genannter Größenordnung verfügen,
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— Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für mindestens zwei wissenschaftliche Beschäftigte,
— Wissenschaftsjournalistische Erfahrungen bzw. Erfahrungen mit der Veröffentlichung von Fachpublikationen, vorzugsweise im Bereich der kommunalen/regionalen Bildungslandschaften,
— Administrative Kompetenzen:
—— Betriebswirtschaftliche Qualifikationen: Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft, die durch Studium, Ausbildung, Lehrgang oder vergleichbar in der Praxis erworben worden sind,
—— Kenntnisse im deutschen Haushaltsrecht und im deutschen Verwaltungs- und Zuwendungsrecht sind von jedem/r administrativen Mitarbeiter/in mit entsprechenden Studien-, bzw. Ausbildungsabschlüssen oder in Form mindestens zweijähriger, in der Praxis erworbener Kenntnisse darzulegen,
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—— Kenntnisse des Vergaberechts, nachzuweisen für mindestens zwei administrative Beschäftigte,
—— Zudem müssen bei mindestens zwei administrativen Beschäftigten, sowie mindestens zwei wissenschaftlichen Beschäftigten die Kompetenzen zur Administration von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nachgewiesen werden, belegt durch Eigenerklärungen (vgl.T.4.4.) über Kenntnisse der für die Administration dieser Vorhaben einschlägigen EU-Regularien (vgl. „Leitfaden Verwaltungskontrollen für den Europäischen Sozialfonds“ als Anlage 3 zu dieser Unterlage zum Teilnahmewettbewerb),
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— Führungskompetenzen der Führungskräfte werden durch entsprechende Schulungen oder mindestens zweijährige Berufserfahrung in leitenden Aufgaben nachgewiesen.
4. Angaben in Form einer Eigenerklärung, dass alle in der Projektträgerschaft eingesetzten Beschäftigten Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift beherrschen und dass mindestens eine mit den Fachinhalten der Projektbearbeitung wissenschaftlich tätige Person Englisch als Arbeitssprache in Wort und Schrift beherrscht.
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5. Nachweis zur Treuhandbestellung; Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Verantwortlichen für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung im Sinne von § 9 BHO). Im Fall einer Beleihung soll dieser Verantwortliche die Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 BHO übernehmen können. Damit der Verantwortliche für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (entsprechend Formular XIII). Soweit diese Aufgabe ein administrativer Mitarbeiter übernehmen soll, ist es unschädlich, wenn die Angaben für den Verantwortlichen für den Haushalt mit denjenigen für einen administrativen Mitarbeiter gemäß III. 3. identisch sind.
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6. ESF-Kompetenz: Angaben über die Kompetenz zur administrativen Betreuung von ESF-kofinanzierten Vorhaben in Form einer Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen EU-Regularien (vgl. „Leitfaden Verwaltungskontrollen für den Europäischen Sozialfonds“, vgl. auch die Anforderungen an die fachliche Befähigung des Personals unter 3.).
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7. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen.
8. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gilt die mit den Vergabeunterlagen zu übersendende „Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Angleich an die Laufzeit des zugrunde liegenden Förderprogramms.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal zehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als zehn grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: Erfahrungen des Bewerbers aus Referenzprojekten auf dem Gebiet des „Lebenslangen Lernens“, des „Kommunalen Bildungsmanagements“, der „lokal/kommunal/regional gesteuerten Bildungslandschaften“, der „datengestützten Bildungsanalyse“, d.h. „Bildungsmonitoring“, oder der „Bildungsberichterstattung auf kommunaler Ebene“, der Bildungsberatung“ sowie „Bildungsübergänge“ (Auswahlkriterium „K1“): 40 %. Erfahrungen des Projektteams auf dem Gebiet des „Lebenslangen Lernens“, des „Kommunalen Bildungsmanagements“, der „lokal/kommunal/regional gesteuerten Bildungslandschaften“, der „datengestützten Bildungsanalyse“, d.h. „Bildungsmonitoring“, und der „Bildungsberichterstattung auf kommunaler Ebene“, der „Bildungsberatung“ sowie „Bildungsübergänge“ (Auswahlkriterium „K2“): 40 %; Führungserfahrung der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Auswahlkriterium „K3“): 20 %; Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel bertragen: Gesamtpunktzahl = 0,4 x P (K1) + 0,4 x P (K2) + 0,2 x P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt eine Auswahl durch Losverfahren. Bewertung der Auswahlkriterien a) Die Bewertung der Referenzen (K1) richtet sich nach folgenden Aspekten: — Inhaltliches Leistungsspektrum und Dauer der Referenzprojekte. — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt. — Anzahl der Referenzprojekte (maximal fünf). b) Die Bewertung der Erfahrungen des Projektteams (K2) richtet sich nach folgenden Aspekten: — Inhaltliches Leistungsspektrum, in dem das vorgesehene Personal in vergleichbaren Projekten gearbeitet hat. — Dauer der Berufserfahrung der wissenschaftlichen Mitglieder des Projektteams in den genannten Bereichen insgesamt. — Dauer der Berufserfahrung der administrativen Mitglieder des Projektteams in den genannten Bereichen insgesamt. c) Die Bewertung der Führungserfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K3) richtet sich nach — der Dauer bisheriger Führungsfunktionen, — der thematischen Breite der Aufgabenfelder, die die jeweilige Führungskraft betreut hat, — der Leitungsspanne, d.h. die Anzahl der einer Leitungsstelle unmittelbar unterstellten Mitarbeiter.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 311
Martin Friedrichs
E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemann Straße 2, D-53175 Bonn. Der innere Umschlag muss verschlossen sein und mit den folgenden Angaben versehen sein:
Nicht öffnen!
