Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Projektträgerschaft in der Bioökonomie zu vergeben. Das BMBF beauftragt bei der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausgewählte Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der PT "Bioökonomie" unterstützt das BMBF fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und der Verbreitung der Ergebnisse durch Fachkommunikation. Dies erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und Auftraggeber auf nationaler, europäischer und globaler Ebene und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF. Bisher nimmt der Projektträger Jülich mit insgesamt rund 28,5 wissenschaftlichen und 20 weiteren Mitarbeitern diese Aufgaben wahr. Der Förderbereich Bioökonomie umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des BMBF-Anteils der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 sowie die Weiterentwicklung dieser Strategie. Das Konzept der Bioökonomie umfasst alle produzierenden Sektoren und ihre dazugehörigen Dienstleistungsbereiche, die biologische Ressourcen – wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen – entwickeln, produzieren, ver- und bearbeiten oder in irgendeiner Form nutzen, einschließlich der Agrarwirtschaft. Die wichtigsten Zielsetzungen sind die Sicherung der weltweiten Ernährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Agrarproduktion, die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe und biotechnologischer Verfahren und der Ausbau von Energieträgern auf Basis von Biomasse. Querschnittsaufgaben umfassen weiterhin die Förderung des Technologietransfers z.B. durch die Unterstützung von Ausgründungen und von kleinen und mittleren Unternehmen im Gesamtbereich der Lebenswissenschaften, die Förderung des Nachwuchses sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Der Förderbereich ist disziplinübergreifend angelegt und benötigt Expertise in naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen wie auch sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Der Projektförderung des BMBF im Bereich Bioökonomie standen im Jahr 2010 insgesamt 127 000 000 EUR zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurden ca. 1 100 laufende Vorhaben betreut, davon 141 im Rahmen internationaler Maßnahmen. Hiervon waren ca. 33 % der Zuwendungsempfänger Hochschulen und 32 % kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es wurden ca. 217 Vorhaben neu bewilligt und 981 Nachweise zur Prüfung vorgelegt. Vom Auftragnehmer sind als Leistungen insbesondere zu erbringen: - Kernaufgaben (Ständige Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung sowie der Anwendung der Ergebnisse im Bereich Bioökonomie; Abwicklung des Fördergeschäftes als beliehener Projektträger (Beratung von Fördermittelinteressenten; Prüfung von Projektskizzen und Anträgen ggf. unter Einbeziehung externer Gutachter; eigenverantwortliche Förderentscheidung im Rahmen der vorgesehenen Beleihung; Auszahlung der Fördermittel; fristgerechte Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise/-berichte und Schlussrechnungen; laufende Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger). — Begleitende Aufgaben (u.a. Unterstützung des BMBF bei der Erstellung fachspezifischer Unterlagen, Vertretung des BMBF im Rahmen der nationalen oder internationalen Kooperation), — Fachkommunikation (u.a. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Messeauftritte etc.), Erstellen von Printmedien (Broschüren, Flyer etc.), Erstellen von Filmen, Gestaltung des Internetauftritts biooekonomie.de sowie Zuarbeiten für den BMBF-Internetauftritt), — Begleitung gründungsbezogener Fördermaßnahmen (u.a. Prüfung und Beratung bei gründungsrelevanten Sachverhalten (Businesspläne, IP-Situation, Lizenzverhandlungen, Verträge), Vermittlung von Coaching und Investorenkontakten, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu gründungsrelevanten Themen). Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Hannoversche Straße 28-30
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: sandra.schenke@bmbf.bund.de📧
Fax: +49 301857-85190 📠
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Projektträgerschaft in der Bioökonomie zu vergeben. Das BMBF beauftragt bei der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausgewählte Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der PT "Bioökonomie" unterstützt das BMBF fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und der Verbreitung der Ergebnisse durch Fachkommunikation. Dies erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und Auftraggeber auf nationaler, europäischer und globaler Ebene und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF. Bisher nimmt der Projektträger Jülich mit insgesamt rund 28,5 wissenschaftlichen und 20 weiteren Mitarbeitern diese Aufgaben wahr. Der Förderbereich Bioökonomie umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des BMBF-Anteils der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 sowie die Weiterentwicklung dieser Strategie. Das Konzept der Bioökonomie umfasst alle produzierenden Sektoren und ihre dazugehörigen Dienstleistungsbereiche, die biologische Ressourcen – wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen – entwickeln, produzieren, ver- und bearbeiten oder in irgendeiner Form nutzen, einschließlich der Agrarwirtschaft. Die wichtigsten Zielsetzungen sind die Sicherung der weltweiten Ernährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Agrarproduktion, die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe und biotechnologischer Verfahren und der Ausbau von Energieträgern auf Basis von Biomasse. Querschnittsaufgaben umfassen weiterhin die Förderung des Technologietransfers z.B. durch die Unterstützung von Ausgründungen und von kleinen und mittleren Unternehmen im Gesamtbereich der Lebenswissenschaften, die Förderung des Nachwuchses sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Der Förderbereich ist disziplinübergreifend angelegt und benötigt Expertise in naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen wie auch sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Der Projektförderung des BMBF im Bereich Bioökonomie standen im Jahr 2010 insgesamt 127 000 000 EUR zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurden ca. 1 100 laufende Vorhaben betreut, davon 141 im Rahmen internationaler Maßnahmen. Hiervon waren ca. 33 % der Zuwendungsempfänger Hochschulen und 32 % kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es wurden ca. 217 Vorhaben neu bewilligt und 981 Nachweise zur Prüfung vorgelegt. Vom Auftragnehmer sind als Leistungen insbesondere zu erbringen: - Kernaufgaben (Ständige Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung sowie der Anwendung der Ergebnisse im Bereich Bioökonomie; Abwicklung des Fördergeschäftes als beliehener Projektträger (Beratung von Fördermittelinteressenten; Prüfung von Projektskizzen und Anträgen ggf. unter Einbeziehung externer Gutachter; eigenverantwortliche Förderentscheidung im Rahmen der vorgesehenen Beleihung; Auszahlung der Fördermittel; fristgerechte Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise/-berichte und Schlussrechnungen; laufende Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Projektträgerschaft in der Bioökonomie zu vergeben. Das BMBF beauftragt bei der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausgewählte Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der PT "Bioökonomie" unterstützt das BMBF fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und der Verbreitung der Ergebnisse durch Fachkommunikation. Dies erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und Auftraggeber auf nationaler, europäischer und globaler Ebene und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF. Bisher nimmt der Projektträger Jülich mit insgesamt rund 28,5 wissenschaftlichen und 20 weiteren Mitarbeitern diese Aufgaben wahr. Der Förderbereich Bioökonomie umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des BMBF-Anteils der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 sowie die Weiterentwicklung dieser Strategie. Das Konzept der Bioökonomie umfasst alle produzierenden Sektoren und ihre dazugehörigen Dienstleistungsbereiche, die biologische Ressourcen – wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen – entwickeln, produzieren, ver- und bearbeiten oder in irgendeiner Form nutzen, einschließlich der Agrarwirtschaft. Die wichtigsten Zielsetzungen sind die Sicherung der weltweiten Ernährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Agrarproduktion, die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe und biotechnologischer Verfahren und der Ausbau von Energieträgern auf Basis von Biomasse. Querschnittsaufgaben umfassen weiterhin die Förderung des Technologietransfers z.B. durch die Unterstützung von Ausgründungen und von kleinen und mittleren Unternehmen im Gesamtbereich der Lebenswissenschaften, die Förderung des Nachwuchses sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Der Förderbereich ist disziplinübergreifend angelegt und benötigt Expertise in naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen wie auch sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Der Projektförderung des BMBF im Bereich Bioökonomie standen im Jahr 2010 insgesamt 127 000 000 EUR zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurden ca. 1 100 laufende Vorhaben betreut, davon 141 im Rahmen internationaler Maßnahmen. Hiervon waren ca. 33 % der Zuwendungsempfänger Hochschulen und 32 % kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es wurden ca. 217 Vorhaben neu bewilligt und 981 Nachweise zur Prüfung vorgelegt. Vom Auftragnehmer sind als Leistungen insbesondere zu erbringen: - Kernaufgaben (Ständige Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung sowie der Anwendung der Ergebnisse im Bereich Bioökonomie; Abwicklung des Fördergeschäftes als beliehener Projektträger (Beratung von Fördermittelinteressenten; Prüfung von Projektskizzen und Anträgen ggf. unter Einbeziehung externer Gutachter; eigenverantwortliche Förderentscheidung im Rahmen der vorgesehenen Beleihung; Auszahlung der Fördermittel; fristgerechte Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise/-berichte und Schlussrechnungen; laufende Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger).