Bitte sofort weiterleiten!
Teilnahmeantrag zur Projektträgerschaft.
„Lernen vor Ort“.
Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Herrn Martin Friedrichs.
Heinemann Straße 2.
D-53175 Bonn.
Der äußere, ebenfalls zu verschließende Umschlag trägt nur die Anschrift des BMBF.
Der in Papierform eingereichte Teilnahmeantrag ist als Originalexemplar zu kennzeichnen und muss kopierfähig sein.
Zusätzlich ist der Bewerber aufgefordert, dem Teilnahmeantrag eine CD-ROM oder einen vergleichbaren digitalen Datenträger beizufügen, der den Teilnahmeantrag in elektronischer Form enthält. Dabei ist das PDF-Format zu nutzen. Alle Dokumente müssen auf dem Acrobat Reader in seiner aktuellen Version lesbar sein. Die jeweils aktuelle Version kann über den Hersteller bezogen werden (http://get.adobe.com/de/reader/). Der Datenträger soll möglichst wenige Dateien enthalten. Die Bewerber sind aufgefordert, die einzelnen Dateien so zu bezeichnen, dass eine schnelle Identifikation und Zuordnung ohne weiteres möglich ist.
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Elektronische Fassung und Papierfassung des Teilnahmeantrags müssen übereinstimmen. Im Falle von Abweichungen ist die Papierform des Teilnahmeantrags maßgeblich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Name: Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 080-131537 (2012-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 499 470,59 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 22899573650 📞
Fax: +49 228995783601 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 194-318634
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 80-131537
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag einzureichen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemann Straße 2, 53175 Bonn, DEUTSCHLAND.Der innere Umschlag muss verschlossen sein und mit den folgenden Angaben versehen sein: Nicht öffnen! Bitte sofort weiterleiten! Teilnahmeantrag zur Projektträgerschaft. „Lernen vor Ort“. Bundesministerium für Bildung und Forschung. Herrn Martin Friedrichs. Heinemann Straße 2. 53175 Bonn, DEUTSCHLAND. Der äußere, ebenfalls zu verschließende Umschlag trägt nur die Anschrift des BMBF. Der in Papierform eingereichte Teilnahmeantrag ist als Originalexemplar zu kennzeichnen und muss kopierfähig sein. Zusätzlich ist der Bewerber aufgefordert, dem Teilnahmeantrag eine CD-ROM oder einen vergleichbaren digitalen Datenträger beizufügen, der den Teilnahmeantrag in elektronischer Form enthält. Dabei ist das PDF-Format zu nutzen. Alle Dokumente müssen auf dem Acrobat Reader in seiner aktuellen Version lesbar sein. Die jeweils aktuelle Version kann über den Hersteller bezogen werden (http://get.adobe.com/de/reader/). Der Datenträger soll möglichst wenige Dateien enthalten. Die Bewerber sind aufgefordert, die einzelnen Dateien so zu bezeichnen, dass eine schnelle Identifikation und Zuordnung ohne weiteres möglich ist. Elektronische Fassung und Papierfassung des Teilnahmeantrags müssen übereinstimmen. Im Falle von Abweichungen ist die Papierform des Teilnahmeantrags maßgeblich.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität des Konzeptes für die fachlich- inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung der 2. Förderphase, des Schwerpunktes "Weiterbildungsberatung" und der Transferphase (35)
3. Qualität des Konzepts für die administrative Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung der 2. Förderphase, des Schwerpunktes "Weiterbildungsberatung" und der Transferphase (35)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-11 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Postanschrift: Linder Höhe
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 22899573558 📞
Quelle: OJS 2012/S 194-318634 (2012-10-05)