— Begleitende Aufgaben (u.a. Unterstützung des BMBF bei der Erstellung fachspezifischer Unterlagen, Vertretung des BMBF im Rahmen der nationalen oder internationalen Kooperation),
— Fachkommunikation (u.a. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Messeauftritte etc.), Erstellen von Printmedien (Broschüren, Flyer etc.), Erstellen von Filmen, Gestaltung des Internetauftritts biooekonomie.de sowie Zuarbeiten für den BMBF-Internetauftritt),
— Fachkommunikation (u.a. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Messeauftritte etc.), Erstellen von Printmedien (Broschüren, Flyer etc.), Erstellen von Filmen, Gestaltung des Internetauftritts biooekonomie.de sowie Zuarbeiten für den BMBF-Internetauftritt),
— Begleitung gründungsbezogener Fördermaßnahmen (u.a. Prüfung und Beratung bei gründungsrelevanten Sachverhalten (Businesspläne, IP-Situation, Lizenzverhandlungen, Verträge), Vermittlung von Coaching und Investorenkontakten, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu gründungsrelevanten Themen).
— Begleitung gründungsbezogener Fördermaßnahmen (u.a. Prüfung und Beratung bei gründungsrelevanten Sachverhalten (Businesspläne, IP-Situation, Lizenzverhandlungen, Verträge), Vermittlung von Coaching und Investorenkontakten, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu gründungsrelevanten Themen).
Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um bis zu 2 Jahre; Von der Option wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Laufzeit Gebrauch gemacht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 617-72641-6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Selbstdarstellung des Bewerbers (Formulare I - III) - Der Bewerber hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen bzw. von welcher Organisationseinheit erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen (siehe Formular II). Die Unterauftragnehmer haben einen Verpflichtungsnachweis (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A) vorzulegen (per Eigenerklärung). Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Anzugeben ist zudem eine kurze Beschreibung des Anbieters und der beteiligten Partner (Organisationsform, Firmenprofil, fachliche Schwerpunkte),
— Selbstdarstellung des Bewerbers (Formulare I - III) - Der Bewerber hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen bzw. von welcher Organisationseinheit erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen (siehe Formular II). Die Unterauftragnehmer haben einen Verpflichtungsnachweis (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A) vorzulegen (per Eigenerklärung). Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Anzugeben ist zudem eine kurze Beschreibung des Anbieters und der beteiligten Partner (Organisationsform, Firmenprofil, fachliche Schwerpunkte),
— Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu ihrer Lösung zur Vermeidung von Interessenskollisionen im Sinne von §§ 20, 21 VwVfG (Formular IV) - Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Das BMBF behält sich vor, bei betroffenen Förderbereichen, in denen sich später die PT-Trägerorganisation auch um Fördermittel des BMBF bewirbt, einzelne Schritte selbst zu administrieren,
— Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu ihrer Lösung zur Vermeidung von Interessenskollisionen im Sinne von §§ 20, 21 VwVfG (Formular IV) - Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Das BMBF behält sich vor, bei betroffenen Förderbereichen, in denen sich später die PT-Trägerorganisation auch um Fördermittel des BMBF bewirbt, einzelne Schritte selbst zu administrieren,
— Auszug aus dem Handelsregister - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Teilnahmefrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
— Auszug aus dem Handelsregister - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Teilnahmefrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
— Solvenz des Bewerbers/Liquidation (Formular V) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden,
— Solvenz des Bewerbers/Liquidation (Formular V) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden,
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Formular VI) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.; Katalogstraftaten gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Formular VII) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungserbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist,
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Formular VI) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.; Katalogstraftaten gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Formular VII) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungserbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist,
— Schwere Verfehlungen (Formular VIII) - Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz (Formulare IX und X) - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers (Formular IX) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). Eigenerklärung über den von dem Leistungserbringer mit Projektsteuerungsleistungen (Formular X) mit Bezügen zum Bereich Wissenschaft/Forschung erzielten Umsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz (Formulare IX und X) - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers (Formular IX) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). Eigenerklärung über den von dem Leistungserbringer mit Projektsteuerungsleistungen (Formular X) mit Bezügen zum Bereich Wissenschaft/Forschung erzielten Umsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
— Bankauskunft - Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bankauskunft - Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
— Beschäftigtenzahlen (Formular XI) - Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im auftragsrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für den Auftrag zur Verfügung stehen würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Beschäftigtenzahlen (Formular XI) - Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im auftragsrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für den Auftrag zur Verfügung stehen würden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von Referenzprojekten (Formular XII) - Ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten (mindestens 3, maximal 8), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet) abgeschlossenen oder seit mindestens 2 Jahren laufenden Projekten. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
Darstellung von Referenzprojekten (Formular XII) - Ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten (mindestens 3, maximal 8), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet) abgeschlossenen oder seit mindestens 2 Jahren laufenden Projekten. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
— Kenntnisse und Erfahrungen in der Forschungslandschaft im Bereich Bioökonomie; sowie über deren Rahmenbedingungen und Entwicklung, beteiligte Akteure, institutionelle und internationale Einbettung,
— Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten-, konditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes und der Europäischen Union (vergleichbar mit der Projektträgertätigkeit),
— Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, insbesondere im Bereich Bioökonomie (Fachkommunikation).
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft bzw. des Unterauftragnehmers ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf 8 beschränkt.; Beleihungsfähigkeit des zukünftigen PT - Das Tätigwerden als PT für das BMBF setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Die Beleihung erfolgt nur insoweit, als dies in Anbetracht der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Interessenskollisionen zulässig und sachdienlich ist. Umfang und Inhalt der Beleihung richten sich nach dem Bedarf des BMBF. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können. Damit einher geht die Fähigkeit, in organisatorischer Selbständigkeit die übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind für die zu vergebenden Leistungen ungeeignet. Im Falle einer Beleihung unterliegt der AN im Rahmen der Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht durch das BMBF,
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft bzw. des Unterauftragnehmers ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf 8 beschränkt.; Beleihungsfähigkeit des zukünftigen PT - Das Tätigwerden als PT für das BMBF setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Die Beleihung erfolgt nur insoweit, als dies in Anbetracht der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Interessenskollisionen zulässig und sachdienlich ist. Umfang und Inhalt der Beleihung richten sich nach dem Bedarf des BMBF. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können. Damit einher geht die Fähigkeit, in organisatorischer Selbständigkeit die übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind für die zu vergebenden Leistungen ungeeignet. Im Falle einer Beleihung unterliegt der AN im Rahmen der Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht durch das BMBF,
— Verwaltung von Bundesmitteln/Treuhand (Formular XVIII.) - Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen AN bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Mit der Verwaltung von Bundesmitteln wird nur ein nach § 44 Abs. 3 BHO Beliehener betraut. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen.
— Verwaltung von Bundesmitteln/Treuhand (Formular XVIII.) - Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen AN bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Mit der Verwaltung von Bundesmitteln wird nur ein nach § 44 Abs. 3 BHO Beliehener betraut. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen.
Berufliche/fachliche Befähigung des Personals - Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher und englischer Sprache gewährleistet sein muss. Die zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter müssen Kenntnisse der Forschungsstruktur und der Rahmenbedingungen (auch im internationalen Umfeld), Expertise in Forschungsförderung und Projektträgerschaft, Kenntnisse im deutschen Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im deutschen Verwaltungsrecht vorweisen. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind (mindestens eine, maximal 4):
Berufliche/fachliche Befähigung des Personals - Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher und englischer Sprache gewährleistet sein muss. Die zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter müssen Kenntnisse der Forschungsstruktur und der Rahmenbedingungen (auch im internationalen Umfeld), Expertise in Forschungsförderung und Projektträgerschaft, Kenntnisse im deutschen Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im deutschen Verwaltungsrecht vorweisen. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind (mindestens eine, maximal 4):
— Angaben zu Qualifikation und fachbezogener Erfahrung der zum Einsatz gelangenden leitenden Mitarbeiter (für 2 Mitarbeiter nachzuweisen; Formular XIII.):
—— mindestens 2-jährige Leitungserfahrung mit Personalverantwortung,
—— mindestens 3-jährige Erfahrungen mit Projektförderung,
—— Kenntnisse in der Forschungsförderung, insbesondere in der Bioökonomie,
— Angaben zu Qualifikationen und fachbezogener Erfahrung der zum Einsatz gelangenden sonstigen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Formular XIV.):
—— Wissenschaftliche Fachkenntnisse in einem breiten Spektrum der Bioökonomie (für 5 wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) durch Referenzen nachzuweisen),
—— mindestens 3-jährige Erfahrungen mit Projektförderung (für 5 Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
—— Nachgewiesene Berufserfahrung in internationalen Planungs- und Verhandlungsprozessen auf dem Gebiet der Bioökonomie (für zwei Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
— Angaben zu Qualifikationen und Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden administrativen Mitarbeiter (Formular XV.):
—— Nachweis von sehr guten Kenntnissen auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des Verwaltungsrechtes, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder für den gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können (für 4 Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
—— Nachweis von sehr guten Kenntnissen auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des Verwaltungsrechtes, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder für den gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können (für 4 Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
—— Nachweis von sehr guten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Diplomkaufmann (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder für den gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können (für vier Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
—— Nachweis von sehr guten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Diplomkaufmann (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder für den gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können (für vier Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
—— Nachweis von Kenntnissen und Berufserfahrungen im Vergaberecht (für einen Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
— Angaben zu Qualifikationen und fachbezogener Erfahrung der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter für die Begleitung gründungsbezogener Vorhaben (Formular XVI.):
—— Erfahrungen in der Beratung von Unternehmensgründungen, Bewerten von Businessplänen und Prüfen von IP-Situationen (Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Freedom-to-Operate-Analysen, Lizenzvereinbarungen) (für einen Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
—— Erfahrungen in der Beratung von Unternehmensgründungen, Bewerten von Businessplänen und Prüfen von IP-Situationen (Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Freedom-to-Operate-Analysen, Lizenzvereinbarungen) (für einen Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
— Angaben zu Qualifikationen und fachbezogener Erfahrung der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter für den Bereich "Fachkommunikation" (Formular XVII.):
—— mindestens 1 Mitarbeiter mit einer einschlägigen Ausbildung im Bereich Journalismus/Kommunikationswissenschaften,
—— Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und im Veranstaltungsmanagement (für 2 wissenschaftliche Mitarbeiter durch Referenzen nachzuweisen),
— Der Bewerber benennt in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in VV Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen.
— Der Bewerber benennt in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in VV Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausführen kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen.
Für den vorgesehenen Beauftragten für den Haushalt müssen Referenzen sowohl zu fachlichen Erfahrungen im Förderbereich als auch zu Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung vorgelegt werden (Formular XVIII.).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die mit den Vergabeunterlagen übersendete "Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben" (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die mit den Vergabeunterlagen übersendete "Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben" (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Vertragslaufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Das BMBF wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Das BMBF beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: Qualität der Unternehmensreferenzen (K1): 40 % - Kenntnisse der Forschungsstruktur und der Rahmenbedingungen (auch im internationalen Umfeld) im Bereich Bioökonomie (K1.1) 20 % - Erfahrungen mit zur Projektträgertätigkeit im engeren Sinn vergleichbaren Projekten (K1.2) 40 % - Erfahrungen in der Fachkommunikation (K1.3) 20 % - Erfahrungen im Bereich "Begleitung von Gründungsvorhaben" (K1.4) 20 %; Qualität der Personalreferenzen (K2) 50 % - Personal in Leitungsfunktionen (K2.1) 30 % - Wissenschaftliche Mitarbeiter (K2.2) 20 % - Administrative Mitarbeiter (K2.3) 20 % - Mitarbeiter im Bereich Fachkommunikation (K2.4) 15 % - Mitarbeiter für die Begleitung von Gründungsvorhaben (K2.5) 15 %; Konzept zum Qualitätsmanagement (K3) 10 %; Das BMBF bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet das Los.
Das BMBF wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Das BMBF beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: Qualität der Unternehmensreferenzen (K1): 40 % - Kenntnisse der Forschungsstruktur und der Rahmenbedingungen (auch im internationalen Umfeld) im Bereich Bioökonomie (K1.1) 20 % - Erfahrungen mit zur Projektträgertätigkeit im engeren Sinn vergleichbaren Projekten (K1.2) 40 % - Erfahrungen in der Fachkommunikation (K1.3) 20 % - Erfahrungen im Bereich "Begleitung von Gründungsvorhaben" (K1.4) 20 %; Qualität der Personalreferenzen (K2) 50 % - Personal in Leitungsfunktionen (K2.1) 30 % - Wissenschaftliche Mitarbeiter (K2.2) 20 % - Administrative Mitarbeiter (K2.3) 20 % - Mitarbeiter im Bereich Fachkommunikation (K2.4) 15 % - Mitarbeiter für die Begleitung von Gründungsvorhaben (K2.5) 15 %; Konzept zum Qualitätsmanagement (K3) 10 %; Das BMBF bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet das Los.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 617-72641-6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23/Vergabeprüfstelle
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 2289957-83601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bewerberinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bewerberinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 005-007460 (2012-01-05)
Ergänzende Angaben (2012-01-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Konzeptes zur Projektträgerschaft Bioökonomie (35)
2. Qualität des Konzeptes für die Fachkommunikation (10)
3. Qualität des Konzeptes für die Begleitung der gründungsbezogenen Förderung (10)
4. Qualität des Mitarbeiterkonzeptes (5)
5. Angebotspreis (40)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-06 📅
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bewerberinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bewerberinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bmbf.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 164-272199 (2012-08-23)